#ERV #eJustice #eAkte "Man kann nicht alles auf einmal ändern". Stimmt. Die Umstellung von #Papierakten auf #eAkten + von #Brief + #Fax auf #beA erfolgt(e) schleichend. Nur neue #Zivilverfahren werden elektronisch geführt, alte weiter in Papier. Für #Gerichte + #Anwälte sind einheitliche Regeln einfacher. Wobei für #Servicekräfte trotzdem alles radikal neu ist + sie in 2 Welten parallel arbeiten. Und: ein tiefgreifende #ZPO-Reform wäre ein Mammutprojekt - trotzdem aber bald nötig, meine ich.
#ERV #eJustice #eAkte Warum führen wir #Zivilverfahren elektronisch, als ob es noch #Papierakten gäbe? Vorweg: auch hier tröte ich persönliche Überlegungen, amtliches gibt es woanders 😉. Grob gibt es mind. 3 Arten von Gründen: 1. "man kann nicht alles auf einmal ändern" + 2. " oh, stimmt, da hatten wir noch gar nicht dran gedacht". Und ein bisschen gilt auch 3. "ohje, das geht dann aber an die Substanz". Starten wir mal mit 1. "bitte nicht alles auf einmal".
#Vereinfachung #Justiz #eJustice Dort wird es zur #eAkte gelegt und die/der #Richter*in geschickt, wo es inhaltlich bearbeitet und mit einer #Verfügung versehen wird. Die wird von der #Servicekraft ausgeführt, die die Verfügung an beide Anwälte schickt und zusätzlich den Schriftsatz an den Anwalt der Gegenseite. Fazit: der Ablauf ging in #Papierakten nicht anders. Aber jetzt macht er eigentlich keinen Sinn mehr. Wie ginge es besser?
Klingelschilder, Papierakten, Teilnehmerlisten: Wann gilt die DSGVO?

Sind eigentlich Klingelschilder an einem Hauseingang personenbezogene Daten, auf die die DSGVO Anwendung findet (vgl. https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/datenschutz-keine-klingelschilder-dank-dsgvo)? Muss ich die DSGVO beachten, wenn ich als Gastronom meine Mitarbeiter dazu anhalte, ein Namensschild zu tragen? Gilt die DSGVO auch für Papierakten? Auf all diese Fragen findet man in der DSGVO keine einfachen Antworten. DSGVO gilt nicht nur [...]

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