DEpol

Zefix!

#BVerfG 1995 (Az. 1 BvR 1087/91): "Die Anbringung eines #Kreuz|es in den #Unterricht|sräumen einer staatlichen Pflicht-#schule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 #GG."

#BayVGH 08.07.2025 (Az. 7 BV 21.336): Ein #Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen #Gymnasium|s verletzt die durch Art. 4 Abs. 1, 2 Grundgesetz (GG) geschützte negative #Glaubensfreiheit von zwei Schülerinnen. Die Weigerung der Schule, das Kruzifix zu entfernen, war daher rechtswidrig.

#Kultusministerium: "Das Kreuz bleibt!"

Was schließen wir daraus? #Union|spolitiker respektieren das #Recht und die #Justiz nur, wenn es ihnen passt. Mit ihnen ist kein #Rechtsstaat zu machen. #Verfassungsfeinde in der #Regierung!

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/7bv21336-bayvgh-ruegt-kruzifix-gymnasium-negative-glaubensfreiheit?r=rss

https://www.br.de/nachrichten/bayern/kultusministerium-kreuz-in-gymnasium-in-wolnzach-bleibt-haengen,Uqe2bQP

BayVGH: Kruzifix in Gymnasium verletzt Glaubensfreiheit

Bayerns Ministerpräsident Söder betont stets: Das Kreuz gehört zu Bayern!. Nun setzt der Verwaltungsgerichtshof Grenzen.

Legal Tribune Online
Nach mildem Knobloch-Urteil: Gericht verwahrt sich gegen Kritik | Sonntags

München (epd). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) hat die Kritik an einer seiner Entscheidungen zurückgewiesen. Man sei nicht "auf dem rechten Auge blind", teilte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag auf Anfrage mit.

Sonntagsblatt
Dass ich zu Lebzeiten der letzten #Holocaustopfer Zeuge werde, wie ein dt. #Gericht, der #BayVGH, einen wegen antisemitischen "Entgleisungen" über einen längeren Zeitraum in einem privaten Chat angeklagten Amtsträger, ein #Polizist zumal der #jüdische Mitbürger zu schützen hatte, vom Vorwurf freispricht, damit ein Dienstvergehen begangen zu haben, weil die ihm nachgewiesenen antisemitischen Aussagen von der freien Meinungsäusserung gedeckt sei. 🤯 Absurd! #GustlMollath #SZ
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-knobloch-urteil-reaktion-verfassungsgericht-li.3279536
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist Kritik an mildem Knobloch-Urteil zurück

Nach mildem Knobloch-Urteil: Bayerischer Verfassungsgerichtshof verwahrt sich gegen Kritik.

Süddeutsche Zeitung

Schengen ahoi! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die Verlängerung von Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze im Juni 2022 rechtswidrig war. Der Kläger, Völkerrechtler Stefan Salomon, wurde damals im Zug kontrolliert und klagte erfolgreich gegen die Maßnahme. Das Gericht stellte fest, dass für die Verlängerung der Kontrollen keine neue ernsthafte Bedrohung vorlag, wie es der Schengener Grenzkodex verlangt. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da keine Rechtsmittel eingelegt wurden.   
• Gericht: BayVGH, Urteil vom 18.03.2025, Az. 10 BV 23.700
• Kläger: Stefan Salomon, Juniorprofessor für Europarecht
• Begründung: Keine neue ernsthafte Bedrohung für Verlängerung der Kontrollen
• Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex

#Grenzkontrolle #Schengen #BayVGH #Europarecht #Rechtsstaat

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayvgh-bayern-10bv23700-voelkerrechtler-salomon-grenzkontrolle-grenze-schengen-rechtswidrig

Grenzkontrolle zu Österreich rechtswidrig

Das Urteil des BayVGH zu Grenzkontrollen ist rechtkräftig. Der Bund hat kein Rechmittel gegen die Entscheidung eingelegt.

Legal Tribune Online
Corona-Soforthilfe: Personalkosten nicht förderfähig - Unternehmen

Corona-Soforthilfe durfte nicht zur Deckung von Personalkosten genutzt werden, das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) jetzt klargestellt. - Welche Konsequenzen Unternehmen jetzt drohen.

expertenReport

Das #BayVGH geht davon aus, es bestünden tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der #AfD als Gesamtpartei

Die AfD als "gesichert rechtsextrem" zu betiteln, sei indes nicht zulässig

🔗 https://www.sueddeutsche.de/1.6228895

AfD in Bayern: Verfassungsschutz darf Partei weiterhin beobachten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt fest, dass die AfD in Bayern aus guten Gründen im Fokus des Verfassungsschutzes sind.

Süddeutsche Zeitung