DEpol
Zefix!
#BVerfG 1995 (Az. 1 BvR 1087/91): "Die Anbringung eines #Kreuz|es in den #Unterricht|sräumen einer staatlichen Pflicht-#schule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 #GG."
#BayVGH 08.07.2025 (Az. 7 BV 21.336): Ein #Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen #Gymnasium|s verletzt die durch Art. 4 Abs. 1, 2 Grundgesetz (GG) geschützte negative #Glaubensfreiheit von zwei Schülerinnen. Die Weigerung der Schule, das Kruzifix zu entfernen, war daher rechtswidrig.
#Kultusministerium: "Das Kreuz bleibt!"
Was schließen wir daraus? #Union|spolitiker respektieren das #Recht und die #Justiz nur, wenn es ihnen passt. Mit ihnen ist kein #Rechtsstaat zu machen. #Verfassungsfeinde in der #Regierung!