(not so) fun fact: wer einen neuen pass will & länger verreisen will, kann probleme bekommen: "Der Pass ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber … als #Wehrpflicht​iger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Abs. 2 des #Wehrpflichtgesetz​es erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will" https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html
§ 7 PassG - Einzelnorm

@jk

Danke für diesen Hinweis, dass der Reisepass versagt werden darf, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Mann zwischen 17 und 45 Jahren, ohne Genehmigung für länger als drei Monate die BRD verlassen möchte.

Die aktuelle Relevanz mag heute, April 2026, noch nicht so groß sein, so behaupte etwa das Verteidigungsministerium, man wolle per Verwaltungsvorschrift regeln, dass die notwendige Genehmigung "als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist".

Aber! Aber die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen, und sobald es der Bundesregierung beliebt, werden sie scharf gestellt und umgesetzt. Das kann dann in den kommenden Jahren schneller passieren, als heute viele denken.

Quelle zum Zitat aus dem Verteidigungsministerium:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wehrpflicht-maenner-bis-45-muessen-laengere-auslandsaufenthalte-genehmigen-lassen-a-75dadcaa-967e-48be-abf9-bcd1000c0fd4?sara_ref=re-so-app-sh

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Wehrpflicht: Männer bis 45 müssen längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen

Wenn Männer zwischen 17 und 45 Jahren länger als drei Monate verreisen, müssen sie sich grundsätzlich eine Genehmigung der Bundeswehr einholen. So besagt es das Wehrpflichtgesetz seit Jahresbeginn.

DER SPIEGEL

@breakdownthewalls

diese regelung mit der verwaltungsvorschrift war noch im regierungsentwurf vorhanden. aber in den parlamentarischen beratungen ist sie dann verschwunden. das strucksche gesetz lässt grüßen! siehe bt-drs. 21/3076, s. 10 (tabelle) und 95 (begründung). https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103076.pdf

(das ganze wirkt auch handwerklich schlecht gemacht, weil die zuständige behörde im passgesetz (§7) noch "kreiswehrersatzamt" heißt und im #wehrpflichtgesetz (§3) aber schon "karrierecenter".)