@ulrichkelber

Doch, die Regelung zum Ausreiseverbot für Männer , wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen und sich keine Genehmigung eingeholt haben, war versteckt!

Zwar konnten sie alle nachlesen: auf Seite 65 der entsprechenden Drucksache steht dann sogar zur Erläuterung der Neuregelung: "Absatz 2 legt zunächst fest, dass das WPflG – wie bisher – im Spannungs- oder Verteidigungsfall vollständig gilt. Künftig wird dies auch dann der Fall sein, wenn die Bundesregierung eine Rechtsverordnung über die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst nach dem neuen § 2a erlässt. In diesem Fall müssen alle Normen des WPflG angewandt werden, um die Durchsetzung der Wehrpflicht vollziehen zu können."
(Drucksache 21/1853)

Und? Haben hier in Fediverse alle verstanden was das jetzt bedeutet?

Es kommt noch besser: im Gesetzgebungsverfahren wurde die Sache mit der Rechtsverordnung gestrichen, die Norm gilt somit uneingeschränkt.

Transparente Kommunikation sieht anders aus. Wieso haben denn weder CDU und SPD im Bundestag noch das Verteidigungsministerium offen gesagt: "Lieber Männer, zwischen 17 und 45, Ihr dürft künftig nur noch mit unserer Erlaubnis länger als 3 Monate ins Ausland! Was haltet Ihr davon?"

Stattdessen versteckt man die Neuregelung regelrecht.

Und in der Beschlussempfehlung (Drucksache 21/3076) findet sich dann kein Sterbenswörtchen mehr zur Begründung der Verschärfung.

So sieht nicht nur intransparente Kommunikation aus, sondern man kann sich sicher sein, dass sich die Berliner Politik etwas dabei gedacht hat, das genau so versteckt zu platzieren und es gerade nicht zu thematisieren! Übrigens, wer sich mal die Sachverständigengutachten zur Anhörung im Verteidigungsausschuss durchlesen will: an denen ist das ebenfalls völlig vorbei gegangen! Wenn schon die das augenscheinlich nicht verstanden haben, was da vorgelegt wurde, ist es recht wohlfeil, ja mutet zynisch an, zu fragen, ob "die Medien" Gesetzentwürfe denn "gar nicht mehr" anschauen würden.

Drucksache 21/1853 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdf

Drucksache 21/3076 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103076.pdf

Link zur Anhörung im Verteidigungsausschuss (dort dann die Links zu den einzelnen Sachverständigengutachten):
https://www.bundestag.de/ausschuesse/verteidigung/sitzungen/1111474-1111474

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@schoeni13 @besendorf

Meines Erachtens ist nicht eine etwaige aktuelle praktische Umsetzung von Bedeutung, sondern hier werden Grundlagen geschaffen, bzw. reaktiviert, um zukünftig Betroffene besser überwachen und kontrollieren zu können.

Du kennst  § 7 Absatz 1 Nr. 7 Passgesetz? Danach ist bei Beantragung eines Reisepasses dieses zwingend zu versagen, wenn "ein Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will".

Es ist das Zusammenspiel solcher Bestimmungen die künftig problematisch werden kann. Zudem sollte es misstrauisch stimmen, dass weder Bundestag noch Bundesregierung vor der Reaktivierung jener Genehmigungspflicht, dies offen und transparent kommuniziert, bzw. zur Diskussion gestellt haben.

Quelle zumPassgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html

#wehrpflicht #ausreise #ausreiseverbote #ausreiseverbot #bmv #verteidigungspolitik #montag #ostermontag #reisefreiheit #reiseverbot #pass #reisepass #grenze

§ 7 PassG - Einzelnorm

📚 Ausreiseverbot für Frau wegen Beleidigung der Nationalhymne der Dominikanischen Republik.

• Ausreiseverbot durch Amtsgericht in Santo Domingo.
• Regelmäßige Meldepflicht bei der Staatsanwaltschaft.
• Beschuldigung der Beleidigung während einer Veranstaltung.

https://www.domreptotal.com/ausreiseverbot-fuer-frau-die-die-nationalhymne-der-dominikanischen-republik-beleidigt-hat/

#DominikanischeRepublik #Justiz #Ausreiseverbot #Nationalhymne #SantoDomingo

Ausreiseverbot für Frau, die die Nationalhymne der Dominikanischen Republik beleidigt hat - DomRep Total

Santo Domingo. Das Amtsgericht des Justizpalasts von Ciudad Nueva hat am Mittwoch ein Ausreiseverbot und die Verpflichtung zur regelmäßigen Meldung bei der

DomRep Total
https://taz.de/Klage-gegen-Ausreiseverbot/!6029983/ #Hamburg #Kurden #Bundespolizei #BMI
#Klage gegen #Ausreiseverbot
:Roter Teppich für Diktator #Erdoğan
Eine „Friedensdelegation“ um Hamburgs #Linken-Fraktionschefin Cansu Özdemir wurde auf dem Weg nach #Kurdistan ausgebremst – das war unrechtmäßig.
Klage gegen Ausreiseverbot: Roter Teppich für Diktator Erdoğan

Eine „Friedensdelegation“ um Hamburgs Linken-Fraktionschefin Cansu Özdemir wurde auf dem Weg nach Kurdistan ausgebremst – das war unrechtmäßig.

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184147.solidaritaet-mit-jesid-innen-ausreise-von-%C5%9Fengal-delegation-am-flughafen-muenchen-gestoppt.html – sehr interessant auch die Begründung(en) für das #Ausreiseverbot nach Şengal. Wieso schadet das Gedenken an das Massaker an Êzîd*innen dem "Ansehen der Bundesrepublik Deutschland"?
Ausreise von Şengal-Delegation am Flughafen München gestoppt

Fünf Mitglieder einer Delegation wurden von der Bundespolizei auf dem Weg zu einer Gedenkveranstaltung zum 10. Jahrestag des Genozids des IS an Jesid*innen gestoppt. Die Begründung wirft Fragen auf.

nd-aktuell.de
Für's #RechtsRockArchiv:
In einer knappen Stunde beginnt auf einem Acker an der Via Comacchio 18 im Süden von #Verona das zweitägige #RechtsRock-Festival "Fortezza Europa / Fortress Fest".
In diesem Jahr sind, anders als sonst, neben Mistreat aus Finnland ausschließlich italienische Nazibands angekündigt - das ein oder andere #Ausreiseverbot des vergangenen Jahres wirkt offenbar noch nach 😎
#rechtsrocktnicht
Schädigt Protest gegen faschistischen Aufmarsch das Ansehen Deutschlands im Ausland? Der Vorsitzende der #VVNBdA wurde von der Bundespolizei am Flughafen auf dem Weg zum #Antifa Protest gegen den faschistischen Lukov-Marsch in Sofia gestoppt. Gemeinsam @Freiheitsrechte (GFF) klagt er nun gegen das #Ausreiseverbot. Wir haben mit dem Betroffenen Florian Gutsche und @davidwerdermann von der GFF über die Einschränkung der #Versammlungsfreiheit und Bewegungsfreiheit gesprochen https://rdl.de/beitrag/sch-digt-protest-gegen-faschistischen-aufmarsch-das-ansehen-der-brd-im-ausland
Schädigt Protest gegen faschistischen Aufmarsch das Ansehen der BRD im Ausland?

Im Februar wollte der Bundesvorsitzende der VVN-BdA Florian Gutsche, nach Sofia reisen, um dort gegen den faschistischen „Lukov-Marsch“, in Erinnerung an den Führer des Faschistischen Bundes

Radio Dreyeckland

@Freiheitsrechte und Bund der Antifaschist*innen klagen gegen #Ausreiseverbot für Aktivisten –

Hinderung an Protestteilnahme im Ausland verletzt die #Versammlungsfreiheit#VVN_BdA

Berlin, 05. Juli 2023 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Klage am Verwaltungsgericht Berlin gegen das Ausreiseverbot für einen Aktivisten.
https://vvn-bda.de/gff-und-bund-der-antifaschistinnen-klagen-gegen-ausreiseverbot-fuer-aktivisten-hinderung-an-protestteilnahme-im-ausland-verletzt-die-versammlungsfreiheit/

GFF und Bund der Antifaschist*innen klagen gegen Ausreiseverbot für Aktivisten – Hinderung an Protestteilnahme im Ausland verletzt die Versammlungsfreiheit – VVN-BdA

GFF und Bund der Antifaschist*innen klagen gegen Ausreiseverbot für Aktivisten – Hinderung an Protestteilnahme im Ausland verletzt die Versammlungsfreiheit – Berlin, 05. Juli 2023 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Klage am Verwaltungsgericht Berlin gegen das Ausreiseverbot für einen Aktivisten. Das Verbot sollte den Kläger Florian Gutsche, Vorsitzender der VVN-BdA, an der Teilnahme an einem antifaschistischen Protest ...

Wir klagen gemeinsam mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) am Verwaltungsgericht Berlin gegen das #Ausreiseverbot für einen linken Aktivisten. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr wurde unser Kläger daran gehindert, am Protest im Ausland teilzunehmen. Das verletzt die Versammlungsfreiheit! 🧵
https://freiheitsrechte.org/pm-gff-und-bund-der-antifaschist-innen-klagen-gegen-ausreiseverbot-fuer-aktivisten-hinderung-an-protestteilnahme-im-ausland-verletzt-versammlungsfreiheit
GFF und Bund der Antifaschist*innen klagen gegen Ausreiseverbot für Aktivisten – Hinderung an Protestteilnahme im Ausland verletzt die Versammlungsfreiheit

GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Reise zu Protest verweigert: Innenministerium mauert bei politischem Reiseverbot

Die Bundespolizei verweigerte im Februar dem Vorsitzenden eines antifaschistischen Verbandes die Ausreise zu einer Demo nach Bulgarien. Auf eine schriftliche parlamentarische Frage zu dem Vorfall antwortet das Innenministerium ausgesprochen schmallippig.

netzpolitik.org