#Gemeinwohl / Wie gemeinnützige #Vereine politisch aktiv sein dürfen

#Gemeinnützige #Organisationen sollen das #Wohl der #Allgemeinheit fördern. Doch wie #politisch dürfen sie sein? Sebastian Unger, #Professor für #Öffentliches #Recht in Bochum, warnt: Wenn das Recht zu eng ausgelegt wird, kann dies die #Demokratie schwächen.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/gemeinwohl-wie-politisch-duerfen-gemeinnuetzige-vereine-sein-100.html

Jurist Unger: Politische Betätigung von gemeinnützigen Vereinen nicht zu eng fassen

Die CDU wirft einigen gemeinnützigen Organisationen Parteinahme vor. Der Jurist Sebastian Unger sagt, dass deren Agieren auf den Vereinszweck bezogen sein muss.

Deutschlandfunk Kultur

Der Tag des Regenwurms findet jährlich am 15.Februar statt.

Der Tag des #Regenwurms wurde 2005 von engagierten #Umweltschützern ins Leben gerufen. Der soll ein #öffentliches #Bewusstsein für den #Naturschutz und die #wichtige Rolle des Regenwurms im unseren #Ökosystem schaffen.
https://welcher-tag-ist-heute.org/feiertage/tag-des-regenwurms

#Feiertag

Heute ist Tag des Regenwurms!

Der Tag des Regenwurms findet jährlich am 15. Februar statt. Der Tag des Regenwurms wurde 2005 von engagierten Umweltschützern ins Leben gerufen. Der soll ...

Welcher Tag ist Heute?
Deutschlands größtes öffentliches E-Lkw-Ladenetz wächst weiter

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Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!Creative-Commons-Lizenzen in der Verwaltung gehen wohl!

Die EU empfiehlt öffentlichen Stellen die Verwendung der international akzeptierten Creative-Commons-Lizenzen. Trotzdem lehnen einige deutsche Behörden diese Lizenzen bis heute ab. Ein neues Gutachten hat die typischen Vorbehalte analysiert und stellt fest: In der Praxis spielen sie allesamt keine Rolle.

Widmung? Eher was für Straßen als für Daten. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com John Towner

Es ist das Jahr 2024. Ganz Europa setzt auf Open Data mit international anerkannten Creative-Commons-Lizenzen. Ganz Europa? Nein! Einige wenige nationale Verwaltungen setzen seit Anfang der 2010er Jahre auf eigene Lizenz-Insellösungen. Allen voran die deutschen Verwaltungen – denn diese behaupten seither, dass der Staat CC-Lizenzen nicht verwenden dürfe.

Das geht im Wesentlichen auf eine damals vom Bundesinnenministerium (BMI) beauftragte Studie zurück. Sie empfahl, eine nationale Sonderlizenz zu schaffen. Das Resultat: die Datenlizenz Deutschland (DL-DE). Die damals aufgestellten Vorbehalte und Thesen halten sich seither hartnäckig auf vielen Verwaltungsebenen der Bundesrepublik und wurden auch in einer Analyse im Auftrag des Landes NRW 2019 noch einmal wiederholt.

Die EU empfiehlt längst CC-Lizenzen

Derweil empfiehlt die EU schon seit vielen Jahren die Verwendung von CC-Lizenzen, genauer: die Lizenzen CC BY 4.0 und CC0 1.0. Und das hat gute Gründe: Die CC-Lizenzen legen in ihrem ausführlichen Lizenztext deutlich klar, dass sie auf Basis des Urheberrechts und des Datenbankherstellerrechts gelten, wie die Bedingungen der Lizenz erfüllt werden sollen und was passiert, wenn man etwas falsch gemacht hat.

Je klarer so eine Beschreibung ist, desto besser können Informationen aus der gesamten EU oder gar der ganzen Welt miteinander in Bezug gesetzt und zur Grundlage eigener Auswertungen gemacht werden – auch wenn man keine eigene Rechtsabteilung hat, die nationale Sonderlizenzen analysieren und auf Kompatibilität vergleichen könnte.

Das war Anlass für Wikimedia Deutschland, die Kanzlei TaylorWessing als unabhängige Stelle mit der Prüfung dieser Vorbehalte zu beauftragen. Schließlich hat sich seit der Erstellung des BMI-Gutachtens 2012 einiges getan: Die CC-Lizenzen gibt es seit 2013 in einer international harmonisierten Version 4.0, die einige Vorbehalte längst ausgeräumt hat. Und auch die EU hat sich in der Zwischenzeit immer deutlicher für möglichst einheitliche Lizenzhinweise ausgesprochen – wie eben die international anerkannten CC-Lizenzen.

Das Problem mit der Widmung

Ein wesentliches Problem mit der Datenlizenz Deutschland war von Anfang an die Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage funktioniert sie überhaupt und für wen gilt sie? Das vom Land NRW beauftragte Gutachten behauptet, dass die DL-DE auf die Begrifflichkeiten des deutschen Urheberrechts ausgelegt sei.

Die DL-DE selbst sagt jedoch gar nicht, ob sie sich auf das Urheberrecht stützt, welche Rechte sie konkret einräumt, wie es zum Vertragsschluss kommt – oder ob es sich überhaupt um einen Lizenzvertrag handelt oder eine öffentlich-rechtliche Widmung. Das BMI-Gutachten von 2012 erwähnt nämlich beiläufig, dass man Informationen des Staates auch durch so eine Widmung „lizenzieren“ könnte. Das hätte aus staatlicher Sicht den „Vorteil“, dass dann auch Vorgaben zur Art der Verwendung von Informationen gemacht werden könnten, die gar nicht dem Urheberrecht unterliegen.

Widmungen kennt man sonst eigentlich vor allem von Gebäuden oder Straßen, die per Verwaltungsakt, Verordnung oder Gesetz einer Nutzung durch die Öffentlichkeit freigegeben werden. Eine Gemeindestraße „gehört“ zunächst der Gemeinde, erst durch die Widmung darf sie von der Öffentlichkeit benutzt werden.

Das wäre erstens ein Schritt in die komplett falsche Richtung, denn staatliche Informationen und insbesondere reine Faktendaten, an denen es gar kein Eigentum geben kann, sollten sowieso gemeinfrei veröffentlicht werden. Zweitens betont nun auch das neue Gutachten von TaylorWessing: Es ist gar nicht gesichert, dass dieses Konstrukt der Widmung mit den Rechtsordnungen außerhalb Deutschlands kompatibel ist.

Wenn jemand aus dem Ausland auf einer gewidmeten Bundesautobahn fährt, gilt das deutsche Bundesfernstraßengesetz. Bei Datensätzen wäre die metaphorische Autobahn aber über das Internet auf einmal im Ausland – wie kann dort dann noch die Widmung nach deutschem Recht gelten? Und selbst innerhalb Deutschlands gibt es keine laufende Rechtsprechung, ob und warum sich jemand an die Bedingungen der DL-DE halten sollte.

Man könnte also sagen, dass man es nicht etwa mit einem Lizenzvertrag auf Basis eines Gesetzes zu tun hat, sondern mit einem magischen Zauberspruch, den eine Behörde über Informationen aussprechen soll – und der seine Wirkung genau dann entfaltet, wenn alle daran glauben.

Gar kein praktisches Problem: die Amtshaftung

Ein Dauerbrenner bei den Vorbehalten gegenüber den CC-Lizenzen betrifft die Haftungsausschlüsse, die zu den Lizenzen gehören. Denn so umfangreich, wie die CC-Lizenzen die Haftung ausschließen, darf das in der deutschen Rechtsordnung gar nicht passieren. Sowohl im privatrechtlichen wie auch im öffentlich-rechtlichen Bereich darf die Haftung nicht grundsätzlich und vollständig ausgeschlossen werden.

Kein Problem, will man eigentlich sagen, denn in denselben CC-Lizenztexten steht ganz ausdrücklich, dass diese Haftungsausschlüsse überhaupt nur dann gelten, wenn sie gesetzlich möglich sind. Und in all den Jahren sind bis heute keine realistischen und stichhaltigen Beispiele bekannt geworden, in denen das Haftungsargument ein echtes Problem werden könnte.

Dieses Argument reichte den Verfechter*innen der nationalen Datenlizenz bislang offenbar nicht: Wenn, dann bedürfe es einer Lizenz, die einen Haftungsausschluss gar nicht erst in Betracht zöge. Das TaylorWessing-Gutachten beleuchtet auch diesen Aspekt und kommt zu dem Schluss, dass die Verwendung der CC-Lizenzen durchaus für die öffentliche Verwaltung in Frage kommt.

Für alle, die immer noch Bauchschmerzen haben, liefert die Kanzlei ganz pragmatisch eine Vorlage für eine Verzichtserklärung auf den Haftungsausschluss mit. So kann eine Verwaltung eine international anerkannte CC-Lizenz nutzen und gleichzeitig ganz korrekt feststellen, dass der Haftungsausschluss in der Lizenz vermutlich unwirksam ist und man die Haftung nicht ausschließen werde.

So einfach wäre das gewesen, hätte man keine nationale Zauberspruch-Lizenz erfinden wollen.

Keine Überraschung, es musste nur aufgeschrieben werden

Kenner*innen der Rechtsdogmatik werden von den Ergebnissen des TaylorWessing-Gutachtens nicht überrascht sein. So wie die DL-DE vor allem deswegen überlebt hat, weil man an entscheidenden Stellen weiterhin an sie und vermeintliche Schwächen der CC-Lizenzen geglaubt hat, fehlte bislang eine systematische Begutachtung dieser Glaubensgrundsätze. Mit dem Gutachten liegt nun erstmals eine kritische Untersuchung der strittigen Punkte von einer neutralen und fachkundigen Instanz vor.

Einige der Argumente waren längst bekannt und es ist vor allem wichtig, dass sie noch einmal mit Verweis auf Fundstellen in der Fachliteratur von einer neutralen Stelle dargelegt wurden. In anderen Fällen hob die Recherche der Kanzlei noch einmal Zusammenhänge von vor gut zwölf Jahren hervor, die wichtig für die Beurteilung sind – wie zum Beispiel die damals geäußerten Wünsche, auch eigentlich gar nicht schützbare Informationen per Widmung mit Nutzungsbedingungen versehen zu können.

Nach dieser Begutachtung dürften kaum noch Zweifel bestehen, dass die Creative-Commons-Lizenzen CC BY 4.0 und CC0 von der öffentlichen Hand verwendet werden dürfen und können. Hier den Empfehlungen der EU zu folgen, sorgt zudem für Einheitlichkeit und bessere Wiederverwendbarkeit über Staatsgrenzen hinweg.

Die Zukunft liegt nicht in nationalen Insellösungen. Wenn, dann bräuchte es eine Reform des Urheberrechts, damit staatliche Informationen und vor allem reine Fakteninformationen künftig weniger Nutzungsbeschränkungen unterliegen. Das kommende Transparenzgesetz wäre ein guter Anlass, dies auch in nationales Recht umzusetzen.

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Author: Stefan Kaufmann

https://www.bachhausen.de/oeffentliches-geld-oeffentliches-gut-creative-commons-lizenzen-in-der-verwaltung-gehen-wohl/

#commons #creative #gehen #lizenzen #offentliches #verwaltung

Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!: Creative-Commons-Lizenzen in der Verwaltung gehen wohl!

Die EU empfiehlt öffentlichen Stellen die Verwendung der international akzeptierten Creative-Commons-Lizenzen. Trotzdem lehnen einige deutsche Behörden diese Lizenzen bis heute ab. Ein neues Gutachten hat die typischen Vorbehalte analysiert und stellt fest: In der Praxis spielen sie allesamt keine Rolle.

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Statt Eigentum an Fakten bräuchte es freiere Lizenzen für nicht-personenbezogene Daten. Am Beispiel von Geodaten lässt sich gut nachvollziehen, wie das allen nutzen würde.

Wie die Welt aufgebaut ist, ist ein Fakt. sasha set

Am 11. Januar 2024 trat mit der Verordnung 2023/2854 das europäische Datengesetz in Kraft. Es regelt den Zugang zu in der EU generierten Daten, deren Austausch und deren Nutzung in allen Wirtschaftszweigen. Im Gegensatz zur schon 2019 erlassenen Open-Data-Richtlinie, die mehr Zugang für in der EU generierte staatliche Daten vorsieht, um diese leichter zugänglich und wiederverwendbar zu machen, konstruiert das Datengesetz jedoch so etwas wie ein Eigentumsrecht an Fakten. Besser für Europa wäre ein freierer Umgang mit nicht-personenbezogenen Faktendaten, wie sich am Beispiel von Geodaten herleiten lässt.

Als Handreichung für die Veröffentlichung nach der Open-Data-Richtlinie sieht die Durchführungsverordnung für die Bereitstellung hochwertiger Datensätze explizit die Creative-Commons-Lizenzen CC-0 oder CC BY 4.0 oder gleichwertige Lizenzen vor. Dieses europäische Bekenntnis zu international anerkannten Standardlizenzen ist ein riesiger Schritt in die richtige Richtung, um die Wiederverwendung öffentlicher Informationen für jeden zu ermöglichen.

Viele – allen voran die Europäischen Union selbst – halten sich bereits daran. Manche nutzen aber noch nationale Sonderlösungen, etwa Deutschland mit der Datenlizenz Deutschland. Die ist nicht gleichwertig mit Creative-Commons-Lizenzen, weil sie verschiedene Aspekte der CC-Lizenzen nicht erfüllt.

Nun geht es um die Umsetzung. Zu den besonders wichtigen Datensätzen, die explizit in der Direktive erwähnt werden, gehören Geodaten. Bereits im Dezember letzten Jahres hat die Syndika der Open Street Map Foundation darauf gepocht, dass staatliche Geodaten möglichst unter einer CC-0-Lizenz veröffentlicht werden sollten. Sollte die CC-BY-Lizenz verwendet werden, die besagt, dass es eine angemessene Urheber- und Rechtebenennung braucht, bräuchten sie eine Zusatzvereinbarung. Praktischerweise haben sie diese Zusatzvereinbarung auch schon formuliert. Sie besagt, dass ein Quellenverzeichnis per URL für eine „angemessene“ Nennung ausreicht.

Warum brauchen wir überhaupt Lizenzen für Geodaten?

Die Creative-Commons-Lizenzen sind Standardverträge, mit denen ein*e Urheber*in auf einfache Weise festlegen kann, wie die Werke verwendet werden dürfen. Die Creative-Commons-Namensnennungslizenz (CC BY) verpflichtet etwa zur Nennung der Urheber*in und einem Link auf die Lizenz, wenn so lizenziertes Material an anderer Stelle wiederverwendet wird.

Das Projekt OpenStreetMap beispielsweise verwendet die weitgehend kompatible, ähnliche Open Database License und eine vereinfachte Namensnennung für die Beitragenden: Damit auf der Freien Karte nicht zwei Drittel des Bildschirms von den Namen aller Beitragenden gefüllt werden müssen, steht dort unten in der Ecke lapidar „© OpenStreetMap Mitwirkende“ und weitere Informationen sind hinter einem Link auf einer separaten Seite zu finden.

Die Open Street Map Foundation will genau darauf hinweisen: Wenn CC BY als Lizenz verwendet wird, sollte zudem die von ihr formulierte Zusatzvereinbarung hinzugefügt werden – oder eben gleich die gemeinfrei-ähnliche CC-0-Lizenz verwendet werden, die nicht zur Namensnennung in einer vorgeschriebenen Form verpflichtet. Doch warum sollte man zu so einer Namensnennung überhaupt verpflichtet werden können?

Es gibt kein Eigentum an Fakten!

All diese Lizenzen basieren auf dem Urheberrecht, sie funktionieren also nur, wenn das lizenzierte Material auch urheberrechtlichem Schutz unterliegt. Kartendaten – also nicht die generalisierte Karte, wie wir sie ansehen, sondern die zugrundeliegenden Vermessungsdaten – sind allerdings Faktendaten. Und Fakten sind nicht urheberrechtlich geschützt. Sie sind keine individuelle kreative Leistung, sondern sollen die real existierende Welt so präzise wie möglich beschreiben.

Es ist daher fraglich, ob Geodaten als solche Fakteninformationen überhaupt urheberrechtlich geschützt sein können – und da die Creative-Commons-Lizenzen auf dem Urheberrecht aufbauen, ist fraglich, ob eine Lizenz wie CC BY überhaupt zum Tragen kommen kann.

Allenfalls könnte das Datenbankherstellerrecht nach §§ 87a ff. UrhG gelten, das es allein in der EU gibt und das seit Jahren umstritten ist. Denn ein solches Recht kann schon allein daraus entstehen, wenn mehrere eigentlich automatisiert verarbeitbare Datenquellen in einer Excel-Liste aufwändig händisch zusammengeführt werden – denn dadurch wird das Kriterium einer „wesentlichen Investition“ erfüllt wird und das Datenbankherstellerrecht kommt zum Greifen.

Umstrittene Schutzrechte statt der von der EU gewollten Weiterverwendung

Genau das ist in Bayern geschehen, wo das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) Geodaten für die Website einer Bundesbehörde zur Verfügung stellte. Der Netzaktivist und IT-Sicherheitsexperte Markus Drenger hatte diese Daten gefunden, heruntergeladen und auf der Plattform GitHub veröffentlicht. Daraufhin verklagte ihn das LDBV. Es hatte die Geodaten, die Drenger veröffentlicht hatte, mit Postleitzahlen und Postadressen ergänzt, die von der privatisierten Deutschen Post Direkt GmbH stammen.

Das LDBV argumentierte, dass das Zusammenführen der beiden Datensätze eine geschützte Leistung gewesen sei, während Drenger dies anzweifelt. Wären die Daten gemeinfrei oder zumindest gemeinfrei-ähnlich unter CC-0-Lizenz veröffentlicht worden, hätten alle Beteiligten von Beginn an auf etwaige urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet. Und die Bundesrepublik hätte eine von jedem ergänzbare Karte der auf ihrem Boden existierenden Windräder.

Die europäische Open-Data-Richtlinie hat zum Ziel, durch Vereinfachung und Standardisierung die Weiterverwendung von Faktendaten zu fördern. Dass die EU hier konsequent auf international anerkannte Standardlizenzen setzt, ist lobenswert. Schon das simple Beispiel der OpenStreetMap zeigt jedoch die Tücken und Feinheiten bei der praktischen Wiederverwendung.

Eigentlich gäbe es eine noch simplere Lösung für dieses Problem: Informationen des Staats sowie in seinem Auftrag erhobene Informationen müssten lediglich ebenfalls amtliche Werke im Sinne eines novellierten § 5 des Urhebergesetzes werden. Sie könnten so mit der Public Domain Mark gekennzeichnet werden und damit deutlich einfacher in Projekten zu Freiem Wissen wie OpenStreetMap oder Wikidata wiederverwendet werden. Schließlich handelt es sich nicht um schützbare kreative Schöpfungen, sondern um Faktendaten, die jedem und jeder zur Verfügung stehen sollten.

Ansprüche, die das verhindern – etwa das Datenbankurheberrecht oder nationale Sonderregeln wie die Datenlizenz Deutschland -, stehen dem Potenzial offener Daten im Weg und sollten abgeschafft oder reformiert werden. Umso besser lassen sich die Potenziale von Daten der öffentlichen Hand erschließen – von Datenprojekten aus der Zivilgesellschaft, von Ehrenamtlichen aber auch von anderen Behörden, Forschenden oder von Unternehmen.

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Author: Friederike von Franqué

https://www.bachhausen.de/oeffentliches-geld-oeffentliches-gut-wie-die-eu-von-geodaten-profitieren-kann/

#geodaten #offentliches #profitieren

Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!: Wie die EU von Geodaten profitieren kann

Statt Eigentum an Fakten bräuchte es freiere Lizenzen für nicht-personenbezogene Daten. Am Beispiel von Geodaten lässt sich gut nachvollziehen, wie das allen nutzen würde.

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Die Bundesregierung hat für diese Legislatur ein Bundestransparenzesetz angekündigt. Das würde Wissen zugänglich machen, bei einer effizienter Verwaltung helfen und Vertrauen in die Demokratie stärken. Aber wie kommen wir dahin?

Transparent und stabil. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com James Haworth

Das Jahr 2024 begann mit einem großen demokratischen Momentum: Hunderttausende Menschen traten in den letzten Wochen für eine wehrhafte Demokratie, für ein demokratisches Miteinander in unserem Land ein. Doch so sehr diese Demonstrationen Hoffnung geben, so wenig täuschen sie über den Anlass hinweg.

Wir merken alle: Die Gefahr für unsere Demokratie ist real. Teile der AfD stuft der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem ein. In Umfragen ist die Partei seit einiger Zeit zweitstärkste Kraft. Nach den Demokratie-Demonstrationen fragen wir uns oft: Wie geht das eigentlich, die Demokratie wehrhaft zu machen?

Demokratie bleibt stabil, wenn sie flexibel ist

Die Demokratie ist nicht erst seit gestern unter Druck. Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble erklärte bereits 2021: „Wenn die Demokratie beweglich und offen ist für Neues – dann bleibt sie auch stabil.“ Die Demokratie muss als System attraktiv sein, indem sie gute Lösungen produziert, sich neuen Problemen und einer veränderten Umwelt anpasst.

Die Ampelregierung hat diese Notwendigkeit früh erkannt. Selten standen in den letzten Jahrzehnten in einem Koalitionsvertrag so viele demokratiepolitische Reformvorhaben. Einiges wurde bereits umgesetzt. Doch ein demokratiepolitisches Reformprojekt wird seit bald drei Jahren stiefmütterlich angegangen: Das Bundestransparenzgesetz. Und das ist ein riesiges Problem.

Möchten politisch Interessierte, Journalist*innen oder die Zivilgesellschaft bisher an staatliche Informationen kommen, müssen sie sich durch einen Webseitendschungel verschiedener Behörden kämpfen. Eine andere Möglichkeit: dutzende unterschiedliche rechtliche Regelungen wie beispielsweise das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) oder das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die ermöglichen es allen Interessierten, selbst Anfragen an Behörden stellen. Die Anforderungen sind allerdings schwer zu durchblicken.

Ein Bundestransparenzgesetz würde die Regierung und Behörden verpflichten, für die Öffentlichkeit wichtige Informationen von sich aus offenzulegen. Die verschiedenen Informationen, die aktuell nach unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen an verschiedenen Stellen veröffentlicht werden, müssten dann auf einer Plattform geordnet zugänglich gemacht werden. Es entstünde „One single point of truth“ – also eine zentrale verlässliche Informationsquelle. Dort könnte man alles Wichtige finden, etwa Gutachten, Verträge oder Geodaten.

Transparenz schafft Vertrauen

Warum ist ein Bundestransparenzgesetz gerade jetzt so wichtig? In einer Studie der Bertelsmann-Stiftung äußerten kürzlich 52 Prozent der Befragten zwischen 18 und 30 Jahren Misstrauen gegenüber der Regierung, 45 Prozent mangelt es an Vertrauen ins Parlament. Das gibt Anlass zur Sorge: Repräsentation lebt von Vertrauen, dass der demokratische Wille der Bevölkerung aufgegriffen wird, dass die Regierung funktioniert.

Ist das Vertrauen in verschiedene Regierungen über mehrere Legislaturperioden gering, vertraut die Bevölkerung irgendwann nicht mehr in die Demokratie selbst. Das Gefühl von „Die da oben machen eh, was sie wollen“ wächst.

Einige Bundesländer haben bereits Transparenzgesetze. Öffentliche Stellen monierten dabei teilweise, der Aufwand für die Verwaltung sei hoch, der Nutzen für die Bevölkerung jedoch gering. Die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen, die stärkere politische Kontrolle, ein wachsendes Vertrauen in die Politik – all diese Versprechen würde ein Transparenzgesetz gar nicht einlösen, war zu hören.

Schaut man in die Evaluationen der bestehenden Gesetze, zeichnet sich ein anderes Bild ab. Die Wirkung der Transparenzgesetze in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen wurde bereits ausgewertet. Die Evaluationen zeigen: Je besser die Informationsrechte in dem Bundesland ausgestaltet sind, desto eindeutiger gaben Nutzende des Transparenzportals an, dass ihr Vertrauen in Verwaltung und Politik gestiegen ist. Am deutlichsten wird die Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes:

Die Befunde im Hinblick auf ein möglicherweise gesteigertes Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung sowie eine potenzielle Erleichterung politischer Partizipation sind eindeutig. In beiden Bereichen sahen sowohl die Portalnutzerinnen und -nutzer als auch die Beiratsmitglieder mehrheitlich positive Auswirkungen der Veröffentlichung von Informationen auf dem Transparenzportal.

Auch in Rheinland-Pfalz ließen sich leicht positive Effekte durch das Transparenzportal auf die Nutzenden beobachten, vor allem mit Blick auf das Vertrauen in die Verwaltung. Selbst in Thüringen, wo die Mehrheit der Befragten angab, dass durch das Transparenzgesetz nicht signifkant mehr politische Informationen für die Bürger*innen zugänglich sind, als im Vergleich zum vorher geltenden IFG, wurde der Nutzen des Transparenzportals für die Bildung einer fundierten Meinung von vielen Beteiligten geschätzt.

„Transparenz schafft Vertrauen“ war deshalb nicht zufällig der richtige Slogan des Bündnisses aus Mehr Demokratie e. V., Chaos Computer Club und Transparency International Deutschland. Das Bündnis bewirkte 2012 per Volksinitiative, dass ein Transparenzgesetz für Hamburg eingeführt wurde.

In sechs Bundesländern gibt es in Deutschland bereits Transparenzgesetze. Der Bund muss beim Thema Transparenzgesetz das Rad also nicht neu erfinden. Eine Übersicht über die Regelungen schafft das Transparenzranking von Mehr Demokratie und der Open Knowledge Foundation.

Transparenz ist ein Effizienz-Booster für die Verwaltung

Die Transparenzgesetze haben auch noch eine andere Wirkung: Sie sorgen in den Verwaltungen für eine Transparenzkultur. Informationen müssen durch die gesetzlichen Vorgaben eines Transparenzgesetzes elektronisch zugänglich gemacht und deshalb vorher aufbereitet werden. Deshalb wurden bei ihrer Einführung in Verwaltungen flächendeckend Schulungen durchgeführt wurden. Eine Konsequenz: In Rheinland-Pfalz wurden Anträge auf Informationszugang insgesamt schneller bearbeitet und häufiger positiv beschieden.

Das nützt aber nicht nur Interessierten aus der Bevölkerung: 2019 sagte der Leiter des Transparenzportals Hamburg in einer Anhörung zum Transparenzgesetz in Berlin, dass Informationen auf dem Hamburger Transparenzportal innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Erstellung zu finden sind – so gut sei der Workflow, der sich etabliert hat. Aus der Hamburger Evaluation geht zudem hervor, dass ein erheblicher Teil der Seitenzugriffe auf das Transparenzportal von den öffentlichen Stellen selbst kommt.

Das Transparenzgesetz fördert also Informationsflüsse zwischen Behörden ebenso wie die Verwaltungsdigitalisierung und Effizienz. Es ist somit ein Beitrag zum von allen Seiten geforderten Bürokratieabbau. Und da, wo staatliche Infrastruktur gut funktioniert, wächst am Ende auch das Vertrauen durch die Bürger*innen in den Staat.

Wo das Gegenteil der Fall ist, wird Vertrauen verspielt. Ein Beispiel: Das Programm „Neustart Kultur“ war das bisher größte Kulturförderungsprogramm der Bundesrepublik. Das Rettungspaket sollte Kulturschaffenden durch die Corona-Pandemie helfen. Insgesamt zwei Milliarden Euro standen zur Verfügung. Eine Recherche des Deutschlandfunk Kultur deckte vor einigen Wochen Auffälligkeiten und Regelverstöße bei der Verteilung der Fördergelder auf.

Die Recherche dazu dauerte eineinhalb Jahre. Der Deutschlandfunk fragte, wie die Gelder verteilt wurden. Auf die Antworten mussten die Journalist*innen teils monatelang warten. Sie kamen nicht einheitlich und in verschiedenen Formaten, mussten also erst aufbereitet werden. Für ihre Anfragen nutzen die Journalist*innen auch das Informationsfreiheitsgesetz. Das Problem: Es gibt kein zentrales Transparenzportal.

Warum wir es uns nicht leisten können, nicht transparenter zu werden

In der Corona-Pandemie in Deutschland kursierten besonders viele Falschinformationen und -nachrichten über politisches Handeln. Wie soll eine gesellschaftliche Aufarbeitung stattfinden, wenn grundlegende Informationen über die Verteilung von Fördergeldern nicht leicht zugänglich sind? Wie sollen Journalist*innen und das Parlament selbst die Maßnahmen evaluieren können?

Der Fall zeigt eindringlich: Hier verspielt der Staat die Chance auf einen Vertrauensgewinn. Ein zentrales Transparenzportal entbindet Journalist*innen und Politik nicht davon, Informationen zu interpretieren. Aber es hätte dazu geführt, dass Informationen leichter zugänglich gewesen wären. Eine Aufbereitung der Informationen wäre innerhalb der Verwaltung von Anfang an mitgedacht worden.

Das Transparenzgesetz wird die Demokratie allein nicht retten. Aber wir verspielen eine Chance darauf, Vertrauen in Politik zu stärken. Das können wir uns gerade jetzt nicht mehr leisten.

Jupp Legrand, Geschäftsführer der Otto-Brenner-Stiftung formulierte es bereits 2016 so: „Mit der Forderung nach mehr Transparenz und konkreten Schritten der Umsetzung wird man – unterm Strich – weder ‚Reichsbürger‘ überzeugen noch Verschwörungstheoretiker entlarven können. Aber wenn man damit diejenigen stärkt, die sich ihnen in den Weg stellen, ist schon ein erster Schritt in die richtige Richtung getan.“

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Author: Marie Jünemann

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#demokratie #durch #offentliches #transparenzgesetz #vorwartsverteidigen

Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!: Die Demokratie vorwärtsverteidigen durch ein Transparenzgesetz

Die Bundesregierung hat für diese Legislatur ein Bundestransparenzesetz angekündigt. Das würde Wissen zugänglich machen, bei einer effizienten Verwaltung helfen und Vertrauen in die Demokratie stärken. Aber wie kommen wir dahin?

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