đŸ“čđŸ‘©đŸ»â€âš–ïžđŸ‘šđŸŒâ€âš–ïž Die Möglichkeit von Videoverhandlungen im Zivilprozess gibt es nun schon seit LĂ€ngerem. Allerdings bedeutet dies meist, dass ein oder mehrere Verfahrensbeteiligte virtuell zugeschaltet werden. Das Gericht selbst ist normalerweise vor Ort und nimmt im Gerichtssaal an der Verhandlung teil. Bei Vorliegen erheblicher GrĂŒnde kann aber auch einem Mitglied des Gerichts gestattet werden, virtuell an der Verhandlung teilzunehmen (§ 128a Abs. 5 S. 2 ZPO). Dies ist nun beim Landgericht Heidelberg erstmals geschehen: Nachdem sich die Berichterstatterin wenige Tage vor der Verhandlung erheblich am Fuß verletzt hatte und deshalb nicht mobil war, die Sitzung aber auch nicht verlegt werden konnte, wurde die Richterin kurzerhand per Video in den Gerichtssaal zugeschaltet und die Verhandlung konnte doch noch stattfinden. ‹‹Übrigens: Die bisherige Regelung sieht vor, dass der Vorsitzende die Videoverhandlung immer von der Gerichtsstelle aus leitet. Dies könnte sich aber bald Ă€ndern. Nach § 16 EGZPO ist es den LĂ€ndern nĂ€mlich gestattet, durch Rechtsverordnung vollvirtuelle Videoverhandlungen, bei denen alle Verfahrensbeteiligte und auch alle Mitglieder des Gerichts per VideoĂŒbertragung teilnehmen, zuzulassen. Um die Öffentlichkeit zu wahren, muss die Verhandlung dann in einem öffentlich zugĂ€nglichen Raum im zustĂ€ndigen Gericht ĂŒbertragen werden. In Baden-WĂŒrttemberg ist dies allerdings noch nicht umgesetzt.

#Videoverhandlung #Heidelberg #RechtSymbadischeNews

Zahlen, Daten, Fakten zum GeschÀftsjahr 2023 | Oberlandesgericht Oldenburg

Zahlen, Daten, Fakten zum GeschÀftsjahr 2023 | Oberlandesgericht Oldenburg

#Videoverhandlung
#Blick auf das #Gericht und die anderen #Beteiligten

BFH, Beschluss vom 18.08.2023, IX B 104/22

Bei einer Videoverhandlung nach § 91a der Finanzgerichtsordnung muss jeder Beteiligte zeitgleich die Richterbank und die anderen Beteiligten visuell und akustisch wahrnehmen können.

Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn ein im Gerichtssaal anwesender Beteiligter den zugeschalteten Beteiligten nur sehen kann, wenn er selbst sich 180 Grad dreht.

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202350168/

Entscheidung Detail | Bundesfinanzhof

#Videoverhandlung
#Blick auf das #Gericht und die anderen #Beteiligten

BFH, Beschluss vom 18.08.2023, IX B 104/22

Bei einer Videoverhandlung nach § 91a der Finanzgerichtsordnung muss jeder Beteiligte zeitgleich die Richterbank und die anderen Beteiligten visuell und akustisch wahrnehmen können.

Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn ein im Gerichtssaal anwesender Beteiligter den zugeschalteten Beteiligten nur sehen kann, wenn er selbst sich 180 Grad dreht.

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202350168/

Entscheidung Detail | Bundesfinanzhof

eGovernment: Justiz in Sachsen-Anhalt mit "unwahrscheinlichem Nachholbedarf"

Umsetzung der E-Akte, Videoverhandlungen ermöglichen, neue Software, neue Hardware beschaffen– die To-Do-Liste von Sachsen-Anhalts Justizministerin ist lang.

https://www.heise.de/news/eGovernment-Justiz-in-Sachsen-Anhalt-mit-unwahrscheinlichem-Nachholbedarf-7444884.html?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.-.-

#Digitalisierung #Gericht #Justiz #SachsenAnhalt #Videoverhandlung #eGovernment #elektronischerAktenordner

eGovernment: Justiz in Sachsen-Anhalt mit "unwahrscheinlichem Nachholbedarf"

Umsetzung der E-Akte, Videoverhandlungen ermöglichen, neue Software, neue Hardware beschaffen– die To-Do-Liste von Sachsen-Anhalts Justizministerin ist lang.

heise online
Bemerkenswerte Vorstellung des BMJ, dass es offenbar nur im sozialgerichtlichen Verfahren auf die Wahrnehmung von "feine(n) Nuance(n) und Zwischentöne(n)" durch den gesamten Spruchkörper in der mĂŒndlichen Verhandlung ankommen soll... #Videoverhandlung #Referentenentwurf
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_%20Videokonferenztechnik.pdf?__blob=publicationFile&v=3
#Referentenentwurf zu § #128aZPO sĂ€gt ein paar uralte Zöpfe zumindest an: #GebĂŒhren fĂŒr #Videoverhandlung (bisher je 15€ fĂŒr 30min) fallen weg. Solche #KleinbetrĂ€ge machen nur #Aufwand bei #Festsetzung und #Vollstreckung. Vorschlag: #Gerichtskostengesetz (GKG) und #AnwaltsgebĂŒhren durchforsten. Auch #Auslagen fĂŒr #Zustellungen, #Post etc. sind ĂŒberholt. Wir könnten viel sparen, wenn wir stattdessen etwas höhere #Pauschalen fĂŒr #Zivilverfahren einfĂŒhren wĂŒrden wie bei #Beschwerden.
#Referentenentwurf zu § #128aZPO geht in die richtige Richtung: #Videoverhandlung als #Normalfall, idR bindender Antrag von #Verfahrensbeteiligten + idR bindende Anordnung durch #Gericht möglich (im Einzelfall #PrĂ€senztermin auf #Antrag/#Beschluss). #Richter*innen mĂŒssen nicht mehr im leeren #Saal sitzen, #Öffentlichkeit auch durch #Streaming im #Gericht möglich. Macht NachrĂŒstung von #Technik in SĂ€len nötig, aber das lohnt sich fĂŒr alle - auch fĂŒr #Umweltressourcen! https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_%20Videokonferenztechnik.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Big news: Die #Videoverhandlung vor Gericht wird verpflichtend - mit Ausnahmen. Das sieht ein Entwurf aus dem #Bundesjustizministerium vor. Die Details hat Markus Sehl: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/entwurf-bmj-videoverhandlung-zpo-zivilprozess-fachgerichte-gerichtssaal-home-office/
BMJ-Entwurf: Wenn die Videoverhandlung zur Pflicht wird

Das Gericht oder die Parteien sollen kĂŒnftig eine Verhandlung per Video anordnen können - mit Ausnahmen. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem BMJ vor.

Legal Tribune Online