§ 3 WPflG Freiheitsportal – Antrag stellen

https://freiheit-beantragen.de/

Ihr wollt für einige Zeit ins Ausland? Es sollte einfach mit dem Antrag gehen? Dann nutzt das Antragsportal 😁

#Wehrdienst #ausreise #DEpol

Jetzt hat sich der Präsident von El Salvador, Nayib Bukele, in einem sarkastischen Post zu der Genehmigungspflicht für Ausreisen von Männern zwischen 17 und 45 Jahren geäußert:

Original:

"Ah, but remember, they live in a “full democracy” and we live in a “dictatorship”. I’m sure the people who make the freedom and democracy indexes will be updating them immediately."

(Übersetzung)
"Ach ja, aber vergesst nicht: Sie leben in einer „vollwertigen Demokratie“, und wir leben in einer „Diktatur“. Ich bin mir sicher, dass die Verfasser der Freiheits- und Demokratieindizes diese umgehend aktualisieren werden."

Quelle:
https://x.com/nayibbukele/status/2040452132474700128

#elsalvador #elsalvadorangovernment #NayibBukele #PresidentBukele #BukeleNayib #ausreise #berlin #deutschland #ausreiseverbot #dienstag #demokratie #diktatur #bundestag #Bundesregierung #spd #cdu #csu #regierung #bundeswehr #kriegsdienst #wehrdienst

Nayib Bukele (@nayibbukele) on X

Ah, but remember, they live in a “full democracy” and we live in a “dictatorship”. 
I’m sure the people who make the freedom and democracy indexes will be updating them immediately.

X (formerly Twitter)

@ulrichkelber

Doch, die Regelung zum Ausreiseverbot für Männer , wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen und sich keine Genehmigung eingeholt haben, war versteckt!

Zwar konnten sie alle nachlesen: auf Seite 65 der entsprechenden Drucksache steht dann sogar zur Erläuterung der Neuregelung: "Absatz 2 legt zunächst fest, dass das WPflG – wie bisher – im Spannungs- oder Verteidigungsfall vollständig gilt. Künftig wird dies auch dann der Fall sein, wenn die Bundesregierung eine Rechtsverordnung über die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst nach dem neuen § 2a erlässt. In diesem Fall müssen alle Normen des WPflG angewandt werden, um die Durchsetzung der Wehrpflicht vollziehen zu können."
(Drucksache 21/1853)

Und? Haben hier in Fediverse alle verstanden was das jetzt bedeutet?

Es kommt noch besser: im Gesetzgebungsverfahren wurde die Sache mit der Rechtsverordnung gestrichen, die Norm gilt somit uneingeschränkt.

Transparente Kommunikation sieht anders aus. Wieso haben denn weder CDU und SPD im Bundestag noch das Verteidigungsministerium offen gesagt: "Lieber Männer, zwischen 17 und 45, Ihr dürft künftig nur noch mit unserer Erlaubnis länger als 3 Monate ins Ausland! Was haltet Ihr davon?"

Stattdessen versteckt man die Neuregelung regelrecht.

Und in der Beschlussempfehlung (Drucksache 21/3076) findet sich dann kein Sterbenswörtchen mehr zur Begründung der Verschärfung.

So sieht nicht nur intransparente Kommunikation aus, sondern man kann sich sicher sein, dass sich die Berliner Politik etwas dabei gedacht hat, das genau so versteckt zu platzieren und es gerade nicht zu thematisieren! Übrigens, wer sich mal die Sachverständigengutachten zur Anhörung im Verteidigungsausschuss durchlesen will: an denen ist das ebenfalls völlig vorbei gegangen! Wenn schon die das augenscheinlich nicht verstanden haben, was da vorgelegt wurde, ist es recht wohlfeil, ja mutet zynisch an, zu fragen, ob "die Medien" Gesetzentwürfe denn "gar nicht mehr" anschauen würden.

Drucksache 21/1853 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdf

Drucksache 21/3076 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103076.pdf

Link zur Anhörung im Verteidigungsausschuss (dort dann die Links zu den einzelnen Sachverständigengutachten):
https://www.bundestag.de/ausschuesse/verteidigung/sitzungen/1111474-1111474

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@schoeni13 @besendorf

Meines Erachtens ist nicht eine etwaige aktuelle praktische Umsetzung von Bedeutung, sondern hier werden Grundlagen geschaffen, bzw. reaktiviert, um zukünftig Betroffene besser überwachen und kontrollieren zu können.

Du kennst  § 7 Absatz 1 Nr. 7 Passgesetz? Danach ist bei Beantragung eines Reisepasses dieses zwingend zu versagen, wenn "ein Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will".

Es ist das Zusammenspiel solcher Bestimmungen die künftig problematisch werden kann. Zudem sollte es misstrauisch stimmen, dass weder Bundestag noch Bundesregierung vor der Reaktivierung jener Genehmigungspflicht, dies offen und transparent kommuniziert, bzw. zur Diskussion gestellt haben.

Quelle zumPassgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html

#wehrpflicht #ausreise #ausreiseverbote #ausreiseverbot #bmv #verteidigungspolitik #montag #ostermontag #reisefreiheit #reiseverbot #pass #reisepass #grenze

§ 7 PassG - Einzelnorm

Männer zwischen 17 und 45: besorgt Euch einen Pass, bevor die Regierung Euch das verbietet!

Es gab schon immer gute Gründe sich einen Pass zuzulegen, denn nur mit diesem kann mensch halbwegs problemlos die EU verlassen.

In den letzten tagen machte eine Regelung die Runde, wonach Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die BRD länger als drei Monate, nur mit Genehmigung der Bundeswehr verlassen dürfen (§ 3 Abs. 2 WPflG).

Eine versteckte Regelung in § 7 Passgesetz sollte dabei nicht übersehen werden, denn wer "als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des WPflG erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die BRD für länger als drei Monate verlassen will", hat nicht nur keinen Anspruch auf einen Reisepass, sondern dieser ist zwingend zu versagen.

Wir leben in einer Zeit in der es sicherer sein dürfte, immer einen gültigen Reisepass zu besitzen. So hat man zumindest eine bessere Möglichkeit ggf die EU verlassen zu können, als ohne Pass.

https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html

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@jk

Danke für diesen Hinweis, dass der Reisepass versagt werden darf, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Mann zwischen 17 und 45 Jahren, ohne Genehmigung für länger als drei Monate die BRD verlassen möchte.

Die aktuelle Relevanz mag heute, April 2026, noch nicht so groß sein, so behaupte etwa das Verteidigungsministerium, man wolle per Verwaltungsvorschrift regeln, dass die notwendige Genehmigung "als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist".

Aber! Aber die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen, und sobald es der Bundesregierung beliebt, werden sie scharf gestellt und umgesetzt. Das kann dann in den kommenden Jahren schneller passieren, als heute viele denken.

Quelle zum Zitat aus dem Verteidigungsministerium:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wehrpflicht-maenner-bis-45-muessen-laengere-auslandsaufenthalte-genehmigen-lassen-a-75dadcaa-967e-48be-abf9-bcd1000c0fd4?sara_ref=re-so-app-sh

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Wehrpflicht: Männer bis 45 müssen längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen

Wenn Männer zwischen 17 und 45 Jahren länger als drei Monate verreisen, müssen sie sich grundsätzlich eine Genehmigung der Bundeswehr einholen. So besagt es das Wehrpflichtgesetz seit Jahresbeginn.

DER SPIEGEL

Männer bis 45 dürfen nur mit Erlaubnis der Bundeswehr länger als drei Monate Deutschland verlassen!

Eine seit Jahrzehnten bestehende Regelung, die mit Aussetzunge der Wehrpflicht vor einigen Jahren deaktiviert worden war, ist seit wenigen Monaten wieder in Kraft: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen", wenn sie länger als drei Monate die BRD verlassen möchten, ohne sich dauerhaft im Ausland niederzulassen.

(§ 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz).

Allerdings ist eine Verletzung aktuell nicht mit Sanktionen belegt.

Das belegt einmal mehr, die offene, wie die stille innere Aufrüstung nimmt Fahrt auf.

Wehr- und Kriegsdienstverweigerung ist notwendiger denn je!

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

#Bundeswehr #bundeswehrwegtreten #armee #kriegsdienst #wehrdienst #wehrdienstverweigerung #deutschland #ausreise #freitag #karfreitag #Freitagabend #männer #mann #manner

WPflG - Wehrpflichtgesetz

Neues Grenzsystem: EU setzt auf digitale Kontrolle.

An den Außengrenzen der Europäischen Union steht ein bedeutender Wandel bevor. Künftig werden Ein- und Ausreisen von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten vollständig digital erfasst. Damit verabschiedet sich die EU schrittweise von klassischen Passstempeln und setzt stattdessen auf moderne Technologie.

https://t1p.de/0cidt

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