„Die letzten Wahlerfolge im Westen und vor allem die aktuellen Prognosen für die Wahlen im Osten zeigen jedoch, dass die juristische Einordnung kein Grund ist, die #AfD nicht zu wählen. Der Schatten von #Auschwitz markierte in der #BRD eine Grenze. Bei allen Sorgen wegen sozioökonomischer Krisen und bei aller Kritik an den gewählten Regierungen galt für die Mitte stets: extrem rechte Parteien werden nicht gewählt. Dieses Tabu ist Vergangenheit. Umso wichtiger sind die juristischen Auseinandersetzungen und auch die Einstufung der Bundespartei durch das Bundesamt für #Verfassungsschutz.“
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