Hat hier jemand schon mal eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell gemacht und mag mir kurz berichten, wie der Prozess dabei war?
Also insbesondere die Abstimmung zwischen Arzty und Arbeitgeby. Wie detailliert wurde festgelegt, was gemacht werden soll?
Oder war das nur „Arbeiten Sie mal 2 Wochen 2h, dann 4h, dann 6h“?

Was ich dazu lese differiert gerade erheblich von dem was ich erlebe.

Randnotiz: bin das Arbeitgeby in diesem Fall
#followerpower #arbeitsrecht

P.S.: Zu Ungunsten des Arbeitnehmys

@Chaotica

@admin ist das das was bei dir damals auch war?

@AlphaCordi @Chaotica Bei mir war es vor allem (eigentlich ausschließlich) eine Abstimmung zwischen mir als Arbeitnehmy und dem Arzt. Wir haben gemeinsam einen Plan entwickelt, der dann dem AG vorgelegt wurde. Nach dessen Zustimmung habe ich "einfach" entsprechend weniger gearbeitet. Das eigentliche Aufgabengebiet hat sich dabei nicht geändert. Ich arbeite aber auch nicht nach Schichtplan o. ä. Meine Aufgaben haben dann einfach mehr Bruttozeit in Anspruch genommen

@admin
Danke!
Und wie oft wurde das dann kontrolliert/angepasst?

Bei uns geht es um einen Job, der auch körperlich anstrengend ist und mMn durchaus das Potential hat, weiteren Schaden anzurichten.
@AlphaCordi

@Chaotica @AlphaCordi ich bin damals nach bereits 6 Wochen ambitioniert wieder auf Vollzeit gegangen. Nach 2 Wochen war ich wieder beim Arzt und habe von vorne begonnen. Dieses Mal dann über 3 Monate gestaffelt... damit "passte" es dann auch für mich
@Chaotica @AlphaCordi die Häufigkeit der Abstimmung liegt in erster Linie in der Verantwortung von Patient und Arzt... zumindest war das in meinem Fall so
@Chaotica Es gibt keine fest vorgeschriebenen Kontrollen/Anpassungen. Wenn Arzty die AU verlängert, kann/sollte A darauf achten. Hängt von der Person ab. Arbeitnehmy kann jederzeit Bescheid geben, wenn es eine Verschlechterung gibt. Ist eigene Verantwortung. Ansonsten ist es an dir zu gucken und zu fragen. Wenn du den Eindruck hast, dass es Arbeitnehmy nicht gut geht, kannst du AN wieder zum Arzty schicken.
@admin @AlphaCordi
@Phoibi
Arbeitgeby kann zum Arzt schicken? Das wäre ja schon mal gut/hilfreich.
@admin @AlphaCordi
@Chaotica Nicht zwingen. Wenn du den Eindruck hast, dass läuft hier gar nicht gut und ihr miteinander reden könnt, kannst du mit Arbeitnehmy besprechen, dass es dir lieber ist AN geht wieder zu Arzty und lässt das abchecken. So meinte ich das. Du darfst AN ja auch sagen, dass du denkst, es ist zu viel oder zu früh. @admin @AlphaCordi
@Phoibi
Es läuft halt drauf raus, dass man medizinisches Personal braucht, das gewillt ist, halbwegs ordentlich mitzuarbeiten.
@admin @AlphaCordi

@Chaotica Ja, wenn du Betreuung willst. Es läuft vermutlich häufiger so, dass Arbeitnemy diktiert, was im Formular steht. Mit Unterschrift und Stempel ist das dann gültig. Ich kenne es aus dem psychischen Bereich. Wenn AN das gut einschätzen kann, ist das unproblematisch. Kenne Fälle, wo AN zu schnell zu viel wollten. Da hat das Personal dann gebremst.

Arzty ist es im euren Fall möglicherweise zu viel Arbeit und/oder kann das selbst nicht gut einschätzen, weil keinen Ahnung vom Arbeitsplatz?

@Phoibi
Schätze zu viel Arbeit.

Arbeitsplatz ist recht gut anschaulich zu beschreiben. Das sollte er hinbekommen, bei ausreichendem Interesse.

Und ja, zu schnell zu viel wollen ist hier vermutlich auch ein Thema. Bis ich überhaupt von diesem Verfahren überzeugen konnte, hat Wochen gedauert.

@Chaotica

#followerpower #arbeitsrecht
Hab es im Umfeld mitbekommen bei 2 verschiedenen Arbeitgebys und da musste der Arbeitnehmy mit dem AGy aushandeln. Der AGy hatte aber mehr Macht, weil betriebliche Gründe etc.

@AnNe71
Ich möchte eigentlich eine anständige medizinische Betreuung für das Arbeitnehmy, damit wir nicht raten müssen was es gut machen kann und was eher schadet.

Wir haben aber regelrecht um das Verfahren betteln müssen. Und den „Plan“ hat jetzt wohl die MFA gemacht.

@Chaotica @AnNe71 Ich bin gerade in dem Prozess. Hatte ein Erstgespräch mit AG- und Betriebsrat-Vertreter*in. Ärzt*innen oder Arztbriefe spielen da gar keine Rolle. Wie viel ich von meiner medizinischen Situation offenbare, liegt komplett bei mir.

@ak_text
Ah, meinst Du vielleicht das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)? Das ist noch mal eine andere Geschichte.

Bei der Eingliederung nach Hamburger Modell ist man weiterhin arbeitsunfähig.
@AnNe71

@Chaotica Ah, stimmt, das habe ich verwechselt, sorry. @AnNe71
@ak_text
Kein Ding. Ich hab auch ne Weile gebraucht, bis ich den Unterschied gemerkt habe.
@AnNe71
@Chaotica
Also eigentlich bespricht der ANy mit Arzty die Prognose und Leistungsfähigkeit im Rahmen des Hamburger Modells und das ist Grundlage und Angebot an den AGy. Dann wird verhandelt. Dazu muss der Arzty nix aufschreiben.
@Chaotica Ich habe das im vergangenen Jahr durchgemacht und das lief ganz gut. Mein Arzt machte den Vorschlag, wieviel ich in den Wochen der Wiedereingliederung arbeiten sollte und ich habe dies sn meinen Arbeitgeber, aber auch meiner Krankenkasse weitergegeben. Während der Wiedereingliederung war ich weiterhin krankgeschrieben und bekam mein Krankengeld von meiner Krankenkasse
@Chaotica
Ich starte im April mit Hamburger Modell. Auf der Reha habe ich mich vom Sozialdienst beraten lassen. Dann mit der Personalverantwortlichen telefoniert. Die war sehr konstruktiv. Nach der Reha bin ich zur Hausärztin, die war von mir vorinformiert und ist sehr fit in dem Thema und hat mit mir einen Stufenplan gemacht.
Den habe ich beim AG eingereicht und der hat akzeptiert. Jetzt muss ich nur mit meiner AL besprechen, was ich in den anfänglich paar Stunden tun soll.
@Chaotica Soweit ich weiß, können sich Arzty und Arbeitgeby ohne Schweigepflichtsentbindung gar nicht absprechen. Da gehen nur die Planungsformulare hin und her, die ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. IdR besprechen Arzty und Arbeitnehmy den Plan so ab, dass es passt. Arbeitgeby und KK müssen ihr okay geben. Können den Plan auch ablehnen, wenn ihnen etwas nicht passt. Hängt halt viel davon ab, wie gut Arzty und Arbeitnehmy kooperieren. Wichtig dabei ist, dass Arbeitnehmy weiter krank ge-
@Chaotica schrieben ist. Ist zwar auf Arbeitnehmy, aber ist keine vollwertige Arbeitskraft. Theoretisch kann AN daneben sitzen und zugucken. AN darf jederzeit sagen "Ich kann nicht mehr." und nach Hause gehen. AN darf auch jederzeit zum Arzty gehen und den Plan anpassen oder den Versuch abbrechen. Ansonsten finden Kontakte bei der weiteren Krankschreibung statt. Da ist zwischendrin meistens eine weitere fällig. Da sollte Arzty mal fragen, wie es läuft.

@Phoibi
Super, danke. So hatte ich es auch verstanden.

Dann muss ich jetzt „nur noch“ raus finden, wie ich das Arzty dazu kriege. 🙄

@Chaotica Ist nicht so kooperativ bzw. an Arbeitnehmy interessiert?

Arzty könnte bei Interesse schon Kontrolltermine vorgeben, ist mir gerade eingefallen. Wenn Arzty immer nur kurz krank schreibt und dann AN spricht, z.B. alle 2 Wochen.

@Phoibi
Überhaupt nicht! Wir mussten regelrecht um das Verfahren bitten.
Mein aktueller Kenntnisstand ist, dass es jetzt einen „Plan“ gibt, den die MFA geschrieben hat, nachdem sie das Arbeitnehmy gefragt hat, was es denn meint. 😳

Ich möchte das eigentlich ordentlich betreut haben. Auch weil es körperliche Arbeit ist, die durchaus mitverantwortlich für die jetzigen Probleme sein könnte.

@Chaotica Das klingt jetzt vielleicht etwas zynisch, aber ein fürsorgliches Arbeitgeby kann natürlich jederzeit dem Arbeitnehmy vorschlagen, auf einen Teil der Arbeitsleistung zu verzichten. Wenn das Arbeitnehmy gerade sowieso im Hamburger Modell ist, kostet das den Betrieb nichts extra.
@BjoernJagnow
Ja, das ist klar.
Das Ding ist: ich brauche externe Unterstützung um das Arbeitnehmy davor zu bewahren sich selbst zu überfordern.
@Chaotica Ich habe nach Arbeitsunfähigkeit (1.10.25-16.1.) meinem AG einen von meiner Hausärztin ausgearbeiteten Plan vorgelegt (je 2 Wochen, erst 2, dann 4, dann 6 Stunden/Tag). AG hat dem ohne Einwände zugestimmt, Krankenkasse hat vier Wochen genehmigt (weil die 6 h/d schon fast meiner Wochenarbeitszeit von 36 h entsprächen). Auflage der HA: Nicht zu eintönige Bildschirmarbeit.
@Chaotica
Auch als Arbeitgeby kann man bei Bedenken jederzeit abrechen. Im Zweifelsfall sprechen wir mit dem betriebsärztlichen Dienst über unsere Bedenken und schicken Arbeitnehmy dahin. Zurück kommt die Antwort das geht so oder ein neuer Vorschlag zur Wiedereingliederung (medizinische Details bleiben außen vor, geht Arbeitgeby auch nichts an). Ggf. prüft Betriebsarzt vorher den Arbeitsplatz.
@Chaotica
Schätzt der AG deine Arbeit ist der Arzt vertraut mit den Maßnahmen der Wiedereingliederung. Kann es klappen, läuft es nicht, kannst du jederzeit die Maßnahme abbrechen.
Zweimal habe ich die Maßnahme begonnen, einmal abgebrochen.
Im Einzelnen:
Der Arzt füllte den Antrag zur Wiedereingliederung unvollständig aus, nur Beginn, tägliche Anwesenheit (ist abhänig vom Zustand der Patientin).
Der AG/Manager hatte keine Ahnung von der Maßnahme.
1
@Chaotica
Nach einer Woche/3Std täglich, wurde mir die Urlaubsvertretung eines Kollegen aufgebrummt. So sollte es nicht laufen.
Prüfe
“Was kann ich”
“Was will ich”
“Werde ich Wertgeschäzt”
In der Wiedereingliederung bist du Beobachter, langsam solltest du dich an Kollegen und Aufgaben gewöhnen.
Während der Maßnahme bist du Arbeitsunfähig, der AG hat keine Weisungsbefugnis.2
@Chaotica
Der Arbeitgegber erhält nur das Wiedereingliederungs-Formular vom Arzt.
Es ist kein Kontakt zwischen Arzt und AG vorgesehen,Schweigepflicht.
Ich kann ein Gespräch AG und MA nur empfehlen:
Du erhälst einen Eindruck wie es dem MA geht.
Erstellt zusammen einen Wiedereingliederungsplan,
Kontakt zu Kollegen, Neues, an welchen Meetings nimmt der MA teil.
Erweiterung 2te Wo: Kleine Arbeiten, mit Hilfe
Erweiterung 3te Wo: Kleine Arbeiten
AG und MA unterschreiben Plan.