#Feststellbare #Fakten: #Empirische #Referenz, die sich von #Ideenwelt und #Normativität abgrenzt, ohne auf #Ebene #formulierter #Aussagen auf #empirisch #testbare #Hypothesen #beschränkt zu sein;
#Abgrenzung von allem anderen, also #Gegenstand, statt #Bestimmung im #Unterschied zu etwas #bestimmten, also #Begriff;
Die #Empirizität ist das darüber #sprechen können und die #Frage nach den #Möglichkeiten, die sich daran #anschließen.
Niklas #Luhmann - #Recht der #Gesellschaft, S.31