Wann raten wir euch zu einem Eilverfahren bei der Rechtsantragsstelle des Berliner Sozialgerichtes?
https://bastaberlin.de/artikel/0d4d969b-7a54-40e3-814f-0b0c2d0f5aef
- Wenn die Behörde zu lange braucht (mehr als 4 Wochen) um über euren Antrag zu entscheiden
- Wenn das Jobcenter, wie eine Ritterburg verschlossen bleibt und euch eine Beratung zum Antrag, oder eine Antragsabgabe mit Abgabebestätigung verweigert
- Wenn das Jobcenter euren Widerspruch gegen Entscheidungen ganz oder teilweise zurückweist, ihr euch aber sicher seid
- Wenn ein Jobcenter immer wieder die schon eingereichten Unterlagen nochmals anfordert
In diesen Fällen geht ihr zur RECHTSANTRAGSSTELLE des Sozialgericht in der Invaildenstraße 52, 10557 Berlin und beantragt, dass das konkrete Jobcenter "durch eine einstweilige Anordnung verpflichtet wird, vorläufig und sofort Leistungen nach dem SGB II zu bewilligen“.
Bitte nehmt einen Pass mit und eure Nachweise und Unterlagen. Euer mündlicher Antrag wird dort kostenlos für euch aufgeschrieben, oder ihr gebt euren schriftlichen Antrag dort ab. Ein Musterschreiben ist auf unserer Homepage. In der ersten Instanz vor dem Sozialgericht besteht keine Anwaltspflicht. Betroffene können also auch selbst Klage erheben.
Ungefähr ein Drittel der Klagen sind erfolgreich. Ihr habt gute Chancen. Ihr seid Experten für euch selbst, also traut euch!








