@stubenhocker @seufz
Und das BVerfG hatte nicht den Mut zu entscheiden, dass alle Betroffenen ihre finanziellen Schäden ersetzt bekommen: nur die Beschwerdeführer und jene Beamt:innen, die Widerspruch eingelegt hatten, bekommen Nachzahlungen.
Das ist auch so eine Taktik des BVerfG: in der Ssxhe etwas für verfassungswidrig erklären, die Folgen jedoch erheblich beschränken. Es kann mir niemand erzählen, dass mit genau solch einer Entscheidungstaktik die Behörden, Landtage, der Bundestag nicht rechnen: sie kalkulieren nüchtern, dass selbst wenn das BVerfG mal etwas kippt, fast alles erstmal so bleibt wie es ist.
Das war zB bei der Gefangenenenlohnung nicht anders: schon zwei Mal, 1998 und 2023, wurde er als verfassungswidrig eingestuft, weil zu niedrig. Nachzahlungen? Aber nein!
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