Was bedeutet die sogenannte #Entkriminalisierung des #Schwarzfahren? Gibt es demnächst eine Inlflation von Leuten, die ohne gültiges #Fahrticket fahren? Sind Kontrollen des #Ticket obsolet? Und wird es noch öfter Angriffe auf Zugpersonal geben, die Fahrgäste überprüfen? #Hubig #ÖPNV #Bahn #Deutschlandticket
@MrGR Das bedeutet, dass Menschen durchs Schwarzfahren nicht mehr ins Gefängnis kommen. Ticketkontrollen sind dadurch nicht obsolet.
Angriffe auf das Zugpersonal liegen, wenn du mich fragst, an Arschlöchern und nicht an der Gesetzeslage
@jonitoni naja, Ticketkontrollen machen nur Sinn, wenn sie auch Konsequenzen haben, letztendlich auch eine Bestrafung. In der Regel ist das ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Und die Bestrafung muss auch irgendwie durchgesetzt werden können. Das gleiche gilt auch für ein Ausschluss aus dem Nahverkehrsangebot bei widerholten Verstoß gegen die Beförderungsregeln.
@MrGR Die Konsequenz einer Ticketkontrolle beim Schwarzfahren ist dann, dass ich mich verschulde – so als hätte ich eine Rechnung nicht gezahlt. Es wäre z. b. Möglich, nach Mahnungen das Konto des Schuldners zu pfänden. Das ist eine Konsequenz und die Standard-Vorgehensweise für viele Schuldengeachichten. Der Unterschied ist, dass es dann keine Straftat (StGB!), sondern Privatrecht ist.
Ein Ausschluss von der Beförderung wäre ein ganz ähnlicher, ganz normaler nächster Schritt.
@jonitoni Wenn trotz Pfändung keine Strafe oder Geldforderung bezahlt werden kann, kann übrigens die Zwangsvollstreckung in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden. Die Konsequenz wäre also die gleiche wie bei einer strafrechtlichen Verfolgung.
@MrGR Srimmt das tatsächlich? Die Ersatzfreiheitsstrafe ist doch nur Alternative für *Straf*schulden oder nicht?
@jonitoni so ist es. Wobei die Freiheitsstrafe, wie bei der strafrechtlichen Verfolgung, die letzte Konsequenz ist. Man landet wegen Schwarzfahrens ja auch normalerweise nicht in den Knast, sondern wird eventuell auch mit Geldstrafen oder gemeinnütziger Arbeit usw bestraft, erst dann wenn das nicht wirkt,bekommt man irgendwann eine Freiheitsstrafe. Da muss schon eine Menge vorher passiert sein. Ob es dazu kommt, ist auch immer im Ermessen des / der RichterIn.