Wurde Christian Lindners Mailpostfach gelöscht?
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Wurde Christian Lindners Mailpostfach gelöscht?
Die Bundesregierung will offensichtlich weiter MailfĂ€cher, Chatnachrichten und Kalender ausgeschiedener Regierungsmitglieder löschen â trotz schriftlicher Warnung des Bundesarchivs. Die MailfĂ€cher der im November 2024 ausgeschiedenen FDP-Minister Lindner und Buschmann könnten bereits gelöscht sein.
von Hans-Martin Tillack
09. Mai 2025
Ex-Minister Lindner, Buschmann, Stark-Watzinger (rechts Bildseite): Was passierte mit ihren Mails und Chats? Quelle: picture alliance / NurPhoto | Christian Marquardt
Transparenz ĂŒber das Handeln der Regierung ist ein wesentlicher Baustein der Demokratie. Welche E-Mails und Chatnachrichten ein Bundeskanzler oder Minister in seiner Amtszeit ausgetauscht hat, mit wem er sich wann getroffen hat und worum es ging, sollte auch nach dem Ausscheiden eines AmtstrĂ€gers nachvollziehbar sein. Das Bundesarchivgesetz sieht vor, dass Unterlagen der Regierung nicht einfach gelöscht werden dĂŒrfen, sondern dem Bundesarchiv angeboten werden mĂŒssen â einer Behörde in Koblenz, die dafĂŒr zustĂ€ndig ist, die Dokumente und Dateien der Regierung zu sichern, um fĂŒr Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sorgen.
Doch die Bundesministerien und das Kanzleramt hielten sich in der Vergangenheit hĂ€ufig nicht an die Vorgaben des Bundesarchivs â sie legten das Gesetz anders aus und löschten die E-Mail-FĂ€cher, Kalenderdaten und ChatverlĂ€ufe von Regierungsmitgliedern, anstatt sie ans Archiv zu ĂŒbergeben.
Auch jetzt, beim Ausscheiden der Regierungsmitglieder der Ampel-Koalition, droht diese Löschpraxis sich zu wiederholen. Aktuell geht es um die Frage, ob die MailfÀcher der am 7. November ausgeschiedenen Minister Christian Lindner und Marco Buschmann (beide FDP) schon gelöscht sind oder kurz vor der Löschung stehen. Das zeigen aktuelle Recherchen von CORRECTIV.
Bundesarchiv stemmt sich gegen Löschungen
Interne Unterlagen belegen, wie die Verantwortlichen beim Bundesarchiv sich derzeit darum bemĂŒhen, solche Vernichtungsaktionen zu verhindern.
In gleichlautenden Schreiben hat die Archivierungsbehörde am 26. Februar das Kanzleramt und einen GroĂteil der Ministerien an ihre gesetzliche Pflicht erinnert, Dateien zur Aufbewahrung anzubieten: âDas Bundesarchiv weist daher ausdrĂŒcklich darauf hin, dass ihm die E-Mail-PostfĂ€cher, Kalenderdaten, Messenger-Accounts, Dateiablagen usw. ausscheidender Leitungspersonen zur Ăbernahme anzubieten sind, bevor eine Löschung in Betracht kommtâ, heiĂt es in den von Abteilungsleiter Tobias Herrmann unterzeichneten Schreiben.
In einer zweiten Serie von Schreiben an das Kanzleramt und die Ministerien am 13. MĂ€rz bekrĂ€ftigte der Abteilungsleiter seine Forderung. Es gehe ihm darum, âunumkehrbare Löschungen zu verhindern und die Beratung durch das Bundesarchiv anzubietenâ, schrieb Herrmann. Nach âallen bisherigen Erfahrungen und RuÌckmeldungenâ herrsche bei den Archiven des Bundes und der LĂ€nder âinzwischen der Eindruck vor, dass eine vollstĂ€ndige AktenfuÌhrung aufgrund elektronischer AblĂ€ufe teilweise nicht mehr vollumfĂ€nglich gewĂ€hrleistet istâ.
Das Kanzleramt und die Bundesministerien wiesen bisher darauf hin, eine Aufbewahrung und Anbietung ganzer MailfĂ€cher sei nicht nötig. Mit Verweis auf die regulĂ€re AktenfĂŒhrung argumentierte die Bundesregierung, aus ihrer Sicht seien damit die gesetzlichen Vorgaben erfĂŒllt. Minister und StaatssekretĂ€re und ihre Mitarbeiter hĂ€tten bereits wĂ€hrend ihrer Amtszeit dafĂŒr gesorgt, dass alle relevanten Informationen aus den Mails und Chats zu den offiziellen Akten genommen wurden â und die biete man dann dem Bundesarchiv an.
Allerdings hat sich in der Praxis immer wieder gezeigt, dass Informationen, die sich spĂ€ter als durchaus relevant erwiesen, in Chats oder E-Mails steckten. Ein Beispiel: Die Abgeordneten in UntersuchungsausschĂŒssen des Bundestages mussten im Jahr 2020 feststellen, dass Textnachrichten auf Handys der frĂŒheren Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und des damaligen Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) gelöscht waren.
Ende 2022 machte die Welt publik, dass das Kanzleramt und die meisten Ministerien beim Ausscheiden ihrer Regierungsmitglieder deren MailfÀcher pauschal löschen. Zuletzt kam es im Untersuchungsausschuss zum Afghanistan-Abzug zu einem Eklat, als 2023 bekannt wurde, dass der Dienstkalender von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht mehr vorhanden war.
FDP-Minister lieĂen Mails nicht anbieten
Akut steht die Frage an, was mit den Mails und Dateien der drei am 7. November 2024 ausgeschiedenen FDP-Minister passiert ist. Laut Auskunft des Bundesarchivs hat es fĂŒr Ex-Finanzminister Christian Lindner und die ehemalige Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (beide FDP) bisher weder die MailfĂ€cher, noch Messenger-Accounts, Kalender und Dateiablagen erhalten. Damit stellt sich insbesondere die Frage, ob Lindners MailfĂ€cher bereits gelöscht sind.
Lediglich vom ehemaligen Justizminister Marco Buschmann ging beim Bundesarchiv Ende 2024 etwas ein, aber nur die Kalenderdaten. Schon das war ein ungewöhnlicher Schritt: Das Kanzleramt und die anderen Ministerien ĂŒbergeben bisher nicht regulĂ€r solche Nachweise ĂŒber die Termine und Treffen der Regierungsmitglieder.
Buschmanns MailfĂ€cher dagegen dĂŒrften bereits gelöscht sein â nach den Vorgaben, die unter ihm verabschiedet wurden, war eine Vernichtung drei Monate nach seinem Ausscheiden vorgesehen.
Auf eine Anfrage reagierte Buschmann bisher nicht. Lindner und Stark-Watzinger beantworteten Fragen zu den VorgĂ€ngen ebenfalls nicht, sondern lieĂen von der FDP-Pressestelle an ihre ehemaligen Ministerien verweisen. Diese antworteten ebenso wie das Justizministerium bisher nicht auf am Montag frĂŒh ĂŒbermittelte Fragen.
Bundesarchiv hatte Buschmann vorgewarnt
Im Justizministerium war bereits zu Buschmanns Zeiten bekannt, dass das Bundesarchiv auch die Ăbermittlung der MailfĂ€cher ausgeschiedener Minister und StaatssekretĂ€re erwartete. So hatte eine zustĂ€ndige Bedienstete des Archivs bereits im Jahr 2023 in zwei GesprĂ€chen mit ihrem Ansprechpartner im Justizministerium informiert, dass aus ihrer Sicht die âAnbietungspflichtâ auch fĂŒr die Mails gelte. Das hielt sie in zwei Vermerken vom Januar und Mai 2023 fest, die CORRECTIV vorliegen.
Zuletzt wies die Archivarin laut einer Notiz vom 25. Mai 2023 âauf die entsprechende Anbietungspflichtâ hin. Laut der Vermerke versprach ihr GesprĂ€chspartner im Justizministerium in beiden FĂ€llen, sich dazu âmit seinen Vorgesetztenâ abzustimmen.
Auch das Finanzministerium erhielt bereits unter der FĂŒhrung von Christian Lindner eine Vorwarnung. Diese betraf seinen Kalender. Eine Bedienstete des Bundesarchivs bestĂ€tigte dem Ressort im Oktober 2022 per Mail, dass die âKalender von Leitungspersonenâ wie Ministern oder StaatssekretĂ€rinnen in der Tat âpotentiell archivwĂŒrdigâ und daher anzubieten seien.
Offenbar ignorierte das Finanzministerium in der Folge diesen Hinweis. In einem Erlass des Ministeriums vom 29. November 2023 wurde fĂŒr alle PersonalabgĂ€nge â darunter auch Minister â verfĂŒgt, dass âdas E-Mail-Postfach (inklusive Kalender)â mit dem Ausscheiden âzu deaktivierenâ sei. 180 Tage spĂ€ter seien die DatensĂ€tze âautomatisiert und unwiderruflich zu löschenâ. Demnach mĂŒsste das Mailfach des damaligen Finanzministers Lindner dieser Tage zur Löschung anstehen oder bereits vernichtet sein.
Auch in anderen Ministerien trifft das Bundesarchiv mit seinen Forderungen bereits auf WiderstÀnde.
Auf Anfrage von CORRECTIV kĂŒndigte das seit Dienstag von Alexander Dobrindt (CSU) gefĂŒhrte Innenministerium an, bei seiner bisherigen Praxis zu bleiben. Zwar nehme man âdas Anliegen des Bundesarchivsâ sehr ernst, politische Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. âDie EinschĂ€tzung des Bundesarchivs zur Veraktungspraxisâ teile das Ministerium allerdings nicht.
Man sehe âinsofern auch keine Veranlassung von seiner bisherigen Praxis abzuweichenâ. Ăhnlich Ă€uĂerten sich das von Carsten Schneider (SPD) gefĂŒhrte Umweltministerium und â bereits am Dienstag â das Bundesarbeitsministerium unter dem damaligen Minister Hubertus Heil (SPD). Beide halten daran fest, dem Bundesarchiv das veraktete Schriftgut zu ĂŒbergeben â also nicht ganze MailfĂ€cher oder Chatprotokolle.
Das seit Dienstag von Friedrich Merz (CDU) gefĂŒhrte Kanzleramt und die ĂŒbrigen Ministerien antworteten bisher nicht auf Fragen. Offen ist auch die Reaktion des neuen Staatsministers fĂŒr Kultur, Wolfram Weimer. Dessen Behörde ist fĂŒr die Rechts- und Fachaufsicht ĂŒber das Bundesarchiv zustĂ€ndig. Auch bei ihr kamen im Februar und MĂ€rz die Mahnschreiben von Abteilungsleiter Herrmann an. Das Bundesarchiv möchte auch Zugang zu Mails und Dateien von Weimers VorgĂ€ngerin Claudia Roth (GrĂŒne).
Die Archivierungsbehörde verfĂŒgt ĂŒber keine Zwangsmittel, um solche Datenvernichtungen zu verhindern. Die aktuelle Aufforderung bringt die Bundesregierung aber auf alle FĂ€lle in ErklĂ€rungsnot. Bisher hatte man dort wiederholt beteuert, die Löschungen seien zulĂ€ssig, trotz des eigentlich eindeutigen Wortlauts des Bundesarchivgesetzes. Demnach mĂŒssen die Stellen des Bundes dem staatlichen Archiv eigentlich âalle Unterlagenâ anbieten, die nicht mehr benötigt werden. Eingeschlossen sind elektronische Unterlagen.
Verschwundene Mails
Hinter den Löschungen steht offenbar die Sorge mancher Politiker, dass die Ăffentlichkeit Zugang zu heiklen Interna bekommen könnte. Das Bundesarchiv betonte zugleich in seinen aktuellen Mahnschreiben an das Kanzleramt und die Ministerien, dass es ihm ânicht um eine vorzeitige allgemeine ZugĂ€nglichmachung von Informationenâ gehe, die noch Schutzfristen unterlĂ€gen. In vielen FĂ€llen sind solche archivierten Unterlagen erst 30 Jahre nach dem Entstehen fĂŒr Historiker, Journalisten und andere Interessenten zugĂ€nglich.
Es geht dabei auch um eine Grundsatzfrage: Sind solche Mails und Dateien der Privatbesitz der Regierenden? Oder sind sie dank des Informationsfreiheitsgesetzes und der Archivregeln das Eigentum aller BĂŒrger und BĂŒrgerinnen, quasi als GedĂ€chtnis der Republik?
Dass die Veraktungsprinzipien der Bundesregierung womöglich nicht ausreichen, um Datenverluste zu verhĂŒten, zeigte sich etwa im Sommer 2024. Damals gab es in der FördergeldaffĂ€re im Bildungsministerium unter der FDP-Politikerin Stark-Watzinger Zweifel, ob relevante Chatnachrichten veraktet wurden. Im Mai 2022 wiederum waren im Finanzministerium E-Mails nicht mehr verfĂŒgbar, die der damalige StaatssekretĂ€r und spĂ€tere Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) im Jahr 2020 mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen ausgetauscht hatte â dem damaligen Besitzer eines Anbieters von VerschlĂŒsselungstechnik, zu dessen Kunden die Bundesregierung gehörte.
Wegen der möglichen Löschung dieser Mails stellte der frĂŒhere Linken-Politiker und heutige BSW-Europaabgeordnete Fabio De Masi im Jahr 2023 Strafanzeige wegen des Tatbestands der unzulĂ€ssigen DatenverĂ€nderung. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber im MĂ€rz 2024 wieder ein. Aus Sicht der Ermittler waren eventuelle Löschungen zulĂ€ssig.
Löschungen könnten strafbar sein
Diese PrĂ€misse kommt jetzt angesichts der klaren Positionierung des Bundesarchivs zur Anbietungspflicht bei relevanten Dateien ins Wanken. Beamte könnten sich jetzt nicht mehr herausreden, sie hĂ€tten âvon dieser Pflicht bisher nichts gehörtâ, sagte der Anwalt Christoph Partsch, der De Masi vertreten hatte, gegenĂŒber CORRECTIV. Ministerialbedienstete, die auch nach Erhalt des Mahnbriefs aus dem Bundesarchiv Löschungen vornĂ€hmen, handelten nun vorsĂ€tzlich und âdamit strafbarâ, glaubt Partsch, der auch Herausgeber eines juristischen Kommentars zum Bundesarchivgesetz ist.
Michael Hollmann, der PrĂ€sident des Bundesarchivs, will nicht klein beigeben. In einer Stellungnahme fĂŒr CORRECTIV schreibt er: âPolitik und Verwaltung mĂŒssen endlich in der digitalen Welt ankommen.â Die Dokumentation in der Bundesregierung halte ânicht Schritt mit den seit Jahren verbreiteten elektronischen KommunikationskanĂ€lenâ, so Hollmann: âDas muss sich Ă€ndern.â
Dass der VorstoĂ des Bundesarchivs vom Februar nicht ĂŒberraschend kommt, zeigt auch ein Positionspapier des Verbands der Archivarinnen und Archivare (VdA) vom Januar 2025. Es sei âunabdingbarâ, dass den Archiven âalle ĂŒberlieferungsrelevanten Unterlagenâ, darunter auch E-Mail-PostfĂ€cher, âzur Ăbernahme angeboten werdenâ, hieĂ es in dem Papier des Verbands, in dessen FĂŒhrung auch Mitarbeiter des Bundesarchivs aktiv sind. âĂberlieferung sichert Demokratieâ, sagte der VdA-Vorsitzende Ralf Jacob zu CORRECTIV.
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Author: Anette Dowideit
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