#Referentenentwurf zu § #128aZPO sägt ein paar uralte Zöpfe zumindest an: #Gebühren für #Videoverhandlung (bisher je 15€ für 30min) fallen weg. Solche #Kleinbeträge machen nur #Aufwand bei #Festsetzung und #Vollstreckung. Vorschlag: #Gerichtskostengesetz (GKG) und #Anwaltsgebühren durchforsten. Auch #Auslagen für #Zustellungen, #Post etc. sind überholt. Wir könnten viel sparen, wenn wir stattdessen etwas höhere #Pauschalen für #Zivilverfahren einführen würden wie bei #Beschwerden.