Tieffliegende Piloten – per Rikscha durch Köln

12. Mai 2026 Autor: Köln erleben Hier den Artikel weiter lesen... Aktiv werden Das Rheinufer ist bei Bernhard Riedls Fahrgästen ein beliebtes Ziel. Foto: Dröge Manche Menschen fühlen sich nicht mehr in der Lage, auf ein Fahrrad zu steigen, haben aber immer noch Spaß an einem Ausflug an der frischen Luft. Die Initiative „Radeln ohne Alter“ macht es möglich. Mit der Feder am Hut und seiner roten Rikscha ist Bernhard Riedl eine auffällige Erscheinung, als er vor dem […]

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Zahlen, die einen extremen Anstieg von Gewalttaten durch Zuwanderer zeigen sollen, sind falsch

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Hinweis: In diesem Beitrag geht es unter anderem um Fallzahlen zu sexualisierter Gewalt. Es werden keine konkreten Fälle besprochen oder Details genannt.

Schwere Gewalttaten wie Mord, Vergewaltigung und Körperverletzung seien seit 2014 extrem gestiegen, behaupten Nutzerinnen und Nutzer in Sozialen Netzwerken immer wieder. 2018 hätten sich die Zahlen in Deutschland, im Vergleich zu 2014, um das vier- bis siebenfache erhöht. 2023 seien die Straftaten, ebenfalls im Vergleich zu 2014, sogar um bis zu 7.000 Prozent gestiegen. Das würde bedeuten: Auf eine Körperverletzung im Jahr 2014 kämen 2023 knapp 70 Körperverletzungen.

Diese Behauptung verbreitet sich besonders mithilfe eines Bildes auf Facebook, Instagram, Tiktok und auf der Plattform X. Angeblich stammen die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts. Das Bild teilten unter anderem Unterstützer der AfD, einzelne AfD-Kreisverbände und der Berliner AfD-Landtagsabgeordnete Harald Laatsch. Auf Nachfrage bei einigen Verbreitern erhielten wir keine Antwort. Lediglich der AfD-Kreisverband Darmstadt-Dieburg schrieb uns, dass der Beitrag „ohne ausreichende Prüfung“ veröffentlicht und inzwischen gelöscht wurde.

Diese Zahlen sind aus den Bundeslagebildern des Bundeskriminalamts (BKA) falsch entnommen (Quelle: X; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Mehrere Dutzend Leserinnen und Leser baten uns per Whatsapp, die Zahlen zu prüfen. Unsere Recherche zeigt: Die Angaben auf dem Bild sollen Straftaten mit mindestens einem zugewanderten Tatverdächtigen widerspiegeln, doch die meisten Zahlen sind falsch oder erfunden. Außerdem sollte man wissen, dass die meisten Fälle aus der PKS strafrechtlich nicht weiterverfolgt werden, weil es sich eben um Verdachtsfälle handelt.

Falsche Zahlen sollen Stimmung gegen Geflüchtete machen 

Einzelne Kommentare unter den Beiträgen lassen erahnen, welches Narrativ hinter der Behauptung steckt. Den Verbreitern geht es wohl nicht allein um den angeblich starken Anstieg der Gewalttaten, sondern darum, dass Zuwanderer dafür verantwortlich sein sollen, die im Zuge der sogenannten „Flüchtlingskrise“ nach Deutschland gekommen sind.

So schreibt der AfD-Kreisverband Offenbach-Land: „Zur Erinnerung, verantwortlich dafür sind Angela Merkel mit ihrer CDU, Die Grünen und die SPD.“ In einem Facebook-Beitrag fordert jemand: „Remigration aller Auffälligen sofort.“ In einem Tiktok-Beitrag heißt es: „Schaut selber, wie die Straftaten gestiegen sind, seit wir diese Goldstücke im Land haben!“ Begriffe wie „Goldstück“ und „Remigration“ haben sich vor Jahren in der rechten Szene etabliert, um Geflüchtete oder Menschen mit Migrationshintergrund herabzusetzen.

Einen Teil der angeblichen PKS-Zahlen hat CORRECTIV.Faktencheck schon 2019 geprüft: Damals kursierte ein Bild, das sehr ähnliche Zahlen für 2014 und 2018 zeigen sollte. Schon diese Darstellung war wegen falscher Bezeichnungen der Straftaten irreführend und die Daten grundsätzlich nicht vergleichbar.

Die Falschbehauptung über angeblich massiv gestiegene Gewalttaten seit 2014 in Deutschland (rechts) verbreitete sich schon 2019 (links) in ähnlicher Form (Quelle: Facebook; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Zahlen beziehen sich auf tatverdächtige „Zugewanderte“ – Personengruppe inzwischen anders definiert als 2014

Bereits 2019 war klar: Die PKS-Zahlen beziehen sich nicht auf verurteilte Straftäter, sondern auf Tatverdächtige. Sie spiegeln damit die Tätigkeit der Polizei wider, „also gegen wen die Polizei Ermittlungen aufgenommen hat“, sagte gegenüber dem Mediendienst Migration Gina Rosing Wollinger, Professorin für Kriminologie und Soziologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Der vermeintliche Anstieg der Fallzahlen sagt also nichts Eindeutiges darüber aus, ob es auch wirklich mehr Straftaten gab.

Die Daten von 2014 und 2018 stehen zwar im Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes (Download, PDF), einem Übersichtspapier mit ausgewählten Zahlen aus der PKS, können aber nicht sinnvoll miteinander verglichen werden. Das BKA erklärte im Bundeslagebild 2017 selbst (Download, PDF), dass die Definition von Zugewanderten verändert wurde, sodass die Statistik für das Jahr 2017 eine deutlich größere Personengruppe betrachte.

Seit 2017 fallen auch Asylsuchende mit positiv abgeschlossenen Verfahren unter die „Zuwanderer“ – zuvor waren sie in einer anderen Kategorie aufgeführt.

Die Zahlen aus 2018 sind mit den Zahlen aus 2014 nicht vergleichbar, weil sich die Definition von tatverdächtigen Zugewanderten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) geändert hat (Quelle: Bundeskriminalamt; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Zum Verständnis: Fallen mehr Menschen in die Statistik, steigt laut Fachleuten in der Regel auch die Anzahl der Vergehen. Es ist also wichtig, den Kontext solcher Zahlen zu berücksichtigen.

Zahlen sind aus Bundeslagebildern größtenteils falsch entnommen

Darüber hinaus sind die Zahlen nicht korrekt den Kategorien zugeordnet, weder im Bild von 2019 noch im aktuellen. Dadurch sehen die Zahlen höher aus, als sie es in der Realität sind. Der Straftatbestand „Vollendeter Mord und Totschlag“ ist eigentlich eine Unterkategorie der „Straftaten gegen das Leben“.

Das heißt für das Jahr 2018: Die angeblich 430 Tatverdächtigen mit Straftatbestand „Vollendeter Mord und Totschlag“ sind in Realität 430 Personen, die verdächtigt wurden, „Straftaten gegen das Leben“ begangen zu haben. Darunter fallen beispielsweise auch Schwangerschaftsabbrüche und fahrlässige Tötung. In Realität beläuft sich die Zahl der Tatverdächtigen für Mord und Totschlag auf 405 Personen.

Auch beim Straftatbestand „Körperverletzung“ wird dieser Trick angewandt: Die Zahlen für 2014 und 2018 beziehen sich auf „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“, also die Oberkategorie, unter die neben Körperverletzung zum Beispiel auch Fälle von Bedrohung und Nötigung fallen. Statt angeblich rund 73.000 Tatverdächtigen in 2018, wurden in der Realität etwa 54.500 Personen der Körperverletzung beschuldigt.

Die Zahl von 6.046 „sexuellen Übergriffen“ aus der Behauptung, findet sich auch so im Bundeslagebild, allerdings heißt die Kategorie dort „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Auch hier ist ein Vergleich zwischen 2014 und 2018 aber nicht sinnvoll, denn seit der Strafrechtsreform 2016 fallen mehr Straftaten in diese Kategorie. Im Bundeslagebild 2018 steht ein entsprechender Hinweis auf der gleichen Seite wie die Zahlen.

Zahlen für 2023 sind erfunden, Bundeslagebild weist niedrigere Zahlen aus

Während also die Zahlen für 2014 und 2018 größtenteils falsch aus dem Bundeslagebild des BKA entnommen wurden, gibt es für die Zahlen aus 2023 keine Belege. Sie tauchen nicht im Bundeslagebild beziehungsweise in der Polizeilichen Kriminalstatistik auf. Mit anderen Worten: Die Zahlen sind erfunden und viel zu hoch.

Wie die tatsächlichen Zahlen in den richtigen Kategorien aussehen, zeigt diese Grafik:

Das heißt, im Jahr 2023 gab es – im Vergleich zu 2018 – sogar einen Rückgang der Straftaten gegen das Leben, an denen mindestens ein „zugewanderter Tatverdächtiger“ beteiligt gewesen sein soll. Ansonsten ist es zwar richtig, dass die Anzahl solcher Straftaten gestiegen sind, doch nicht in dem Ausmaß wie behauptet.

Zahl der Straftaten mit zugewanderten Tatverdächtigen sind – gemessen an allen Straftaten – gering

Für die hier betrachteten Delikte gilt: Der Anteil der Fälle, bei denen Zugewanderte verdächtigt wurden, liegt bei nur etwa 4 bis 14 Prozent. Das bedeutet, in den Jahren 2014, 2018 und 2023 gab es stets deutlich mehr Taten, bei denen kein Zugewanderter tatverdächtig war.

Weil pro Fall jedoch mehrere Personen tatverdächtig sein können, ist diese Betrachtung nur bedingt aussagekräftig. Mit Blick auf die PKS und die Zahl der Tatverdächtigen zeigt sich: Für die hier besprochenen Verbrechen in allen drei Jahren waren die Tatverdächtigen mehrheitlich Deutsche, also Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Die Quote der nichtdeutschen Tatverdächtigen, worunter Zugewanderte, aber auch alle anderen Personen ohne deutschen Pass fallen, liegt im Jahr 2023 bei den „Straftaten gegen das Leben“ bei 38 und bei „Rohheitsdelikten“ bei etwa 37 Prozent. Nichtdeutsche machen unter den Verdächtigen für „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ etwa 28 Prozent aus.

Nichtdeutsche sind für das BKA Zugewanderte oder Ausländer, aber auch Touristen und Grenzpendler. Die konkreten Definitionen des BKA nennen wir im Folgenden:

PKS kann nichts über tatsächliche Täter aussagen, nur über Tatverdächtige 

An der PKS und ihrer Interpretation gibt es immer wieder Kritik.

Martin Rettenberger, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle, sagt dazu uns gegenüber: „Aus meiner Sicht ist die PKS keine geeignete Grundlage, um einen Zusammenhang zwischen Migration/Flucht und Kriminalitätsgeschehen zu überprüfen.“ Die PKS sei eine „wichtige statistische Quelle“, für Aussagen über einen kausalen Zusammenhang sei sie aber nicht geeignet.

Auch Dietrich Oberwittler, Gruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, sagt: „Die PKS darf nicht als reales Abbild der Wirklichkeit gesehen werden“. Aber auch: „Die PKS ist grundsätzlich eine wichtige Informationsquelle zur Kriminalitätslage.“ Seiner Meinung nach gebe es durchaus verfälschende Aspekte, wie höhere Anzeigebereitschaft, die unter anderem zu einer Überrepräsentation von Personen mit Migrationshintergrund in der Statistik führe.

Beide Experten weisen darauf hin, dass die Gewaltkriminalität langfristig nicht etwa steigt, sondern zurückgeht. Beide Experten sprechen hierbei übergreifend von „westlichen“ oder „entwickelten“ Gesellschaften, nicht nur von Deutschland. Sexuelle Gewalt etwa steige in den letzten Jahren in der Statistik vor allem durch gesetzliche Ausweitungen der Strafbarkeit und „die deutlich gestiegene Sensibilität […] von jungen Frauen“, so Oberwittler.

Desinformation zu Kriminalität ist ein bekanntes Narrativ gegen Geflüchtete

Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird immer wieder für Desinformation gegen Geflüchtete herangezogen. Wenn überhaupt echte Zahlen zitiert werden, dann häufig aus dem Kontext gerissen oder ohne notwendige Einordnung. Im August 2024 behauptete beispielsweise der österreichische Sender Auf1, Messerattacken von migrantischen Personen hätten „Hochkonjunktur“. Wie wir in einem Faktencheck dazu erklärten, ist der Fall der Gleiche: Die von Auf1 genannten Zahlen stammen teilweise aus der PKS, sind jedoch nicht miteinander vergleichbar. Wie ein Sprecher des BKA erklärte: Messerkriminalität wird erst seit Anfang 2024 flächendeckend einheitlich erfasst.

Auch ohne Bezug zur PKS wird Geflüchteten in Deutschland häufig besonders kriminelles Verhalten unterstellt. So sprach beispielsweise Bundeskanzler Friedrich Merz vor der Bundestagswahl 2025 von „täglichen Gruppenvergewaltigungen“ von Asylbewerbern in Deutschland. Wir haben die Behauptung überprüft und fanden dafür keine Belege.

Fazit: Die in der Behauptung aufgeführten Zahlen beziehen sich auf „zugewanderte“ Tatverdächtige. Die meisten Zahlen stammen aus den Bundeslagebildern des BKA, die auf Daten der PKS beruhen. Andere Zahlen sind jedoch erfunden. Korrekte Zahlen wurden größtenteils falsch den Kategorien zugeordnet. Das Bild, das dadurch gezeichnet wird, ist falsch. Die Zahl der Straftaten mit „zugewanderten“ Tatverdächtigen in den Kategorien Straftaten gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Rohheitsdelikte sind von 2014, zu 2018, zu 2023 zwar gestiegen, jedoch in viel geringerem Ausmaß und aufgrund veränderter Definitionen nicht vergleichbar.

Redigatur: Kimberly Nicolaus, Sarah Thust

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Polizeiliche Kriminalstatistik 2023, Bundeskriminalamt: Link (archiviert)
  • Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2023: Link (archiviert)
  • Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2018: Link (archiviert)
  • Statistik „Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht 1970 bis 2023 in Deutschland“, Statistisches Bundesamt, 14. Juni 2024: Link (archiviert)

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Author: Sara Pichireddu

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(Schlager.de) Atemlos durch die Pride: Wie wichtig ist Helene Fischers Musik für den CSD?

Ohne die Musik von Helene Fischer geht beim CSD nichts mehr. Ob “Atemlos” oder “Nur mit dir” – Doch warum ist das so?

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Atemlos durch die Pride: Wie wichtig ist Helene Fischers Musik für den CSD?

Ohne die Musik von Helene Fischer geht beim CSD nichts mehr. Ob "Atemlos" oder "Nur mit dir" - Doch warum ist das so?

Schlager.de

(BuzzFeed) Mutiger Schritt: Kandidatin outet sich durch “Princess Charming”-Teilnahme

“Princess Charming”-Kandidatin Caro nimmt an der queeren Datingshow teil – obwohl sie vor ihrer Familie bislang noch nicht geoutet ist.

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Mutiger Schritt: Kandidatin outet sich durch „Princess Charming“-Teilnahme

„Princess Charming“-Kandidatin Caro nimmt an der queeren Datingshow teil – obwohl sie vor ihrer Familie bislang noch nicht geoutet ist.

(watson) Queer durch die Jahrzehnte: Was die Generationen voneinander lernen können

Wie sah ein Coming-out in den 70ern aus? Welche Schwierigkeiten haben junge queere Menschen heutzutage? Darüber hat watson mit zwei queeren Personen gesprochen.

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Pride und LGBTQIA+: Queeres Leben in verschiedenen Generationen

Wie sah ein Coming-out in den 70ern aus? Welche Schwierigkeiten haben junge queere Menschen heutzutage? Darüber hat watson mit zwei queeren Personen gesprochen.

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Nacktbehandlungen durch Spielerberater? Staatsanwaltschaft sucht Betroffene

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Ende März teilt Matthias* einen CORRECTIV-Artikel im Familienchat mit seinen Eltern auf Whatsapp: Der einflussreiche Spielerberater N. soll in über hundert Fällen minderjährige Fußballer im Intimbereich berührt haben. N. wies die Anschuldigungen im März zurück. Die Unschuldsvermutung gilt.

Die Mutter von Matthias, der lieber anonym bleiben will, fragt im Chat: „Ist N. gemeint?“. Matthias antwortet kurz mit „ja“. Beim Abendessen spricht er erstmals mit der Familie über das, was er erlebt haben will.

Die Vorwürfe gegen den Spielerberater N. sind offenbar umfangreicher als bislang bekannt: Nach der Veröffentlichung am 26. März meldeten sich sechs weitere Fußballer bei CORRECTIV. Auch sie schildern, wie N. sie unter dem Vorwand einer sportmedizinischen Behandlung nackt behandelt und berührt habe. Die meisten geben an, dass sie zum Zeitpunkt der Berührungen noch minderjährig gewesen seien.

N. äußert sich erneut. Er verweigert zwar ein zitierfähiges Gespräch, antwortet aber schriftlich auf einen neuen Fragenkatalog von CORRECTIV. „Ich habe zu keinem Zeitpunkt jemals Spieler gezielt grenzverletzend intim oder gar mit irgendeiner sexuellen Intention berührt“, schreibt N. Er habe niemals unter „medizinischem Vorwand“ oder „machtmißbräuchlich“ gehandelt. „Sämtliche Angebote entstanden aus konkreten Bedarfen von Spielern und waren niemals Selbstzweck.“

Ein Spieler spricht von kostenlosen Fußballschuhen und körperlichen Untersuchungen

Was alle Fußballer eint, die ihre Erfahrungen mit N. gegenüber CORRECTIV teilen: Sie träumten vom Profifußball, als N. zwischen 2005 und 2018 ihr Berater wurde. Die meisten spielen heute noch im Amateurfußball, wenige schafften es in den Profifußball.

Matthias ist einer der betroffenen Spieler. Am Abend, als er mit seiner Familie zum ersten Mal über das Erlebte spricht, sitzen sie in einem Restaurant. Sie sprechen noch verhalten, da sie oft in diesem Lokal sind und Bekannte dort ein und aus gehen.

Mitte der 2000er Jahre begann der Spielerberater N., ihn zu betreuen. Matthias erinnert sich an Vorteile, die N. ihm verschaffte: neue Fußballschuhe, schnelle Arzttermine und Unterstützung bei privaten Problemen.

Gleichzeitig berichtet er von unangenehmen Erlebnissen. Regelmäßig habe er leicht bekleidet Übungen bei N. durchgeführt, oft Krafttrainings. Immer wieder sei es zudem zu körperlichen Untersuchungen gekommen, bei denen er nackt gewesen sei.

Ehemaliger Spielerberater äußert sich: Es haben kein Abhängigkeitsverhältnis bestanden

Über acht Jahre sei es zu solchen Nacktbehandlungen gekommen. Matthias erinnert sich, dass N. ihn schon im jungen Alter, deutlich unter 18 Jahren, im Intimbereich berührte. Über die Jahre hinweg habe N. ihn hunderte Male im Genitalbereich berührt. Warum hat er sich dagegen nicht gewehrt? „Wer bin ich, dass ich als 15-jähriger Junge dem Berater sage, der hundert Spieler betreut: Halt stopp, das ist falsch“, sagt Matthias heute. „Im Nachhinein bereue ich, dass ich dabei gewesen bin.“

N. bestreitet die Vorwürfe. In seiner schriftlichen Stellungnahme an CORRECTIV äußert er, dass der Begriff „Nacktbehandlungen“ irreführend sei. Die Spieler seien immer teilweise bekleidet oder mit einem ausreichend großen Tuch bedeckt gewesen. 180 mal 70 Zentimeter groß sei das Tuch gewesen. Zudem habe es einen Umkleide-Bereich mit Sichtschutz gegeben. „Ein, wie auch immer geartetes, Abhängigkeitsverhältnis bestand nie“, schreibt N.

Seit der CORRECTIV-Veröffentlichung haben Matthias’ Eltern häufiger mit ihrem Sohn darüber gesprochen. Auch andere Fußballer, die von N. betreut wurden, berichten, dass sie nach dem Artikel erstmals offen mit ihren Eltern über die Behandlungen gesprochen haben. Die Mutter und der Vater von Matthias reflektieren auch zu zweit, ob sie ihren Sohn enger hätten begleiten sollen.

„Natürlich macht man sich Vorwürfe und überlegt, ob man das hätte bemerken müssen“, sagt die Mutter im Juli gegenüber CORRECTIV. Sie seien grundsätzlich nicht so sensibilisiert gewesen zum Thema Missbrauch. Für die Zukunft wünscht sie sich Aufklärung zum konkreten Fall und fordert Vereine auf, Eltern mit Infoblättern über „Go’s und No-Go’s“ in der Zusammenarbeit mit Spielerberatern zu informieren.

Staatsanwaltschaft: „Wir brauchen immer namentlich benannte und aussagebereite Zeugen“

Noch am Abend der Veröffentlichung im März trennte sich die Fußballagentur, bei der N. angestellt war, von ihm. Ein CORRECTIV vorliegender Beschluss bestätigt seine Freistellung an diesem Tag. In derselben Woche nahmen bayerische Ermittlungsbehörden erstmals die Vorwürfe gegen N. unter die Lupe und prüfen seitdem eine mögliche Straftat.

Die Staatsanwaltschaft München 1 sucht Betroffene. Das sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding auf Anfrage von CORRECTIV. „Unsere Ermittlungen dauern an.“ Sie bräuchten immer namentlich benannte und aussagebereite Zeugen oder Geschädigte. „Allein mit anonymen Hinweisen können wir keinen Tatnachweis führen. Uns ist klar, dass das für Zeugen und insbesondere Geschädigte sehr belastend sein kann, aber ohne sie geht es leider nicht.“

Zu den bekannten Vorwürfen sagte die Strafrechtlerin Christina Clemm bereits im März, dass diese Handlungen strafrechtlich „unter den Aspekten der sexuellen Nötigung, der sexuellen Belästigung, der Körperverletzung oder Nötigung relevant sein“ können. Clemm, Anwältin für Familien- und Strafrecht, hat viele Betroffene sexueller Gewalt vertreten.

Sie hat immer wieder erlebt, wie schwer es Betroffenen fällt, eine Anzeige zu erstatten oder als Zeuge vor Gericht auszusagen, etwa aus Angst vor Schmutzkampagnen oder Unterlassungsaufforderungen. Sie betont, wie wichtig es ist, „Betroffene zu stärken, Täterstrategien zu entlarven und denjenigen, die es wagen, öffentlich zu werden und gegebenenfalls Anzeigen zu erstatten, Respekt entgegenzubringen.“

Häufig wenden sich Betroffene eher an Medien, weil diese besser Informanten schützen können. Anders ist es bei Ermittlungsbehörden, die keine absolute Vertraulichkeit garantieren können, weil Aussagen protokolliert und eventuell vor Gericht offengelegt werden müssen.

Hintergrund: Journalistischer Quellenschutz und Aussagen bei strafrechtlichen Ermittlungsbehörden

Wenn Menschen Missstände erfahren, haben sie die Möglichkeit, diese Dritten gegenüber zu äußern. Dabei unterscheidet sich bei Medien und Ermittlungsbehörden grundlegend, was vor einer Kontaktaufnahme beachtet werden sollte.

Warum CORRECTIV keine Quellen an Ermittlungsbehörden übergibt

CORRECTIV schützt Hinweisgeberinnen und Informanten. Wer sich vertrauensvoll an die Redaktion wendet, kann sich sicher sein, dass sein Name nicht preisgegeben wird. Dieser Quellenschutz gilt für jedes Gespräch der Journalistinnen und Journalisten. Deshalb wissen im Fall des Spielerberaters N. die Fußballer nicht, wer mit der Redaktion gesprochen hat, es sei denn, sie informieren sich gegenseitig.

Auch an Ermittlungsbehörden gibt CORRECTIV keine Namen weiter. Dazu können Journalistinnen und Journalisten auch nicht gezwungen werden. Denn Medienschaffende verfügen gegenüber der Justiz über ein Zeugnisverweigerungsrecht. In ganz besonderen Ausnahmen gilt dieses Privileg für Medien nicht, wenn etwa der Verdacht besteht, dass Hinweise zum Verhindern einer besonders schweren Straftat (z. B. Terrorismus) führen können.

Grundsätzlich gilt: Quellen sollten selbst entscheiden, ob sie mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft sprechen, ob sie dort aussagen oder rechtliche Schritte gegen eine Beschuldigte einleiten. Sie sind es, die am Ende die Folgen eines möglichen Verfahrens tragen.

Sind Sie betroffen? Oder überlegen Sie, mit einer Ermittlungsbehörde Kontakt aufzunehmen?

Neben spezialisierten Anwältinnen und Anwälten für Sexualstrafrecht können Sie sich an Fachberatungsstellen als Erstanlaufstelle wenden. Davon sind einige auf den Sport ausgerichtet:

Ansprechstelle Safe Sport: 0800 11 222 00 (montags, mittwochs und freitags von 10 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr)

Anlauf gegen Gewalt: ‭0800 90 90 444 (montags, mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 16 Uhr bis 20 Uhr)

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (montags, mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr, dienstags und donnerstags von 15 Uhr bis 20 Uhr)

Kein Täter werden: Hilfestelle für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen

Wann ermittelt eine Staatsanwaltschaft?

Ein Ermittlungsverfahren beginnt erst, wenn sich ein Anfangsverdacht bestätigt, also die Möglichkeit einer Straftat besteht. Ein solcher Anfangsverdacht kann durch eine schriftliche Dokumentation gegeben sein oder eine Aussage, die Betroffene oder andere Zeugen tätigen. Wer einen solchen Schritt geht, kann dies bei einer Staatsanwaltschaft oder der Polizei tun. In der Regel hilft es, sich dort direkt an Fachpersonen für Sexualdelikte vermitteln zu lassen.

Zu einer Anklage kommt es erst, wenn einer Staatsanwaltschaft so viele Belege vorliegen, dass sie eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung sieht. Ein Gericht entscheidet dann, ob es zu einem Verfahren kommt.

In den ersten Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen N. berichteten mehrere nationale Medien, darunter Bild, Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), Welt, Süddeutsche Zeitung und das Fußballmagazin 11Freunde.

N. äußerte sich weder auf Social Media noch proaktiv gegenüber Medien. Er reagierte jedoch auf Anfragen von Journalisten mit einem Gesprächsangebot, solange diese zusagten, aus den Gesprächen mit ihm nicht zu zitieren. Unter anderem rief N. einen FAZ-Journalisten an, der ihn zuvor mit den Vorwürfen zu möglichem Machtmissbrauch und sexualisierten Übergriffen konfrontiert hatte. Am Telefon habe N. sich ausführlich geäußert, aber nur unter der Bedingung, dass seine Aussagen nicht öffentlich verwendet werden dürfen. Über den genauen Inhalt des Gesprächs ist CORRECTIV nichts bekannt.

N. suchte auch bei CORRECTIV den Weg für ein vertrauliches Hintergrundgespräch. Die Redaktion forderte, dass die „groben Themen“ in einem Artikel beschrieben werden können und unabhängig von einem solchen Gespräch zitierfähige Antworten zu den Vorwürfen für das öffentliche Interesse wichtig seien. N. lehnte ein Gespräch in diesem Rahmen ab.

Sie haben Hinweise?

Hier wird erklärt, wie Sie CORRECTIV vertraulich und sicher Informationen zukommen lassen können. Sie entscheiden, welchen Kontaktweg Sie nutzen. Ein Weg für besonders sensible Hinweise ist der anonyme Briefkasten.

Direkter Kontakt zu den Autoren:

Jonas Hummels: Signal-Messenger und [email protected]

Jonathan Sachse: Signal-Messenger und [email protected]

„Es war ein offenes Geheimnis und jeder wusste es.“

Relevante Fußballmedien wie der Kicker und die Sport Bild berichteten bisher nicht über die Vorwürfe gegen N. Auch prominente Persönlichkeiten aus der Fußballbranche äußerten sich nicht öffentlich. Gleichzeitig waren die Vorwürfe gegen N. in der Branche wochenlang ein Thema, wie Insider gegenüber CORRECTIV bestätigen.

Auch bei CORRECTIV meldeten sich dutzende Menschen, die nicht selbst von N. betreut wurden, aber Beobachtungen, weitere Erfahrungen zu N. oder auch Kritik am Artikel teilen. Darunter waren Berater, Anwälte, Trainer, Ärzte, Pädagogen und weitere Insider aus der Sport- und Fußballbranche.

Einer schrieb: „Es war ein offenes Geheimnis und jeder wusste es.“ Eine andere Person sagt: „Es gab viele Freunde, die von N. beraten wurden und (…) nackt behandelt. Jetzt fragen sie sich im Nachhinein, ob das grenzüberschreitend war.“ Ein weiterer Insider kritisiert Teile der Berichterstattung und betont, dass N. vielen Spielern „sozial und medizinisch“ geholfen habe.

Es bleibt abzuwarten, ob künftig offen diskutiert wird, wie der Kinder- und Jugendschutz in Vereinen und Fußballagenturen verbessert werden kann.

N. selbst will nicht mehr in der Spielerberatung tätig sein. Aktuell befinde er sich in einer beruflichen Auszeit, schreibt er an CORRECTIV. „Ich werde erst nach einem Sabbatjahr für mich entscheiden, in welchem Kontext ich dann beruflich tätig werde.“

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Mitarbeit:

Redigat: Elena Kolb

Faktencheck: Finn Schöneck

Illustration: Mohamed Anwar

Weitere Informationen:

*Matthias ist ein Pseudonym. Der echte Name ist den Autoren des Artikels bekannt.

CORRECTIV recherchiert gemeinsam mit dem Fußballmagazin 11Freunde und Lokalmedien aus ganz Deutschland langfristig zum Thema Gewalt und Machtmissbrauch im Kinder- und Jugendfußball: Weitere Informationen

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Author: Jonathan Sachse

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Nacktbehandlungen durch Spielerberater? Staatsanwaltschaft sucht Betroffene

Sexualisierte Übergriffe im Fußball: Nach Enthüllungen zu Vorwürfen gegen den Spielerberater N. sucht die Staatsanwaltschaft Betroffene.

correctiv.org