mit ihrem Urteil (Az 4 U 292/25) also einen Schritt weiter. Dem typischen Internetnutzer mit Meta-Konto stehen demnach 1.500 Euro zu, und Meta darf nicht zum BGH. Letzteres kann Meta beim BGH anfechten. Solche Nichtzulassungsbeschwerden machen den Löwenanteil aller BGH-Verfahren aus, sind aber selten erfolgreich.
Allerdings wird sich der BGH mit Metas Revisionen gegen das erwähnte (und einige weitere, parallele) Münchner Urteile befassen.
Inzwischen dürften um die zehntausend Klagen deutscher Internetnutzer wegen Datenschutzverstößen gegen Meta Platforms anhängig sein. Federführend ist die Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen, die mehr als 7.000 rechtsschutzversicherte Kläger vertritt, vor allen 120 Landgerichten. Weniger als die Hälfte dieser Fälle ist in erster #Instanz entschieden, davon sind etwa 60 Prozent gegen Meta ergangen, etwa 40 Prozent für Meta.
Nicht so in Sachsen und Sachsen-Anhalt: Dort haben die Landgerichte bislang für Meta geurteilt, mit der berühmt gewordenen Ausnahme des LG