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Sozialwelten

#Möglichkeit des #Eingriff in #Eigentumsgarantie

Art. 14 Abs. 1 S. 2 #GG: #Inhalt und #Schranken von #Eigentum und #Erbrecht werden durch #Gesetze #bestimmt.
#Gesetzesvorbehalt

Art. 14 Abs. 3 #GG: #Sonderregelung hinsichtlich #Enteignung

#Sozialisierung nach Art. 15 #GG bislang ohne #praktische #Bedeutung;

Die #Ausgestaltung durch den #Gesetzgeber einer #Inhaltsbestimmung wirkt für #bisherige #Eigentümer als #Schrankenbestimmung.

#Vorlesung 14,2
#Grundrechte #Nußberger

Jun 24, 2021 at 7:07amWeb