Kann die KI fühlen? Nein. Aber sie versteht unsere Emotionen oft besser als wir selbst. 🧠🤖

Zum Anklicken und Ausprobieren: Interaktives Emotionsrad nach Robert Plutchik zum Analysieren der eigenen Gefühle oder literarischer Szenen.
https://www.matthiaszehnder.ch/wochenkommentar/entwirrung-der-gefuehle-mit-ki/

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Die SP und die Grünen haben sich im Gotthardtunnel komplett verfahren

Dieses Foto auf dem Flyer kam meinem Kollegen spanisch vor.

Vor zwei Wochen erhielt ich ein Mail eines ehemaligen Kollegen. Er hatte sich mit der Klimafonds-Initiative beschäftigt und war an dem Bild eines Flyers hängen geblieben. Es zeigt eine rote Lok und das Nordportal des Gotthardtunnels bei Göschenen. Die Beschriftung lautet: «Gotthard-Tunnel, Baubeginn: 1872 – Klimaschutz bauen».

Er frage sich, ob dieses Bild KI-generiert sei, teilte er mir mit. Er hatte mehrere Gründe für den Verdacht, insbesondere die zweite Tunneleinfahrt rechts oben. Auf Vergleichsbildern aus dem Internet war die nicht zu sehen.

Mein erster Eindruck war: Dieser Umstand lässt sich erklären. Ich fand zwar nicht das Originalbild des Bildes, das auf dem Flyer verwendet worden war, aber immerhin die Aufnahme, die mein Kollege zum Vergleich herangezogen hatte. Die stammt aus dem Staatsarchiv des Kantons Uri. Die Auflösung ist dort gut genug, dass man zum Schluss kommt: Es gibt diese zweite Tunneleinfahrt, auch wenn sie vom Stromabnehmer der Lok fast verdeckt wird.

Irgendwas ist faul in Göschenen

Das Vergleichsbild aus dem Staatsarchiv Uri: viele Ähnlichkeiten und Detailunterschiede.

Eigentlich wäre das Grund genug gewesen, um Entwarnung zu geben. Doch mir ging es genauso, wie dem ehemaligen Tagi-Kollegen. Mich liess die Sache nicht los. Ich forschte weiter und fand im (grossartigen) ETH-Bilderarchiv ein weiteres Foto mit einer ähnlichen Perspektive (als Beitragsbild zu sehen). Das ist in so hoher Auflösung verfügbar, dass die Beschriftung über dieser Tunneleinfahrt zu entziffern ist. Sie verweist auf die Schöllenenbahn, die zwischen 1913 und 1917 gebaut worden war. Ein Anhaltspunkt zur Datierung des Bildes ergibt sich aus den unübersehbaren Stromleitungen. Die Website des Nationalmuseums erklärt, die Elektrifizierung sei 1916 beschlossen worden. Auf alptransit-portal.ch erfahren wir, dass dieses Projekt 1924 abgeschlossen wurde. Damit ist klar: Das Foto auf dem Flyer ist nicht von 1872, sondern mindestens 52 Jahre älter.

Ist das ein Skandal? Vermutlich nicht, auch wenn ich finde, dass man diese Tatsache hätte transparent machen müssen. Parallel zu meinen Recherchen war mein Tagi-Kollege zum gleichen Schluss gekommen. Er schrieb: «1872 haben die Loks noch geraucht.» Klar, anfänglich fuhren sie mit Kohle, und dieses Motiv wäre denkbar ungeeignet gewesen, die Forderung zu illustrieren, den «Klimaschutz zu bauen».

So sah es wirklich aus, nachdem der Gotthardtunnel eröffnet worden war: Die Loks fuhren mit Kohle und die Schöllenenbahn war nicht gebaut. Aufnahme aus dem ETH-Archiv von 1880 bis 1885 (CC0).

Doch es kam noch dicker. Mich irritierte, dass ich nicht in der Lage war, das Original des Flyer-Fotos aufzutreiben, obwohl ich auch beim Schweizerischen Sozialarchiv ähnliche Motive gefunden hatte. Natürlich konnte der Gestalter in einem nicht öffentlichen Archiv fündig geworden sein – oder in einem Buch. Dafür gibt es Anzeichen, auf die ich weiter unten zu sprechen kommen werde. Aber für einen letzten Versuch wollte ich das Bild möglichst ohne eingeblendeten Text verwenden. Denn Google Lens ist bei der Rückwärtssuche treffsicherer, wenn das ganze Motiv möglichst unverändert benutzt werden kann.

Da passt gar nichts zusammen

Ich begab mich also auf www.klima-fonds.ch und betätigte in Firefox den praktischen Befehl Extras > Seiteninformationen: In der Rubrik Medien findet sich nämlich eine Liste aller verknüpften Bild-, Ton- und Videodateien, über die sich die gewünschte Datei herunterladen lässt.

Das Bild in voller Grösse: eine historische Aufnahme oder doch vor allem eine KI-Halluzination?

Und nun staunte ich nicht schlecht: Denn dieses Bild war offensichtlich massiv bearbeitet worden. Mein Eindruck ist, dass der Ausschnitt mit der Lok authentisch sein könnte, aber das ganze Drumherum so historisch ist wie die Sage zur Entstehung der Teufelsbrücke in der Schöllenenschlucht:

  • Der Teil mit der Lok zeigt eine Musterung, die vielleicht daher rührt, dass das Bild ab einer gedruckten Vorlage eingescannt wurde und das Raster bzw. Moiré weggerechnet wurde.
  • Diese Musterung verschwindet rechts und unten völlig; dort ist die Schärfe auch eine ganz andere. Und die Übergänge sind teils hanebüchen schlecht.
  • Wie mir ein SBB-Kenner auf Facebook mitteilt, ist die Lok in Wahrheit grün oder braun, jedenfalls nicht rot. Das Originalbild war, wie zu vermuten war, schwarzweiss und wurde eingefärbt.
  • Ich konnte mir leider nicht selbst vor Ort ein Bild verschaffen, aber die sonnenbeschienenen Berggipfel im Hintergrund sehen wahnsinnig fake aus.
  • Als ob das nicht schlimm genug wäre, finden wir im unten rechten Quadranten einen zerquetschten Stern, der verdächtig nach dem Wasserzeichen aussieht, das Google bei Kreationen von Nano Banana in die Bilder einfügt.
Unstimmigkeiten, wohin man schaut: unterschiedliche Schärfen, und Rasterungen. Und die Kabel sind irgendwie mit den Berggipfeln verschmolzen.Das hier ist offensichtlich ein Überbleibsel des Wasserzeichens von Nano Banana, der Bilder-KI in Google Gemini. Zum Vergleich rechts das gleiche Wasserzeichen aus einem Bild, das ich selbst mit Gemini hergestellt habe.

Womit die eine Frage erneut im Raum steht: Ist das ein Skandal?

In einem journalistischen Kontext würde die Antwort auf alle Fälle Ja lauten. Bei der Website, die für eine Initiative wirbt, sieht es anders aus: Das Motiv hat illustrativen Charakter. Ob echt oder nicht, hat kaum einen Einfluss auf die politische Meinungsbildung. Trotzdem entsteht in Kombination mit der Bildlegende der Eindruck einer realen, historischen Szene. Auch wenn das Motiv juristisch kaum angreifbar ist, so halte ich die Verwendung dieses Bildes für einen groben Fehler – zumal ein Transparenzhinweis einen minimalen Aufwand bedeutet hätte.

Wo hört der KI-Irrsinn auf und fängt der menschliche Wahnsinn an?

Da vor der Abstimmung leider zu wenig Zeit blieb, diese Frage mit den Kollegen in der Redaktion aufzugreifen, handle ich sie nachträglich hier im Blog ab. Es geht mir hier weniger um den Skandal, als vielmehr um den Umgang mit den Möglichkeiten der KI-Bildbearbeitung und die Frage, was in Ordnung ist und was nicht. Trotzdem habe ich natürlich eine Anfrage an die Allianz Klimafonds-Initiative (Grüne Schweiz, SP Schweiz und Büro Albatros GmbH als Designpartner) gestellt und um Aufklärung gebeten. Nach einer Nachfrage erhielt ich eine Auskunft, aus der hervorgeht, dass tatsächlich das Bild aus dem Urner Staatsarchiv, auf das mein Tagi-Kollege und auch ich gestossen waren, als Vorlage diente.

Das Bild ist sehr nah am Originalbild, weshalb eine Deklaration in diesem Fall als nicht angezeigt erschien. Lewin Lempert von der SP Schweiz schrieb¹:

Die Bearbeitungen wurden durch einen Grafiker vorgenommen, KI dabei nur als Hilfestellung verwendet. Das Bild ist sehr nah am Originalbild, weshalb eine Deklaration in diesem Fall als nicht angezeigt erschien.

Diese Einschätzung teile ich nicht.

Mein Fazit: Der seriöse, reflektierte Umgang mit KI-Tools ist längst zu einer Art Lackmustest für Authentizität und Glaubwürdigkeit geworden: Man kann und darf diese Werkzeuge verwenden – sonst würde ich nicht so viel Mühe darauf verwenden, sie hier im Blog vorzustellen. Aber man muss es mit Sorgfalt und Augenmass tun und jederzeit auf eine ausreichende Trennschärfe zur Realität und zu echten Bildern mit dokumentarischem Wert achten. Wir sehen, dass es im politischen Spektrum die Akteure gibt, die die künstliche Intelligenz ohne jegliche Skrupel einsetzen: Donald Trump mit seinem Fäkalien-Video ist ohne Zweifel unrühmliche Galionsfigur dieser Fehlentwicklung, aber auch die AfD ist mir schon sehr negativ aufgefallen. In der Schweiz sorgte die FDP mit einem KI-generierten Plakatmotiv vermeintlicher Klimakleber im Juli 2023 für Ärger.

Die einzig vernünftige Strategie ist, mit Transparenz und Authentizität dagegenzuhalten. Es zählt die Abgrenzung gegenüber jenen Akteuren, bei denen man sich fragt, wo der KI-generierte Irrsinn aufhört und der menschliche, durch die Begeisterung für alternative Fakten ausgelöste Wahnsinn anfängt.

Fussnoten

1) Hier die Stellungnahme im vollen Wortlaut:

Welches ist das Originalbild, das für dieses Motiv verwendet wurde?

Das Originalbild [ist] ein Bild aus dem Urner Staatsarchiv.

Welche Bearbeitungen wurden vorgenommen?

Das Bild wurde koloriert und in der Anordnung einiger untergeordneter Elemente leicht bearbeitet.

Falls im grösseren Stil Bearbeitungen vorgenommen wurden (mit oder ohne KI): Warum sind die nicht transparent gemacht?

Die Bearbeitungen wurden durch einen Grafiker vorgenommen, KI dabei nur als Hilfestellung verwendet. Das Bild ist sehr nah am Originalbild, weshalb eine Deklaration in diesem Fall als nicht angezeigt erschien.

Sind Sie nicht der Ansicht, dass es die Transparenz, Fairness und die generelle Erwartung der Nutzerinnen und Nutzer gebieten würde, eine solche Bearbeitung klar und deutlich zu kennzeichnen? Das Bild insinuiert historische Korrektheit: Sollte im Sinne der Authentizität nicht auf so weitgehende Veränderungen (man könnte auch von Manipulationen sprechen) verzichtet werden?

Wir weisen den Vorwurf der Manipulation entschieden zurück. Das Bild wurde durch einen Grafiker leicht bearbeitet, um es in das Format eines Plakats bringen zu können. Dies entspricht der üblichen Handhabe bei der Erstellung von Politwerbung. Diese Kolorierung wäre auch ohne KI mit anderen Bildbearbeitungsprogrammen möglich gewesen. Wir implizieren zudem nirgendwo, dass Motiv von 1872 stammt. Hier wird klar auf dem Plakat geschrieben, dass 1872 der Baubeginn des Gotthards stattgefunden hat (logischerweise kann der fertiggestellte Tunnel nicht im selben Jahr sein). ↩

Beitragsbild: Ein Extrazug vom 3. Juni 1982 mit Doppellok Ae 8/14 11801 beim Verlassen des Gotthardtunnels in Göschenen (Hans-Peter Bärtschi/ETH-Bibliothek Zürich, CC BY-SA 4.0).

#DerOnlineShitDerWoche #FakenewsDeepfakes #Politik #Wochenkommentar

Soziale Medien mit Alterskontrolle? Es geht viel einfacher!

«Wir haben einige deiner Einstellungen geändert», zeigte mir Youtube neulich an. Die personalisierte Werbung sei deaktiviert worden. Begründung: «Wir sind nicht sicher, ob du schon über 18 Jahre bist.»

Soll ich mich geschmeichelt über mein jugendliches Erscheinungsbild fühlen und die Angelegenheit gut sein lassen?

Nein, natürlich nicht. Es wäre sünd und schad, diese Gelegenheit ungenutzt verstreichen zu lassen, mich über Youtube und Google lustig zu machen. Denn wir haben hier einen Tech-Konzern, der 2025 einen Gewinn von 132 Milliarden Dollar einstrich – etwas weniger als das Bruttosozialprodukt der Slowakei. In diesem Jahr will die Google-Mutter Alphabet 185 Milliarden in die KI investieren: Grund genug für den gemeinen Youtube-Nutzer, anzunehmen, dass Google in der Lage sein müsste, mein Alter auf dreissig Jahre genau zu schätzen. (Das hätte die Frage locker geklärt, ob ich schon 18 bin.)

Schon mal was von den Grundrechenarten gehört, Sundar Pichai?

Nun, es ist nicht ausgeschlossen, dass eine noch nicht 18-jährige Person in diesem Haushalt einige Videos schaute und mein Profil leicht verfälschte. Wenn dennoch der Inhaber des Accounts als Massstab dient, brauchen wir keinen ausgeklügelten Algorithmus, um dessen Mindestalter festzustellen. Mein Youtube-Konto existiert ungefähr seit 2007. Das heisst, selbst wenn ich es im zarten Säuglingsalter angelegt haben sollte, wäre ich inzwischen ungefähr 19. Verifikation mittels Subtraktion – einer Methode, für die man keine neuen Rechenzentren bauen müsste.

Was dieser Sache eine gewisse Brisanz verleiht, ist die Diskussion um die Altersgrenzen bei den sozialen Medien. Bei der stellt sich die Frage, wie die Kontrolle durchgeführt werden soll. Im Stil von gewissen Websites für Erwachsenenunterhaltung, bei denen man auf die Frage, ob man schon 18 sei, entweder Ja oder Nein anklicken kann, vermutlich nicht.

Nebst der Selbstdeklaration existieren zwei weitere Methoden: die Überprüfung mittels eines amtlichen Dokuments und die Schätzung anhand von Verhaltensmustern – letzteres würde ich als die Youtube-Methode bezeichnen.

Entweder E-ID. Oder gar kein Altersnachweis

Für mich ergeben sich zwei Erkenntnisse:

Erstens ist das ein deutliches Argument für die E-ID, den elektronischen Identitätsnachweis. Natürlich in einer datensparsamen Variante. Sprich: Youtube – oder sonst eine Plattform mit einem Mindestalter – erhält über meine ID lediglich die verbindliche Auskunft, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Mein effektives Alter und alle anderen Informationen, die zum Profil zählen, werden nicht preisgegeben.

Zweitens: Wäre es nicht viel einfacher, wenn für Internetangebote das Prinzip gelten würde, dass ein Altersnachweis für die normale Nutzung nicht erforderlich ist?

Lasst mich zur Illustration einen verrückten Vergleich machen: Tageszeitungen und die gängigen Magazine lagen früher (als derlei Medien noch zum regulären medialen Inventar zählten) in Reichweite von Kindern bereit und waren ohne Alterskontrolle zugänglich.

Das bedeutete durchaus nicht, dass alles, was dort zu lesen war, kindgerecht gewesen wäre. Aber das war seltenst ein Problem. Kaum ein Zwölfjähriger las den «Spiegel» von hinten bis vorn durch, um so auf die Reportage aus einem Kriegsgebiet oder den Bericht über die Epstein Files zu treffen. Er orientierte sich nach seinen Interessen und landete zwangsläufig bei harmlosen Themen wie Tierberichten, den Rätseln oder der Kinderseite. Meine Erfahrung mit Kindern ist, dass viele davon ein ausgezeichnetes Gespür dafür haben, was sie sich zumuten wollen und was nicht.

Der Vergleich hinkt! Oder hinkt er nicht?

Bevor jetzt einer kommentiert, dass dieser Vergleich brutal hinken würde, mache ich den naheliegenden Einwand gleich selbst: Bei den «Legacy-Medien» gibt es keinen Algorithmus, der die Themenauswahl vornimmt – das muss man selbst tun. Da diese Algorithmen das krasse Zeug bevorzugen, setzt das eine Spirale in Gang. Die hat zur Folge, dass auch Dinge, die im Kern harmlos sind und von Kindern konsumiert werden könnten, auf verantwortungslose Weise übersteigert dargeboten werden.

Das heisst: Standardmässig funktionieren Facebook und Youtube wieder wie zu den Anfangszeiten. Es gibt keine algorithmischen Vorschläge, sondern nur das, was Nutzerinnen und Nutzer selbst aussuchen – entweder direkt, oder über die Leute, denen sie folgen. Wer auf den algorithmischen Kram nicht verzichten mag, der muss über 18 sein und den Altersnachweis erbringen. Zur zusätzlichen Absicherung wird standardmässig jugendfrei gepostet. Leute, die ohne ihre Altherrenwitze nicht auskommen, pflegen selbige, müssen aber ein zwingendes Häkchen beim Beitrag setzen. Falls jemand das vergisst, haben die anderen User die Möglichkeit, solche Beiträge zu melden – worauf die Plattform sofort und ernsthaft reagiert. Und Leute, die öfter den Jugendschutz unterlaufen, werden sanktioniert.

Bei den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender aus Deutschland darf man gewisse Inhalte aus Gründen des Jugendschutzes erst ab einer bestimmten Zeit ansehen – wie im linearen Fernsehen, wo der Horrorfilm erst nach 22 Uhr läuft.

Ich fand lange Zeit reichlich albern. Aber vielleicht ist es das gar nicht? Wie wäre es, den gleichen Mechanismus bei Youtube und Facebook anzuwenden? In welcher Zeitzone sich ein Nutzer oder eine Nutzerin befindet, lässt sich ohne jeglichen Altersnachweis feststellen. Und was die Eltern angeht, müssten die für den Jugendschutz nichts weiter tun, als nach neun Uhr abends das WLAN abzudrehen.

Nachtrag: Wir sprachen im Nerdfunk über die Idee. Kevin fand sie albern: Die Leute würden die sozialen Medien langweilig finden, wenn es keine algorithmische Auswahl mehr gäbe und man tatsächlich nur noch den Kram sehen würde, der in der eigenen Bubble kursiert. Aber wären langweiligere soziale Medien wahrlich so schlimm – oder nicht vielleicht die Lösung?

Beitragsbild: Google würde natürlich darauf hereinfallen (Artur Skoniecki, Pexels-Lizenz).

#DerOnlineShitDerWoche #Googologie #Wochenkommentar #Youtube

Leute mit Werbeblocker sind unerwünscht

Es entbehrt nicht einer gehörigen Portion Ironie: Vor ein paar Tagen wollte ich bei Winfuture einen Artikel über den Kampf von Youtube gegen Werbeblocker lesen. Und was sehe ich? Eine unfreundliche Fehlermeldung, die den Artikel komplett zum Verschwinden bringt. Sie setzt mich darüber in Kenntnis, dass etwas schiefgelaufen sei: «Bitte deaktivieren Sie Funktionen, die die Website beeinträchtigen könnten». Die Funktion, die Winfuture beeinträchtigt, ist mein Werbeblocker¹.

Nein, eigentlich hat alles seine Richtigkeit.

Ich bin es gewohnt, dass mitunter die Aufforderung erscheint, meinen Werbeblocker zu deaktivieren. Gelegentlich wird sie in Kombination mit der Möglichkeit unterbreitet, stattdessen finanzielle Unterstützung zu leisten. In aller Regel gibt es einen kleinen, unscheinbaren Link, der die Möglichkeit einräumt, die Webseite ohne weitere Massnahmen zu besuchen. Der fehlt hier – die einzige Möglichkeit, die Seite zu lesen, besteht darin, den Lesemodus zu aktivieren, bevor die Fehlermeldung zuschlägt.

Die Frage steht im Raum: Ist diese Verhaltensweise klug?

Natürlich ist sie nachvollziehbar. Wer sein Webangebot über Werbung finanziert, der fürchtet um seine Einnahmen. Man könnte argumentieren, es sei ein Gebot der Fairness, Leute mit Adblocker auszusperren. Sie verschaffen sich einen unsportlichen Vorteil gegenüber jenem Teil des Publikums, der sich den Banner aussetzt.

Der Werbeblocker schützt auch vor Tracking

Leider ist es nicht so einfach: Der Wunsch, nicht mit Konsumaufforderungen behelligt zu werden, ist nicht der einzige Grund, einen Werbeblocker zu verwenden. Ein zweiter ist der Schutz vor Tracking. Über die eingebundenen Komponenten werden nicht nur Banner ausgespielt, sondern auch Informationen über Surferinnen und Surfer gesammelt. Welche Ausmasse das annimmt, war öfter Thema hier im Blog. Bei einem besonders krassen Beispiel sollten mir Hunderte von Drittanbieter-Cookies untergejubelt werden. Ebenso Microsoft: In Outlook werden um die 700 «Partner» mit Nutzerdaten versorgt (siehe hier und hier).

Was den konkreten Fall hier angeht, wird der Dialog jeweils von html-load.com ausgespielt. Da ich ihn nicht nur bei Winfuture.de, sondern auch bei persoenlich.com, computerbild.de, pons.com und einigen anderen Websites angetroffen habe, ist davon auszugehen, dass er zu einem weit verbreiteten Werbenetzwerk gehört.

Es kommt ein wichtiger Punkt hinzu. Nämlich die Frage, ob die Angst um Einnahmen gerechtfertigt ist. In vielen Fällen erhält der Betreiber einer Website lediglich dann Geld, wenn jemand tatsächlich auf ein Banner klickt. Dass die Online-Anzeige bloss ausgespielt wird, hat keinen Umsatz zur Folge. Das heisst: Bei Leuten, die sich Werbung grundsätzlich verweigern, ist nichts zu holen – gleichgültig, ob sie mit oder ohne Schutzsoftware unterwegs sind.

An dieser Stelle ist der Einwand gerechtfertigt, dass es auch andere Werbeformen gibt – auch solche, die anhand der reinen Impressionen Einkünfte generieren². Das stimmt – aber diese Werbung ist eher bei den reichweitenstarken Plattformen zu finden, bei denen ich den Dialog von html-load.com bislang nicht gesehen habe.

Eine Form des digitalen Selbstschutzes

Für mich überwiegen letztlich die folgenden Argumente für diese Form der Selbstverteidigung:

  • Datenschutz ist ein Grundrecht.
  • Es ist ein legitimes Anliegen, sich vor Spotankäufen schützen zu wollen. Wer sich Konsum nicht leisten kann oder will, sollte nicht dazu gezwungen werden, seine Zeit mit Botschaften zu verbringen, denen er sich aktiv verweigern muss.

Was die html-load.com nutzenden Websites betreiben, ist eine passiv-aggressive Verweigerungshaltung. Sie zeugt von einer Geringschätzung des Publikums³. Statt die Leute, die ihren Unmut gegenüber der Werbung aktiv zum Ausdruck bringen, mit dem Ausschluss zu bestrafen, wäre es sinnvoll, ihre Botschaft ernstzunehmen. Sie lehnen Werbung ab, die in der Tat oft aufdringlich und übergriffig ist und manchmal nötigenden Charakter hat – illustriert sei diese Tatsache anhand der Auswüchse, die wir bei der Werbung in Games sehen.

Ein Tipp für Betroffene

Abschliessend die Frage: Wie umgehen wir die Blockade von html-load.com – abgesehen vom oben geschilderten Trick mit dem Lesemodus? Unseren Werbeblocker deinstallieren wollen wir natürlich nicht.

Die Methode hängt von der eingesetzten Software ab. Bei manchen Schutzprogrammen lässt sich die fragliche Domain auf eine Ausnahmeliste setzen. Das wäre bei meiner Lösung, NextDNS, in den Einstellungen möglich.

Bei Werbeblockern, die per DNS funktionieren, konfigurieren wir Google Chrome als Ausweichbrowser.

Ich entschied mich für eine andere Methode. In Google Chrome – einem Browser, den ich normalerweise nicht verwende – aktiviere ich in den Einstellungen bei Datenschutz und Sicherheit > Sicherheit unter Erweitert die Option Sicheres DNS verwenden und setze beim Punkt DNS-Anbieter auswählen eine von Standardeinstellung des Betriebssystems abweichende Option. Welche, ist (fast) egal; wir können z. B. OpenDNS, Cloudflare oder Google Public DNS verwenden.

Das heisst: Ich muss entscheiden, ob mich eine Information so sehr interessiert, dass ich den Aufwand betreibe, Chrome zu bemühen. In den meisten Fällen komme ich zum Schluss, dass das nicht der Fall ist.

Fussnoten

1) Anmerkung dazu: Ja, ich verwende einen Werbeblocker, obwohl ich mich auf dieser Website hier über die Einnahmen freue, die ich über Werbung erziele. Das wirkt auf manche Leute widersprüchlich, bzw. heuchlerisch. Es ist meines Erachtens ein Ausdruck davon, dass wir nicht in einer perfekten Welt leben. Ich habe andere Monetarisierungsformen evaluiert, aber leider würde z.B. Patreon für mein Blog nicht funktionieren. Auf alle Fälle kann ich hervorragend damit leben, dass viele der Leserinnen und Leser meines Blogs selbst Werbeblocker in Betrieb haben.

Alles Weitere zu diesem Thema steht in meinem Rechenschaftsbericht. ↩

2) Konkret hängt es vom Werbemodell ab. Folgende Varianten sind üblich:

  • CPM/vCPM (Cost per Mille): Bezahlung pro Tausend Impressionen. Geld fliesst auch ohne Klick.
  • CPC (Cost per Click): Bei dieser Methode gibt es nur Geld, wenn jemand eine Werbung anklickt.
  • CPA/CPL (Cost per Action/Lead): Hier gibt es nur Geld, wenn eine Aktion erfolgt bzw. ein Kontakt zustande kommt.
  • CPV (Video-Views): Bezahlt wird für den Konsum eines Videos.

Es gibt auch Sponsoring- oder Pauschal-Kampagnen, bei denen die Reichweite im Zentrum steht. Die wird durch einen Werbeblocker naturgemäss verringert. ↩

3) Ich bin mir nicht sicher, ob alle der Websitebetreiber, die html-load.com eingebunden haben, wissen, dass sie einen Teil ihres Publikums aktiv vergraulen. Das wäre nicht vertrauenswürdig. Ich kritisiere obendrein, dass ich auf der (via Google Chrome besuchten) Website weder ein Impressum noch irgendwelche Informationen über den Betreiber finde. Immerhin: Über die angegebene E-Mail-Adresse habe ich schnell eine Antwort erhalten. Man würde mir tatkräftig helfen, meinen Werbeblocker zu deinstallieren – wozu ich allerdings Screenshots meiner Firefox-Konfiguration hätte einsenden müssen. An dieser Stelle lehnte ich dankend ab. ↩

Beitragsbild: Die Welt hat nie eine bessere Fussmatte gesehen (Get Lost Mike, Pexels-Lizenz).

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