Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Gerichtsverfahren beschleunigen, die Digitalisierung in der Justiz vorantreiben und Bürger*innen den Zugang zum Recht erleichtern. Dabei benachteiligt sie jedoch die Gruppe der Beklagten und stößt bei Expert*innen auf Kritik.
Das KG Berlin hatte sich mit der Wirksamkeit der #Zustellung eines Urteils im #ERV beschäftigen müssen, nachdem der Empfänger kein #eEB zurückgesandt hatte.
Spoiler: Zustellungsmangel geheilt. § 189 ZPO regelt.
RT by @EUPublications: The European e-Justice Strategy 2024-2028 is published in the Official Journal.
It will guide the ongoing digital transformation in the justice domain across the European Union.
#EJustice #DigitalEU #eCodex
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https://nitter.privacydev.net/EURLex/status/1879788297502990812#m
The European e-Justice Strategy 2024-2028 is published in the Official Journal.
It will guide the ongoing digital transformation in the justice domain across the European Union.
#EJustice #DigitalEU #eCodex
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https://nitter.privacydev.net/EURLex/status/1879788297502990812#m
#eJustice #Justiz #eGovernment
Für die #Zustellung gegen #Empfangsbekenntnis kommt es nicht darauf an, wann das #EB zurückgesandt wird, sonder auf das im EB eingetragene Datum. Klingt eindeutig, braucht aber trotzdem eine Entscheidung vom BGH
https://ervjustiz.de/bgh-fuer-die-zustellung-gegen-eb-kommt-es-auf-das-eb-an#more-2179
Seit 1.1.2024 gelten neue Regelungen im elektronischen Rechtsverkehr (#ERV) im Verwaltungsverfahren gem. § 3a VwVfG und § 36a SGB I. Insbesondere bei der Nutzung von #beA und #eBO.
https://ervjustiz.de/elektronischer-rechtsverkehr-mit-behoerden