(katholisch.de) Queere Frau – Anglikanische Kirche in Nigeria lehnt Erzbischöfin ab

Es rumort weiter in der Anglikanischen Gemeinschaft: Nach der Wahl der ersten queeren Erzbischöfin in Wales formiert sich Widerstand. Der Primas von Nigeria wirft der Kirche eine Abkehr vom Glauben vor. Der Streit ist nicht neu.

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Queere Frau – Anglikanische Kirche in Nigeria lehnt Erzbischöfin ab

Es rumort weiter in der Anglikanischen Gemeinschaft: Nach der Wahl der ersten queeren Erzbischöfin in Wales formiert sich Widerstand. Der Primas von Nigeria wirft der Kirche eine Abkehr vom Glauben vor. Der Streit ist nicht neu.

Katholische Kirche in Deutschland - katholisch.de

SPD-Ratsfraktion lehnt generelles Verweilverbot am Brüsseler Platz ab

Pascal Pütz, Mitglied im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, erklärt dazu: „Statt ohne Fingerspitzengefühl die drastischste Maßnahme als Erstes zu ergreifen, muss die Stadtverwaltung endlich die bereits beschlossenen, milderen Maßnahmen vorher umsetzen. Ein Alkoholkonsumverbot wäre ein erster sinnvoller Schritt, um die Situation am Brüsseler Platz zu entspannen, ohne den öffentlichen Raum für alle dauerhaft zu sperren. Die Politik hat mit breiter Mehrheit einen abgestuften Ansatz beschlossen, den die Stadtspitze nun ignoriert. Das ist nicht akzeptabel.“

Die SPD-Ratsfraktion betont, dass der gemeinsame Beschluss am 4. Februar 2025 eine schrittweise und verhältnismäßige Lärmreduktion vorsieht. Dazu gehören:

  • Die Einführung eines Alkoholkonsumverbots auf nicht gastronomisch genutzten öffentlichen Flächen des Brüsseler Platzes.
  • Die Evaluation der Auswirkungen des Wochenend-Verweilverbots, das bereits eingeführt ist.
  • Die zwingende Einbindung der Politik vor weiteren Maßnahmen, um Alleingänge der Verwaltung zu verhindern.
  • Die Prüfung alternativer Aufenthaltsorte abseits der Wohnbebauung.
  • Eine Anpassung der Emissionsschutzregelungen auf Landes- und Bundesebene.

„Die SPD-Ratsfraktion wird diesen Alleingang der Verwaltung nicht mittragen. Die Stadtspitze muss endlich aufhören, Beschlüsse des Rates zu ignorieren und stattdessen mit der Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen beginnen“, so Pütz abschließend.

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SPD-Ratsfraktion lehnt generelles Verweilverbot am Brüsseler Platz ab – Die SPD im Kölner Norden

Nau: Bewerber lehnt behinderte Trans-Frau ab – Klage

Ein Unternehmer aus Langenberg in Deutschland sucht eine Bürokraft. Die Stellenanzeige ist aber fehlerhaft. Eine Trans-Frau klagt wegen Diskriminierung.

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Faktencheck

Nein, Deutschland lehnt die Einführung von E-Fuels nicht ab

Auf Tiktok erzielt ein Video mit der Behauptung, Deutschland lehne die Einführung von E-Fuels ab, eine Million Aufrufe. Das ist falsch, Deutschland setzt sich auf europäischer Ebene sogar für E-Fuels ein.

von Matthias Bau

12. Juni 2024

E-Fuels und das Verbrennerverbot waren im Wahlkampf für die Europawahl Thema. Ein Tiktok-Video zum Thema ging nun viral. (Quelle: Florian Gaertner / Photothek / Picture Alliance) Behauptung

Zu einem Video über E-Fuels aus Freiberg heißt es, Deutschland lehne die Einführung von „Benzin aus CO2“ ab.

Aufgestellt von: Tiktok-Video Datum:
18.05.2024

Quelle

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Falscher Kontext
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Falscher Kontext. Die Behauptung wird aus einem alten MDR-Beitrag aus dem Jahr 2019 abgeleitet, in dem sie aber nicht vorkommt. Dort geht es um eine Anlage, die sogenannte E-Fuels herstellt. Deutschland setzt sich auf EU-Ebene für E-Fuels ein.

Mit einer simplen Botschaft erreichte ein Tiktok-Video eine Million Aufrufe: „Geniale Erfindung: Benzin aus CO2, Deutschland lehnt Einführung ab!“, heißt es dort zu einem Video des MDR über E-Fuels. Doch die Behauptung ist falsch.

Anders als auf Tiktok behauptet, lehnt Deutschland die Einführung sogenannter E-Fuels nicht ab (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Tiktok-Video bedient sich bei MDR-Video aus dem Jahr 2019 

In dem Video ist ein leicht gekürzter Ausschnitt des MDR-Formats „Sachsenspiegel“ zu sehen. In der Mediathek ist die Sendung nicht mehr zu finden, auf Youtube lud sie ein Nutzer jedoch im Dezember 2019 hoch mit der Angabe, die Sendung sei vom 17. Dezember 2019. In dem Beitrag geht es um eine Versuchsanlage im sächsischen Freiberg, in der eine Firma zusammen mit der TU Bergakademie Freiberg sogenannte E-Fuels herstellt. 

E-Fuels sind flüssige Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren, die aus CO2, Wasser und Strom hergestellt werden. Das nötige CO2 soll laut dem MDR-Beitrag aus Industrieabgasen gewonnen werden. 

Über die Anlage in Freiberg berichtete im Mai 2023 auch die Sächsische Zeitung: „Die ersten 15.000 Liter grünes Benzin sind erstmalig in Europa aus einer Zapfsäule geflossen, und zwar in einer Freiberger Großversuchsanlage. In der sächsischen Stadt haben sich deshalb am Donnerstag Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) getroffen, um ihr Hoffnungsprojekt für den Verbrennermotor zu unterstützen.“ 

Deutschland setzte sich innerhalb der EU für E-Fuels ein

Verkehrsminister Wissing ist auch derjenige, der darauf drängte, dass die EU Ausnahmen für E-Fuels bei dem beschlossenen Verbrenner-Aus im Jahr 2035 prüfen soll. Anders als auf Tiktok behauptet, setzt sich Deutschland also für E-Fuels ein. 

Auch im konkreten Fall unterstützen die Bundesregierung und das Land Sachsen das Projekt in Freiberg. Auf der Seite des beteiligten Unternehmens heißt es, man habe „mit eigenen sowie im Rahmen mehrerer Forschungsprojekte, gefördert vom Bund und dem Freistaat Sachsen, die Entwicklung weiter vorangetrieben, die Technologie patentiert und für die marktreife Großproduktion vorbereitet “ In der Sächsischen Zeitung heißt es, das Verkehrsministerium fördere das Freiberger Projekt mit 12,8 Millionen Euro.

Am Ende des Videos sagt der inzwischen verstorbene Geschäftsführer der Freiberger Firma CAC Engineering, Joachim Engelmann: Man sei in Gesprächen mit Ländern in Südamerika, Nordeuropa und Mitteleuropa, aber in Deutschland nicht. Davon sei er „schwer enttäuscht.“ Möglicherweise leitete der Tiktok-Nutzer aus diesem Satz ab, dass Deutschland die Einführung ablehne. Auf unsere Anfrage reagierte er nicht.

Antje Wappler, Pressesprecherin der Firma CAC Engineering, erklärt auf Anfrage, in Deutschland mache man aktuell keine Geschäfte. Das liege an der mangelnden Sicherheit für Investoren. Die könne laut Wappler dadurch erzeugt werden, dass die „CO2-Einsparung von synthetischen Kraftstoffen in Verbrennermotoren“ anerkannt und das „Neuzulassungsverbot für Verbrenner ab 2035“ rückgängig gemacht werde.

2019, dem Jahr, als der Beitrag des MDR erschien, schrieb das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), die Union habe sich in einem Positionspapier für den Ausbau der Förderung von E-Fuels ausgesprochen. Der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zitiert es mit den Worten: „Wir gehen voll auf saubere Treibstoffe.“ Das damals SPD-geführte Umweltministerium erklärte hingegen auf Anfrage des RND zu E-Fuels, deren Einsatz im Straßenverkehr und insbesondere für Pkw sei „nicht sinnvoll“.

E-Fuels sind für Autos ökologisch nicht sinnvoll

Doch wie sinnvoll sind E-Fuels für Autos überhaupt? 

Dazu schrieb der Mobilitätsforscher Udo Becker von der TU Dresden im Juni 2023 in der Sächsischen Zeitung: E-Fuels seien nicht nur sehr energieaufwändig in der Herstellung, sondern bedürften auch Raffinerien, die erst noch gebaut werden müssen. Die Herstellung und Nutzung von E-Fuels sei zudem sehr ineffizient, so Becker. Er verweist auf eine Studie des Vereins „Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik“ (VDE) aus 2021. Darin steht, dass eine Windkraftanlage mit einer Leistung von drei Megawatt 1.600 E-Fahrzeuge mit Strom, aber nur 250 Fahrzeuge E-Fuels versorgen könne. 

Energie aus Erneuerbaren Quellen für die Produktion von E-Fuels zu verwenden, ist laut einer Studie des VDE weniger effizient als etwa für den Betrieb für E-Autos (Quelle: VDE)

Ein Vorteil der E-Fuels ist aber laut der Studie, dass sie „in der bestehenden Infrastruktur von Pipelines, Transportwagen, Tankstellen, Zapfsäulen und herkömmlichen Verbrennungsmotoren unkompliziert eingespeist und genutzt werden können.“ Künftig sei ihr Einsatz in Bestands- und Nischenfahrzeugen, also Sportwagen oder Oldtimer, denkbar. Auch für die Luftfahrt gebe es bereits Tests. 

Becker kommt zu einem ähnlichen Schluss in seinem Gastbeitrag. E-Fuels seien eine „tolle technische Variante“ und müssten unbedingt weiter erforscht werden. „Aber sie dürfen nicht als Argument vorgeschoben werden, um heute keinen Klimaschutz betreiben zu müssen”.

Ein Forschenden-Team des gemeinnützigen Borderstep Instituts errechnete im Mai 2024 mit Unterstützung der Scientists for Future am Beispiel Niedersachsens, dass ein Umstieg auf E-Fuels statt auf E-Autos rund dreimal so teuer wäre und ein Vielfaches an Fläche für Windräder und Photovoltaik benötigen würde. 

Am Beispiel Niedersachsens zeigten Forschende im Mai 2024, dass ein Umstieg auf E-Fuels deutlich ineffizienter wäre als der Umstieg auf batteriebetriebene Fahrzeuge (Quelle: Borderstep Institut)

Redigatur: Viktor Marinov, Gabriele Scherndl

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Publikation des VDE, „Antriebsportfolio der Zukunft“, April 2021: PDF
  • Publikation des Borderstep Institut, „Niedersachsen und die E-Fuels“, Mai 2024: PDF

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Author: Matthias Bau

https://www.bachhausen.de/nein-deutschland-lehnt-die-einfuehrung-von-e-fuels-nicht-ab/

#deutschland #einfuhrung #fuels #lehnt #nicht

Nein, Deutschland lehnt die Einführung von E-Fuels nicht ab

Auf Tiktok heißt es, Deutschland lehne die Einführung von E-Fuels ab. Das stimmt nicht, das Land setzt sich auf EU-Ebene dafür ein.

correctiv.org

Die Initiative, die sich gegen den Bau der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Gelände des heutigen Heizkraftwerks in Merkenich richtet, will nun versuchen, selbst für die Aufstellung von Luftmessungseinrichtungen zu sorgen. „Es gibt etwa die Möglichkeit, über die Deutsche Umwelthilfe zertifizierte Geräte zur Luftmessung zu beziehen, mit denen wir für einen Zeitraum von drei Monaten aussagekräftige Daten sammeln könnten“, so Wagner.

https://www.bachhausen.de/buergerverein-veraergert-ueber-entscheidung-verwaltung-lehnt-weitere-luftmessstation-in-koeln-merkenich-ab/

#burgerverein #entscheidung #lehnt #luftmessstation #verargert #verwaltung #weitere

Bürgerverein verärgert über Entscheidung: Verwaltung lehnt weitere Luftmessstation in Köln-Merkenich ab

Die Initiative, die sich gegen den Bau der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Gelände des heutigen Heizkraftwerks in Merkenich richtet, will nun versuchen, selbst für die Aufstellung von Luftmessungseinrichtungen zu sorgen. „Es gibt etwa die Möglichkeit, über die Deutsche Umwelthilfe zertifizierte Geräte zur Luftmessung zu beziehen, mit denen wir für einen Zeitraum von drei Monaten aussagekräftige...

Dirk Bachhausen

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Leistungen für AsylsuchendeAnwaltsverein lehnt Bezahlkarte ab

Der Deutsche Anwaltverein schaltet sich in die Diskussion um Bezahlkarten ein: Das Existenzminimum sei nicht mehr sicher, wenn Bundesländer selbst etwa entscheiden könnten, wie viel Bargeld mit den Karten abgehoben werden kann. Das könnte zu einer Welle an Klagen führen.


09.04.2024 um 15:36 Uhr
Chris Köver – in Datenschutzkeine Ergänzungen Bezahlkarte statt Bargeld: Damit kommt man nicht überall weiter. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash / Marksus Spiske

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylsuchende ab. Die Einführung einer solchen Karte läge zwar grundsätzlich im Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung, schreibt der Verein. Jedoch müssten die Gesetzgeber in so einem Fall dafür sorgen, dass die Karte ohne Einschränkungen genutzt werden kann und dass das Existenzminimum gesichert ist. Das sei nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht der Fall.

Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangem Streit vor einigen Tagen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Sie wollen die Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz verankern. Die Ausgestaltung der Karten bliebe laut dem Entwurf den Bundesländern überlassen. Diese können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Höhe etwa Bargeld mit der Karte abgehoben werden kann, ob die Karten regional begrenzt werden oder wie Online-Käufe und Überweisungen damit getätigt werden dürfen.

Überweisung erst nach Genehmigung

Dadurch sei das Existenzminimum nicht sicher gewährleistet. „Zum Führen eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht, gehört es auch, die Möglichkeit einzuräumen, die im Rahmen der Mittellosigkeit beanspruchten Leistungen für die Bedarfsdeckung frei und ohne Auffälligkeiten zu gestalten“, schreibt der Verein. „Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland – möglicherweise nicht auf Dauer – aufhalten.“

Zu welchen konkreten Problemen das im Alltag führen kann, beschreibt der Verein in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetz. In vielen Geschäften ist Kartenzahlung in Deutschland gar nicht möglich, teils lässt sich die Karte erst ab einer bestimmten Summe einsetzen. In vielen anderen Situation im Alltag könne man nur bar bezahlen, etwa den Einkauf auf Flohmärkten oder im Kiosk an der Ecke. Was, wenn die Karte am Wochenende außerhalb der Erreich­barkeit der Behörde verloren geht, gestohlen wird oder der Kartenleser im Lebens­mit­tel­ge­schäft ausfällt?

Technisch ist es zudem möglich, die Bezahlfunktionen der Karte zu beschränken. Überweisungen, Online-Käufe oder die Teilnahme an Lastschriftverfahren sollen erst auf Antrag möglich sein und müssen von der zuständigen Verwaltung genehmigt werden. Was aber, wenn etwa die Waschmaschine in Raten bezahlt werden soll und die Kommune die nächste Rate nicht freigibt? Auch wenn Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, müssen gemeinsame Kosten an den Partner überwiesen werden.

„Absehbare Konflikte werden eine Vielzahl von Widerspruchs-, Eil- und Klagever­fahren nach sich ziehen“, prognostiziert der Verein. „Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung und der Justiz und damit zu erhöhten Kosten führen.“

14 Länder mit gemeinsamem System

Der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich im November auf eine bundeseinheitliche Bezahlkarte geeinigt. Eine Arbeitsgruppe hatte bis Ende Januar ein Modell erarbeitet. 14 Bundesländer planen ein gemeinsames System, auch wenn sich die konkreten Einschränkungen unterscheiden können. Das Vergabeverfahren dafür führt Dataport durch, ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung mehrerer Bundesländer. Es soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.

Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten. In Bayern ist das System seit März bereits im Einsatz.

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Author: Chris Köver

https://www.bachhausen.de/leistungen-fuer-asylsuchende-anwaltsverein-lehnt-bezahlkarte-ab/

#anwaltsverein #asylsuchende #bezahlkarte #lehnt #leistungen

Leistungen für Asylsuchende: Anwaltsverein lehnt Bezahlkarte ab

Der Deutsche Anwaltverein schaltet sich in die Diskussion um Bezahlkarten ein: Das Existenzminimum sei nicht mehr sicher, wenn Bundesländer selbst etwa entscheiden könnten, wie viel Bargeld mit den Karten abgehoben werden kann. Das könnte zu einer Welle an Klagen führen.

netzpolitik.org

Report-K

Das Archivfoto zeigt die Gleueler Wiese im Jahr 2020.

Köln | Rund ein Jahr vor der Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl in Köln positioniert sich die gewinnorientierte 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA hinsichtlich ihres Standortes. Das Unternehmen schließt die Variante Marsdorf aus und beharrt auf den Ausbau im Äußeren Grüngürtel rund um das Geisbockheim. Von der Kommunalpolitik fordert das Unternehmen, Farbe zu bekennen.

In einer von Pathos getragenen Mitteilung positioniert sich das Unternehmen für die Kommunalpolitik unmissverständlich hinsichtlich des Standortes. Dieser könne nur das Geisbockheim sein. Damit setzt das Unternehmen vor allem der Kommunalpolitik und das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt unter Druck. Die stärkste Fraktion im Kölner Stadtrat die Grünen konnten mit ihrer Forderung nach Erhalt des Äußeren Grüngürtels und der Gleueler Wiese bei mehreren Wahlen äußerst erfolgreich punkten, während die Parteien, die sich für die Erweiterung aussprachen allen voran CDU und SPD im Kölner Süden und Westen bei den Wahlen teilweise massiv Federn lassen mussten.

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA schreibt heute: „Der ursprüngliche Plan, das in die Jahre gekommene, modernisierungsbedürftige Geißbockheim um ein Nachwuchsleistungszentrum sowie drei Fußballplätze auf der Gleueler Wiese zu erweitern, konnte bis dato aufgrund politischen Widerstands der Stadt Köln nicht wie geplant umgesetzt werden.“

Dies bedarf einer faktischen Kontextualisierung: Der Kölner Stadtrat stimmte in der Sitzung vor der Kommunalwahl am 19. Juli 2020 für eine Erweiterung des Unternehmensgeländes der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA und den Bebauungsplan. Dafür waren 52 Ratsmitglieder, 28 stimmten mit Nein und drei enthielten sich. SPD, CDU und FDP hatten sich im Vorfeld für eine Erweiterung ausgesprochen. Grüne, Linke und Gut waren dagegen. Schon damals befanden sich die Grünen in einem Ratsbündnis mit der CDU. Das Bauvorhaben greift in ein Landschaftsschutzgebiet ein.

Zur Einordnung muss die Erweiterung ab 2008 genannt werden. Das nennt der Investor 1. FC Köln heute in die Jahre gekommen. Als damals der Antrag für das heute errichtete Bürogebäude gestellt wurde, versicherte die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA keine weiteren Grünflächen zu bebauen. Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnte mit der Begründung keinen Präzedenzfall schaffen zu wollen, dieses Baugesuch damals ab. Seit 2014 treibt die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA nun die Erweiterung voran.

Marsdorf wird abgelehnt

Der Investor 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA lehnt die Marsdorf-Variante nach wie vor ab. Der Investor schreibt, dass dies die von der Stadt Köln favorisierte Lösungsvariante sei: Ein Komplettumzug des Vereins und Neubau des Leistungszentrums in dem Kölner Vorort. Der Investor rechnet vor, dass dieses Projekt 120 Millionen Euro Investitionsvolumen bedeute. Dazu schreibt die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA: „Die Stadt Köln war nach intensiven Verhandlungen jedoch nicht bereit, dieses Investitionsvolumen zu gleichen Teilen gemeinsam mit dem FC zu tragen, gleichwohl dies rechtlich auf Basis mehrerer unabhängiger Gutachten möglich gewesen wäre.  

Im Ergebnis der gescheiterten Verhandlungen haben Vorstand und Geschäftsführung des 1. FC Köln nunmehr endgültig entschieden, dass ein Umzug nach Marsdorf aufgrund der nicht hinreichenden finanzwirtschaftlichen kommunalen Unterstützung nicht mehr in Frage kommt. Über diese Entscheidung hat der FC die politischen Vertreter der Stadt Köln entsprechend informiert.“

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA will jetzt, so kündigt sie es an, den Ausbau am Geisbockheim forcieren. Dem Umzug fehle die wirtschaftliche Legitimation. Der Investor verweist auf seine 135.000 Mitglieder, von denen er aber nicht mitteilt, wie viele in Köln gemeldet sind, aber für sich reklamiert damit eine „wichtige Sozialisationsfunktion für die Stadt Köln“ zu besitzen. Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA sei ein wichtiger kommunaler Wirtschaftsfaktor, behaupten die Manager sowie, dass „der 1. FC Köln der wichtigste öffentlich-mediale Botschafter der Stadt Köln“ sei. Daraus leite sich ab, so das Management, dass die Kommune zur Unterstützung verpflichtet sei.

Der Bebauungsplan und das Gerichtsurteil

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA fordert die Verwaltung der Stadt Köln und den Rat der Stadt Köln auf, die Fehler im Bebauungsplan, der gerichtlich geprüft wurde, zu korrigieren. Dazu schreibt das Unternehmen: „Am 23. April 2024 wird am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entschieden, ob der ursprünglich genehmigte Bebauungsplan nach wie vor Gültigkeit besitzt. Unabhängig von dem Urteil ist der FC der Überzeugung, dass eine Weiterentwicklung am Geißbockheim im angestrebten Umfang möglich und innerhalb überschaubarer Zeit – mit dem notwendigen politischen Willen – umsetzbar wäre, dies zudem weitaus kostengünstiger und ökologisch nachhaltiger. Anders lautende Stellungnahmen und Argumentationen entsprechen nicht der Realität.“

Der sportliche Geschäftsführer der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA Dr. Christian Keller spricht von einem Investitionsstau von 40 Jahren und das vor dem Hintergrund der Genehmigungen aus dem Jahr 2010. Weiter heißt es in einem Zitat von Keller: „Was bisher modernisiert wurde, war genehmigungsfrei. Für die nun anstehenden Maßnahmen brauchen wir aber baurechtliche Genehmigungen.“

Präsident Dr. Werner Wolf ergänzt: „Jetzt gilt es, für alle Protagonisten der Stadt Köln Farbe zu bekennen. Es geht um nicht weniger als die Zukunft des FC. Wir brauchen dringend die entsprechenden Genehmigungen der Stadt, um das Geißbockheim weiterentwickeln zu können. Dabei wurde vom Gericht deutlich gemacht, dass es dem Rat der Stadt Köln möglich wäre, den Bebauungsplan durch entsprechende Änderungen rechtlich ‚heilen‘ zu können. Dafür werden wir mit vollem Herzblut kämpfen.“

Entscheidende Wochen

Das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt bekommt mit diesem öffentlich Vorstoß des Investors 1. FC Köln GmbH & Co. KGa weiter Druck in einer Phase, in der mit der Entscheidung zur Ost-West-Achse bereits mächtig Druck im Ratskessel ist. Vor allem Grüne und CDU stehen in beiden Fällen auf jeweils der anderen Seite: Die Grünen lehnen die Tunnelvariante an der Ost-West-Achse ab, die CDU will diese. Die Grünen lehnen eine Erweiterung im Äußeren Grüngürtel ab und stehen dabei nicht nur bei den Umweltinitiativen, sondern bei ihren Wählerinnen und Wählern im Wort. Der Investor 1. FC Köln erhöht 67 Tage vor der Europawahl mächtig den Druck auf die Kölner Grünen.

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https://www.bachhausen.de/investor-1-fc-koeln-gmbh-co-kgaa-lehnt-marsdorf-als-standort-ab-ausbau-geisbockheim-soll-forciert-werden/

#ausbau #forciert #geisbockheim #investor #lehnt #marsdorf #standort

Investor 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA lehnt Marsdorf als Standort ab – Ausbau Geisbockheim soll forciert werden - Report-K

Report-K ist die Internetzeitung von Köln und berichtet aus Köln, NRW, Deutschland und der Welt.

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Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Vor dem Start der Verhandlungen um die freiwillige Chatkontrolle schlägt der Europäische Datenschutzbeauftragte Alarm. Die geplanten Regeln würden Grundrechte missachten und dürften nicht einfach so durchgewunken werden, warnt der polnische Jurist.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski warnt vor einer übereilten Verabschiedung der freiwilligen Chatkontrolle. (Archivbild) CC-BY-NC-ND 2.0 Lisbon Council

Die geplante Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle dürfe nicht zur „Formsache“ werden, mahnt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Wojciech Wiewiórowski. Die Praxis würde bereits bestehende Risiken für die Privatsphäre weiter festschreiben und dürfe keinesfalls zur Norm werden, warnt Wiewiórowski in einem aktuellen Bericht zu dem Gesetzentwurf. Daraus folgt für den Datenschützer: „Die vorgeschlagene Verordnung sollte nicht angenommen werden, solange die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht eingerichtet wurden.“

Eigentlich ist es Online-Diensten verboten, die privaten Inhalte ihrer Nutzer:innen zu durchleuchten. Damit sie das trotzdem freiwillig machen und in diesem Fall automatisiert nach Darstellungen von Kindesmissbrauch suchen können, setzt die EU schon seit Jahren auf eine Ausnahmeregelung von der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation. Doch die Regelung läuft im August aus. Bis dahin wollen sich EU-Kommission, EU-Länder und das Parlament auf die Details einer Verlängerung einigen.

In seiner Einschätzung bemängelt Wiewiórowski, dass trotz der „allgemeinen und wahllosen Überwachung der privaten Kommunikation“ keine wirksamen Schutzmaßnahmen vorgesehen sind. Insbesondere zeigt sich seine Behörde besorgt über die „relativ hohen Fehlerraten der aktuellen Erkennungstechnologien“, insbesondere wenn es um die Erkennung neuen Materials oder um die Kontaktanbahnung Erwachsener zu Minderjährigen (sogenanntes „Grooming“) gehe. Zudem macht der Datenschutzbeauftragte erneut auf das „erhebliche Risiko“ aufmerksam, dass Technologien zur Erkennung von Missbrauchsdarstellungen auch gemeinsam und einvernehmlich produzierte Bilder fälschlicherweise als illegal einstufen können.

Gefährliche Verpflichtung

Die Warnungen erinnern an Probleme, mit denen auch die ebenfalls geplante, aber in dem Fall verpflichtende Chatkontrolle gleichermaßen zu kämpfen hat. Im Unterschied zu freiwilligen Maßnahmen wären Online-Dienste nach einer entsprechenden Anordnung gezwungen, sämtliche Inhalte auf ihrem Angebot zu scannen – mit offenkundig unausgereiften Werkzeugen. Und die Scan-Pflicht würde auch für eigentlich verschlüsselte Inhalte gelten, etwa in Messengern wie WhatsApp oder Signal. Solche Inhalte würden vor ihrer Verschlüsselung beispielsweise mittels Client-Side-Scanning durchleuchtet werden. Angesichts der Brisanz dieses Vorschlags liegt die EU-Verordnung bis auf Weiteres auf Eis.

Doch selbst die freiwilligen Pläne gehen Wiewiórowski in dieser Form zu weit. Während er das Ziel unterstütze, gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, sei die EU-Verordnung „nicht die Lösung“, so der Jurist aus Polen. „Das Ziel, sexuellen Missbrauch von Kindern zu bekämpfen, muss mit den notwendigen Schutzmaßnahmen für die private Kommunikation von Einzelpersonen und damit ihrer Grundrechte auf Privatsphäre verfolgt werden.“

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Author: Tomas Rudl

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Grundrechte: Europäischer Datenschutzbeauftragter lehnt freiwillige Chatkontrolle ab

Vor dem Start der Verhandlungen um die freiwillige Chatkontrolle schlägt der Europäische Datenschutzbeauftragte Alarm. Die geplanten Regeln würden Grundrechte missachten und dürften nicht einfach so durchgewunken werden, warnt der polnische Jurist.

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Jahrzehnte stand Trabzonspor im Schatten der übermächtigen Istanbuler Klubs. Nun scheint endlich die große Stunde des Vereins von der Schwarzmeerküste zu schlagen. Warum sich in der türkischen Süper Lig Historisches anbahnt.
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Löst Trabzonspor die großen Drei ab?

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