Klabautermann

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Beim Versorgungsausgleich entscheidet manchmal eine einzige Zahl über jahrelange Rentenkürzungen:
36 Monate (§37 VersAusglG).

Wird dieser Punkt in der rentenpolitischen Diskussion ausreichend beachtet?

Einige Hintergründe:
https://rente-recht-alltag.de/

Eine einfache Frage zum Versorgungsausgleich:

Wenn nach einer Scheidung Rentenpunkte übertragen werden und die ausgleichsberechtigte Person verstirbt –
warum bleibt die Rentenkürzung beim Ausgleichspflichtigen trotzdem bestehen?

Wer profitiert dann noch davon?

#Rentenrecht

Der Versorgungsausgleich endet nicht automatisch nach dem Tod des früheren Ehepartners.

Ich habe meine Erfahrungen und wichtige Hinweise dazu gesammelt und strukturiert aufgeschrieben:
👉 https://rente-recht-alltag.de

#Versorgungsausgleich #Rente #Sozialrecht

Rente, Recht & Alltag – verständliche Informationen für Rentner

Hier finden Sie Informationen rund um Rente, Recht und den Alltag.

Rente, Recht & Alltag – verständliche Infos für Rentner

Der Versorgungsausgleich endet nicht mit dem Tod.
Viele Betroffene erfahren das erst zu spät.

Erfahrungen & Hintergründe:

https://rente-recht-alltag.de/

Deshalb braucht es eine klare gesetzliche Regelung:
Beendigung des Versorgungsausgleichs nach dem Tod – ohne unbillige Ausnahmen.
Darüber muss offen gesprochen werden.
Wenn niemand mehr lebt, der versorgt werden muss,
warum wird dann weiter gekürzt?
Versorgung ohne Versorgungsempfänger ist keine Gerechtigkeit.
Bereits 1980 hat das Bundesverfassungsgericht vor unbilligen Ergebnissen im Versorgungsausgleich gewarnt.
Heute sehen wir genau diese Folgen in der Praxis – ausgelöst durch § 37 Abs. 2 VersAusglG.
Das ist keine Einzelfrage, sondern ein rechtsstaatliches Problem.
Gerechtigkeit darf nicht vom zuständigen Gericht abhängen.
Recht darf keine Glückssache sein.
Besonders problematisch:
🔹 Ein Gericht beendet den Versorgungsausgleich wegen Unbilligkeit.
🔹 Ein anderes lässt die Kürzung der Rente weiterlaufen.
Gleicher Sachverhalt – völlig unterschiedliche Entscheidungen.
§ 37 Abs. 2 Versorgungsausgleich führt zu unbilligen Ergebnissen.
Renten werden weiter gekürzt, obwohl der ausgleichsberechtigte Ex-Partner verstorben ist.
Der Zweck des Versorgungsausgleichs besteht dann nicht mehr – die Kürzung bleibt trotzdem.
#Versorgungsausgleich #Rentenrecht #Gerechtigkeit #Sozialpolitik