@Hammerwell @kuketzblog @Bundesverband @verbraucherzentrale_nrw @wbs_legal @bfdi @bnd Ja,also das #BSI / @bsi...

- Das machts aber nicht weniger falsch!

#SouvereignityWashing ist auch nix anderes als ne #MarketingLüge, denn #Amazon kann qua #CloudAct nicht #DSGVO & #BDSG einhalten!

Wer was anderes behauptet, ist entweder von jenen #GAFAMs gekauft oder gemeingefährlich inkompetent!

Und ich hoffe dass @noybeu das auch [mal wieder!] juristisch klarstellen lässt!

https://de.wikipedia.org/wiki/CLOUD_Act

CLOUD Act – Wikipedia

@kuketzblog ist das nicht strafbare #Datenhehlerei & illegale #Agententätigkeit für #Drittstaaten?

- Gerade weil jener #Datenexport außerhalb des Geltungsbereichs von #DSGVO & besonders #BDSG weder per #AGB durch die Betroffenen genemigt noch von diesen zugestimmt wurde.

Daher halte ich die #Legalität angesichts dessen dass Mensch de-facto genötigt wird #Schufa-Klaiseln zuzustimmen für fragwürdig…

Fällt die Pflicht zum Datenschutzbeauftragten bis Ende 2026?

Es kommt wieder Bewegung in die Sache: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB) steht erneut zur Debatte. In der Föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 hat die Bundesregierung angekündigt, § 38 Abs. 1 BDSG bis Ende 2026 aufzuheben. Für viele Unternehmen stellt sich damit die Frage(...)
https://www.dr-datenschutz.de/faellt-die-pflicht-zum-datenschutzbeauftragten-bis-ende-2026/

#BDSG #Bundesregierung #ULD

Fällt die Pflicht zum Datenschutzbeauftragten bis Ende 2026?

Die Bundesregierung plant das Aus der 20-Personen-Regel beim Datenschutzbeauftragten. Was gilt aktuell? Jetzt Risiken & Pflichten prüfen!

Dr. Datenschutz

50 Jahre Bundesdatenschutzgesetz

Vor fünf Jahren habe ich den verlinkten Artikel geschrieben. Photo by Fernando Arcos on Pexels.com Der Schutz der Persönlichkeit, die in den auf sie bezogenen Informationen von ihr losgelöst und verfügbar ist, ist angesichts der Möglichkeiten, die die technologischen Entwicklungen mit sich gebracht haben, heute wichtiger denn je. Am 10. Juni 1976 hat der Deutsche Bundestag das erste Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Damals zeigte das Parlament Weitsicht, ging es doch … 45 […]

https://anwaltsblog.wordpress.com/2026/06/10/50-jahre-bundesdatenschutzgesetz/

Bekanntgeben der Kündigungsgründe von Beschäftigten

Aus diversen Gründen geben manche Unternehmen intern die Kündigungsgründe ihrer Beschäftigten bekannt. Das kann aber nicht nur zu Beschwerden seitens der betroffenen Personen führen, sondern auch zu datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen mit der Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Dies zeigt insbeson(...)
https://www.dr-datenschutz.de/bekanntgeben-der-kuendigungsgruende-von-beschaeftigten/

#Aufsichtsbehörde #BDSG #Beschwerde #Kündigung #Unternehmen

Bekanntgeben der Kündigungsgründe von Beschäftigten

Inwiefern können datenschutzrechtlich unternehmensintern Kündigungsgründe zu Beschäftigten bekanntgegeben werden? Hierzu ein Überblick.

Dr. Datenschutz
Digitalministerkonferenz: Wildberger will Datenschutz für KI-Einsatz in der Verwaltung schleifen

https://netzpolitik.org/2026/digitalministerkonferenz-wildberger-will-datenschutz-fuer-ki-einsatz-in-der-verwaltung-schleifen/

Der durchdigitalisierte Staat soll her und das möglichst schnell. Darin sind sich Bund und Länder nach der Digitalministerkonferenz einig. Um Tempo zu machen, wollen die zuständigen Minister:innen mehr sogenannte Künstliche Intelligenz und weniger Datenschutz.

#bdsg #bundesministeriumfürdigitalesundstaatsmodernisierung #bundesverwaltung #digitalministerkonferenz #dsgvo #föderalemodernisierungsagenda #generativeki #karstenwildberger #ki_agent #moderneverwaltung #verwaltungsdigitalisierung #netzpolitik

Mehr KI – weniger Datenschutz

Digitalministerkonferenz: Wildberger will Datenschutz für KI-Einsatz in der Verwaltung schleifen

Der durchdigitalisierte Staat soll her und das möglichst schnell. Darin sind sich Bund und Länder nach der Digitalministerkonferenz einig. Um Tempo zu machen, wollen die zuständigen Minister:innen mehr sogenannte Künstliche Intelligenz und weniger Datenschutz.

Bürokratieabbau, Registermodernisierung, DeutschlandID: Auf diese Themen blickt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) schon seit längerem mit der KI-Brille. Spätestens seit Mittwoch weiß er die Länder dabei hinter sich. Auf der Pressekonferenz zur Digitalministerkonferenz (DMK) demonstrierten Wildberger, die hessische Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) und der Chef der Senatskanzlei Hamburg Jan Pörksen (SPD) Einigkeit bei diesem Thema. Alle drei betonten, dass man beim KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung an einem Strang ziehe.

Seit 2024 treffen sich die Minister:innen, Senatoren und Staatssekretär:innen der Länder regelmäßig, um über digitalpolitische Entscheidungen zu diskutieren. Die fünfte DMK fand in Hamburg statt und knüpfte inhaltlich an die Föderale Modernisierungsagendaan. Die hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschef:innen der Länder im Dezember beschlossen. Die 200 Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda zielen vor allem darauf ab, Bürokratie abzubauen. Bund und Länder wollen etwa bis Ende 2026 Berichtspflichten für die öffentliche Verwaltung prüfen, um mindestens die Hälfte von ihnen zu streichen.

Ein weiteres Ziel ist ein durchgehend digitalisierter Staat. Zwar lehnte die DMK einen Antrag Schleswig-Holsteins zu „digital only“ ab. Demnach sollen Verwaltungsbehörden nur noch rein digitale Prozesse anbieten und auf papiergebundene Arbeit verzichten. Doch die Uneinigkeit sei nicht inhaltlich begründet, so Sinemus und Wildberger, sondern darin, bis wann dieses Ziel erreicht sein soll. Das Ziel digital only sehen der Koalitionsvertrag und die Föderale Modernisierungsagenda vor. „Der Weg führt klar in diese Richtung“, sagt Wildberger.

Mit KI zurück an die Spitze

Und dieser Weg ist gepflastert mit KI-Projekten. Nur so ließen sich laut Digitalminister ein durchgehend digitaler Staat erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Daher freut sich Wildberger nach eigenen Angaben auch über Deutschlands Wirkmacht beim KI-Omnibus auf EU-Ebene. Mit der jüngst erzielten Einigung erhalte die Industrie nun „mehr Freiraum“, so der Minister. Die Industrie solle auch bei der Umsetzung des Deutschland-Stacks eine wichtigere Rolle einnehmen.

Seinen Fokus auf generative KI hat Wildberger bereits zu seinem Amtsantritt eingenommen. Besonders deutlich wurde das etwa auf dem Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität im November vergangenen Jahres und auf der Münchener Sicherheitskonferenz im vergangenen Februar. Im November begrüßte der Minister ausdrücklich die Kooperation des französischen KI-Start-ups Mistral und des deutschen Softwareunternehmens SAP, die nun gemeinsam eine KI-Lösung für die öffentliche Verwaltung bereitstellen wollen. Und er unterzeichnete die deutsch-kanadische Absichtserklärung für nachhaltige Rechenzentren und „wertebasierte KI-Politik“.

Diese wertebasierte Politik sieht der Minister etwa in der bundeseigenen KI-Plattform KIPITZ vom ITZBund und im „preisgekrönten Projekt SPARK“ umgesetzt. Damit sei Deutschland bei KI-basierten Verwaltungsanwendungen sogar „weltweit führend“, lässt sich der Minister auf der Projektwebsite zitieren. Unter dem Projekt SPARK seien demnach mehrere KI-gestützte Genehmigungsverfahren entwickelt worden, die Beschäftigte wirksam entlasten sollen. Neben der Bundesverwaltung würden sie bereits im Stadtstaat Hamburg und im Land Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen, so Wildberger.

Generative KI versus Datenschutz

Mit SPARK will Wildberger auch die schleppende Verwaltungsdigitalisierung adressieren. Fachleute sehen den Ansatz des Ministers kritisch, weil er KI einsetzt, statt Informationen in maschinenlesbare Formate zu übertragen, was die Automatisierung der Verwaltung deutlich beschleunigen und effizienter machen würde. Der Minister füge dem Problemberg nur noch weitere Schichten hinzu, so die Kritik.

Gleichzeitig will Wildberger Hindernisse aus dem Weg räumen, die aus seiner Sicht einer Nutzung von KI-Sprachmodellen im Wege stünden. Ganz oben auf der Liste: der Datenschutz. Laut Föderaler Modernisierungsagenda will der Bund spätestens Ende 2027 eine neue Regelung im Bundesdatenschutzgesetz vorschlagen, „die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren“.

Auch brauche es „eine stärker risikobasierte Ausrichtung der Datenschutz-Grundverordnung“, heißt es in der Modernisierungsagenda weiter, um etwa die Arbeit von KI-Reallaboren zu erleichtern. Das betreffe unter anderem die Einwilligung von Betroffenen und die Zweckbindung der verwendeten Daten.

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden, es sei denn die betroffene Person willigt ausdrücklich ein oder es gibt für den entsprechenden Fall eine gesetzliche Grundlage.

Offene Fragen spielen keine Rolle auf der Digitalministerkonferenz

Die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden zu streng ausgelegt und übererfüllt, aus Angst, etwas falsch zu machen, sagte Wildberger am Mittwoch. Außerdem brauche es nicht 17 unterschiedliche Datenschutzgesetze und auch keine Pflicht für die Länder, eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Das alles bremse die Digitalisierung staatlicher Verwaltungsprozesse aus, etwa mit Blick auf den Datenaustausch zwischen Behörden.

Auch die Datennutzung, die für das Training von KI-Sprachmodellen eine wesentliche Voraussetzung ist, will der Minister erleichtern. Dazu müssten Bund und Länder an den geltenden Datenschutz-Rechtsrahmen ran, der sich mit dem Einsatz von KI nur schwer vereinbaren ließe, wie auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Dezember gegenüber netzpolitik.org sagte. So sei etwa unklar, wie man Betroffenenrechte und Löschansprüche bei KI-Systemen nach dem Training geltend macht, sagt Specht-Riemenschneider.

Derartige Fragen, die eigentlich einer größeren gesellschaftlichen Debatte bedürfen, tauchen im Beschluss zum „Paradigmenwechsel im Datenschutz“ der DMK allerdings nicht auf. Auch hier sind sich alle Beteiligten offenbar einig.

Esther Menhard ist freie Autorin bei netzpolitik.org. Sie recherchiert zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und nimmt dazu gerne Hinweise entgegen. Von Haus aus Philosophin, interessiert sie sich für Datenethik, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Digitalität, AdTech, Open Access und Open Source. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Mehr KI – weniger Datenschutz – Beueler-Extradienst

@lisamelton I really like this point. One of the things I appreciate about #Mastodon is I hearing how other people in different countries deal with Big Tech from America. They have forced them to pay fines & to follow rules. That's why I chose an instance based in Germany. I don't read German, but I LIKE that it follows the EU General Data Protection Regulation (Regulation (EU) 2016/679) #GDPR & Bundesdatenschutzgesetz – #BDSG (which I just learned how to pronounce, thanks to tech!)
Veröffentlichungen von #Fotos und #Videos im Arbeitsverhältnis ohne #Einwilligung sind kein Einzelfall. Wir haben uns mit Anforderungen aus #DSGVO, #BDSG sowie dem #Widerruf beschäftigt: https://www.dr-datenschutz.de/mitarbeiterfotos/
Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos: Was zu beachten ist

Der Artikel beschreibt die Möglichkeiten und Risiken der Verwendung von Einwilligungen für die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos.

Dr. Datenschutz