Wieso steht das unwürdige Monstrum noch im Stadtpark?
Direktive Nr. 30 des Alliierten Kontrollrates vom 31. Mai 1946:
„Von dem Zeitpunkt d
Inkrafttretens dieser Direktive an ist es untersagt und als gesetzwidrig erklärt ...die... Zurschaustellung v. ... Denkmälern, …, Gedenktafeln ..., die darauf abzielen, die deutsche militärische Tradition zu bewahren ,... oder ihrem Wesen nach in der Verherrlichung v. kriegerischen Ereignissen bestehen […]“ #lampertheim



