Hinter Forderungen nach Absenkung #Strafmündigkeitsalter stehen häufig Annahmen:
• „(Härtere) #Strafdrohung hätte Tat verhindert.“
• „Wenn kein #Strafprozess stattfindet, bleibt die Tat #folgenlos für Täter*innen.“
• „Wer etwas tut, was sonst nur #Erwachsene tun, hat auch #Reife eines Erwachsenen, hat also #Folgen überschaut + ist daher strafmündig.“
Nichts davon trifft tatsächlich so zu.
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