#Luise #Freudenberg #Strafmündigkeitsalter
Erfahrung zeigt:
• Täter*innen erwägen eher #Entdeckungswahrscheinlichkeit als #Strafdrohung.
• Bei #Strafunmündigen (< 14 Jahre bei Tat) schalten sich #Jugendamt + #Familiengericht ein. Folgen können von #Erziehungsberatung bis geschlossene #Unterbringung reichen - nur ohne Öffentlichkeit wg. Schutz der Kinder.
• Wer furchtbare Dinge aus geringem Anlass tut, zeigt eher fehlende Reife + mangelnde Einsichtsfähigkeit.
5/7
#Luise #Freudenberg
Hinter Forderungen nach Absenkung #Strafmündigkeitsalter stehen häufig Annahmen:
• „(Härtere) #Strafdrohung hätte Tat verhindert.“
• „Wenn kein #Strafprozess stattfindet, bleibt die Tat #folgenlos für Täter*innen.“
• „Wer etwas tut, was sonst nur #Erwachsene tun, hat auch #Reife eines Erwachsenen, hat also #Folgen überschaut + ist daher strafmündig.“
Nichts davon trifft tatsächlich so zu.
4/7