Sprache ist mächtig. Besonders bei Themen, deren bloßer Inhalt bereits emotionalisiert, ist die Wortwahl besonders wichtig.

Wenn der Beginn eines Artikels nun "Achtung, Autofahrer! Das Rathaus bastelt mal wieder am Verkehrsraum herum" lautet, schafft das sofort ein Bild.

Achtung = Gefahr

Autofahrer = Ihr seid die Opfer

Das Rathaus = Die da oben; sesselpupsende Amtsschimmel

bastelt = ungeschicktes, unüberlegtes, kindisches Handeln

mal wieder = man kommt gar nicht mehr hinterher

Da nützt es leider wenig, wenn der restliche Artikel relativ neutral und die zitierten Stadträte im Verhältnis ausgewogen wiedergegeben werden - die anfängliche Emotion wurde erschaffen, das Kind liegt im Brunnen, das Auto steht gedanklich schon im Stau...

#Dresden #Tag24 #Morgenpost #Marienbrücke #Stadtrat #CDU #Grüne #SPD #TeamZastrow #Wortwahl #ÖPNV #MIV

https://www.tag24.de/dresden/lokales/damit-bahnen-nicht-im-stau-stehen-rathaus-will-autospur-auf-der-marienbruecke-streichen-3379297

Dresdner Rathaus will Autospur auf der Marienbrücke streichen, damit Bahnen nicht im Stau stehen

Auf der Marienbrücke in Dresden soll eine Autospur wegfallen.

TAG24 NEWS Deutschland GmbH

@TragikoMedien Damit Bahnen nicht im Stau stehen: Rathaus will Gleise auf der Marienbrücke freiräumen.

Dresden - Achtung, Bahnfahrer! Das Rathaus organisiert den Verkehrsraum neu und will die Fahrbahnführung auf der Marienbrücke ändern. Wie schon während der Striezelmarkt-Zeit sollen in Richtung Altstadt die Gleise gesperrt werden, um den Bahnen freie Fahrt zu ermöglichen. Dauerhaft.

Das kickt halt nicht so.

@TragikoMedien Naja, das Auto steht weiterhin im Stau, nur dass der anstatt breit eben lang ist. Das ist das perfide daran, denn vorher stand die Bimmel mit im Stau, aber jetzt nicht mehr. Faktisch wird damit die Straßenverkehrsordnung umgesetzt, die gleich in §2, Absatz 3 verlangt, dass Straßenbahnen nicht behindert werden dürfen. Es ist nichts anderes als eine Neiddebatte, bei der die Regelbrecher rumjammern, weil sie plötzlich keinen Vorteil mehr haben.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html
§ 2 StVO 2013 - Einzelnorm