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Flixbus nach eigenen Angaben gut auf Extremwetter vorbereitet - Hubu.de - News & FreeMail

Das Verkehrsunternehmen Flixbus sieht sich nach eigenen Angaben gut auf die bevorstehende Schneewalze vorbereitet. Ein Sprecher des Unternehmens sagte der "Rheinischen Post", dass es in Deutschland derzeit keine Fahrtausfälle gebe.

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@chrysomeles Diese Möglichkeit ist mir noch nirgends untergekommen. Ich würde einen digitalen Kassenbon sehr praktisch finden, aus Neugier und dem vielen Müll würde ich es gerne ausprobieren. Zeitgleich wünsche ich mir mehr sinnvolle und eindeutige #Angaben darauf, keine #Werbung oder "Brot". Bei Massenprodukten finde ich die #GTIN super für alle Beteiligten. Zwecks #Planung, #Statistik und einfacher, großflächiger #Erfassung in #OpenFoodFacts, #Grocy und anderen Projekten.

Verbirgt sich hinter dem Barcode eine URL, sollte sie unbedingt mit dabei stehen. Ich muss nämlich davon ausgehen, dass die Software auf dem hier herumliegenden Smartphone nicht aktuell genug ist um eine moderne Webseite anzuzeigen und/oder zu bedienen und von dort ein PDF herunterzuladen oder dort eine extra dafür angelegte E-Mail-Adresse angeben zu können.

Also wenn schon moderne Kassen verwendet werden dürfte es zumindest in den Supermärkten auch Scanner geben. Ich würde mir wünschen, diese würden einfach verwendet werden. Meine E-Mail-Adresse(n) könnte ich codiert und im ausgedruckten Kartenformat dabei haben und bei Bedarf vorlegen. Und erst ganz am Schluss und nach manueller mehrfacher Betätigung durch das Verkaufspersonal wird ein Bon tatsächlich gedruckt.
In einer entlegenen #Höhle zwischen #Griechenland und #Albanien haben #Forschende das nach eigenen #Angaben bislang größte bekannte #Spinnennetz der #Welt aufgespürt.
https://www1.wdr.de/nachrichten/riesiges-spinnennetz-griechenland-100.html
Größtes Spinnennetz der Welt entdeckt – 111.000 Spinnen in einer Höhle

In einer Höhle zwischen Griechenland und Albanien haben Forscher das wohl größte bisher bekannte Spinnennetz der Welt aufgespürt.

wdr.de

❗Diese #Petition endet in wenigen Tagen:❗

Titel: Konkrete #Angaben bei der #Bezugnahme auf #Vergleichswohnungen im #Zusammenhang mit #Mieterhöhungen

Mitzeichnungen: 61
Es fehlen noch 29939 Stimmen.
Die Mitzeichnungsfrist endet in 6 Tagen am 20.10.2025.

Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_08/_01/Petition_184664.nc.html

#auslaufendeBTP #Bundestag #Petitionsausschuss

Es wurde eine neue #Petition gestartet:

Titel: Konkrete #Angaben bei der #Bezugnahme auf #Vergleichswohnungen im #Zusammenhang mit #Mieterhöhungen

Mitzeichnungen: 9
Es fehlen noch 29991 Stimmen.
Die Mitzeichnungsfrist endet in 42 Tagen am 20.10.2025.

Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_08/_01/Petition_184664.nc.html

#bundestag #petitionsausschuss

#news ⚡ USA haben nach eigenen Angaben iranische Atomanlagen total zerstört: Die USA haben nach eigenen Angaben mehrere iranische Atomanlagen komplett zerstört. Der kurz zuvor erfolgte Angriff sei "ein spektakul... https://hubu.de/?p=283832 | #angaben #atomanlagen #usa #hubu
USA haben nach eigenen Angaben iranische Atomanlagen total zerstört - Hubu.de - News & FreeMail

Die USA haben nach eigenen Angaben mehrere iranische Atomanlagen komplett zerstört.

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Arzt aus Österreich macht mit fehlerhaften Angaben Stimmung gegen die Masernimpfung

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Medizin und Gesundheit

Arzt aus Österreich macht mit fehlerhaften Angaben Stimmung gegen die Masernimpfung

Andreas Sönnichsen, Arzt in Österreich und Ex-Mitglied der Partei Die Basis, behauptet, dass bei einer Masernimpfung das Risiko eines Impfschadens größer sei als der Nutzen der Impfung. Doch seine Argumente belegen diese Behauptung nicht. Das Gegenteil ist der Fall.

von Kimberly Nicolaus
, Johannes Gille

13. Juni 2025

Andreas Sönnichsen stellte bei seinem Vortrag in Wiesbaden im Dezember 2024 falsche Behauptungen zur Masernimpfung auf. (Foto: Bildagentur-online / Ohde / Picture Alliance)

In diesem Jahr registrierten Behörden in den USA bislang rund 1.000 Maserninfektionen. Das sind dreimal so viele Fälle wie 2024. Fast alle der Infizierten waren nicht geimpft oder wiesen einen unbekannten Impfstatus auf. Die Ansteckungsgefahr ist vor allem für Ungeimpfte hoch. Studien belegen, dass die Masernimpfung wirksam vor einer Ansteckung schützt.

Doch der Mediziner Andreas Sönnichsen behauptet, das Risiko, einen Schaden durch die Masernimpfung zu erleiden, sei größer als der Nutzen der Impfung. Sönnichsen ist ein sogenannter Wahlarzt in Österreich, also ein Privatarzt mit einer Praxis. Laut Eigenangaben war er früher Mitglied der Basis. 2024 gab die Impfskeptiker-Partei „Menschen Freiheit Grundrechte“ an, Sönnichsen sei Mitglied der Partei.

Über die angeblich negative Schaden-Nutzen-Bilanz der Masernimpfung spricht er bei einer Parteiveranstaltung der Basis im Dezember 2024. Sein Vortrag und Ausschnitte davon verbreiten sich seitdem in Sozialen Netzwerken. 

Doch in seinem Vortrag stecken einige Ungenauigkeiten und fehlerhafte Formulierungen. Zudem klärt er weder über die Wirksamkeit der Impfung noch über die Komplikationen auf, zu denen eine Masernerkrankung führen kann. Seine angeführten Belege stützen seine Behauptung nicht und seine Schlussfolgerung zur Schaden-Nutzen-Bilanz der Masernimpfung ist falsch – die ist laut Fachleuten positiv, nicht negativ.

Auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck relativiert Sönnichsen manche der genannten Punkte, bleibt aber im Grunde bei seinem Schluss. Die Partei Die Basis distanziert sich auf Nachfrage ebenfalls nicht von den fehlerhaften Behauptungen. Im Folgenden schauen wir uns die Behauptungen von Sönnichsen im Detail an und ordnen sie ein.

Die Partei Die Basis veröffentlichte Ende März 2025 einen Ausschnitt des Vortrags von Andreas Sönnichsen. Anders als der Wahlarzt behauptet, ist die Schaden-Nutzen-Bilanz der Masernimpfung nicht negativ, sondern laut mehreren Fachleuten positiv. (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

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USA: Sterberate bei Maserninfektion sank aufgrund besserer Lebensumstände – und nach Impfstoff-Einführung

Zu Beginn seines Masern-Vortrags erklärt Sönnichsen anhand einer Grafik, dass die „krankheitsspezifische Mortalität von Masern“ bereits vor Einführung der Masernimpfung bei unter 1 pro 100.000 Einwohner in den USA lag. Und dass seit Beginn des 20. Jahrhunderts die Masern-Sterbefälle deutlich abnahmen, weil sich die Lebensumstände besserten. Das sei „unstrittig“, schreibt uns dazu Christian Bogdan, Professor für Medizinische Mikrobiologie und Infektionsimmunologie am Universitätsklinikum Erlangen, dazu hätten etwa ein verbesserter Ernährungszustand der Bevölkerung, bessere Lebensverhältnisse und Gesundheitsversorgung und weniger Vorerkrankungen beigetragen.

Doch Sönnichsen behauptet zu der Grafik auch, die Masern-Sterbefälle in den USA hätten schon 1960 „quasi die Nulllinie“ erreicht, noch bevor der Masernimpfstoff eingeführt worden sei. Das ist auch der Eindruck, den die von ihm gezeigte Grafik hinterlässt.

Seine Beschreibung greift aber zu kurz, da er nicht weiter erklärt, wie sich die Kurve nach der Impfstoffeinführung entwickelt hat. Deutlich erkennbar ist das, wenn man einen engeren Zeitraum betrachtet und sich nicht die Sterberate pro 100.000 Einwohner anschaut, sondern die Sterbefälle in den USA insgesamt. Die Gesamtzahl der Todesfälle nach der Einführung des Impfstoffs 1963 ging nochmals deutlich zurück.

Die Grafik, die Sönnichsen in seinem Vortrag zeigt (oben) ist zwar korrekt – doch betrachtet man die Sterbedaten in den USA genauer (unten) zeigt sich: Nach der Einführung der Masernimpfung sanken die Todesfälle weiter. (Quellen: Jamanetwork, Youtube / WHO; Screenshot, Collage und Anmerkungen „Einführung der Masernimpfung“: CORRECTIV.Faktencheck)

Konkret zeigen Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass zwischen 1950 und 1963 insgesamt 6.536 Personen in den USA infolge einer Maserninfektion starben. In den 14 Jahren nach Einführung des Masernimpfstoffs verstarben insgesamt 1.397 Menschen an Masern, also Tausende weniger als im selben Zeitraum vor der Impfung. 

Auf Nachfrage konkretisiert Sönnichsen, dass im Zeitraum zwischen 1950 und 1957 die Zahl der Todesfälle nicht im Bereich der „Quasi-Nulllinie“ gelegen seien, sondern „deutlich sichtbar darüber“. Man müsse deshalb als Vergleichsbasis die Zahlen zwischen 1957 und 1963 heranziehen. Doch selbst diese Betrachtung zeigt, dass die Sterbefälle nach der Impf-Einführung weiter zurückgingen: In den von Sönnichsen vorgeschlagenen sieben Jahren gab es in den USA rund 2.900 Masern-Sterbefälle. In den sieben Jahren nach der Impfstoffeinführung gab es rund 1.200 Masern-Sterbefälle, also nicht einmal halb so viele.  

Zusätzlich unterlaufen Sönnichsen mehrere kleinere Fehler: So zeigt er etwa auf die Kurve der Diphtherie-Sterbefälle und nicht auf jene der Masern-Stebefälle, außerdem behauptet er, die Masernimpfung sei 1965 in den USA eingeführt worden, tatsächlich war das 1963 der Fall. Diese und andere kleine Fehler beschreibt er in seiner Antwort an CORRECTIV.Faktencheck als „unerheblich“ oder Verwechslungen.

Verdachtsmeldungen an Paul-Ehrlich-Institut sind keine bestätigten Nebenwirkungen

Als nächsten vermeintlichen Beleg für die angeblich negative Schaden-Nutzen-Bilanz des Masernimpfstoffs präsentiert Sönnichsen „Impfschäden“. Zwar nimmt er das Wort bei seinem Vortrag nicht in den Mund – das betont er im Nachgang auch per E-Mail – und schreibt auf einer Folie von „Verdachtsfällen“, der Begriff „Impfschäden“ steht aber auf der Präsentationsfolie, die den Abschnitt des Vortrags einleitet. 

Bei den präsentierten Zahlen handelt es sich um sogenannte Verdachtsmeldungen des PEI. Diese liegen in den Jahren 2001 bis 2012 bei rund 1.700 Meldungen von etwa 5.300 Impfreaktionen. Das PEI schreibt uns auf Anfrage: „Bei diesen Meldungen handelt es sich um Verdachtsfälle von Impfkomplikationen und Impfnebenwirkungen, nicht um bestätigte Nebenwirkungen. In diesen Verdachtsfällen werden unerwünschte Reaktionen gemeldet, die meist in zeitlicher Nähe zu einer Impfung aufgetreten sind, jedoch nicht notwendigerweise durch den Impfstoff ausgelöst wurden.“ Die mit Abstand am häufigsten als Verdacht gemeldete Impfreaktion ist Fieber.

Die Grafik zeigt die prozentuale Verteilung der als Verdacht gemeldeten 5.297 Impfreaktionen nach Impfung mit dem MMR-Kombinationsimpfstoff in den Jahren 2001 bis 2012 (Quelle: Paul-Ehrlich-Institut; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Klar ist, dass die Verdachtsmeldungen keine „Impfschäden“ belegen. Sie sind damit auch kein Beleg für Sönnichsens Behauptung einer negativen Schaden-Nutzen-Bilanz der Masernimpfung.

Schäden und Todesfälle beziehen sich nicht auf alle Geimpften, sondern auf gemeldete Verdachtsfälle

Im weiteren Vortrag fokussiert sich Sönnichsen auf zwei bestimmte Kennzahlen und behauptet: „Bei 3,4 Prozent der Geimpften kommt es zu einem bleibenden Schaden und bei 0,9 Prozent zu einem tödlichen Ausgang. Das waren immerhin 15 Kinder in diesen zehn Jahren.“ Hier unterlaufen ihm weitere kleine Fehler: Es geht um einen Zeitraum von zwölf Jahren und nicht um 15 Kinder, sondern um 13 Kinder und 2 Frauen – eine „Spitzfindigkeit”, wie er später schreibt.

Viel relevanter ist: Die Prozentangaben, die Sönnichsen nennt, beziehen sich nicht auf die Gesamtzahl aller Geimpften, sondern auf die gemeldeten Verdachtsfälle, wie uns das PEI bestätigt. Die Pressestelle räumt aber ein, dass eine entsprechende Formulierung in dem PEI-Bericht „leider missverständlich gewählt“ worden sei. 

Folglich wurde in den Jahren 2001 bis 2012 ein bleibender Schaden in 3,4 Prozent von 1.696 Verdachtsfällen gemeldet, das entspricht 58 Fällen. Ein tödlicher Ausgang wurde in 0,9 Prozent von 1.696 Verdachtsfällen gemeldet, das entspricht den von Sönnichsen genannten 15 Todesfällen.

Auf Nachfrage rudert Sönnichsen zurück: „Die Überschrift und auch der Duktus meiner mündlichen Ausführungen machen deutlich, dass sich alle Zahlen auf die gemeldeten Fälle beziehen, nicht auf die Gesamtzahl der Geimpften.“ Das stimmt so nicht, im Vortrag sagt er explizit, es gehe um den Anteil der Geimpften.

Schwere Impfreaktionen in Zusammenhang mit der Masernimpfung möglich, aber laut PEI in keinem Fall wahrscheinlich

Doch lässt sich bei den rund 1.700 Verdachtsfällen tatsächlich auch der Verdacht erhärten, dass die Impfung die Ursache der Beschwerden war? 

In seinem Vortrag beantwortet Sönnichsen diese Frage nicht. Im Bericht des PEI heißt es, dass in nur sechs Prozent der Verdachtsfälle ein ursächlicher Zusammenhang „wahrscheinlich“ sei. Das bedeutet laut WHO-Kriterien, dass die Fälle in einem angemessenen zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stünden und es unwahrscheinlich sei, dass die Fälle auf eine gleichzeitige Erkrankung, andere Medikamente oder Chemikalien zurückzuführen seien.

In rund 42 Prozent der Verdachtsfälle bewertete das PEI den ursächlichen Zusammenhang zur Masernimpfung als „möglich“. Das heißt, der zeitliche Zusammenhang würde zur Impfung passen, die Reaktion könnte aber auch durch andere Faktoren erklärt werden. 

In keinem der 58 Fälle (3,4 Prozent der Verdachtsmeldungen) mit bleibendem Schaden, auf die sich Sönnichsen bezieht, wurde laut PEI der Zusammenhang als „gesichert“ oder „wahrscheinlich“ bewertet.

Zusammenhang von 15 Todesfällen mit Masernimpfung teils ausgeschlossen, teils nicht abschließbar bewertbar

Sönnichsen erweckt im Vortrag den Eindruck, dass innerhalb von zehn Jahren 15 Kinder an der Masernimpfung verstorben seien. Doch das ist nicht zutreffend. 

Im PEI-Bericht heißt es: Bei keiner der 15 Verdachtsmeldungen wurde ein „gesicherter“, „wahrscheinlicher“ oder „möglicher“ Zusammenhang zwischen Tod und Impfung gesehen, bei sechs davon wurde ein Zusammenhang explizit ausgeschlossen. Richtig ist, dass, wie Sönnichsen sagt, in mehreren Fällen keine konkrete Todesursache festgestellt werden konnte. Dazu, warum das PEI in diesen neun Fällen trotzdem keinen „möglichen“ Zusammenhang zur Impfung gesehen hat, antwortete das Institut: Man würde damit einen Zusammenhang auch nicht ausschließen. Eine abschließende Bewertung sei nicht möglich gewesen. 

Die von Sönnichsen angeführten Verdachtsfälle mit bleibendem Schaden oder tödlichem Ausgang sind folglich kein Beleg für eine negative Schaden-Nutzen-Bilanz der Masernimpfung. 

Das RKI schreibt über die Masernimpfung: „Schwerere unerwünschte Wirkungen der Impfung sind selten“. Dazu zählen etwa eine allergische Reaktion, wie sie bei ein bis vier Fällen von einer Million Geimpften auftreten könne, oder ein Abfall der Blutplättchen, das könne etwa 3 von 100.000 Geimpften betreffen. „Das Risiko nach der Impfung ist jedoch geringer als bei einer natürlichen Infektion mit Masernviren“, so das RKI.

Die Partei Die Basis teilte den Vortrag des Arztes Andreas Sönnichsen. Er stellt darin Falschbehauptungen auf. (Quelle: Youtube / Die Basis; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Unverifizierte Angaben der Vaers-Datenbank belegen keine negative Schaden-Nutzen-Bilanz

Als nächstes blickt Sönnichsen wieder in die USA. Er präsentiert eine Studie, die sich auf Daten aus der US-Datenbank des Vaccine Adverse Event Reporting Systems (Vaers) stützt. Die Studie analysiert, wie viele der an Vaers gemeldeten Todesfälle und „plötzliche Kindstode“ von Säuglingen (unter einem Jahr alt) innerhalb von 60 Tagen nach einer Impfung auftraten. Die Daten umfassen den Zeitraum 1990 bis 2019.

Sönnichsen erklärt, die Studie zeige eine auffällige Häufung von Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen, das gleiche gelte für den plötzlichen Kindstod. Es entsteht der Eindruck, dass zwischen 700 und 800 Säuglinge am zweiten Tag nach ihrer Impfung starben. Doch das ist ein Trugschluss. 

Bei diesen Zahlen geht es nicht um Masernimpfungen, sondern um sämtliche in der Datenbank abrufbaren Impfungen. Das sagt Sönnichsen im Vortrag nicht explizit dazu, im Nachgang betont er per Mail aber, dass er an dieser Stelle des Masern-Vortrags lediglich von „Impfungen“ spreche. Für seine Behauptung zur Schaden-Nutzen-Bilanz der Masernimpfung sind die Zahlen also ohnehin nicht aussagekräftig. 

Zudem handelt es sich bei den Einträgen in der Vaers-Datenbank der US-Regierung um „unvollständige, ungenaue, zufällige und nicht verifizierte Informationen“. Es ließen sich deshalb „keine kausalen Zusammenhänge zwischen Impfungen und möglichen Nebenwirkungen“ anhand der Daten ableiten, heißt es auf der Webseite von Vaers. Bereits während der Corona-Pandemie wurde die Datenbank von Impfgegnern genutzt, um die Impfstoffe gegen Covid-19 zu diskreditieren

Außerdem tritt der plötzliche Kindstod (Englisch: Sudden Infant Death Syndrome, SIDS) fast ausschließlich in den ersten sechs Monaten nach der Geburt auf. Fälle nach dem ersten Lebensjahr können vorkommen, sind aber äußerst selten. Sowohl in Deutschland als auch in den USA wird die Masernimpfung hingegen erst nach dem 11. Monat empfohlen.

Aktuell wenige Masernfälle in Deutschland, doch das Ansteckungsrisiko unter Ungeschützten ist hoch 

Abschließend präsentiert Sönnichsen eine Rechnung, wonach das Risiko an Masern zu sterben bei 0,0000007 Prozent pro Jahr liege. Für dieses „Zahlenspiel“, „ohne Anspruch auf wissenschaftliche Exaktheit“, so erklärt er auf Nachfrage, teilte er die Anzahl der Infektionen in einem Jahr durch die Gesamtbevölkerung und multiplizierte das Ergebnis mit dem von ihm angenommenen Risiko, an den Masern zu sterben

Er lässt dabei außer Acht, dass 87 Prozent der Kinder in Deutschland eine Grundimmunisierung durch eine Masernimpfung haben und vor allem Ungeimpfte an Masern erkranken. Das zeigen Daten der WHO sowie Daten des RKI, wonach beispielsweise 2019 rund 78 Prozent und Anfang 2024 rund 85 Prozent der Erkrankten ungeimpft waren. Eine mit Masern infizierte Person kann in einer ungeschützten Bevölkerungsgruppe 12 bis 18 weitere Personen anstecken

Wenige Masernfälle sind kein Argument gegen den Nutzen der Impfung

Soweit zu den einzelnen Argumenten, die Sönnichsen anführt. In seinem etwa sechsminütigen Vortrag zu Masern nennt er keinen einzigen Beleg, der seine Behauptung einer negativen Schaden-Nutzen-Bilanz der Masernimpfung stützt. Über die Folgen einer Masernerkrankung klärt er nicht auf.

Mit unseren Recherchen konfrontiert, bleibt Sönnichsen dabei: „Masern in unserem Land“ würden „keine epidemiologisch relevante Bedrohung“ darstellen. Auch die Basis sieht in einer Mail an uns, die sie auch veröffentlichte, keinen Grund zur Korrektur. Einzelne Fehler Sönnichsens tut sie ab, auf andere geht sie nicht näher ein. Ihr Hauptargument: Wenn bei einer Masernerkrankung ein so geringes Sterberisiko da sei, gebe es keinen Nutzen der Impfung.

Sönnichsen verweist in seiner Mail an uns unter anderem darauf, dass es 2024 in Deutschland 645 Masernfälle gab, darunter keine Todesfälle oder Fälle von Gehirnentzündungen. Das greift zu kurz. Daten aus anderen Jahren zeigen: Von 2007 bis einschließlich 2023 gab es laut der Todesursachenstatistik insgesamt 46 Todesfälle aufgrund von Masern beziehungsweise SSPE in Deutschland. SSPE ist eine bestimmte Form der Gehirnentzündung, die Jahre später infolge einer Maserninfektion auftreten kann.

Dass sich aktuell wenig Menschen in Deutschland mit Masern anstecken, belegt nicht, dass die Impfung nichts bringt – im Gegenteil. Und: Nur auf die geringen Sterbezahlen zu achten, greift zu kurz.

Fachleute verweisen auf Gefahr der Virenverbreitung und Hospitalisierungsraten von Masern-Erkrankten

Wir haben mehrere Fachleute um ihre Einschätzung zur Masernimpfung gebeten. Wir haben mit ihnen auch über jene Aspekte gesprochen, die Sönnichsen außer Acht lässt. Ihre Einordnungen zeigen ein völlig anderes Bild, als Sönnichsen es zeichnet.

Christian Bogdan, Professor für Medizinische Mikrobiologie und Infektionsimmunologie am Universitätsklinikum Erlangen, schreibt: Es sei zwar richtig, dass die Zahl der Maserninfektionen in Deutschland derzeit auf einem niedrigen Niveau liege und dementsprechend das Risiko, sich als ungeimpfte Person mit Masern anzustecken, sehr gering sei. „Daraus kann man aber nicht ableiten, dass eine Masernimpfung unnötig oder gar gefährlich ist“, so Bodgan. Da Masernviren weltweit nicht ausgestorben sind, könnten sie in ungeimpften Bevölkerungsgruppen immer wieder Ausbrüche verursachen, die mit Hospitalisierungen und auch mit Todesfällen einhergingen. 

Ähnlich argumentiert Wegene Borena, Fachärztin für Virologie und Leiterin der klinischen Diagnostik an der Medizinischen Universität Innsbruck. Sie schreibt uns, dass auch in reichen Industrieländern die Gefahr bestehe, dass Masernviren ständig eingeführt würden und sich ausbreiteten.

Masern können auch abseits von Todesfällen schwere Folgen haben

Andrea Grisold, Leiterin des Bereichs Klinische Mikrobiologie, Krankenhaushygiene und Impfungen an der Medizinischen Universität Graz, schreibt uns: „Die Sterberate ist zwar ein wichtiger Aspekt, gibt aber kein vollständiges Bild vom Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung. Häufige und durchaus schwere Komplikationen durch Masern sind: Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen, Krampfanfälle und Durchfall.“ Laut dem RKI  kann das Immunsystem langanhaltend nach einer Masernerkrankung geschwächt sein. Weitere Komplikationen trete wie folgt auf: 

  • Mittelohrentzündung (bei 7 bis 9 Prozent der an Masern-Erkrankten)
  • Durchfälle (ca. 8 Prozent der an Masern-Erkrankten) 
  • Lungenentzündungen (1 bis 6 Prozent der an Masern-Erkrankten) 
  • Gehirnentzündung (etwa bei 1 von 1.000 der an Masern-Erkrankten)
  • SSPE (bei durchschnittlich 4 bis 11 pro 100.000 an Masern-Erkrankten)

Christoph Berger, Chefarzt der Infektiologie am Kinderspital Zürich, verweist auf Nachfrage auf Angaben des CDC in den USA, wonach Maserninfektionen zu schweren Erkrankungen, zur Hospitalisation bei etwa 20 Prozent der ungeimpften Personen und zu Todesfällen bei mindestens einem von 1.000 erkrankten Kindern führen. 

Wie das RKI berichtet, wurden im Jahr 2023 34 von insgesamt 78 Masernfällen in einem Krankenhaus behandelt. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung vergleicht in einer Patienteninformation das Risiko von Masern und Impfung: „Etwa 100 von 100.000 Erkrankten sterben an Masern, etwa 3.000 bekommen eine Lungenentzündung. Schwere Nebenwirkungen der Impfung betreffen etwa 2 von 100.000 Geimpften.“

Bewertung des Impfstoffs: Sönnichsen ignoriert dessen Wirksamkeit, eine Masernerkrankung vorzubeugen  

In seiner Bewertung der Schaden-Nutzen-Bilanz ignoriert Sönnichsen während seines Vortrags nicht nur die Folgen einer Masernerkrankung, sondern auch die Wirksamkeit der Masernimpfung.

Laut WHO verhinderte die Masernimpfung zwischen 2000 und 2023 mehr als 60 Millionen Todesfälle. Das RKI schreibt zudem auf Nachfrage: „Regelmäßig werden Daten in systematischen Reviews zum Beispiel von der Cochrane Gesellschaft und von der WHO zusammengestellt und bewertet. Der weltweite Einsatz im Rahmen dieser Risiko-Nutzen-Analysen wird für angemessen eingeschätzt.“ 

So zeigt zum Beispiel eine Studie aus 2021, dass die Wirksamkeit des Impfstoffs zur Vorbeugung von Masern nach einer Dosis bei 95 Prozent und nach zwei Dosen bei 96 Prozent lag. Grundlage der Ergebnisse sind einmal sieben Kohortenstudien mit rund 12.000 Kindern und einmal fünf Kohortstudien mit rund 21.600 Kindern. Die Beweisstärke der Ergebnisse gilt als „moderat“

Grisold von der Medizinischen Universität Graz schreibt außerdem: „Durch die Impfung schützt man auch Menschen, die nicht geimpft werden können. Zum Beispiel Säuglinge oder immungeschwächte Personen.“

Fazit: Das Schaden-Nutzen-Bilanz der Masernimpfung ist laut PEI und mehreren Fachleuten positiv

Vor diesem Hintergrund bewerten alle von uns begfragten Fachleute die Schaden-Nutzen-Bilanz der Masernimpfung als „eindeutig positiv“. Grisold schreibt: „Die Impfung schützt in über 95 Prozent der Fälle zuverlässig vor Masern. Die Nebenwirkungen der Impfung sind gut erforscht und überwiegend mild und vorübergehend. Masern können tödlich verlaufen oder zu schweren Folgeschäden führen – die Impfung verhindert das.“

Das PEI schreibt: „Ein Impfstoff mit einem negativen Verhältnis von Nutzen und Risiko würde keine Zulassung erhalten oder behalten.“

Redigatur: Matthias Bau, Gabriele Scherndl

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Jährliche Todesfälle in den USA infolge einer Maserninfektion, Weltgesundheitsorganisation: Link
  • Bericht aus 2013: Sicherheit und Verträglichkeit von monovalenten Masern- und kombinierten Masern-, Mumps-, Röteln- und Varizellenimpfstoffen, Paul-Ehrlich-Institut: Link (archiviert)
  • Masernsymptome und Komplikationen, Center for Disease Control and Prevention: Link (archiviert)
  • Masern, Weltgesundheitsorganisation: Link (archiviert)
  • Impfquoten in Deutschland, RKI, April 2025: Link (archiviert)
  • Todesursachenstatistik, Statsitisches Bundesamt, abgerufen am 11. Juni 2025: Link
  • Vaccines for measles, mumps, rubella, and varicella in children, Cochrane Library, November 2021: Link (archiviert)
  • Patienteninformation, Kassenärztliche Bundesvereinigung, März 2020: Link (PDF, archiviert)

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Author: Kimberly Nicolaus

#angaben #fehlerhaften #gegen #macht #masernimpfung #osterreich #stimmung

Anti-Trump-Proteste: KI-Video mit falschen Angaben geht auf Tiktok viral

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Faktencheck

Anti-Trump-Proteste: KI-Video mit falschen Angaben geht auf Tiktok viral

Unter Aufnahmen der Proteste in den USA gegen Präsident Donald Trump mischt sich in Sozialen Netzwerken auch ein Fake-Video. Es ist mit Künstlicher Intelligenz erstellt und ging viral – obwohl es gegen Tiktoks Richtlinien verstößt.

von Kimberly Nicolaus

11. April 2025

Dieses Video ist mit Künstlicher Intelligenz erstellt. Die „Hands off“-Proteste gegen die Regierung von US-Präsident Donald Trump fanden am 5. April 2025 in den USA statt. (Quelle: Tiktok; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck) Behauptung

Ein Video zeige einen Protestmarsch gegen Donald Trump und Elon Musk in New York City am 6. April 2025.

Aufgestellt von: viralem Tiktok-Beitrag Datum:
06.04.2025

Quelle

Bewertung

Manipuliert
Über diese Bewertung

Manipuliert. Das Video ist nicht echt. Laut Fachleuten wurde es mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt, darauf deuten mehrere Merkmale im Video hin. Laut einer Organisatorin der Anti-Trump-Proteste fanden solche an diesem Tag auch gar nicht statt.

US-Präsident Donald Trump initiierte nach seinem Amtsantritt eine Massenentlassung von Staatsangestellten, entzog einer halben Millionen Migrantinnen und Migranten ihr Aufenthaltsrecht, ordnete die Auflösung des Bildungsministeriums an und verursachte einen Börsencrash. 

Gegen seine Politik demonstrierten am 5. April 2025 vielerorts tausende Menschen in den USA. Zu dem landesweiten Aktionstag unter dem Motto „Hands off“ hatte ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen in den USA aufgerufen. Die Veranstalter sprachen von Millionen von Teilnehmenden, allein in Atlanta protestierten laut Polizeiangaben über 20.000 Menschen. 

Unter die authentischen Foto- und Videoaufnahmen der Proteste mischt sich in diesen Tagen jedoch auch ein KI-generiertes Video. Allein auf Tiktok erreichte es über fünf Millionen Aufrufe und über 600.000 „Gefällt mir“-Angaben, auch auf X und Youtube kursiert es.

Dieses Video ist laut Fachleuten nicht echt, sondern mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Anti-Trump-Proteste in den USA: Virales Tiktok-Video enthält unterschiedliche Ortsangaben

Das KI-Video zeigt zahllose Menschen, die mit Plakaten protestieren – grundsätzlich keine ungewöhnliche Szenerie für eine Demonstration.

Doch die Beschreibung des KI-Videos macht stutzig. Anders als im Text auf dem Video heißt es nicht, der „Hands off“-Protest sei in New York City gewesen, sondern in SLC. Das ist die Abkürzung der Stadt Salt Lake City im US-Bundesstaat Utah, rund 3.200 Kilometer entfernt von New York City. 

Neben den zwei unterschiedlichen Ortsangaben heißt es weiter, die Demonstration sei am 6. April gewesen – doch das kann nicht stimmen. Jamie Carter, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit bei Demcast – eine der Organisationen, die die „Hands off“-Proteste koordinierten – schreibt uns auf Anfrage: Die Proteste seien alle am 5. April 2025 gewesen. Auch Stichwortsuchen liefern keine Hinweise darauf, dass es in den beiden Städten am 6. April  „Hands off“-Proteste gegeben hätte.

Tiktok-Video des Anti-Trump-Protests mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt

Soweit also der Kontext. Doch woran erkennt man, dass das Video nicht echt ist?

Ein genauer Blick auf einen bestimmten Punkt im Video kann dabei helfen. Auffällig sind dann zum Beispiel die Bewegungsabläufe der Personen. Die protestierende Masse scheint in einer schwebenden Bewegung nach vorne zu gleiten. Das wirkt unnatürlich und kann auf eine Bearbeitung mit Künstlicher Intelligenz hindeuten.

Wir haben die Aufnahme Fachleuten gezeigt. Sie verweisen auf weitere Auffälligkeiten, die belegen, dass das Video KI-generiert ist. 

Valentin Schwind, Professor für Mensch-Computer-Interaktion an der Frankfurt University of Applied Sciences, schreibt uns: „In der Entfernung verlieren die Fenster beziehungsweise Stockwerke der Gebäude ihre rechten Winkel und scharfen Konturen. Kein einziger Text auf den Transparenten ist lesbar. […] Menschen und Gegenstände […] tauchen aus dem Nichts auf und verschwinden wieder.“ 

Wir haben die Auffälligkeiten in dem KI-generierten Video farblich (blau, gelb, rot) markiert. 

https://correctiv.org/wp-content/uploads/2025/04/Design-ohne-Titel-1.mp4

Laut Schwind leide generative Bilderstellung darunter, dass sie Details zwischen Buchstaben nicht so abbilden könne, wie wir das gewohnt seien. Auf diese Auffälligkeiten bei den Transparenten verweist auch Martin Steinebach, Abteilungsleiter für Media Security und IT Forensics am Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie, und zeigt und durch Ausschnitte aus dem KI-Video, wie einzelne Objekte ihre Form verändern. 

Experte Steinebacher stellte für CORRECTIV.Faktencheck dar: Im KI-Video verschmelzen zwei vermeintliche Flaggen zu einem Banner. Das belegt, dass das Video mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurde (Quelle: Tiktok; Screenshot, Collage und Markierungen: Martin Steinebach, Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie)

Andreas Ingerl, Professor für Audiovisuelle Medien an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin hat sich das Video für uns gemeinsam mit Studierenden des Studiengangs Kommunikationsdesign angeschaut. Auch er schreibt: „Die Banner glitchen“, die Menschenmenge wirke insgesamt sehr „pixelig“. Das sehe stark nach einer Mechanik aus, um Leerstellen zu füllen. 

Verstoß gegen Tiktoks Richtlinien: Video trägt keinen Hinweis auf Künstliche Intelligenz

Trotz eindeutiger KI-Merkmale trägt das Video keinen entsprechenden Hinweis. Laut Tiktoks Community-Richtlinien müssen KI-generierte Inhalte jedoch gekennzeichnet werden. Auf seiner Webseite schreibt der Konzern: „Wir verlangen, dass KI-generierte Inhalte oder bearbeitete Medien, die realistisch wirkende Szenen oder Personen zeigen, gekennzeichnet werden.“

Wir wollten deshalb von Tiktok wissen, warum das KI-Video dennoch millionenfach gesehen werden konnte. Bis zur Veröffentlichung des Artikels erhielten wir darauf keine Antwort. Doch wenige Stunden nach unserer Anfrage wurden das KI-Video sowie der gesamte Tiktok-Account gelöscht. 

Es ist nicht das erste Mal, dass versucht wird, mit Hilfe von KI das Bild aktueller Ereignisse anders zu zeichnen.  

Wie sich manipulierte Bilder enttarnen lassen:

  • Wenn Sie unsicher sind, ob ein Ereignis so stattgefunden hat, wie es auf einem Bild zu sehen ist: Suchen Sie mit Stichworten nach potenziellen Medienberichten zu dem Ereignis.
  • Achten Sie, wie oben beschrieben, auf Ungereimtheiten und Details in dem Bild.
  • Suchen Sie, wenn möglich, nach der ursprünglichen Quelle für das Bild. Helfen kann dabei manchmal auch eine Bilderrückwärtssuche. Wie die funktioniert, können Sie hier nachlesen.

Redigatur: Max Bernhard, Gabriele Scherndl

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Author: Kimberly Nicolaus

#angaben #falschen #proteste #tiktok #trump #video #viral

Chemnitz: Müll-Video hetzt mit falschen Angaben gegen Migranten

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Faktencheck

Chemnitz: Müll-Video hetzt mit falschen Angaben gegen Migranten

Ein Video aus Chemnitz soll angeblich die Vermüllung eines Hinterhofs durch Migranten zeigen. Doch das stimmt nicht. Der Müll entstand bei Wohnungs-Räumungen.

von Kimberly Nicolaus

28. März 2025

Ein Ausschnitt des Videos aus Chemnitz, das laut Beiträgen in Sozialen Netzwerken eine Vermüllung durch Migranten zeigen soll. Doch der Müll entstand bei Räumungsarbeiten der Hausverwaltung. (Quelle: X; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck) Behauptung

Ein Video zeige, wie „die Kulturschaffenden Ali, Mohammed und Mustafa“ den Hinterhof eines Wohnhauses in Chemnitz vermüllt hätten.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
22.02.2025

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Falsch. Der Müll entstand Ende Februar 2025 durch Räumungsarbeiten der Hausverwaltung. Das bestätigten Mitarbeiter der Hausverwaltung gegenüber der Regionalzeitung Freie Presse sowie die Stadt und Mitarbeitende zweier ortsansässiger Vereine.

Ein „überwältigender Kulturbeitrag“ sei das, sagt eine Frauenstimme zu Beginn eines Videos. Zu sehen sind darin Sofas, die sich übereinander türmen und weiterer Sperrmüll im Hinterhof eines Gebäudes. Sie wolle sich für diesen Beitrag zur Kulturstadt Chemnitz „ganz herzlich“ bei den „Kulturschaffenden Ali, Mohammed und Mustafa“ bedanken. 

In den Videobeschreibungen stehen Hashtags wie Asylbewerber, Migration, Kriminelle und Rückführung. Auch Kommentare zu dem Video zeigen, wie gegen Migrantinnen und Migranten gehetzt wird.

Das Video verbreitet sich seit Ende Februar 2025 bei Tiktok, Youtube und X. Allein auf Instagram erreichte es fast 800.000 Aufrufe und rund 23.000 „Gefällt mir“-Angaben. Personen baten uns mehrfach über den Whatsapp-Chatbot um eine Aufklärung. 

Wir konnten den Ort der Aufnahme verifizieren und schickten Anfragen an die Stadt Chemnitz sowie an Vereine, die in der Nähe aktiv sind. Daraus zeichnet sich ein anderes Bild als im Video dargestellt. Zuvor berichtete die Freie Presse, die Regionalzeitung in Chemnitz.

Mit diesem Video wird in Sozialen Netzwerken Stimmung gegen Migranten gemacht. Anders als behauptet, entstand der Müll jedoch bei Räumungsarbeiten durch die Hausverwaltung. (Quelle: Instagram; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Chemnitzer AfD-Politiker Köhler suggeriert fälschlich, Geflüchtete hätten Müll hinterlassen  

Der Ursprung des Videos lässt sich nicht eindeutig feststellen. Doch auf der Suche danach begegnet man auch Beiträgen von Nico Köhler auf Tiktok. Er ist AfD-Politiker und sitzt im Stadtrat von Chemnitz. In seinem Video, veröffentlicht am 28. Februar 2025, sind die gleichen Szenen sichtbar, sowie ein Schild mit der Aufschrift der genauen Adresse. Ein Abgleich mit Aufnahmen von Google Maps bestätigt, dass die Videos dort aufgenommen wurden. 

Köhler sagt in seinem Video, er werde der Sache nachgehen und sich beim Ordnungsamt erkundigen. Er sagt, der Verein Domizil e.V. und die Bürgerplattform seien für dieses Stadtgebiet zuständig „und irgendwie passiert hier nichts“. Er fügt hinzu, „das haben wir vor 2015 hier in unserem Land nicht erlebt“ – offenbar eine Anspielung auf Geflüchtete, deren Zahl in diesem Jahr besonders hoch lag. 

Doch wer hat überhaupt den Müll im Hinterhof abgeladen? 

Stadt Chemnitz und Mitarbeiter der Hausverwaltung Atlas sprechen von Räumungsarbeiten

Aufschluss darüber gibt das öffentlich einsehbare Antwortschreiben des Bürgermeisters Knut Kunze (PDF, Download) zu einer Anfrage von Köhler (PDF, Download). Demnach gab es bereits am 25. Februar eine Kontrolle in der Straße. Dabei wurden Mitarbeiter der zuständigen Hausverwaltung Atlas angetroffen, die Container mit Möbel- und Sperrholz beluden. Einer von ihnen erklärte, dass etwa hundert Wohnungen geräumt und vorhandene Sperrmüllanteile im Hofbereich abgelagert würden.

Die Pressestelle der Stadt Chemnitz schreibt auf Anfrage: „Es handelt sich dementsprechend nicht wie in verschiedenen sozialen Medien dargestellt um eine wilde Ablagerung von unterschiedlichen Verursachern, sondern um eine Aktion der vom Eigentümer beauftragten Hausverwaltung.“

Gegenüber der Freien Presse bestätigte ein Atlas-Mitarbeiter Anfang März: „Das wird auf irgendwelche bösen Ausländer geschoben, aber das stimmt so nicht.“ Auch ein anderer Mitarbeiter sagte: „Das waren wir.“ Die Zustände im Hinterhof seien wegen der Vorbereitungen für anstehende Modernisierungsarbeiten. 

Mitarbeitende ortsansässiger Vereine bestätigen Räumungsarbeiten durch Hausverwaltung

Gleiches berichten Annett Illert und Antje Richter aus dem Bürgerzentrum und  der Bürgerplattform Chemnitz Mitte-West sowie Stephan Kämpf, Mitarbeiter des Projekts Mobile Jugendarbeit im Verein Domizil e.V. Ihre Büroräume liegen auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Hinterhofs. 

Illert und Richter schildern: Zum Zeitpunkt, als die Videos in Sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden, hätten sie den Sperrmüll auch gesehen, der sei aber nach und nach abtransportiert worden. Sie hätten vor Ort mit dem Hausmeister gesprochen. Laut ihm soll das Gebäude saniert und die freistehenden Wohnungen ausgeräumt werden. Es sei ersichtlich gewesen, dass nicht Mieter, sondern Mitarbeitende der Hausverwaltung in entsprechender Arbeitskleidung die Altmöbel rausstellten. So erinnert sich auch Kämpf: „Für mich war das zu erkennen, dass da nicht einfach Bewohner ihren Müll rausstellen, sondern dass dort großflächig gearbeitet wird.“ Auch Mitarbeitende des Ordnungsamts seien vor Ort gewesen. 

Die Stimmung gegen Migrantinnen und Migranten, die durch das Video in Sozialen Netzwerken geschaffen wird, beruht also auf falschen Angaben. Auch die Schilderungen des AfD-Politikers Nico Köhler hinterlassen einen falschen Eindruck. In keinem seiner Tiktok-Videos hat er bislang darüber aufgeklärt, dass die Hausverwaltung den Müll verursacht hat. Lediglich in einem Beitrag teilte er in der Videobeschreibung kommentarlos die Antwort des Bürgermeisters. Auf unsere Fragen dazu reagierte Köhler ausweichend, indem er andere Aspekte anführt. Er schreibt: Die Hausverwaltung hätte den Müll auch sofort in Containern entsorgen können. Seiner Ansicht nach seien darunter Elektrogeräte gewesen – eine potenzielle Gefahr für die Umwelt. Dass die ortsansässigen Vereine nichts weiter unternommen haben, könne er weiterhin nicht nachvollziehen.   

Redigatur: Max Bernhard, Gabriele Scherndl

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Author: Kimberly Nicolaus

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Bundestagswahl 2025: Warum das vorläufige Wahlergebnis von Angaben der Gemeinden abweicht

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025: Warum das vorläufige Wahlergebnis von Angaben der Gemeinden abweicht

Nach der Bundestagswahl sorgt ein Video für Spekulationen über Wahlbetrug. Darin zeigt ein Mann, dass sich Ergebnisse der Wahlkreise und der Bundeswahlleitung unterscheiden – angeblich vor allem zum Nachteil der Partei BSW. Ein Faktencheck zeigt, was dahinter steckt.

von Sarah Thust
, Matthias Bau

12. März 2025

Eine Person hilft bei der Auszählung der Stimmen zur Bundestagswahl 2025. Um Fehler zu vermeiden, werden die Ergebnisse der Auszählungen mehrfach überprüft. (Foto: Bernd Weißbrod / DPA / Picture Alliance) Behauptung

Bei der Bundestagswahl sei Wahlbetrug aufgeflogen, wie ein Video-Vergleich des vorläufigen Ergebnisses der Bundeswahlleiterin mit den Angaben von Wahlkreisen wie dem Ennepe-Ruhr-Kreis, Höxter, Gütersloh, Warendorf, Wuppertal, Aschaffenburg, Bad Kissingen und Mettmann zeige. Für das BSW und womöglich auch für die AfD seien Stimmen zwar richtig ausgezählt worden, aber dann durch die Landeswahlleitungen vorsätzlich falsch an die Bundeswahlleiterin gemeldet worden.

Aufgestellt von: Anonymousnews, Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
25.02.2025

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Falsch. Dass sich die Angaben unterscheiden, ist kein Beleg für Wahlbetrug. Sie basieren auf unterschiedlichen Sachständen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, zudem werden in den Videos teils auch Erst- und Zweitstimmen verwechselt. Das vorläufige Ergebnis der Bundeswahlleiterin basiert auf Schnellmeldungen durch die Wahlkreise und wird bis zur Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses nicht mehr aktualisiert. Die Wahlkreise veröffentlichen dagegen Zahlen auf den Webseiten, die bereinigt wurden und aktueller sind. Wenn das BSW dort mehr Stimmen hat als bei der Bundeswahlleiterin, heißt das nicht, dass die Partei Stimmen verloren hat, sondern im Gegenteil, mehr Stimmen als bei der ersten Auszählung zugesprochen bekommen hat.

Wenige Tage nach der Bundestagswahl 2025 veröffentlicht ein Tiktok-Nutzer eine Reihe von Videos, die angeblich zeigen sollen, dass zahlreiche Stimmen für die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) „scheinbar nie bei der Bundeswahlleitung angekommen“ seien. Er zeigt für mehrere Wahlkreise, dass die dort angegebene Anzahl der Stimmen nicht mit dem vorläufigen Ergebnis der Bundeswahlleitung übereinstimmt. Der Nutzer verweist dazu auf einen Beitrag von BSW-Politiker Fabio de Masi, der auf X ebenfalls auf teils abweichende Angaben hingewiesen hatte. 

De Masi teilte später einen Zusammenschnitt der Tiktok-Videos auf X und kommentierte, dass der Nutzer die Partei auf einige Fälle von „Übertragungsfehlern“ von der Gemeinde zur Bundeswahlleiterin aufmerksam gemacht habe. „Ich unterstelle übrigens keinen Vorsatz, sondern menschliche Fehler. Aber selbstverständlich prüfen wir das systematisch.“ Auch der Tikok-Nutzer betont in einem Beitrag: „Es wird kein Wahlbetrug behauptet.“ Andere stellen diesen jedoch auf Basis der Videos in den Raum.

Der BSW-Politiker Fabio de Masi schreibt auf X ebenfalls über die Abweichungen. Doch die Ergebnisse auf den unterschiedlichen Webseiten basieren auf unterschiedlichen Sachständen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. (Quelle: X; Screenshots: CORRECTIV.Faktencheck)

Sowohl die Profile des ​​rechtsextremen Medienprojekts Anonymousnews, als auch Profile, die zuvor Inhalte der russischen Einflusskampagne Storm-1516 verbreitet hatten, teilten das Video: Sie behaupten, damit sei ein „gigantischer Wahlbetrug aufgeflogen“ und spekulieren, davon könne auch die AfD betroffen sein. Auch Max Otte, ehemaliges Mitglied der CDU, sowie die AfD-Politiker Daniel Wald und Christian Abel verbreiteten das Video mit dieser Unterstellung weiter.

Allerdings belegt das, was in den Videos zu sehen ist, keinen Betrug: Die vorläufigen Endergebnisse der Bundeswahlleiterin wurden einige Stunden nach der Wahl veröffentlicht und werden bis zur Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses nicht aktualisiert. Die Angaben der Gemeinden in den Videos sind dagegen aktueller und wurden bereinigt. Doch als die Bundeswahlleiterin auf X darauf hinweist, hat sich der irreführende Vergleich längst im Netz verselbstständigt, wie Beiträge auf X, Facebook, Telegram und Youtube zeigen. 

AfD-Politiker nutzten das Video, um Wahlbetrug bei der Bundestagswahl zu unterstellen (Quelle: X; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Bundeswahlleiterin ordnet ein: Angaben basieren unter anderem auf unterschiedlich alten Daten – Prüfung läuft

Auf der Webseite ordnet die Bundeswahlleiterin ein: Das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2025 und die Ergebnisse auf den Internetseiten von Gemeinden basieren demnach auf unterschiedlichen Sachständen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Die vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht die Bundeswahlleiterin einige Stunden nach der Wahl: Sie basieren auf Schnellmeldungen, die in der Wahlnacht übermittelt und mit Stand 24. Februar 2025, 4.10 Uhr bekannt gemacht wurden. Bis zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses (voraussichtlich am 14. März 2025) werden sie auf der Webseite der Bundeswahlleitung nicht aktualisiert. 

Die Auszählungsergebnisse werden von mehreren Wahlleitungen und Ausschüssen überprüft. Gemeinden, Kreise und Länder veröffentlichen im Verlauf dieses Prozesses zum Teil aktualisierte Ergebnisse. „In der Regel wird der aktualisierte Stand mit einem neuen Zeitstempel ausgewiesen. Kleinere Abweichungen in den Ergebnissen nach oben oder unten sind auf die Prüfschritte anhand der Niederschriften, etwaige Nachzählungen und Korrekturen zurückzuführen. Diese treten bei jeder Wahl auf“, schreibt die Bundeswahlleiterin.

Vergleich verzerrt: Wer im Video scheinbar schlecht abschneidet, hat in der Realität Stimmen gewonnen 

CORRECTIV.Faktencheck hat exemplarisch die Angaben für sieben Wahlkreise überprüft, die in den Videos in Sozialen Netzwerken genannt werden: Ennepe-Ruhr-Kreis I in der Stadt Hagen; Wahlkreis 135 Höxter – Gütersloh III – Lippe II; Kreis Warendorf; Wahlkreis 101 Wuppertal I; Wahlkreis 246 Aschaffenburg; Bad Kissingen und Wahlkreis 103 Mettmann I.

Eine Stichprobe am 11. März zeigt: Bei mehreren Wahlkreisen steht mittlerweile ein anderer Auszählungsstand als in den Videos, weil die Daten weiter bereinigt wurden. In einigen der Wahlkreise hat das BSW nun noch mehr Zweitstimmen, in allen mehr als auf der Seite der Bundeswahlleitung. In den Wahlkreisen wurden also im Zuge der Prüfungen weitere Stimmen an das BSW zugeteilt, die in den Schnellmeldungen (und damit im vorläufigen Ergebnis der Bundeswahlleiterin) noch nicht enthalten waren. Das BSW hat, je aktueller die Zahlen wurden, also keine Stimmen verloren, sondern dazugewonnen – also das Gegenteil dessen, was der Tiktok-Nutzer behauptet. 

Tiktok-Videos zeigen, dass es bei mehreren Parteien  leichte Abweichungen gab

Hinzu kommt, dass in den Videos manches durcheinander geworfen wird: Zum Beispiel verrutscht der Mann an einer Stelle in den Spalten – und vergleicht Erst- und Zweitstimmen statt nur die Zweitstimmen. Für den Wahlkreis 135 Höxter – Gütersloh III – Lippe II vergleicht er die Zweitstimmen der SPD im Kreis (aktuell 23.881) mit den Erststimmen laut Bundeswahlleiterin (26.204). Er vergleicht also nicht nur den Auszählungsstand vom 24. Februar um 15.35 Uhr mit den vorläufigen Ergebnissen vom 24. Februar, 4.10 Uhr, sondern auch Erst- mit Zweitstimmen. So entsteht der falsche Eindruck, die SPD habe mehr als 2.300 Stimmen dazu gewonnen. Was die Daten wirklich zeigen: Die SPD hatte in den älteren Daten der Bundeswahlleiterin 49 Zweitstimmen mehr als in den aktuelleren Daten des Wahlkreises – sie hat damit nach neuem Stand Stimmen verloren und nicht dazugewonnen. 

CORRECTIV.Faktencheck fragte dazu bei dem Tiktok-Nutzer nach: Er bestätigt, dass er an der Stelle nicht akkurat gewesen sei und stellte klar: Seine Intention war zu zeigen, dass es überall leichte Schwankungen gebe, aber die Tendenz beim BSW augenscheinlich stärker ins Gewicht falle. 

Auf Anfrage, wie er dazu stehe, dass andere Nutzerinnen und Nutzer das Video mit der Behauptung verbreiten, es habe Wahlbetrug gegeben, antwortete er: „Davon möchte ich mich komplett distanzieren. Das ist nie meine Intention gewesen. Auch deshalb habe ich aufgehört, Videos zu produzieren. Ich habe gemerkt, dass die Dinge in Teilen anders aufgenommen wurden als sie angedacht waren.“ Stattdessen habe er mit den Videos deutlich machen wollen, dass es in einigen Gemeinden zu Irritationen zwischen dem Bündnis Deutschland und dem BSW gekommen sei, die auf Auszählungslisten untereinander aufgeführt wurden. Dass die Zahlen der Bundeswahlleitung nur vorläufig sind, sei ihm nicht bewusst gewesen.

In der Zeile verrutscht, neu im Team: So kann es bei Auszählungen zu kleineren Abweichungen kommen

Wir haben die jeweils zuständigen Behörden um eine Einordnung der Behauptungen im Netz gebeten – die Antworten im Detail können Sie hier herunterladen. Im Großen und Ganzen wiederholen sie die Angaben der Bundeswahlleiterin. So schrieb uns Michael Kaub, Pressesprecher der Stadt Hagen, die Abweichungen auf der Webseite seien einfach erklärt: Bei den Zahlen der Bundeswahlleiterin handele es sich um ein vorläufiges Ergebnis. „Dieses Ergebnis wird – wie bei allen Wahlen – im Nachgang fortlaufend korrigiert, weil sich bei der Überprüfung der Schnellmeldungen noch Änderungen ergeben können“, so Kaub. 

Manche der Kontaktierten erklären auch, wie es zu den Änderungen im Zuge der Korrektur kam. Felix Höltmann, Sprecher des Kreises Warendorf, schreibt: Dem BSW seien im Wahlkreis zum Beispiel 17 Zweitstimmen zugesprochen und MERA25 17 Zweitstimmen abgezogen worden, da die Zahlen am Wahlabend aus den Zeilen vertauscht abgelesen wurden. Das sei keine „Unregelmäßigkeit, sondern das normale Verfahren im Rahmen der Prüfung der Wahlergebnisse“. Vergleicht man das vorläufige Ergebnis der Bundeswahlleiterin mit den Angaben des Kreises Warendorf wird klar, dass sich die Zweitstimmen-Auszählungsergebnisse für die AfD, aber auch für die anderen in den Bundestag gewählten Parteien bis zum 6. März 2025 nicht verändert haben. Bei kleineren Parteien gab es geringe Abweichungen. 

Für Wuppertal berichtete Kathrin Petersen, dass von insgesamt 256 Wahlbezirken drei nachgezählt werden mussten – davon sei nicht nur die BSW betroffen gewesen. Es sei normal, dass es zu Abweichungen komme. Zum Beispiel, weil ehrenamtliche Mitarbeitende die Auszählungen machen, von denen manche neu oder noch nicht als Team eingespielt sind. Hier zeigt ein Vergleich des vorläufigen Ergebnisses mit den Angaben der Stadt Wuppertal vom 27. Februar um 10.55 Uhr, dass im Zuge der Korrektur neben dem BSW auch die Grünen, die CDU und die AfD mehr Zweitstimmen gewannen – die SPD dagegen verlor rund 20 Stimmen.

BSW hofft nach Bundestagswahl auf Neuauszählung, bevor das amtliche Endergebnis veröffentlicht wird

Beim BSW hält man für möglich, dass es bereits beim Auszählen zu Verwechslungen gekommen sein soll – vor allem zum Nachteil des BSW. Unabsichtlich, wie De Masi betonte: „Ich habe nie gesagt: Bei der Wahl wurde manipuliert.“ Da die Partei bei der Bundestagswahl jedoch so knapp an der 5-Prozent-Hürde gescheitert ist, fordert sie inzwischen eine Prüfung. Am 11. März berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass das BSW das Wahlergebnis vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen will und auf eine Neuauszählung hofft. Die müsse durchgeführt werden, bevor die Bundeswahlleiterin das amtliche Endergebnis veröffentlicht. 

De Masi ordnet auch gegenüber CORRECTIV.Faktencheck ein, es sei ihm nicht um den Vorwurf einer bewussten Manipulation gegangen, sondern um eventuelle Fehlerquellen bei der Auszählung. Er habe lediglich darauf aufmerksam machen wollen, dass in den vorläufigen Wahlergebnissen der Bundeswahlleiterin auffällig häufig BSW-Stimmen fehlten, die später in der Regel bereinigt würden. 

Um zu prüfen, ob dies häufiger zu Gunsten oder zu Ungunsten des BSW geschehen sei, habe das BSW selbst eine Stichprobe von Wahlkreisdaten aus 173 Wahlkreisen statistisch ausgewertet: Diese soll 91 Diskrepanzen ergeben haben, 82 davon zu Ungunsten des BSW – und 20 zu Gunsten der Partei. Mit „zu Ungunsten“ meint De Masi, dass die Zahl im vorläufigen Endergebnis niedriger ist als im Wahlkreis – also eine BSW-Stimme zunächst nicht für das BSW gezählt, sondern dem erst in der Überprüfung zugerechnet wurde. 

Auf Grundlage dieser Auswertung, die CORRECTIV.Faktencheck nicht vorliegt, ist De Masi der Ansicht, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beim Auszählen der Stimme teils in der Zeile verrutscht sein könnten. Das BSW habe zum Beispiel in einigen Wahlkreisen beobachtet, dass dort zunächst 0 Stimmen gemeldet wurden – für das Bündnis Deutschland dagegen, eine rechtskonservative Kleinstpartei, die in der Tabelle über dem BSW steht, gab es zunächst mehr Stimmen.

hat dazu einige Tage nach der Wahl nachgerechnet und berichtet, dass es tatsächlich vereinzelt Hinweise auf Ungereimtheiten gebe. Hochgerechnet auf Deutschland sei jedoch schwer vorstellbar, dass mit solchen Einzelfällen die rund 13.400 Stimmen zusammenkommen, die das BSW benötigen würde, um doch noch in den Bundestag einzuziehen. Realistischer sei ein Wert im niedrigen vierstelligen Bereich. Der Spiegel errechnete, dass bei der Europawahl, wo BSW und Bündnis Deutschland ebenfalls untereinander standen, bei 1.600 Stimmen theoretisch der Grund zur Annahme bestehen könnte, dass es dabei zu einer Verwechslung kam.

Fazit: Die Zahlen zeigen, dass die Theorie der falsch zugeordneten BSW-Stimmen nicht völlig aus der Luft gegriffen ist – sie sagt aber erstmal nichts darüber aus, ob die Kontrollmechanismen bei Wahlen funktionieren. Von Wahlbetrug kann dagegen keine Rede sein – die Vergleiche sind mit dieser Behauptung irreführend. In den Videos allein finden sich keine Belege, dass das BSW oder die AfD systematisch benachteiligt wurden. 

Beiträge im Netz, die pauschal unterstellen, dass das BSW oder andere Parteien Stimmen verloren hätten, wenn im vorläufigen Endergebnis der Bundeswahlleiterin weniger Stimmen stehen, sind falsch: Wenn im ersten Übertrag ein Fehler passiert ist, greifen mehrere Prüfmechanismen, durch die ein solcher Fehler in der Regel auffällt und infolge korrigiert werden kann. So ist das in etlichen Fällen passiert. Auch andere Parteien hatten mal mehr, mal weniger Stimmen. Insgesamt sind die untersuchten Schwankungen gering.  

Alle Faktenchecks rund um die Bundestagswahl 2025 lesen Sie hier.

Mitarbeit: Johannes Gille, Max Bernhard
Redigatur: Gabriele Scherndl, Paulina Thom

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Antwort zur Bundestagswahl auf die Frage: „Wieso können die vorläufigen Ergebnisse der Bundeswahlleiterin von Ergebnisdarstellungen der Gemeinden abweichen?“, Bundeswahlleiterin: Link (archiviert)
  • Vorläufige Ergebnisse nach Wahlkreisen, Bundeswahlleiterin, Stand 24. Februar 2025 um 4.10 Uhr: Link (archiviert)
  • Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis I in der Stadt Hagen, Stand 26. Februar 2025 um 11.40 Uhr: Link (archiviert)
  • Wahlkreis 135 Höxter – Gütersloh III – Lippe II, Stand 26. Februar 2025 um 13.55 Uhr: Link (archiviert)
  • Wahlkreis Warendorf, Stand 6. März 2025 um 8.34 Uhr: Link (archiviert)
  • Wahlkreis 101 Wuppertal I, Stand 27. Februar 2025 um 10.55 Uhr: Link (archiviert)
  • Wahlkreis 246 Aschaffenburg, Stand 25. Februar 2025 um 9.38 Uhr: Link (archiviert)
  • Wahlkreis Bad Kissingen, Stand 26. Februar 2025 um 8.03 Uhr: Link (archiviert)
  • Wahlkreis 103 Mettmann I, Stand 6. März 2025 um 7.19 Uhr: Link (archiviert)

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Author: Sarah Thust

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