@Hufnagel @weddige @j_j

(Ober)Bürgermeister:innen in Bayern sind Beamt:innen (Art. 34 Gemeindeordnung).

Beamt:innen bedürfen für Nebentätigkeiten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der Genehmigung des Dienstherrn (Art. 81 Bay.Beamtengesetz).

Wenn also der Münchner OB die Nebentätigkeit beim FCB nicht gemeldet und sich vor allem nicht hat genehmigen lassen, wäre dies eine beamtenrechtliche Dienstpflichtverletzung.

Aber, hey, in Bayern....wäre es ein CSUler, wäre das alles schon längst begraben, aber es ist halt ein Sozi.

Das macht es aber auch nicht besser, sondern verwerflicher, denn einst stand die Sozialdemokratie für die Arbeiter:innen ein. Heute hetzt auch die SPD gegen diese, schickt sie in die Armut und kaum sind Funktionäre im Amt, wird sich selbst bedient, dass der Taler nur so klimpert (ich verallgemeiner etwas, denn es gibt einige wenige, ehrliche, authentische und solidarische Sozis).

Quellen:
Art. 34 GO
https://rewis.io/gesetze/go-bayern/p/34-go/

Art. 81 Bay.BeamtenG
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-81

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Art. 34 GO - Rechtsstellung der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - Art. 34 GO: (1) 1Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind Beamtinnen und Beamte …

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