Erfolg für die Versammlungsfreiheit! 2023 hinderte die #Bundespolizei den Bundesvorsitzenden der VVN-BdA, Florian Gutsche, daran, aus Deutschland auszureisen, um an einem antifaschistischen Protest in Bulgarien teilzunehmen. Dagegen klagte er mit uns vor dem VG Berlin - und bekam nun Recht.
Das Gericht bestätigte nun, dass das #Ausreiseverbot rechtswidrig war. Es fällte ein Anerkenntnisurteil, weil sogar die Bundespolizei inzwischen eingesehen hat, dass die Maßnahme rechtswidrig war. Das ist ein Erfolg & eine große Erleichterung! Mehr dazu:
Die Bundespolizei hatte das Ausreiseverbot mit einer Gefahr für das „Ansehen der Bundesrepublik Deutschland“ begründet, wenn Florian an der Gegendemo teilnehme. Der Fall zeigt zwei Probleme auf, die im Kontext von Ausreiseverboten gegen #Aktivist*innen bestehen:
1. Die Regelung im Passgesetz ist als Rechtsgrundlage viel zu vage und allgemein, um darauf eine so einschneidende Maßnahme wie ein Ausreiseverbot zu stützen. Denn dadurch wird die Ausübung der Versammlungsfreiheit nicht nur eingeschränkt, sondern vollkommen unmöglich gemacht.
2. Die Bundespolizei hat das Ausreiseverbot nur auf vage Mutmaßungen gestützt, ohne dass es konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr gab. Florian war, ohne es zu wissen, grundlos in polizeilichen Datenbanken gespeichert. Das ist eine Praxis, die viele Aktivist*innen betrifft. Wer vermutet, betroffen zu sein, sollte Auskunftsansprüche gegenüber Sicherheitsbehörden nutzen.
Denn: Das #Grundrecht auf #Versammlungsfreiheit muss auch im Ausland gewährleistet sein – die Sicherheitsbehörden dürfen es nicht durch Ausreiseverbote aushöhlen.
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GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
@Freiheitsrechte
Das mit den Auskunftsansprüchen ist meiner Erfahrung nach sehr kompliziert und langwierig mit teilweise zweifelhaftem Teilerfolg.
Auch hier wäre es wünschenswert, eine Verbesserung der Verfahren irgendwann zu erreichen…