Formal ein Erfolg- dennoch erkennt der BGH nicht die rassistische Dimension der Tat an.
@breakdownthewalls Kommentar zum Urteil im Fall der Tötung von Mahdi ben Nacer durch einen extremen Rechten. "Denn der BGH hat sich in seiner Entscheidung fast ausschließlich auf das Mordmerkmal der Heimtücke konzentriert. Dieses wurde im ursprünglichen Urteil des Landgerichts nicht korrekt bewertet, und die Richter:innen in Waldshut-Tingen haben hier Fehler gemacht, die korrigiert werden mussten. Aber entscheidend ist, dass das andere Mordmerkmal, die sog. niedrigen Beweggründe, vom BGH praktisch nicht geprüft wurden. Die rassistische Motivation der Tat, die im Raum steht spielt in der BGH-Entscheidung keine zentrale Rolle. Sie wird allenfalls am Rande erwähnt, fast beiläufig, ohne dass der Senat sich ernsthaft damit auseinandersetzt.
Dieses Vorgehen wirft Fragen auf: Niedrige Beweggründe sind in einem Mordfall wie diesem nicht nur ein juristisches Detail. Sie bilden den Kern der politischen und moralischen Verwerflichkeit der Tat. Wer sie ernsthaft prüft, der bewertet nicht nur das Handeln, sondern auch die innere Motivation des Täters. In einem Fall mit klar erkennbarer rassistischer Motivation wäre eine tiefgehende Prüfung dieses Merkmals nicht nur angemessen, sondern notwendig gewesen, um die Tat in all ihren Dimensionen rechtlich zu erfassen. (...) Ein zweiter, ebenso kritischer Punkt betrifft den Ort an welchem die neue Verhandlung stattfinden wird. Das Landgericht Waldshut-Tingen ist ein kleines Gericht mit übersichtlicher Zahl an Richter:innen Die Bundesanwaltschaft und die Nebenklage hatte beantragt, die Sache an ein anderes Gericht in Baden-Württemberg zu verweisen. Dieser Antrag hatte einen wichtigen Hintergrund: In kleinen Landgerichten, wie in Waldshut-Tingen, gibt es oft enge personelle Strukturen. Richterinnen kennen sich seit Jahren, Entscheidungen werden im Kollegium besprochen, und gerade in politisch sensiblen Fällen kann das die Unabhängigkeit und Unbefangenheit eines Verfahrens gefährden. (...)
Wir sprechen hier über einen mögl. rassistisch motivierten Mord. Es hat nach wie vor Tradition in Deutschland, dass rechtsextremistische Morde von der Justiz geleugnet oder zumindest bagatellisiert und relativiert werden. Dass der BGH diese Dimension nicht aufgreift und sich stattdessen auf die Korrektur eines formalen Fehlers konzentriert, zeigt, dass die Justiz hier unverändert Nachholbedarf hat
#Rassismus #Justizproblem #Nazigewalt https://rdl.de/Kommentar_Urteil_BGH_Mahdi_ben_Nacer_Januar_2026_RDL