Laut dem Verfassungsschutz in Bayern ist die Forderung zum Abschaffen des Kapitalismus synonym mit der Forderung zum Abschaffen der Demokratie.
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht längst geprüft das z.B. eine demokratische Wirtschaftsform, etwas das man „demokratischen Sozialismus” nennen könnte, vollkommen im Einklang mit der deutschen Verfassung ist.
Das Grundgesetz nennt nicht ohne Grund nicht nur normale Enteignungen, sondern Enteignungen gesamter Wirtschaftszweige, als ein legitimes Mittel dieses Staates, ansonsten wären erfolgreiche Bürgerbegehren wie Deutsche Wohnen und Co. Enteignen, ja illegal gewesen.