Was bedeutet die sogenannte #Entkriminalisierung des #Schwarzfahren? Gibt es demnächst eine Inlflation von Leuten, die ohne gültiges #Fahrticket fahren? Sind Kontrollen des #Ticket obsolet? Und wird es noch öfter Angriffe auf Zugpersonal geben, die Fahrgäste überprüfen? #Hubig #ÖPNV #Bahn #Deutschlandticket
@MrGR Das bedeutet, dass Menschen durchs Schwarzfahren nicht mehr ins Gefängnis kommen. Ticketkontrollen sind dadurch nicht obsolet.
Angriffe auf das Zugpersonal liegen, wenn du mich fragst, an Arschlöchern und nicht an der Gesetzeslage
@jonitoni naja, Ticketkontrollen machen nur Sinn, wenn sie auch Konsequenzen haben, letztendlich auch eine Bestrafung. In der Regel ist das ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Und die Bestrafung muss auch irgendwie durchgesetzt werden können. Das gleiche gilt auch für ein Ausschluss aus dem Nahverkehrsangebot bei widerholten Verstoß gegen die Beförderungsregeln.
@jonitoni öffentliche Verkehrsangebote dürfen kein rechtsfreier Raum werden. Das gefährdet auch die Sicherheit dieser Angebote. Es gibt ja viele Menschen, die sie nicht nutzen, weil sie sich dort nicht sicher fühlen. Deshalb müssen Regeln auch kontrolliert und durchgesetzt werden.
@MrGR Richtig. Durch die entkriminalisierung vonm Schwarzfahren wird der ÖPNV kein rechtsfreier Raum.
Und ich sehe das absolut wie du: Regeln im ÖPNV müssen konsequent durchgesetzt werden. Alle sollen sich sicher fühlen und fahren können. Da bin ich auch für Schritte wie ein Alkoholverbot. Das Verbit zum Mitführen von Messern ist ja jetzt schon
@jonitoni Faktisch kann es keine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens geben. Das gültige Ticket ist Teil der Beförderungsregel und gehört dazu.
@jonitoni Für mich ist die Verwendung des Begriffs Entkriminalisierung schon ein großer Fehler, auch wenn es nicht mehr strafrechtlich sondern nur noch zivilrechtlich sanktioniert werden soll. Es suggeriert, dass es keine Konsequenzen hat, wenn man ohne Fahrschein fährt und wird das Problem nicht lösen sondern verschärfen.
@MrGR Es ist halt ein juristischer Begriff. Da sind die fast alle für uns Laien sehr dämlich genutzt und unverständlich.
Vllt. würde es helfen, wenn "die Medien" das ganze übersetzen (oder zusätzliche Formulierungen nutzen) statt einfach abzutippen.
(Du glaubst nicht, wie viel Dresche es gibt, wenn wir in der Familie ein falsches juristisches Wort in Gegenwart meine Juristen-Schwester fallen lassen 😄🫣)
@jonitoni Ojeh … Wahrscheinlich wird deine Schwester mich ordentlich „verdreschen“, wenn sie meinen Thread liest, ich bin ja auch kein Jurist. 🤔 🙃 Ich hab nur mal ein wenig im Netz nach recherchiert, was passiert, wenn man Schulden und Geldstrafen nicht bezahlt. 🤗
@MrGR Uns beide... Sie ist da manchmal recht unbarmherzig. Das mag im Job hilfreich sein. im Ferienhaus wenn wir uns sehen ist es das nicht.
@jonitoni das ist Berufskrankheit bei JuristInnen 😀
@MrGR Die Konsequenz einer Ticketkontrolle beim Schwarzfahren ist dann, dass ich mich verschulde – so als hätte ich eine Rechnung nicht gezahlt. Es wäre z. b. Möglich, nach Mahnungen das Konto des Schuldners zu pfänden. Das ist eine Konsequenz und die Standard-Vorgehensweise für viele Schuldengeachichten. Der Unterschied ist, dass es dann keine Straftat (StGB!), sondern Privatrecht ist.
Ein Ausschluss von der Beförderung wäre ein ganz ähnlicher, ganz normaler nächster Schritt.
@jonitoni ja, Schwarzfahren wäre dann keine strafrechtliche sondern zivilrechtliche Angelegenheit, wenn das Beförderungsentgelt nicht bezahlt wird. Aber wenn trotz Ausschluss aus der Benutzung das Angebot weiter benutzt wird, handelt es sich eindeutig um eine Straftat. Der strafrechtliche Prozess wäre dann die Folge. Das ist so ähnlich, als wenn man einen Laden nach einem Ladendiebstahl trotz Hausverbot wieder betritt.
@MrGR Das stimmt, du hast recht. Es wird dann eine Straftat daraus. Aber eben eine andere. Und das finde ich auch okay.
@jonitoni Wenn trotz Pfändung keine Strafe oder Geldforderung bezahlt werden kann, kann übrigens die Zwangsvollstreckung in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden. Die Konsequenz wäre also die gleiche wie bei einer strafrechtlichen Verfolgung.
@MrGR Srimmt das tatsächlich? Die Ersatzfreiheitsstrafe ist doch nur Alternative für *Straf*schulden oder nicht?
@jonitoni so ist es. Wobei die Freiheitsstrafe, wie bei der strafrechtlichen Verfolgung, die letzte Konsequenz ist. Man landet wegen Schwarzfahrens ja auch normalerweise nicht in den Knast, sondern wird eventuell auch mit Geldstrafen oder gemeinnütziger Arbeit usw bestraft, erst dann wenn das nicht wirkt,bekommt man irgendwann eine Freiheitsstrafe. Da muss schon eine Menge vorher passiert sein. Ob es dazu kommt, ist auch immer im Ermessen des / der RichterIn.