Die erste Runde im #AntifaOst Verfahren ist durch, Lina aktuell auf zumindest halbwegs freiem Fuß. #Meldeauflagen hat sie nach wie vor.

Gleichzeitig sind weiterhin 12 Kurd*innen wegen #Verfahren nach #§129 b StGB in Haft. Ihnen wir die Beteilligung an der als Terrororganisation eingestuften Kurdischen Arbeiter*innenpartei #PKK vorgeworfen.

Die PKK kämpft für die Unabhängigkeit & Freiheit Kurdistans und die Einführung des Sozialismus dort. Seit den 80ern führte sie einen Guerillakrieg gegen die Türkische Armee, die immer wieder Angriffe auf Kurdische Städte und Dörfer durchführte. Die kurdische Minderheit in der Türkei ist heftigen Repressalien ausgesetzt. Seit 2014 führt die #Türkei Krieg gegen kurdische Gebiete in Nordsyrien.

#Dresden #Solidarität #Justizproblem

Die Verfolgung nach #129b ist noch recht neu in der #BRD. Eingeführt wurde der Paragraf nach dem 11. September 2001. Genutzt wurde er dann intensiv um die Deutsch-Türkischen Beziehungen aufzubessern.

2008 wurde erstmals ein Verfahren gegen die türkische, kommunistische Partei DHKP/C vor dem Stuttgarter OLG angeklagt. Seit 2010 wird die #PKK nach dem Paragrafen verfolgt.

Um eine Person nach dem § 129b zu verfolgen, muss die entsprechende kriminelle oder terroristische Organisation im Ausland, die die Person unterstützt haben soll, vom #Bundesjustizministerium als solche eingestuft werden. Am Anfang jeden Verfahrens steht darum eine politische Entscheidung.

#Solidarität #Dresden

Das diese Entscheidung auch anders ausfallen kann, zeigte der Belgische Gerichtshof. Er entschied, die #PKK sei keine Terrororganisation, sondern eine Partei in einem militärischen Konflikt. Ihre militärischen Operationen könnten darum nicht als Terrorismus verfolgt werden. Das Gericht erkannte so auch die andauernde Verfolgung der Kurd*innen in der Türkei endlich an.

Anders der Deutsche #Generalbundesanwalt: der besuchte im Jahr 2022 die Türkei und ließ sich dort mit dem Autokraten #Erdogan ablichten.

Dazu die Verteidiger des Angeklagten Abdullah Ö. in einem Interview:

"Das ist eine politische Entscheidung, weil das Bundesministerium der Justiz sich dabei maßgeblich nach den außenpolitischen Interessen Deutschlands richtet. Das wird ganz offen so von der Bundesregierung kommuniziert, dass bei dieser Entscheidung außenpolitische Interessen berücksichtigt werden. Das heißt, dieses Verfahren gäbe es überhaupt nicht, wenn es nicht im deutschen außenpolitischen Interesse läge und entsprechend müssen wir darauf natürlich auch politisch reagieren."

https://anfdeutsch.com/hintergrund/paragraf-129b-uberlasst-der-exekutive-die-entscheidung-36867

„Paragraf 129b überlässt der Exekutive die Entscheidung“

Der 58-jährige kurdische Aktivist Abdullah Öcalan – nicht zu verwechseln mit seinem bekannteren Namensvetter, dem Gründer der Arbeiterpartei Kurdistans PKK – sitzt seit Mai 2021 in U-Haft in der JV...

ANF News

Die kurdische Rechtshilfeorganisation #Aazadi
informiert über die Verfolgung nach §129b StGB. Sie veröffentlicht regelmäßig Prozesstermine kurdischer Aktivist*innen. In #Frankfurt Main sind das gleich 7 im Juni:

Mittwoch, 7. Juni
Montag, 12. Juni
Freitag, 16. Juni
Mittwoch, 21. Juni
Freitag, 23. Juni
Mittwoch, 28. Juni und
Freitag, 30. Juni.

Alle Verhandlungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr, Konrad-Adenauer-Str. 20.

Unterstützt die Betroffenen, geht zum Prozess!

#Solidarität ist der Hammer!

https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/

Azadi Rechtshilfefonds e.V.

Azadi Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland