Die SPD lehnt die Forderung der CDU nach einem "Burkaverbot ab, will aber ein Verbot des Zwangs zur Verschleierung. Ein solches Verbot gibt es allerdings bereits: Nötigung ist nach § 240 StGB verboten.
Ein Extra-Verbot des Zwangs zur Verschleierung braucht es also nicht. Zudem greift § 240 StGB auch dann, wenn Frauen zum Tragen eines Kopftuches o.ä. genötigt werden, nicht nur beim Nikab.
Die Forderung nach einem solchen Verbot folgt der Unterstellung, der Zwang zur Verschleierung wäre ein großes Problem unter Muslimen. Jeder Vater, jeder Mann einer verschleierten Frau käme so unter Verdacht und müsste beweisen, dass der Nikab freiwillig getragen wird (der verschleierten Frau würde der gute Deutsche ohnehin eher nicht glauben, sie gilt schließlich als "unmündig" oder "gehirngewaschen").
Zugleich lenkt es davon ab, dass immer wieder muslimische Frauen genötigt werden, Hidschab oder Nikab nicht zu tragen - was offenbar als nicht problematisch gesehen wird, trotz der Behauptung, es ginge um Selbstbestimmung.