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Ohne weitere Beschilderung gilt der Grundsatz rechts-vor-links, was sonst? Die Anordnung Fahrradstraße allein beinhaltet keine Sonderregelung zu allgemeinen Vorfahrtsregeln an Kreuzungen und Einmündung.
Es gibt dazu ausführliche Darstellungen, z. B.
https://www.stvo2go.de/fahrradstrasse-regeln/#vorfahrt-in-fahrradstrassen






