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Bis heute posten deutsche Behörden und Bundesministerien auf dem Kurznachrichtendienst X. Sie begründen dies mit ihrem Informationsauftrag und der Reichweite, die das soziale Netzwerk angeblich bietet. Eine Analyse des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie zeigt nun, wie wacklig diese Argumente sind.
Ümit Eroglu
Eine 13-jährige Schülerin erstellt ein Instagram-Profil.
Sie postet über ihren ersten Schultag, die Schulkantine und dass sie ihren letzten Milchzahn verloren hat.
Ein paar Wochen später:
5.000 Freundschaftsanfragen.
6.700 Follower.
Fast ausschließlich erwachsene Männer.
Die größten Gruppen: Nigeria, Ghana, Dominikanische Republik.
Die Reaktion von Meta?
Eine Einladung, den Account zu monetarisieren.
Der entscheidende Punkt:
Das Mädchen existierte gar nicht.
Der Account wurde vom Attorney General des US-Bundesstaats New Mexico erstellt... als Undercover-Experiment.
Die Ermittler wollten wissen, was passiert, wenn sich ein angeblich minderjähriges Mädchen auf Metas Plattform anmeldet.
Und sie dokumentierten systematisch, was der Algorithmus ausliefert.
Jetzt steht Meta deshalb vor Gericht.
Der Fall ist juristisch besonders interessant, weil er eine zentrale Schutzmauer der Tech-Plattformen angreift: Section 230.
Bisher konnten sich Plattformen darauf berufen, nur „Host“ für Inhalte zu sein und nicht für das Verhalten der Nutzer zu haften.
New Mexico argumentiert anders.
Nicht der Content sei das Problem.
Sondern das Produktdesign.
Der Staat wirft Meta vor:
– Algorithmen würden systematisch Kontakte ermöglichen, die Minderjährige gefährden
– Sicherheitsversprechen würden öffentlich kommuniziert, intern aber nicht eingehalten
– Plattformmechaniken würden problematische Interaktionen sogar verstärken
Der Beweisansatz ist neu.
https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7438112864395091968/

Eine 13-jährige Schülerin erstellt ein Instagram-Profil. Sie postet über ihren ersten Schultag, die Schulkantine und dass sie ihren letzten Milchzahn verloren hat. Ein paar Wochen später: 5.000 Freundschaftsanfragen. 6.700 Follower. Fast ausschließlich erwachsene Männer. Die größten Gruppen: Nigeria, Ghana, Dominikanische Republik. Die Reaktion von Meta? Eine Einladung, den Account zu monetarisieren. Der entscheidende Punkt: Das Mädchen existierte gar nicht. Der Account wurde vom Attorney General des US-Bundesstaats New Mexico erstellt... als Undercover-Experiment. Die Ermittler wollten wissen, was passiert, wenn sich ein angeblich minderjähriges Mädchen auf Metas Plattform anmeldet. Und sie dokumentierten systematisch, was der Algorithmus ausliefert. Jetzt steht Meta deshalb vor Gericht. Der Fall ist juristisch besonders interessant, weil er eine zentrale Schutzmauer der Tech-Plattformen angreift: Section 230. Bisher konnten sich Plattformen darauf berufen, nur „Host“ für Inhalte zu sein und nicht für das Verhalten der Nutzer zu haften. New Mexico argumentiert anders. Nicht der Content sei das Problem. Sondern das Produktdesign. Der Staat wirft Meta vor: – Algorithmen würden systematisch Kontakte ermöglichen, die Minderjährige gefährden – Sicherheitsversprechen würden öffentlich kommuniziert, intern aber nicht eingehalten – Plattformmechaniken würden problematische Interaktionen sogar verstärken Der Beweisansatz ist ebenfalls neu. Die Ermittler analysieren nicht interne Dokumente oder nachträgliche Statistiken. Sie haben live dokumentiert, was die Plattform einem angeblich minderjährigen Account tatsächlich ausspielt. Das Verfahren könnte enorme Auswirkungen haben. Wenn Gerichte anfangen, Plattformdesign statt Inhalte zu regulieren, verändert das die gesamte Haftungslogik der sozialen Netzwerke. Dann geht es nicht mehr nur darum, was Nutzer posten. Sondern darum, wie Plattformen Verhalten systematisch erzeugen. Im Product Design auch als Dark Patterns bezeichnet. Und genau dort liegt die eigentliche Macht moderner Plattformen. Nicht im Content. Sondern im Design der Systeme, die entscheiden, was wir sehen, wen wir treffen und wie sich Netzwerke bilden. Der Fall New Mexico vs. Meta könnte deshalb einer der wichtigsten Tech-Prozesse der nächsten Jahre werden. REPOST: der Post ist viral gegangen und wurde von LinkedIn wegen angeblicher Fake News gesperrt. Ich teile gerne meine Quelle in den Kommentaren. Also hier nochmal. | 299 comments on LinkedIn
Der IT-Planungsrat hat acht EVB-IT-Musterverträge überarbeitet. Bei neuer Software wird Open Source zum Standard, inklusive Bereitstellung auf OpenCoDE.
https://www.heise.de/news/Verwaltung-Open-Source-wird-zum-Standard-11219607.html #opensource
RE: https://social.bund.de/@bfdi/116244663989696107
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, @bfdi, hat heute angekündigt, sich aus gesundheitlichen Gründen von ihrem Amt zurückzuziehen, sobald ihre Nachfolge geregelt ist.
Wir danken ihr herzlich für ihr großes Engagement, ihre Sachkenntnis und ihren Einsatz für Datenschutz und Informationsfreiheit in Deutschland.
Wir wünschen ihr alles Gute und eine vollständige Genesung! 💐
Kleines Fediverse-Phänomen: Ich poste auf Mastodon, mein Tröt landet auf Pixelfed, jemand auf Misskey boosted ihn, eine PeerTube-Instanz verlinkt ihn in der Beschreibung – und das alles ohne dass ein Algorithmus entschieden hat, ob ich "relevant genug" bin.
Das ist nicht Magie. Das ist einfach wie das Internet eigentlich gedacht war. 🕸️