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Kanzleramtschef will neues BND-Gesetz noch in diesem Jahr - Hubu.de - News & FreeMail

Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat ein neues BND-Gesetz noch in diesem Jahr angekündigt.

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Wer sich fragt warum #Merz & Co. uns™ jeden Tag mit neuem sozial-schwachen Stöckchen bewerfen:

Es könnte mit dem neuen #BNDgesetz (s.o.) zu tun haben, von wir™ (noch) nichts wissen sollen.

🚨 #BNDGesetz: Die #Überwachung schreitet voran

Die #Bundesregierung plant, dem #BND massiv erweiterte Befugnisse zu geben:
- 6 Monate Speicherung von Chat- und E-Mail-Inhalten (nicht mehr nur Metadaten)
- #Hacking von IT-Infrastruktur – sogar in Deutschland
- Überwachung von Journalisten, wenn sie für "Staatsmedien autokratischer Regierungen" arbeiten
- Eindringen in Systeme von z.B. #Google , #Meta und #X

Statt mehr Überwachung brauchen wir mehr Transparenz und Schutz der Grundrechte.

Der BND

Massenüberwachung und Hacking: Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen

Der BND soll weiter massenhaft Kommunikationsdaten durchsuchen, aber sie künftig länger speichern und zusätzlich millionenfach Inhalte von Kommunikation analysieren dürfen. Zudem soll der Geheimdienst Hacking-Angriffe durchführen dürfen.

Es ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche: Mit jeder neuen Legislaturperiode kommt auch die Forderung nach erneutem Ausbau der geheimdienstlichen Überwachung. Aktuell wird dem Bundesnachrichtendienst (BND) seine Wunschliste kredenzt. Tagesschau.de berichtet über die geplante erhebliche Ausweitung der BND-Befugnisse, über die sich derzeit die Bundesregierung abstimmt.

Sowohl Verkehrsdaten als auch Inhalte von massenhaft abgegriffener Kommunikation soll der Geheimdienst bis zu einem halben Jahr speichern und durchforsten dürfen. Am deutschen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt/Main dürfte der BND neben dem eingehenden nun auch den ausgehenden Datenverkehr überwachen.

Das geplante neue Gesetz soll aber auch ganz andere Türen öffnen, die den Geheimen aktives Hacken und Sabotage erlauben würden. Der Geheimdienst dürfte dann in Netzwerke eindringen und sich an aktiven Hacking-Angriffen beteiligen, wenn nach BND-Anfrage nicht freiwillig kooperiert wird. Um Staatstrojaner auf informationstechnischen Systemen aufzubringen, sollen BND-Leute laut FAZ auch heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen.

Manche der bekanntgewordenen Pläne sind noch vage und ohne technische Details. Erst der Wortlaut im geplanten Gesetz wird Klarheit bringen. Sicher ist aber: All diese Überwachungsmaßnahmen sind geheim, was einen Rechtsschutz für Betroffene fast unmöglich macht. Die Kontrolle dieser mächtigen Instrumente soll im Kern beim Nationalen Sicherheitsrat liegen, der im Kanzleramt angesiedelt ist. Sieht er eine „nachrichtendienstliche Sonderlage“ oder eine „systematische Gefährdung“ und stimmt das Parlamentarische Kontrollgremium zu, können die Geheimen loslegen.

Schon jetzt massenhafte Überwachung

Der deutsche Auslandsgeheimdienst darf bereits heute weiträumig abhören und Metadaten durchforsten. Zum einen erlaubt das derzeitige BND-Gesetz ihm das zur Gewinnung von Erkenntnissen aus dem Ausland, die außen- oder sicherheitspolitisch wichtig sind. Juristen nennen das die „strategische Fernmeldeaufklärung“. Praktisch ist es eine gewaltige Rasterfahndung direkt an den Glasfaserkabeln der Internetknoten, die in Echtzeit stattfindet. Zum anderen kann der Geheimdienst auch nach dem G10-Gesetz rasterfahnden, wenn es um das strategische Belauschen derjenigen internationalen Kommunikation geht, die in Deutschland beginnt oder endet.

Die massenhafte Überwachung der Ausland-Ausland-Kommunikation durch den BND wurde jahrelang ohne ausreichende gesetzliche Grundlage durchgeführt und war damit rechtswidrig. Im NSA-BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags, der ab März 2014 die Praktiken des BND unter die Lupe nahm, blieb daran kein Zweifel. Das Kanzleramt schaffte in der Folge die gesetzlichen Grundlagen und ebnete den Weg für die bruchlose Fortführung der Massendatenanalysen, nur diesmal gesetzlich normiert. Einst Rechtswidriges und weitere neue Befugnisse sind seither legalisiert, weitere Reformen folgten.

Reporter ohne Grenzen (RSF) geht gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) seit März 2025 mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen das aktuelle BND-Gesetz vor. Der Schutz von Medienschaffenden sei darin nicht ausreichend berücksichtigt. Die umfassende Erlaubnis zur Überwachung auch von Journalisten gefährde die Pressefreiheit. Auch gegen die Staatstrojaner-Nutzung durch den BND geht RSF gerichtlich vor.

Den Argumenten von RSF und GFF schenkt das Kanzleramt nicht nur kein Gehör, sondern will die menschenrechtlich fragwürdigen Befugnisse noch drastisch ausweiten. Der BND soll weiter an einigen Internetknoten bis zu einer Obergrenze von 30 Prozent den gesamten Datenverkehr abgreifen dürfen. Dabei geht es um eine unsinnig hoch liegende Grenze von „30 Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“, die bei den heutigen Kommunikationsgegebenheiten ohne Zweifel weit über dem liegt, was der BND technisch überhaupt leisten könnte. Aber statt die Massendaten wie bisher mit Filterbegriffen zu durchsuchen, soll er nach den neuen Vorstellungen künftig auch noch die Inhalte analysieren dürfen.

Der Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung, den Juristen des Kanzleramts nach Angaben der Journalisten von WDR und NDR gezogen haben, wirkt hier reichlich schief. Da nicht jeder Provider in die Pflicht genommen wird, um alle Verbindungsdaten vorzuhalten, sondern nur große Internetknoten zur Kooperation gezwungen würden, wäre das Vorhaben keine Vorratsdatenspeicherung, so die namenlosen Juristen.

Allerdings bezog und bezieht sich die Vorratsdatenspeicherung nie auf anlasslos gespeicherte Inhaltsdaten, sondern auf Verkehrsdaten der Kommunikation. Für den BND hingegen sollen künftig auch die Inhalte der Kommunikation zur Analyse vorgehalten werden. Dagegen ist die seit zwanzig Jahren diskutierte und in Deutschland aktuell schon wieder geforderte Vorratsdatenspeicherung also ein quantitativ und qualitativ weit geringerer Eingriff in Grundrechte.

Gezieltes Hacken und Sabotage

Es ist weiter eine Art Wettrüsten im Gange. Denn die Erlaubnis zur Massenspeicherung und -analyse und zum ausgiebigeren Hacken für den BND begründet das Kanzleramt laut Süddeutscher Zeitung mit den Fähigkeiten anderer Geheimdienste. Die Gesetzesnovelle diene auch dazu, „mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten“.

Ein gezieltes Hacken oder Sabotieren ist eine glasklare Eingriffsbefugnis und damit weit weg von den Aufklärungsmaßnahmen, für die der BND geschaffen wurde, aber gefährlich nah am Gewaltverbot des Grundgesetzes, das selbstverständlich auch den Auslandsgeheimdienst bindet. Es mag sein, dass in der öffentlichen Wahrnehmung Hacking-Angriffe durch ihre Häufigkeit bei manchen Menschen ein gewisses Normalitätsgefühl hervorrufen. In Wahrheit ist aber eine Erlaubnis für aktives Hacken und Sabotage für den deutschen Auslandsgeheimdienst eine ganz erhebliche Ausweitung seiner Befugnisse, die nicht mal im Ansatz mit einer ausgewogenen Kontrollmöglichkeit durch das Parlament oder gar die Öffentlichkeit versehen werden kann. In diese Karten werden sie sich nicht blicken lassen.

Das wiegt umso schwerer, als dass gerade bei diesem Geheimdienst eine verbesserte Kontrolle eigentlich ein Muss wäre. Der BND ist in seiner Geschichte so oft beim Lügen erwischt worden, dass allein das Lesen der zugehörigen Wikipedia-Seiten über die Skandale Stunden einnehmen kann. Man könnte nach der Lektüre meinen, Gesetze interessieren die Geheimen ohnehin wenig.

Kaum oder nur schlecht kontrollierte geheime Instanzen mit Milliarden-Budget und so mächtigen Werkzeugen darf es in einer parlamentarischen Demokratie gar nicht geben. Schon gar nicht, wenn sie in ihrer Geschichte immer wieder bewiesen haben, dass sie die Kontrollgremien über technische Sachverhalte und Operationen gar nicht oder nur lückenhaft informieren.

Noch kein Zeitplan

Ein Zeitplan für das neue BND-Gesetz steht noch nicht. Die Ressort-Abstimmungen laufen aber bereits.

Der Deutsche Journalisten-Verband protestiert und sieht nach den vorab bekannt gewordenen neuen Plänen die Pressefreiheit in Gefahr. Um den mit hoher Sicherheit umfangreichen Gesetzentwurf genauer zu analysieren, muss er aber erstmal vorliegen. Dass auch diesmal wieder nur eine Simulation der Verbändebeteiligung stattfinden wird, ist nicht auszuschließen.

Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Der BND – Beueler-Extradienst

Neues BND-Gesetz mit noch mehr Befugnissen geplant

Ein neues BND-Gesetz soll die Befugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes deutlich erweitern, wie NDR, WDR und SZ exklusiv berichten.

TARNKAPPE.INFO

Neues BND-Gesetz: Mehr Befugnisse für die Internetüberwachung?

Der BND soll unabhängiger werden von US-Geheimdiensten. Dafür sollen seine Befugnisse nach Informationen von NDR, WDR und SZ deutlich erweitert werden - etwa bei der Dauer und dem Ausmaß der Speicherung von Internet-Datenströmen.

➡️ https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bnd-gesetz-befugnisse-102.html?at_medium=mastodon&at_campaign=tagesschau.de

#BND #BNDGesetz #Entwurf #Befugnisse

Neues BND-Gesetz: Mehr Befugnisse für die Internetüberwachung?

Der BND soll unabhängiger werden von US-Geheimdiensten. Dafür sollen seine Befugnisse nach Informationen von <em>NDR</em>, <em>WDR</em> und SZ deutlich erweitert werden - etwa bei der Dauer und dem Ausmaß der Speicherung von Internet-Datenströmen.

tagesschau.de
BND darf Wohnungen betreten – vom Auslandsgeheimdienst zur Eingreiftruppe

BND darf Wohnungen betreten: Ein neuer Gesetzentwurf erlaubt dem BND heimliche Wohnungszugriffe, Bundestrojaner, Sabotage und Hackbacks.

TARNKAPPE.INFO

Das Kanzleramt hat die Reform des #BNDGesetz zurückgezogen. Maßgeblich dafür soll die Kritik des Unabhängigen Kontrollrats gewesen sein. Das Reformprojekt war von handwerklichem Murks begleitet.

Kommentar lesen im DJV-Blog... https://www.djv.de/startseite/service/blogs-und-intranet/djv-blog/detail/news-rueckzieher

Rückzieher

Das Kanzleramt hat die Reform des BND-Gesetzes zurückgezogen. Maßgeblich dafür soll die Kritik des Unabhängigen Kontrollrats gewesen sein. Das Reformprojekt war von handwerklichem Murks begleitet.

In so kurzer Zeit ist eine sorgfältige Kommentierung schlicht nicht leistbar: Frist von 24 Stunden, 88-seitiger Referentenentwurf #BNDGesetz https://netzpolitik.org/2023/bnd-gesetz-bundeskanzleramt-simuliert-verbaendebeteiligung-mit-24-stunden-frist/
BND-Gesetz: Bundeskanzleramt simuliert Verbändebeteiligung mit 24-Stunden-Frist – netzpolitik.org

Gerade mal einen Tag hat das Bundeskanzleramt Verbänden eingeräumt, um zum neuen BND-Gesetz Stellung zu nehmen. Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte sind empört. Sie werfen dem Bundeskanzleramt Geheimniskrämerei vor – und veröffentlichen den Referentenentwurf.

netzpolitik.org

Kritik am Bundeskanzleramt: 24 h hatten der DJV und andere, um eine fundierte Stellungnahme zum 88-seitigen Entwurf zum #BNDGesetz abzugeben. Viel zu wenig! In so kurzer Zeit ist es unmöglich, den komplexen Text seriös zu erfassen und zu beurteilen. „So funktioniert eine vernünftige demokratische Teilhabe nicht. Dieser Umgang mit Verbänden ist dem Gesetzgebungsprozess unwürdig", kritisiert DJV-Vorsitzender @ueberall das Vorgehen des Kanzleramtes.

DJV-Pressemitteilung: https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-kritik-an-kanzleramt

Kritik an Kanzleramt

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert das Bundeskanzleramt, weil Verbänden und Organisationen eine viel zu kurze Frist eingeräumt wurde, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des BND-Gesetzes abzugeben.