@praesolgka
„Dies gelte jedoch nur dann, wenn die #Binnengrenzkontrollen ihrerseits unionsrechtskonform wiedereingeführt oder verlängert worden seien. Die hier zu Grunde liegende Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen #Grenze für den Zeitraum vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 sei indes #unionsrechtswidrig gewesen.“

http://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/identitaetskontrolle-an-der-luxemburgisch-deutschen-grenze-rechtswidrig

#europa #rechtsprechung

Identitätskontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze rechtswidrig

Pressemitteilung Nr. 10/2026

'Sämtlich unwahr': Nius hat Ramadan-Skandal erfunden

Als unwahr bewertete das LG Köln die Kernaussagen eines Nius-Artikels über ein angebliches 'Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger' in der Arbeitsagentur Dortmund.

Legal Tribune Online

Die Sozialgerichte in NRW haben ein Problem: Zu viele Klagen, zu wenig Sinn – Dank künstlicher Intelligenz.

Zum Artikel: https://heise.de/-11270332?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege&utm_source=mastodon

#kuenstlicheintelligenz #ki #sozialgerichte #bürgergeld #rechtsprechung

LSG Schleswig: kein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses wegen Mehrbedarfs gemäß § 21 Abs. 6 SGB II für die Anschaffung einer Waschmaschine

Das LSG Schleswig-Holstein hat die Entscheidung SG Kiel, 14.03.2023 – S 35 AS 35/22 (dazu: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2023/buergergeld-mehrbedarf-fuer-die-anschaffung-einer-waschmaschine/) aufgehoben.

Leitsatz 1 seiner Entscheidung vom L 6 AS 41/23, 21.8.2025:

Für die Anschaffung einer Waschmaschine besteht kein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses wegen Mehrbedarfs gemäß § 21 Abs. 6 SGB II.

Aus der Entscheidung:

„. Gemäß § 21 Abs. 6 Satz 2 SGB II ist der Mehrbedarf unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht. Die Kosten für die Anschaffung einer Waschmaschine fallen nicht hierunter. Es handelt sich bei diesen Kosten nicht um Kosten für einen atypischen Einzelfall. Die Notwendigkeit, über eine Waschmaschine verfügen zu können, betrifft im Grundsatz alle Leistungsbeziehende nach dem SGB II und ist bereits in der Bemessung des Regelbedarfes berücksichtigt (vgl. BT-Drs 486/20, Seite 21 ff.).

[…]

#Rechtsprechung #Sozialrecht --- dies ist ein automatischer Tröt der Webseite der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. ---
LSG Schleswig: kein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses wegen Mehrbedarfs gemäß § 21 Abs. 6 SGB II für die Anschaffung einer Waschmaschine – LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.

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📌 900 Kilo in der JVA?
Das OLG Bremen erlaubt der Anstalt, die Annahme riesiger Lebensmittelmengen nach einer Verlegung zu verweigern. Alte Erlaubnisse gelten im neuen Bundesland nicht fort; erlaubt bleibt nur der Versand an eine externe Adresse. #Strafvollzug #JVA #OLGBremen #Rechtsprechung

https://www.strafrechtsiegen.de/habe-bei-einer-gefangenenverlegung-darf-die-jva-900kg-lebensmittel-ablehnen/

BGH verneint Insolvenzanfechtung bei Umwandlung einer Lebensversicherung in eine pfändungsgeschützte Altersvorsorge

Das Urteil BGH vom 25.09.2025, IX ZR 190/24 dürfte Pflichtlektüre sein. Die Leitsätze lauten:

1. Die Umwandlung einer Lebensversicherung in eine Versicherung, die den Anforderungen des § 851c Abs. 1 ZPO entspricht, kann grundsätzlich nicht nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung angefochten werden.

2. Vom Schuldner in Erfüllung eines Vertrags angesparte Beträge sind, wenn für Ansprüche auf Leistungen aus diesem Vertrag Pfändungsschutz bei Altersrenten besteht, im Insolvenzfall insoweit Teil der Insolvenzmasse, als sie im jeweiligen Jahr der Einzahlung die jährlichen Beträge des § 851c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO überstiegen.

Aus der Entscheidung:

„Der Gesetzgeber hat dem Versicherungsnehmer ausdrücklich zugebilligt, jederzeit eine den Pfändungsschutz begründende Umwandlung der Versicherung verlangen zu können. Schranke sollten allein im Zeitpunkt der Umwandlung bereits bestehende Drittrechte – etwa durch Abtretung, Pfändung oder Verpfändung der Versicherung – sein (vgl. BT-Drucks.16/886, S. 14). (…)

Die Unanfechtbarkeit des Umwandlungsverlangens und der ihm nachfolgenden Umwandlung ist nach Sinn und Zweck des Pfändungsschutzes für Lebensversicherungen und des Anspruchs auf Umwandlung von nicht pfändungsgeschützten Lebensversicherungen geboten. (…)

[…]

#Alter #BGH #Insolvenzanfechtung #Rechtsprechung --- dies ist ein automatischer Tröt der Webseite der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. ---
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BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 2: Ratenzahlungen des Schuldners

In der BSG-Entscheidung vom 5.3.2026, B 7 AS 15/24 R – siehe die Meldung Teil 1 – war auch die Ratenzahlung des Schuldners Thema. Das BSG hat dazu mitgeteilt (Terminsmitteilung vom 5.3.2026):

„Die Ratenzahlungen des Klägers bis Dezember 2018 haben jedoch grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 212 Absatz 1 Nummer 1 BGB zu einem Neubeginn der für jede Forderung getrennt zu […]

#BSG #Rechtsprechung #Sozialrecht --- dies ist ein automatischer Tröt der Webseite der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. ---
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BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 1: „Stundungsbescheid“

Das BSG hatte am 04.03.2021 unter B 11 AL 5/20 R eine wichtige Grundsatzfrage zur Verjährung von SGB-Erstattungsforderungen entschieden. Der Leitsatz lautet (Fettdruck von uns):

Ein Erstattungsanspruch nach Aufhebung eines Verwaltungsakts verjährt nur dann erst nach 30 Jahren wenn ein weiterer Verwaltungsakt zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs während einer bereits laufenden Verjährung dieses Anspruchs bindend wird.

Siehe auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=%22B+11+AL+5%22

Kann ein „Stundungsbescheid“ ein solcher weiterer Verwaltungsakt im Sinne des § 52 Abs. 2 SGB X sein, der also dann die 30jährige Verjährungsfrist auslöst?

Das LSG Berlin-Brandenburg hat dies unter L 32 AS 405/22 am 17.4.2024 abgelehnt und ausgeführt: „Die durch Verwaltungsakt der AfA RE vom 11. Mai 2017 verfügte Stundung stellt ebenfalls keine Handlung dar, welche unmittelbar auf die Durchsetzung der Erstattungsansprüche zielt. Die Stundung (…) betrifft die Zahlungsmodalitäten. Sie ist mit der Rechtsfolge verbunden, dass die Durchsetzung der Forderungen mit Mitteln des Verwaltungszwangs gerade ausgeschlossen bzw. auf den Umfang der Stundung beschränkt ist (§ 40 Abs. 8 SGB II i.V. mit § 5 VwVG und § 257 Abs. 1 Nr. 4 AO). Hinzukommt, dass der Verwaltungsakt vom 11. Mai 2017 zeitlich befristet ist. Dies rechtfertigt es erst recht nicht, ihm die weitreichende Wirkung des § 52 Abs. 2 SGB X beizumessen.“

[…]

#BSG #Rechtsprechung #Sozialrecht --- dies ist ein automatischer Tröt der Webseite der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. ---
BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 1: „Stundungsbescheid“ – LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.

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#BR-Wahl 2026 - #Rechtsprechung seit letzter Wahl (6):
◾ BAG vom 22.01.2025 - 7 ABR 1/24
Falsch gefaltete Stimmzettel sind ungültig. Falsch gefaltet sind sie, wenn die Schrift nach Außen schaut.
#BR-Wahl 2026 - #Rechtsprechung seit letzter Wahl (5):
◾ LAG Hessen vom 10.02.2025 – 16 TaBV 30/24
Die Verkennung des Betriebsbegriffs führt zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit (h.M.). Eine Ausnahme besteht dann, wenn eine rechtskräftige Entscheidung nach § 18 Abs. 2 BetrVG vorliegt und seither keine Änderung der Verhältnisse eintrat.
... to be continued ...