#Strafverfolgungsstatistik zu #Volksverhetzung⁠en, um mal eine mögliche Relevanz der laut #Koalitionsvertrag geplanten Nebenfolgen auf #Wählbarkeit und #Amtsfähigkeit abschätzen zu können. Überhaupt mindestens die 3. #Verurteilung war es also in den letzten Jahren für jeweils 200 bis 250 Leute. Aber das werden zuvor nicht alles Verurteilungen wegen Volksverhetzung gewesen sein, wovon wohl 2 vorige Voraussetzung sein sollen. #WahlThread [1/7]
Von den #Freiheitsstrafe⁠n wär der größte Teil ≧ 6 Monate, was normalerweise das Minimum für solche Nebenfolgen ist, soweit sie überhaupt möglich sind. Mindeststrafe bei § 130 Abs. 1 #StGB ist 3 Monate, aber was unter 6 Monaten ist, ist regelmäßig in #Geldstrafe umzuwandeln. Der Zweck der geplanten Regelung ist wohl, die 6 Monate unterschreiten zu können (inklusiv Geldstrafen), und dafür 3fache Verurteilung vorauszusetzen. [2/7]
Ein großer Bereich, wo das von vornherein ausscheidet, sind #Strafbefehl⁠e. Leider sind die in der #Statistik nicht separat ausgewiesen. Aber man muss ohnehin damit rechnen, dass die #Gericht⁠e die Möglichkeit nur sehr sparsam nutzen würden. Von 2001 bis 2023 hat es laut Strafverfolgungsstatistik nur 31 Fälle mit nicht obligatorischem Verlust von #Wählbarkeit und/oder #Wahlrecht gegeben (davon aber 10 im Jahr 2023; neue Bundesländer erst seit 2004 und Sachsen-Anhalt seit 2007). [3/7]
Der letzte mir bekannte Fall, wo auch das aktive #Wahlrecht entzogen worden ist, war 2002/2003 die #Wahlfälschung in #Dachau. Zugehörige Taten waren bis 2017 4× § 129a (terroristische Vereinigung), 3× § 335 (schwere #Bestechlichkeit), 2× §§ 352 f. (Gebührenübererhebung u. ⁠Ä.), 2× § 357 (Verleitung Untergebener zu Straftat) und … [4/7]
… je 1× §§ 107 ff. (#Wahlfälschung u. ⁠Ä.), § 343 (Aussageerpressung), § 340 (#Körperverletzung im Amt), § 129b (terroristische Vereinigung im Ausland), § 348 (Falschbeurkundung im Amt), § 86 (Propagandamittel) und §§ 94–97a (#Landesverrat u. ⁠Ä.). Seit 2018 wird es nicht mehr relevant aufgeschlüsselt (interessantere #Statistik⁠en werden alle immer schlechter). [5/7]
2018 und 2019 ist nur je 1 Fall ausgewiesen. Allein die #Wahlfälschung in #Quakenbrück sollte da aber mindestens 6 Fälle ausmachen. Die von der Linken haben deshalb auch ihre Sitze verloren bzw. nicht mehr nachrücken können, so dass die Liste erschöpft war. Die #Revision der FDPlerin war zwar teils erfolgreich und die Gesamtstrafe hätte unter die 6 Monate sinken können, aber sie hat dann trotzdem die #Berufung zurückgenommen und das sollte damit auch rechtskräftig geworden sein. [6/7]
4 von den 6 sollen allerdings EU-Ausländer gewesen sein. Wobei auch die ausgewiesenen #Freiheitsstrafe⁠n wegen #Wahlfälschung schon nicht für #Quakenbrück reichen. Allerdings könnten die teilweise als #Urkundenfälschung verbucht sein, was mindestens die gleiche Priorität für die #Statistik hat (dafür zählt die mögliche Höchststrafe). [7/7]