Erfolg für die Versammlungsfreiheit! 2023 hinderte die #Bundespolizei den Bundesvorsitzenden der VVN-BdA, Florian Gutsche, daran, aus Deutschland auszureisen, um an einem antifaschistischen Protest in Bulgarien teilzunehmen. Dagegen klagte er mit uns vor dem VG Berlin - und bekam nun Recht.
@Freiheitsrechte und trotzdem hat die #Bundespolizei erreicht, was sie erreichen wollte, nämlich die Teilnahme an einer Antifa-Demo zu verhindern!
Hier wird nach dem Grundsatz 'lieber um Entschuldigung bitten, als um Erlaubnis fragen' gehandelt.
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Erfolg für die Versammlungsfreiheit! 2023 hinderte die #Bundespolizei den Bundesvorsitzenden der VVN-BdA, Florian Gutsche, daran, aus Deutschland auszureisen, um an einem antifaschistischen Protest in Bulgarien teilzunehmen. Dagegen klagte er mit uns vor dem VG Berlin - und bekam nun Recht.
Das Gericht bestätigte nun, dass das #Ausreiseverbot rechtswidrig war. Es fällte ein Anerkenntnisurteil, weil sogar die Bundespolizei inzwischen eingesehen hat, dass die Maßnahme rechtswidrig war. Das ist ein Erfolg & eine große Erleichterung! Mehr dazu:
Die Bundespolizei hatte das Ausreiseverbot mit einer Gefahr für das „Ansehen der Bundesrepublik Deutschland“ begründet, wenn Florian an der Gegendemo teilnehme. Der Fall zeigt zwei Probleme auf, die im Kontext von Ausreiseverboten gegen #Aktivist*innen bestehen:
1. Die Regelung im Passgesetz ist als Rechtsgrundlage viel zu vage und allgemein, um darauf eine so einschneidende Maßnahme wie ein Ausreiseverbot zu stützen. Denn dadurch wird die Ausübung der Versammlungsfreiheit nicht nur eingeschränkt, sondern vollkommen unmöglich gemacht.
2. Die Bundespolizei hat das Ausreiseverbot nur auf vage Mutmaßungen gestützt, ohne dass es konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr gab. Florian war, ohne es zu wissen, grundlos in polizeilichen Datenbanken gespeichert. Das ist eine Praxis, die viele Aktivist*innen betrifft. Wer vermutet, betroffen zu sein, sollte Auskunftsansprüche gegenüber Sicherheitsbehörden nutzen.
Denn: Das #Grundrecht auf #Versammlungsfreiheit muss auch im Ausland gewährleistet sein – die Sicherheitsbehörden dürfen es nicht durch Ausreiseverbote aushöhlen.
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GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
@Freiheitsrechte
Das mit den Auskunftsansprüchen ist meiner Erfahrung nach sehr kompliziert und langwierig mit teilweise zweifelhaftem Teilerfolg.
Auch hier wäre es wünschenswert, eine Verbesserung der Verfahren irgendwann zu erreichen…
@Freiheitsrechte

Ist das jetzt ein Präzedenzfall auf den sich auch Hooligans und Rechtsextreme bei der Ausreise berufen können ?
@Luettdeern @Freiheitsrechte Sollten sie. Auch für Nazis gelten Bürgerrechte und dieses ganze Konstrukt von 'Gefahr für das „Ansehen der Bundesrepublik Deutschland“' ist an und für sich schon sehr fragwürdig.
LG Frankfurt: Hooligan durfte Ausreise untersagt werden

Das LG Frankfurt am Main entschied, dass einem gewaltbereiten Hooligan die Ausreise untersagt werden durfte. Schadensersatzansprüche bestünden nicht.

Legal Tribune Online
@Freiheitsrechte und trotzdem hat die #Bundespolizei erreicht, was sie erreichen wollte, nämlich die Teilnahme an einer Antifa-Demo zu verhindern!
Hier wird nach dem Grundsatz 'lieber um Entschuldigung bitten, als um Erlaubnis fragen' gehandelt.
@Freiheitsrechte Tatsache ist Florian Gutsche ist erfolgreich von der Bulgarien Reise abgehalten worden. Ich bezweifle ob der Gerichtsentscheid zukünftig den Bundesgrenzschutz jucken wird.
@Freiheitsrechte Schön und gut, aber wer bei der Bundespolizei musste deswegen jetzt den Dienst quittieren und bekommt ein passendes Berufsverbot (ich mein, wenn das bei Lehrern geht ...)?
@Freiheitsrechte
Natürlich gut das Urteil.
Aber's doch immer das Gleiche, auch bei so vielen Demokesseln usw. Die Exekutive zieht was durch, das Gericht kassiert dies, aber dann ist es eben auch zu spät...
Kriegt Florian Gutsche Entschädigung wenigstens?
@Freiheitsrechte
Ja, gut das es das Urteil gibt. Mal sehen was passiert. Leider ist die #Bundespolizei auch schon umgekehrt negativ als Beteiligte aufgefallen, und hat ein entsprechendes Urteil kassiert. Für #maja mit deutlich ernsteren Folgen.
https://www.tagesschau.de/inland/auslieferung-ungarn-102.html
@Bundesregierung @bmi
#freemaja
Verfassungsgericht: Auslieferung von Maja T. nach Ungarn war unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer mutmaßlich linksextremen Person nach Ungarn für rechtswidrig erklärt. Zugleich übte es Kritik an einem Berliner Gericht. Das Urteil ist auch politisch brisant.

tagesschau.de
@Freiheitsrechte Das ist gut für Florian Gutsche. Leider passiert es sehr oft, dass die Exekutive gesetzeswidrig gegen Aktivist:innen handelt. Dann geht es manchmal vor Gericht. Das dauert dann 2 Jahre. Es juckt nur im Nachhinein niemanden mehr. Das gehört zum System.

@Freiheitsrechte

Mir ist die Abkürzung “VVN-BdA” nicht geläufig. (Hab es jetzt gegoogelt.) Da ich es jetzt weiß, packe ich hier den Wikipedia-Link mit rein: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vereinigung_der_Verfolgten_des_Naziregimes_%E2%80%93_Bund_der_Antifaschistinnen_und_Antifaschisten

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten – Wikipedia