Von Kristin Pietrzyk, Auszug aus âStaatsgewalt â wie rechtsradikale Netzwerke die Sicherheitsbehörden unterwandernâ
Die wehrhafte Demokratie existiert vor allem auf dem Papier, auch wenn es das Papier des Grundgesetzes ist â so formuliert es Heribert Prantl Ende Juni 2023 in einem Kommentar in der SĂŒddeutschen Zeitung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD gefĂ€hrlicher sei als die NPD. Damit reagiert Prantl auf die Frage, ob die AfD verboten werden sollte. Die Debatte darĂŒber hat im Sommer 2023 erneut Fahrt aufgenommen, zum einen aufgrund einer Studie des Deutschen Instituts fĂŒr Menschenrechte mit dem Titel »Warum die AfD verboten werden könnte â Empfehlungen an Staat und Politik«, zum anderen wegen der Wahl des AfD-Politikers Robert Sesselmann zum Landrat im thĂŒringischen Sonneberg.
In ThĂŒringen steht damit erstmals ein Mitglied der AfD an der Spitze einer kommunalen Verwaltung. ThĂŒringen ist das Land der Höcke-AfD, die im Bericht 2021 des Landesamtes fĂŒr Verfassungsschutz unter der Rubrik »Rechtsextremistische Parteien« aufgefĂŒhrt wird. Der Geheimdienst bescheinigt dem Landesverband verfassungsfeindliche Positionen, die sich gegen die MenschenwĂŒrde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip richten. Diese Positionen seien die beherrschende und weitgehend unumstrittene politische Ideologie des Landesverbandes. Genau diesem Landesverband werden in einer Anfang Juli 2023 veröffentlichten Umfrage des Instituts Infratest dimap 34 Prozent der WĂ€hler:innenstimmen im Freistaat vorausgesagt. Die Aussichten fĂŒr die 2024 anstehende Landtagswahl sind also denkbar dĂŒster.
Es muss sich also zeigen, wie wehrhaft die Demokratie ist.
Es muss sich also zeigen, wie wehrhaft die Demokratie ist. Kaum zu erwarten ist, dass die AfD Misserfolge in den anstehenden Wahlen einfahren wird. Wer glaubt, dass Menschen die AfD aus Protest wĂ€hlen und nicht wegen ihrer rechten Positionen, ist entweder blind fĂŒr die Einstellungsmuster innerhalb der deutschen Bevölkerung und/oder gehört nicht zu einer der Gruppen, die die AfD zum Feind der von ihr konstruierten deutschen Volksgemeinschaft erklĂ€rt hat.
Nimmt sich die deutsche wehrhafte Demokratie ernst, muss sie jetzt ein Parteiverbotsverfahren einleiten. Nicht weil man damit rechte Positionen bekĂ€mpfen kann, sondern weil die unverĂ€uĂerlichen Grundrechte aller Menschen, die nicht in das Weltbild der AfD passen, sonst auf dem Spiel stehen. Dieser Beitrag soll aufzeigen, warum nicht die Frage, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden soll, die entscheidende ist. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob all jene das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernst nehmen, die sich zwar im Kampf gegen links immer gern darauf berufen, bei der BekĂ€mpfung der AfD aber nicht alle Register zum Schutz von Minderheiten ergreifen wollen.
National-völkische Programmatik
Da Parteien zentral fĂŒr eine demokratische Willensbildung und Teilhabe am politischen Prozess sind (vgl. Paragraf 1 Gesetz ĂŒber die politischen Parteien), sind sie und ihre BetĂ€tigung grundgesetzlich geschĂŒtzt. Parteien sind nicht nur berechtigt, Wahlbewerber:innen aufzustellen. Sie werden auch staatlich finanziert (vgl. 4. Abschnitt des Parteiengesetz).
Ausweislich der Unterrichtung durch die PrĂ€sidentin des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2022 erhielt die AfD im Jahr 2020 11.799.592,62 Euro aus staatlichen Mitteln der Parteienförderung. Mit diesen Mitteln betreibt die AfD nicht nur Wahlkampf, sondern vernetzt sich auch zunehmend mit auĂerparlamentarischen rechten und neonazistischen Strukturen. Im April 2023 stufte das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz das ideologisch der AfD nahestehende Institut fĂŒr Staatspolitik (IfS) in Schnellroda (Sachsen-Anhalt), die Initiative »Ein Prozent fĂŒr unser Land« sowie die AfD-Parteijugend »Junge Alternative« (JA) als gesichert rechtsextreme Bestrebungen ein.
Ob der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren, mit dem AfD und JA im Juni 2023 einstweilen eine RĂŒckkehr zur Einstufung als »Verdachtsfall« beim Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz erwirkten, nach der Beweisaufnahme in einem Hauptverfahren weiter Bestand haben wird, ist zumindest offen. Wie Die Zeit bereits 2018 berichtete, seien mindestens 27 Mitarbeiter:innen und Abgeordnete der AfD im Deutschen Bundestag Aktivist:innen und AnhĂ€nger:innen rechtsradikaler Organisationen. Unter ihnen sollen laut dieses Zeitungsberichts ehemalige AnhĂ€nger:innen der NPD, verbotener Organisationen wie der Heimattreuen Deutschen Jugend, Aktivisten der IdentitĂ€ren Bewegung oder auch von »Ein Prozent« sein.
Sie hat jetzt schon Zugang zu heiklen infos
Derweil sitzt die AfD schon jetzt auch in parlamentarischen Gremien und AusschĂŒssen, in denen auch personenbezogene Daten nichtrechter Personen behandelt werden â so zum Beispiel in ThĂŒringen im Untersuchungsausschuss »Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter GewaltkriminalitĂ€t in ThĂŒringen und MaĂnahmen zu ihrer EindĂ€mmung«. Wenn also Mitarbeitende der AfD fest in rechten Strukturen verankert sind, ist mit der parlamentarischen Arbeit auch ein nahezu unbegrenzter Zugang zu Informationen verbunden, auch ĂŒber den politischen Gegner oder etwa ĂŒber geplante UnterkĂŒnfte fĂŒr GeflĂŒchtete.
Die erwĂ€hnte Studie des Deutschen Instituts fĂŒr Menschenrechte kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD neben einer national-völkischen Programmatik einen nationalen Volksbegriff vertritt, dass Vertreter der Partei die nationalsozialistischen Verbrechen bagatellisieren oder sich offen zum Nationalsozialismus bekennen. Die Studie kommt zudem zu dem Ergebnis, dass sich die Partei aktiv der Beseitigung der Garantien des Grundgesetzes verschrieben hat, insbesondere der MenschenwĂŒrde in Bezug auf jene Personen, die die Partei als ihre Feinde ausmacht.
Die Voraussetzungen sind erfĂŒllt
Parteiverbote sind in einer demokratischen Gesellschaft die Ultima Ratio â das letzte Mittel des Staates gegenĂŒber seinen wahren oder imaginierten Feinden.
Das Privileg des Parteienverbotes obliegt dem Bundesver fassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. Paragraf 13 Nr. 2, Paragrafen 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz GG). In der Bundesrepublik Deutschland wurden bislang 1952 die SRP (Sozialistische Reichspartei) als Nachfolgeorganisation der NSDAP und 1956 die Kommunistische Partei Deutschland (KPD) erfolgreich verboten. Nachdem der erste Versuch, die NPD zu verbieten, an der Durchsetzung der Partei mit Spitzeln der VerfassungsschutzĂ€mter scheiterte, lehnte das Bundesverfassungsgericht einen erneuten Antrag im Januar 2017 ab. Das Gericht begrĂŒndete seine Entscheidung damit, dass die NPD zwar alle Voraussetzungen fĂŒr das Verbot erfĂŒlle, jedoch politisch weder die Bedeutung noch die Wirkmacht habe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland tatsĂ€chlich zu gefĂ€hrden.
Die NPD hatte in den Augen des Gerichts schlichtweg nicht das Po- tenzial, Einfluss auf die politischen VerhĂ€ltnisse der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen. Der nachfolgende Niedergang der NPD in die Bedeutungslosigkeit gibt dem Gericht recht. Daran hat die AfD jedoch erheblichen Anteil. Warum sollten Menschen mit rechtsextremen Positionen eine Partei wie die NPD wĂ€hlen, die es kaum ĂŒber Kommunalparlamente hinausschafft, wenn sie die AfD wĂ€hlen können, die es mit Ă€hnlichen Positionen in 14 von 16 Landtagen und den Bundestag schafft?
erhebliche Chancen auf Erfolg
Die Studie des Deutschen Instituts fĂŒr Menschenrechte kommt zutreffend zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht erhebliche Chancen auf Erfolg haben wĂŒrde. Die Partei habe sich seit ihrer GrĂŒndung zunehmend radikalisiert und verfolge das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die fest verankerte rassistisch-völkische Ausrichtung der Partei bedinge ein politisches Konzept, das die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz verbrieften Garantien missachte. Insbesondere erkenne die AfD nicht alle Deutschen als solche an. Besonders deutlich werde dies an der Bestrebung, »willkĂŒrlich bestimmen zu können, wer in Deutschland lebt und wer nicht, was Deportationen deutscher Staatsangehöriger und damit die Anwendung grund- und menschenrechtswidriger Gewalt einschlieĂt«. Anders als die NPD habe die AfD mit diesen Inhalten jedoch erheblichen Erfolg bei den zurĂŒckliegenden Wahlen erzielt.
ErgĂ€nzend ist zu erwĂ€hnen, dass die Partei immer wieder mit Verbindungen zu mutmaĂlich kriminellen rechten Strukturen auf sich aufmerksam macht. Die im Rahmen der sogenannten ReichsbĂŒrgerrazzia festgenommene Richterin und ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD, Birgit Malsack-Winkemann, ist dabei nur ein Beispiel. Zumindest in der Ideologie unterscheiden sich rechte Netzwerke ehemaliger Elitesoldat:innen und Polizist:innen â beispielsweise das Hannibal-Netzwerk oder die Gruppe Nordkreuz sowie andere ZusammenschlĂŒsse â, denen unter anderem die Vorbereitung schwerer staatsgefĂ€hrdender Straftaten vorgeworfen wurde, und die Hetze der AfD nicht. Dies hat der Partei â zu Recht â den Ruf des parlamentarischen Arms dieser bewaffneten rechten Gruppen eingebracht.
bekannt gewordene UmsturzplÀne
Die besondere Bedrohung, die von Polizist:innen, StaatsanwĂ€lt:innen oder Richter:innen, die Mitglied und aktive FunktionĂ€r:innen oder MandatstrĂ€ger:innen der AfD sind, fĂŒr alle ausgeht, die fĂŒr eine demokratische Gesellschaft eintreten, liegt zum einen in den besonderen Befugnissen von Polizei und Justiz begrĂŒndet. Zum anderen zeigt sich in den bislang bekannt gewordenen UmsturzplĂ€nen sehr eindrĂŒcklich, dass Mitglieder der AfD als Polizist:innen oder Beamt:innen diese Privilegien explizit nutzen könnten, um die Demokratie abzuschaffen und politische Gegner:innen mundtot zu machen oder â wie die Gruppe Nordkreuz â um zu versuchen, sie mit Waffengewalt auszuschalten. Der Unvereinbarkeitsbeschluss der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bringt dies klar auf den Punkt: »Die Positionen und Meinungen der AfD widersprechen dem freiheitlich-demokratischen, rechtsstaatlichen und die öffentliche Sicherheit bewahrenden Selbst- und RollenverstĂ€ndnis von PolizeibeschĂ€ftigten.«
Wann, wenn nicht jetzt?
Berechtigt zur Stellung eines Antrags auf Verbot der AfD wĂ€ren der Deutsche Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Mithin sichert jeder Wahlerfolg der AfD nicht nur ihre parlamentarische Existenz, sondern den Fortbestand der Partei an sich. Wenn â im Worst Case â im Bundesrat erst mehrheitlich AfD-gefĂŒhrte LĂ€nder vertreten sind, der Bundestag eine erhebliche Anzahl von AfD-Abgeordneten hat oder die AfD gar die Bundesregierung stellt, kann es keinen Verbotsantrag mehr geben. Dann wĂ€re es zu spĂ€t. Aufgrund der in vielen BundeslĂ€ndern und im Bund anstehenden Wahlen und der bislang vorliegenden Umfrageergebnisse schlieĂt sich das Zeitfenster fĂŒr einen Verbotsantrag möglicherweise in wenigen Jahren.
Vor diesem Hintergrund erscheint die vorgebrachte Kritik an einem Verbot der AfD grotesk.
Was die Kritiker:innen am AfD-Verbot vollkommen auĂer Acht lassen, ist die Perspektive derjenigen, die im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD dieses Land hier verlassen wĂŒrden (oder mĂŒssten) und dies auch schon angekĂŒndigt haben. Die Debatte wird wirkmĂ€chtig von mehrheitlich weiĂen deutschen MĂ€nnern gefĂŒhrt, jener Personengruppe, die zum einen nicht per se zum Feindbild der AfD gehört und zum anderen nicht aufgrund von Hautfarbe, Religion, Herkunft, BeeintrĂ€chtigung, sexueller Orientierung, Geschlechtsdefinition oder anderer Diskriminierungsmerkmale niemals die Möglichkeit haben wĂŒrde, sich in einer Gesellschaft, wie sie von der AfD angestrebt wird, anpassen zu können.
Gegen ein Verbot wird zumeist ins Feld gefĂŒhrt, dass man die AfD-WĂ€hler:innen zurĂŒckgewinnen mĂŒsse und ein Verbotsverfahren sie nur weiter in deren Arme treiben wĂŒrde. Es ist ein Argument, das darauf abzielt, Menschen wieder einzuhegen, die gefestigt rechtsextreme Positionen vertreten und wĂ€hlen. Dies wĂŒrde bedeuten, rechten Positionen wieder zuzuhören, sie ernst zu nehmen und in die eigene Politik einzubauen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wenn der rechte Mob nur laut genug brĂŒllt, bleiben Menschen, die sich fĂŒr eine offene und humane Gesellschaft einsetzen, auf der Strecke. Was allerdings bei Pegida und Co. nicht funktioniert hat, wird auch bei der AfD nicht zum Erfolg fĂŒhren. Mit dieser Argumentation ist dem Bedarf nach einem AfD-Verbotsverfahren also nicht zu begegnen, auĂer man ist bereit, jedenfalls fĂŒr eine Minderheit der Bevölkerung wesentliche Teile der im Grundgesetz verankerten Mindestrechte zur Disposition zu stellen.
Diejenigen, die AfD wĂ€hlen, wĂ€hlen diese nicht aus âProtestâ
Umfragen bei AfD-WÀhler:innen zeigen deutlich: Diejenigen, die AfD wÀhlen, wÀhlen diese nicht aus Protest. AfD-WÀhler:innen geben dieser Partei ihre Stimmen, weil man es ihnen ermöglicht, mit der AfD eine Partei zu wÀhlen, die ihre rechten Positionen im Parlament und in den Kommunen vertritt. Solange man ihnen diese Möglichkeit gibt, werden sie sie ergreifen. Ein Verbotsverfahren kann also niemanden weiter in die Arme der Partei treiben, in deren völkischer Umarmung man schon ein kuscheliges Zuhause gefunden hat.
Im Dezember 2022 hat ThĂŒringens Innenminister Georg Maier (SPD) noch fĂŒr ein Verbot plĂ€diert, ein halbes Jahr spĂ€ter, nach dem Wahlerfolg bei der Landratswahl in Sonneberg, lĂ€sst er sich mit dem Satz zitieren, man solle die AfD lieber politisch stellen, statt ein Verbotsverfahren anzustreben. Offensichtlich geht Maier davon aus, dass man mit guter Politik die WĂ€hler:innen der AfD wieder dazu bewegen kann, bei den demokratischen Parteien ihr Kreuz zu machen.
Angesichts der Tatsache, dass die AfD nunmehr seit mehrals zehn Jahren besteht, seit mehreren Jahren in den meisten Landtagen und im Bundestag vertreten ist, scheint die Ablehnung eines Verbotsverfahren zugunsten politischer Auseinandersetzungen mit der AfD wie ein realitĂ€tsfernes Luftschloss oder eine wirklich schlechte Ausrede dafĂŒr, dass man nicht gewillt ist, den mĂŒhsameren und kontroverseren Weg eines gut begrĂŒndeten Verbotsantrags zu wĂ€hlen.
Wann bitte soll denn damit begonnen werden, die AfD »politisch zu stellen«?
Angesichts der oben genannten, weitverbreiteten VorschlĂ€ge muss man fragen dĂŒrfen: Wann bitte soll denn damit begonnen werden, die AfD »politisch zu stellen«, und wie soll das vonstattengehen? Entweder hat man in der Vergangenheit den Kampf gegen die AfD also folgerichtig noch nicht wirklich aufgenommen, oder man hat versagt. Die Umfrageergebnisse insbesondere in Ostdeutschland deuten eher auf ein Versagen hin. Dies fĂŒhrt unweigerlich zur nĂ€chsten Frage: Wie soll denn ein »politisches Stellen« der AfD in die Praxis umgesetzt werden? Die Antwort auf diese Frage bleiben die Kritiker:innen eines AfD-Verbotsverfahrens bislang schuldig. Es bleibt zu befĂŒrchten, dass sie keine Idee und auch nicht den Mut haben, ihre Hilflosigkeit zuzugeben.
Eine Beteiligung der AfD an Bundes- und/oder Landesregierungen und in verantwortlichen Ămtern auf der kommunaler Ebene ist eine reale Gefahr fĂŒr Menschen, denen die AfD keinerlei gesetzlichen und gesellschaftlichen Schutz zugestehen will. AnkĂŒndigungen, bei einer Regierungsbeteiligung der AfD das Land zu verlassen â selbst von hochrangigen politischen Beamten wie dem PrĂ€sidenten des thĂŒringischen Verfassungsschutzes â, verhallen jedoch ohne gesellschaftlichen Aufschrei. Demokratische Parteien versuchen stattdessen weiterhin, mit rechten Positionen der AfD die WĂ€hlerschaft wieder abspenstig zu machen. Auf diese Weise lĂ€sst man die wenige Zeit verstreichen, die noch bleibt, um die AfD zu verbieten und damit aktiv Minderheiten zu schĂŒtzen.
Um es deutlich zu sagen: Wenn nicht jetzt gehandelt wird, steht Deutschland in der realen Gefahr, wieder eine völkisch-rassistische Regierung zu bekommen. Damit steht letztlich wieder die Existenz von Millionen von Menschen auf dem Spiel.
Angriffe, Drohungen und AnschlÀge sind jetzt schon alltag
Bevor dieser Appell als reiner Alarmismus abgetan wird, sei nochmals daran erinnert, dass bereits jetzt in denjenigen Regionen, in denen die AfD und Ă€hnliche Gruppierungen die gesellschaftliche Stimmung maĂgeblich beeinflussen, die LebensqualitĂ€t derjenigen, die zum Feindbild der rechtsextremen WĂ€hlerschaft gehören, massiv eingeschrĂ€nkt ist. Selbst BĂŒrgermeister:innen, Pastor:innen und andere FunktionstrĂ€ger:innen berichten von körperlichen Angriffen, Bedrohungen oder BrandanschlĂ€gen auf ihre Autos. Wer zum von Höcke und Parteifreunden ausgerufenen Feindbild gehört, erlebt schon jetzt viele bedrohliche Situationen und ist eigentlich gezwungen, bestimmte Orte zu verlassen. Und diese gesellschaftliche RealitĂ€t besteht schon in einer Situation, in der die AfD noch Fundamentalopposition ist. Folgerichtig fantasieren deren FunktionĂ€r:innen und AnhĂ€nger:innen bereits heute, wie sie â sobald sie »an der Macht sind« â mit ihren Gegnern umgehen wollen.
Was ist mit denen, die von der AfD als Feind markiert wurden?
Leider ist die Perspektive derjenigen, die von der AfD als Feindbild markiert werden, nicht der MaĂstab derjenigen Politiker:innen in Bund und LĂ€ndern, die ĂŒber die Stellung eines Verbotsantrages zu entscheiden haben. Leider sind die Stimmen der verzweifelnden Demokrat:innen, Aktivist:innen oder gar der GeflĂŒchteten und Migrant:innen fĂŒr die politischen Mehrheiten im Bundestag und in den Landtagen nicht maĂgeblich. Die bundesrepublikanische Gesellschaft steht heute seit ihrer GrĂŒndung zum ersten Mal vor der entscheidenden Frage, ob wir die im Grundgesetz verankerten Mindestrechte tatsĂ€chlich fĂŒr alle Menschen, die in Deutschland leben, sichern und verteidigen wollen oder nicht.
Du kannst hier die Volksverpetzer-Petition unterschreiben, die den Bundesrat auffordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht zu initiieren. Hier auch weitere Argumente fĂŒr ein Verbotsverfahren.
Kristin Pietrzyk vertritt als RechtsanwĂ€ltin Betroffene von rechten, rassistischen und antisemitischen Gewalttaten, unter anderem als Nebenklagevertreterin in zahlreichen Rechtsterrorismusprozessen zum Beispiel wegen des Synagogenattentats von Halle an der Saale, des Mordes an Samuel Kofi Yeboah in Saarlouis und der Terrorgruppen Freital und Revolution Chemnitz. Der Beitrag ist ein Auszug aus dem von Heike Kleffner und Matthias Meisner herausgegebenen Buch âStaatsgewalt â wie rechtsradikale Netzwerke die Sicherheitsbehörden unterwandernâ, das am 20. November im Herder-Verlag erscheint. Es lĂ€sst sich hier vorbestellen.
Artikelbild: nitpicker (Hintergrund), canva.com, Britta Pedersen/dpa (Höcke)
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