Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot zur Kommunikation mit Kund:innen einbindet, muss sich dessen Falschangaben (hier unzutreffende Berufsbezeichnungen) als eigene zurechnen lassen.
OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026, 4 UKl 3/25, Revision zugelassen
Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot zur Kommunikation mit Kund:innen einbindet, muss sich dessen Falschangaben (hier unzutreffende Berufsbezeichnungen) als eigene zurechnen lassen.
OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026, 4 UKl 3/25, Revision zugelassen