(Merkur) Wut auf Regenbogenflagge – Wacken-Polizei spricht Machtwort

Die Polizei in Wacken ist nicht nur stetiger Begleiter des Open Air Festivals dort, sondern äußert sich auch regelmäßig über das Mega-Metal-Event. Das gefällt nicht immer allen.

Direktlink

#machtwort #merkur #polizei #regenbogenflagge #spricht #wacken

Wut auf Regenbogenflagge – Wacken-Polizei spricht Machtwort

Die Polizei in Wacken ist nicht nur stetiger Begleiter des Open Air Festivals dort, sondern äußert sich auch regelmäßig über das Mega-Metal-Event. Das gefällt nicht immer allen.

Über dieses brisante Detail aus dem AfD-Verdachtsfall-Beschluss spricht keiner

0

Über dieses brisante Detail aus dem AfD-Verdachtsfall-Beschluss spricht keiner

von Thomas Laschyk | Juli 25, 2025 | Aktuelles

Die AfD hat sich gerade unerwartet bei der Verbotsdiskussion ein Eigentor geschossen. Und irgendwie berichtet keiner darüber, dass der Beschluss, mit welchem die Beschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall abgelehnt wurde, bedeutet, dass die AfD verboten werden könnte.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2025, die vor wenigen Tagen bekannt gegeben wurde, ist für viele eher eine Randnotiz gewesen. Die AfD scheiterte mit einer Beschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Fast eine Banalität, da die AfD inzwischen bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, wogegen sie derzeit ebenfalls klagt. Selbst Gegner der AfD sehen darin keine Überraschung: Die AfD ist ziemlich eindeutig rechtsextrem und die Gerichte sehen das auch.

Doch beim näheren Hinsehen hat der Beschluss viel mehr Sprengkraft, als berichtet wird. Die Richter vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nutzten den Fall nämlich, um eine grundlegende Frage zu beantworten, die für ein mögliches Parteiverbotsverfahren entscheidend ist. Und die AfD hat mit ihrer Prozesswut unfreiwillig dafür gesorgt, dass diese Antworten nun schwarz auf weiß vorliegen. Und letztlich klar machen, dass die AfD alle Voraussetzungen erfüllt, verboten zu werden.

Ups: AfD erfüllt alle Voraussetzungen für ein Verbot

Konkret hatte die AfD juristisch dagegen gekämpft, vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall beobachtet werden zu dürfen. Die Einstufung erfolgte bereits 2021, die Klage scheiterte letztes Jahr. Und nach der jetzigen Beschwerde ist das Urteil jetzt rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die AfD-Beschwerde zurückgewiesen hat. Wichtiger aber als dieses Ergebnis ist die Begründung des Gerichts. Wie der Anwalt Chan-jo Jun in einem Post feststellte: Die Leipziger Richter gingen erstaunlich weit über das Nötige hinaus und stellten dabei eine bislang umstrittene Weiche für ein mögliches AfD-Verbot: Darf man davon ausgehen, dass die AfD ihre verfassungsfeindlichen Parolen auch tatsächlich umsetzen will? Das Bundesverwaltungsgericht sagt jetzt: Ja, das darf man – und zwar ohne jedes Wenn und Aber.

Das ist wichtig, denn es war der letzte Baustein, der noch gefehlt hat. Die Hürden für ein AfD-Verbot sind hoch. Aber jetzt haben mehrere der höchsten Gerichte unseres Landes in Summe erklärt, dass die AfD sie eigentlich alle erfüllt. Entgegen der Durchhalteparolen, die besonders aus der Union kommen, dass die Hürden für ein Verbot der AfD zu hoch seien, scheint diese rechtsextreme Partei sie doch zu erfüllen. Das sagt nicht irgendein Blog, das sagt nicht nur der Verfassungsschutz, das sagen mehrere der höchsten deutschen Gerichte. Schauen wir es uns genauer an.

Was sind die Voraussetzungen wirklich?

Ein Parteiverbot setzt laut Bundesverfassungsgericht voraus, dass eine Partei aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) vorgeht und das Potenzial hat, diese Ordnung erheblich zu beeinträchtigen. Dabei genügt es juristisch, wenn die Partei gegen eines der drei Kernprinzipien der FDGO verstößt: entweder gegen das Prinzip der Menschenwürde bzw. der Menschenrechte, das Demokratieprinzip oder das Rechtsstaatsprinzip. Ein Verstoß gegen alle drei Prinzipien gleichzeitig ist nicht notwendig. Unter anderem Dobrindt hatte dazu mehrere Fake News verbreitet.

Anwalt Jun: Dobrindt verbreitet Fake über AfD-Verbot-Voraussetzungen

Verfolgt die AfD verfassungsfeindliche Ziele? Dieser Part ist relativ eindeutig von mehreren Gerichten bestätigt worden. Am deutlichsten und vielleicht auch überraschendsten im gescheiterten Verbot des rechtsextremistischen Propaganda-Blattes Compact. Viele, die sich nicht mit der Materie beschäftigt hatten, sahen darin schlechte Vorzeichen für ein AfD-Verbot, dabei stand dort sogar Gegenteiliges drin. Das Gericht attestierte dem Magazin durchaus, eindeutige verfassungsfeindliche Inhalte – allen voran das Konzept „Remigration“. Nur: Als Magazin hat es nicht nur verfassungsfeindliche Inhalte, daher war in diesem Fall ein Verbot zu viel.

Warum der Compact-Sieg der AfD im Verbotsverfahren nichts nutzt

Die AfD macht sich dieses verfassungsfeindliche Konzept offensichtlich sehr zu eigen. Viele sprechen sich dafür aus, es wurde offiziell in Programme aufgenommen. Das Gericht geht in seinem Beschluss auch darauf ein, dass dieses Konzept der Partei eindeutig zuzuordnen ist. Und die untauglichen Distanzierungsversuche.

Deshalb herrscht auch große Panik in der Partei und man versucht sich formell von dem Begriff zu distanzieren. Wobei auch diejenigen wie Krah, die aus strategischen Gründen sich von einigen Aspekten zu distanzieren, an den zentralen, rechtsextremen Punkten festhalten. Richtig gelesen: Die AfD weiß, dass sie hier die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt. Nur bei einem Teil der Union scheint das nicht angekommen zu sein. Also: Die AfD hat Ziele, die eindeutig gegen die Verfassung verstoßen. Hat das Bundesverwaltungsgericht attestiert.

Positionspapier: AfD im Panikmodus wegen der Verbotsdebatte

Neuer Beschluss: Ein verfassungsfeindliches Ziel reicht für ein Verbot

In ihrem jetzt veröffentlichten VerdachtsfallBeschluss ziehen die Richter einen entscheidenden Vergleich. Während man bei einem Presseartikel nicht automatisch annehmen kann, dass der Autor seine extremen Ansichten auch politisch in die Tat umsetzen will, gilt für politische Parteien genau das Gegenteil. In den Worten des Gerichts, ist „dieser Wille einer parteipolitischen Betätigung immanent“.

Eine Partei will das, was sie sagt, auch verwirklichen. Das ist das, was Parteien sind. Was nach einer Binsenweisheit klingt, ist juristisch ein Durchbruch. Bisher wandten Kritiker eines AfD-Verbots ein, dass auch verfassungsfeindliche Ziele der Partei nicht zwangsläufig für ein Verbot reichen könnten. Doch das Bundesverwaltungsgericht macht klar, dass solche Äußerungen im Parteikontext immer als Ziel verstanden werden müssen. Wenn die AfD etwa von „Remigration“ faselt – dem massenhaften Vertreiben ungeliebter Menschen –, dann will sie dieses Programm im Machtfall auch umsetzen. Dieser Wille zur politischen Umsetzung sei dem Parteiwesen inhärent.

AfD-Eigentor

Genau an diesem Punkt hat sich die AfD selbst ein Bein gestellt. In ihrer Beschwerde fragte sie, ob man nicht unterstellen müsse, die Partei würde ihre verfassungsfeindlichen Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ernstfall gar nicht umsetzen, da sie sich ja „durch die Justiz korrigieren“ ließe. Die AfD wollte den Gerichten weismachen, ihre verfassungsfeindlichen Aussagen seien letztlich folgenloses Gerede – schließlich gäbe es ja Gerichte, die allzu radikale Schritte schon stoppen würden. Selbstsame Form der Verteidigung – ja, wir fordern Verfassungsfeindliches, aber würden das ja nicht umsetzen können, weil es ja verfassungsfeindlich sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser absurden Argumentation eine klare Absage erteilt. Eine Demokratie kann nicht darauf bauen, dass eine extremistische Partei sich von Gerichten zähmen lässt, nachdem sie an die Macht gekommen ist. Im Gegenteil, so das Gericht, muss man gerade bei Parteien davon ausgehen, dass sie ihre Ankündigungen ernst meinen und planvoll verfolgen. Diese Feststellung war überfällig – und sie kommt aus berufenem Munde.

Dass das Gericht diese Fragen beantwortet hat, hat die AfD selbst zu verantworten. Sie hat sie nämlich genauso gestellt:

Damit wären alle Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt…

Bemerkenswert ist, dass damit ein bislang heiß umstrittener Aspekt eines Parteiverbotsverfahrens einen deutlichen Hinweis bekommen hat. Juristinnen und Juristen diskutieren seit Jahren über das Kriterium der „kämpferisch-planmäßigen Umsetzung“: Reicht es für ein Parteiverbot, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele hat, oder muss auch nachgewiesen werden, dass sie aktiv und planvoll daran arbeitet, diese Ziele durchzusetzen?

Im NPD-Verbotsverfahren 2017 scheiterte ein Verbot letztlich daran, dass der Bundesverfassungsgerichtshof zwar die Verfassungsfeindlichkeit anerkannte, der Partei aber die Realisation nicht zutraute (mangels gesellschaftlicher Relevanz). Bei der AfD stellt sich diese Frage in verschärfter Form, gerade weil sie inzwischen über erhebliche politische Schlagkraft verfügt. Bislang hätte die AfD in einem Verbotsverfahren wohl genau an dieser Stelle angesetzt und behauptet: Uns mögen fragwürdige Aussagen vorgeworfen werden, aber niemand kann beweisen, dass wir sie je umsetzen würden.

Fazit: Eigentlich sind alle Voraussetzungen für ein Verbot vorhanden

So schreibt Anwalt Jun also zusammenfassend: „Anders als bei Compact brauchen wir also keine Gewichtung von Lifestyle-Artikeln zu politischer Programmatik. Wenn die AfD Remigration befürwortet, will sie das auch umsetzen – es ist einer Partei immanent. Für das Parteiverbot ist es erforderlich, dass die (unstreitig) verfassungsfeindlichen Ziele auch kämpferisch-planmäßig umgesetzt werden sollen. Diese Frage war für die Einstufung gar nicht im Mittelpunkt, das BVerwG nutzt aber die Gelegenheit, klarzustellen, dass zwischen der Auslegung des OVG Münster und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Diskrepanz besteht.“

Und jetzt? Das war jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Ein AfD-Verbot würde das Verfassungsgericht entscheiden. Es spricht natürlich vieles dafür, dass dieses das genauso sehen würde. Ob das so wäre, könnte man vielleicht schon bald herausfinden: Die AfD hatte angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Jun schreibt. „Damit müsste sie eigentlich schon fertig sein, denn der Beschluss stammt vom 20.05.2025 und die Frist für die Einlegung ist ein Monat ab Bekanntgabe. Eine Verfassungsbeschwerde wäre sehr wünschenswert, denn dann könnte endlich das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsfeindlichkeit Stellung nehmen. Es wäre ein vorweggenommenes Verbotsverfahren.“ [sic]

Politik, jetzt ist Zeit zu handeln!

Das Signal in die Politik ist aber eindeutig: Es ist ein Trugschluss, zu glauben, man könne die AfD durch Anbiederung bändigen. Genauso trügerisch ist es, sich von der Oberfläche täuschen zu lassen – von ein paar moderaten Worthülsen oder dem bürgerlichen Anstrich, den sich die Partei gelegentlich gibt. Die AfD bleibt in ihrer DNA eine verfassungsfeindliche Partei. Das sagen nicht mehr nur politische Gegner, sondern es lässt sich aus einer Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen ablesen.

Ein Verbotsverfahren, wie es das Grundgesetz für genau solche Fälle vorsieht, ist keine „Konkurrenzbeseitigung“, sondern ein Akt wehrhafter Demokratie. Natürlich muss ein solcher Schritt gut überlegt und juristisch sauber vorbereitet sein. Doch die jüngsten Urteile liefern das Rüstzeug dafür. Was jetzt noch fehlt, ist der Mut der Politik, diesen Weg auch zu gehen.

Weder aus Unkenntnis noch aus Furcht vor der AfD darf auf ein Verbotsverfahren verzichtet werden. Jeder Tag, den man mit Beschwichtigung und Zögern verbringt, stärkt am Ende jene, die unsere freiheitliche Ordnung bekämpfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat deutliche Worte gefunden – nun muss die Politik handeln, damit dieses Eigentor der AfD zum Sieg für die Demokratie wird. Dieser Beschluss zeigt in aller überraschender Klarheit: Ein AfD-Verbot hätte Erfolg. Und es wird Zeit, dass wir uns dieser Wahrheit stellen. Teilt diesen Artikel, damit mehr Menschen darüber aufgeklärt werden.

Artikelbild: Jan Woitas/dpa

Passend dazu:

Zur Quelle wechseln

#beschluss #brisante #detail #dieses #keiner #spricht #verdachtsfall

Thomas Laschyk

Volksverpetzer

(Volksfreund) “Auf Intensivstation aufgewacht” – Schauspieler spricht über traumatische Nacht

Vor sieben Jahren hat Giovanni Rupp in Trier eine Erfahrung gemacht, die bis heute ihre Spuren bei ihm hinterlassen hat. Warum es sich um keinen Einzelfall handelt.

Direktlink

#aufgewacht #intensivstation #nacht #schauspieler #spricht #traumatische #volksfreund

Trier: Nimmt Hass und Hetze gegen queere Personen zu?

Vor sieben Jahren hat Giovanni Rupp in Trier eine Erfahrung gemacht, die bis heute ihre Spuren bei ihm hinterlassen hat. Warum es sich um keinen Einzelfall handelt.

Volksfreund

Die größte Migrationskrise, über die niemand spricht

Von der Weltöffentlichkeit ignoriert spielt sich im Sudan die größte humanitäre Katastrophe sowie die größte Vertreibungskrise der Welt ab – und das schon seit über zwei Jahren. Mehr als 14 Millionen Menschen wurden vertrieben. Wenn du davon noch nie gehört hast, dann ist das kein Zufall – denn Krisen landen bei uns oft nur im Newsfeed, wenn man sie instrumentalisieren kann. Sehr wenige Menschen aus dem Sudan suchen Schutz in Deutschland. Die meisten Vertriebenen sind Binnenvertriebene, das heißt, sie fliehen innerhalb der Landesgrenzen. Fast niemand sagt dir, dass dies teilweise an der Migrationspolitik Deutschlands und der EU liegt. Wenn wir eine Rolle in der größten Katastrophe des Planeten spielen, sollten wir das nicht verschweigen. 

Die Fakten über die Krise im Sudan

Der Sudan, der flächenmäßig mehr als fünfmal so groß ist wie Deutschland, erlangte 1956 die Unabhängigkeit von Großbritannien. Viele politische Unruhen, Militärputsche und Machtkämpfe erschütterten das Land in der Vergangenheit. Von 1989 bis 2019 herrschte Langzeitpräsident und Diktator Umar al-Baschir. Minderheiten wurden unter al-Baschir massiv unterdrückt. Er ist als Kriegsverbrecher vom Internationalen Strafgerichtshof angeklagt. Unter seiner Herrschaft war der Sudan in einen langjährigen Bürgerkrieg verwickelt, der zwischen der Zentralregierung in Khartum und der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung des Südens ausgetragen wurde und Millionen Menschen das Leben kostete. Erst 2005 wurde ein Friedensabkommen geschlossen, das nach 22 Jahren bewaffneten Konflikts 2011 in der Unabhängigkeit des Südsudan mündete. 

2018 kam es zu einer Revolution, im Zuge derer Umar al-Baschir 2019 nach 30 Jahren Amtszeit  gestürzt wurde. Die Bevölkerung ging für einen demokratischen Wandel im Land auf die Straßen, doch der Sudan fand auch danach keine politische Stabilität. Ein Bündnis aus Militär (SAF), der Miliz RSF und Zivilist:innen der Revolution übernahm die Regierung, wurde allerdings schon 2021 von Militär und Miliz geputscht und die demokratische Transition zunichtegemacht. Viele Zivilist:innen wurden ins Gefängnis gebracht. Eigentlich hätte die Macht komplett an eine zivile Regierung übertragen werden sollen.

Machtkampf zwischen Armee und Miliz

Der Militärcoup wurde von zwei Akteuren angeführt, die im jetzigen Bürgerkrieg die zentralen Rollen spielen: Abdel Fattah al-Burhan, der Befehlshaber der sudanesischen Streitkräfte (SAF) und de facto Staatspräsident und Mohamed Hamdan Dagalo, Anführer der paramilitärischen Miliz RSF. Der Streit um die politische Vorherrschaft entwickelte sich in einen erneuten Bürgerkrieg, der seit 2023 andauert. Mehrere internationale Player sind auch im Spiel und tragen Interessenskonflikte aus, darunter der Iran, Russland und Saudi-Arabien. Welche Konfliktpartei gerade welche Gebiete kontrolliert, kannst du hier sehen:

Screenshot BBC

Mehr Hintergründe zum aktuellen Bürgerkrieg findest du beim Verfassungsblog, bei der Bundeszentrale für politische Bildung und bei ProAsyl. Und wenn du dich fragst, wo al-Baschir gerade ist? Ausgeliefert wurde er nie, Medienberichten zufolge ist er immer noch im Sudan und genießt den Schutz der Armee.

Machtkämpfe auf Kosten der Zivilbevölkerung

Die Leidtragenden des Bürgerkriegs sind die Menschen der Zivilbevölkerung. Vor allem die Hauptstadt Khartum wurde im Zuge der Kämpfe entvölkert, aber auch viele andere Teile des Landes sind betroffen. Mehr als die Hälfte der sudanesischen Bürger:innen leiden an Hunger, Krankheiten breiten sich aus, während das Gesundheitssystem zum Erliegen kommt. Schätzungen zufolge sind bereits zwischen 25.000 und 61.000 Menschen ums Leben gekommen. Sexualisierte Gewalt wird als Waffe gezielt eingesetzt. Kindersoldaten werden rekrutiert und den Konfliktparteien werden ethnische Säuberungen vorgeworfen

Die größte Vertreibungskrise der Welt

Die meisten Bürgerkriegsflüchtlinge im Sudan befinden sich innerhalb der Landesgrenzen. Stand Ende Juni 2025 zählt UNHCR knapp 8 Millionen Binnenvertriebene seit Beginn des Bürgerkriegs 2023. Sie flüchteten in verschiedene Teile des Landes, wie du an den roten Kreisen sehen kannst:

Screenshot UNHCR

Ein kurzer Disclaimer zu den Zahlen: je nach Quelle und Berechnung schwanken die Angaben zu den Zahlen von Binnenvertriebenen. Zu beachten ist außerdem, dass manche Quellen (wie die genannten knapp 8 Millionen) nur Bürgerkriegsflüchtlinge seit 2023 erfassen. In andere Berechnungen fließen dagegen Mehrfachvertreibungen ein. Im Sudan gibt es 2,8 Millionen Menschen, die bereits vor dem erneuten Bürgerkriegsausbruch 2023 Binnenvertriebene waren und nun erneut vertrieben wurden. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) kommt daher auf eine höhere Zahl von Binnenvertriebenen, nämlich 10,1 Millionen. Einen Überblick über die Phasen der Vertreibung seit 2023 zeichnet die IOM Displacement Tracking Matrix:

Screenshot IOM 

Ins Ausland – meist in die Nachbarländer – flohen bislang 4 Millionen Schutzsuchende. Unumstritten ist, dass es sich im Sudan um die größte Vertreibungskrise der Welt handelt, mit mehr als 14 Millionen Vertriebenen insgesamt. 

Die Zahl der Binnenvertriebenen steigt weltweit

2024 stieg die Zahl der Binnenvertriebenen weltweit auf einen neuen Höchststand. Insgesamt zählte ein Bericht der Beobachtungsstelle für Binnenvertriebene (IDMC) und des Norwegischen Flüchtlingsrats (NRC) weltweit 83,4 Millionen Binnenvertriebene. 

Screenshot Tagesschau

Dabei wird zwischen Vertriebenen aufgrund von Konflikt und Gewalt (in Orange) und aufgrund von Naturkatastrophen (in Blau) unterschieden. Bei Naturkatastrophen beinhalten die Zahlen auch Evakuierungen

Screenshot Global Report on Internal Displacement

Wie du sehen kannst, ist unter anderem Sudans Nachbarland Tschad (Englisch: Chad) von Vertreibungen aufgrund von Naturkatastrophen betroffen. Viele Sudanes:innen suchen Zuflucht in diesem Nachbarland. Doch auch im Sudan führten starke Regenfälle und Überschwemmungen im Sommer 2024 zu Vertreibungen, betroffen waren 15 Bundesstaaten.

Screenshot Global Report on Internal Displacement

Geflüchtete außerhalb der Landesgrenzen: meist in Nachbarländern mit geringen Ressourcen

Außerhalb des Sudans suchen nach Zahlen von UNHCR (Stand Ende Juni 2025) mehr als vier Millionen Menschen Zuflucht. Viele von ihnen fliehen ins benachbarte Ägypten (37%), aber auch in den Tschad (27%), in den Südsudan (28%) oder nach Uganda. Seit der Implementierung eines neuen Asylgesetzes in Ägypten im letzten Jahr und drohenden Abschiebungen ziehen manche Vertriebene weiter nach Libyen, um von dort aus nach Europa zu gelangen. 

Screenshot IOM

Das UNHCR spricht von größtenteils traumatisierten Frauen und Kindern, die am Beispiel des Nachbarlandes Tschad in angrenzende Länder flüchten. Auswertungen zufolge haben schätzungsweise mehr als 75 Prozent der neu ankommenden Schutzsuchenden im Tschad Misshandlungen wie sexuelle Gewalt, Erpressung und Raub überlebt. Doch im Tschad sind die Ressourcen selbst knapp. Bereits 1,3 Millionen Flüchtlinge hat das Land aufgenommen. 

Die Rolle der EU und Deutschlands

Um besser verstehen zu können, wie Deutschland und die EU bereits den Konflikt im Sudan beeinflusst haben, kommen wir noch einmal auf eine der Konfliktparteien zurück: die paramilitärische Miliz RSF. Bereits Omar al Baschir (der ehemalige Langzeit-Präsident und Diktator Sudans) setzte die RSF zum Schutz der Grenzen, zur Bekämpfung von Aufständischen, für Söldnerdienste im Jemen und zur Sicherung des Regimes ein. 

Und genau dieser Grenzschutz ist für die EU ebenfalls besonders wichtig. Es ist nichts Neues, dass die EU in Sachen Migration eine Externalisierungspolitik führt. Das bedeutet ganz einfach, dass sie schmutzige Deals mit anderen Ländern abschließt, die dann für die EU dafür sorgen sollen, dass wenig bis keine Migrant:innen überhaupt erst nach Europa gelangen. Festung Europa par excellence. 2015 schloss die EU im Rahmen des sogenannten „Khartoum Process” (unterzeichnet von 49 Ländern) unter anderem ein Grenzschutz-Abkommen mit dem damaligen Diktator al-Baschir. Der Sudan liegt nämlich als Schlüsselpunkt auf dem Weg von vielen Migrant:innen aus beispielsweise Eritrea, Somalia und Äthiopien nach Europa. Sie sollen schon früh auf ihrer Route aufgehalten werden. Schon vor der Revolution unterstützte die EU also die RSF-Miliz, obwohl dieser seit jeher Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Auch nach der Revolution wurde das Grenzschutz-Abkommen Aktivisten zufolge weitergeführt

Du siehst: Die RSF wird schon seit Langem von Deutschland und der EU unterstützt – weil sie die „Festung Europa“ aufrechterhalten soll. Der RSF-Anführer hat schon vor der Revolution wiederholt bekannt gegeben, dass er “die Arbeit der EU“ machen würde und prahlte mit Zahlen von festgenommenen und abgeschobenen Migrant:innen.

Warum niemand darüber spricht

Wenn du dich jetzt berechtigterweise fragst, warum über den Bürgerkrieg im Sudan, die immense Versorgungs- und Vertreibungskrise und die Rolle der EU in der ganzen Sache kaum berichtet wird, ist die Antwort gleichermaßen kalt und nüchtern. Solange Flüchtlinge aus dem Sudan nicht in großem Stil in Deutschland ankommen, interessiert es viele Menschen und den Großteil der Politiker:innen hier nicht. In Deutschland leben rund 20.000 Personen mit sudanesischem Migrationshintergrund, davon 12.300 Personen mit sudanesischer Staatsangehörigkeit (Stand 31.12.2023). Die meisten Personen mit sudanesischem Migrationshintergrund leben in Niedersachsen (ca. 9.000). Wie viele sudanesische Asylbewerber:innen in Europa seit Beginn des Bürgerkriegs ankamen, kannst du in dieser Grafik sehen:

Quelle: Eurostat und Mediendienst Integration

Dass fast keine Vertriebenen aus dem Sudan bei uns ankommen, liegt an verschiedenen Faktoren. Zum einen sind da die geografische Distanz und die geringen Ressourcen von Vertriebenen, die Flucht nach Europa zu bezahlen. Zum anderen gibt es kaum legale Fluchtmöglichkeiten. Eine Ausnahme gab es beispielsweise noch unter der letzten Bundesregierung. Ende April landete ein Flugzeug mit besonders Schutzbedürftigen, größtenteils aus dem Sudan, in Deutschland. Sie wurden vom UNHCR-Resettlement-Programm vorgeschlagen.

Doch genau über dieses Programm und weitere legale Fluchtprogramme möchte die CDU/SPD-Bundesregierung keine Flüchtlinge mehr aufnehmen. Ein weiterer geplanter Flug mit 190 sudanesischen Flüchtlingen wurde Anfang Mai abgesagt, offenbar nach einem Gespräch zwischen der ehemaligen Innenministerin Faeser und ihrem Nachfolger Dobrindt. Legale Fluchtwege zu streichen, ist nur eines der vielen fatalen Bausteine der restriktiven Migrationspolitik unter Merz:

Sondierungsgespräche: Merz will “irreguläre” Migration fördern

Auch das autoritäre Regime in Ägypten wird von der EU finanziell unterstützt, um Migrant:innen von der Überfahrt über das Mittelmeer abzuhalten. Deutlich vor Augen führt diese ARD-Dokumentation, wie tödlich die EU-Flüchtlingspolitik ist.

Leid nicht gegen Leid aufwiegen

Die Vertreibungskrise im Sudan und alle damit zusammenhängenden Faktoren haben eigentlich eine derartige Brisanz, dass darüber viel häufiger berichtet und gesprochen werden sollte. Die EU und auch unsere Regierung sind involviert. Doch Geschichten werden häufig einfach nur dann aufgegriffen, wenn es irgendjemandem nutzt, dass wir darüber reden. Da aber fast keine sudanesischen Geflüchteten Deutschland erreichen, interessiert es die breite Öffentlichkeit nicht. Die nach wie vor dramatische humanitäre Lage vor Ort bleibt so einfach außen vor. Und es handelt sich um die weltweit größte Migrationskrise. Und die meisten bekommen davon nicht mal mit?

Natürlich hast du Recht, wenn du jetzt sagst, dass unsere Fähigkeit, Empathie zu empfinden, bei den vielen, anhaltenden Multikrisen auf der Welt nachlässt. Nicht nur die Krise im Sudan ist eine der “vergessenen Krisen“ der Welt. Doch genauso ist es Fakt, dass Leid sehr selektiv ausgewählt und oft nur darüber berichtet wird, wenn es in die Narrative passt.

Gleichzeitig sollten wir Leid nicht gegen Leid aufwiegen. Das Bedürfnis des menschlichen Gehirns, Dinge zu “ranken”, in Listen und Kategorien einzusortieren, wird dem tatsächlichen Ausmaß menschlichen Leids einfach nicht gerecht. Jedes zerstörte Menschenleben ist eins zu viel. Dieser Text ist auch dazu da, um genau darauf hinzuweisen.

Was du tun kannst

Wenn Politiker:innen hierzulande von vermeintlichen „Migrationskrisen“ sprechen, dann manipulieren sie nicht nur mit rechtspopulistischer Rhetorik, sie lassen sie ganz bewusst außer Acht, dass sich die wahren Migrationskrisen in Teilen der Welt abspielen, die vom „Westen“ allzu gerne einfach ignoriert werden. Weltweit finden über zwei Drittel aller Flüchtlinge Zuflucht in einem Nachbarland. Dabei leben 73 Prozent in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Rund 23 Prozent der Geflüchteten befinden sich sogar in einigen der ärmsten Staaten der Welt. Zudem bleiben etwa 60 Prozent der gewaltsam Vertriebenen innerhalb der Grenzen ihres Herkunftslandes und suchen dort Schutz. Nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Geflüchteten gelangt überhaupt nach Europa. 

Wenn du die Möglichkeit hast zu spenden, dann verlinken wir hier das Spendenkonto, das die ARD eingerichtet hat:

Screenshot Tagesschau

Auch über die UNO Flüchtlingshilfe kann gespendet werden. Wenn du nicht spenden kannst oder möchtest, dann teile doch gerne diesen Artikel und hilf mit, dass er mehr Reichweite bekommt. Und sei skeptisch, wenn jemand Krisen nur erwähnt, um sie politisch zu instrumentalisieren – oder um andere Krisen zu relativieren. 

Artikelbild: Caitlin Kelly/AP/dpa

Zur Quelle wechseln

#migrationskrise #niemand #spricht

Sudan erneut auf Platz Eins auf Rangliste der Krisenstaaten

Im Sudan herrscht nach wie vor die weltweit größte humanitäre Krise. Auf der Beobachtungsliste der Hilfsorganisation IRC bleibt das Land an oberster Stelle. Seit Wochenbeginn soll es bei Kämpfen zahlreiche weitere Tote gegeben haben.

tagesschau.de

(Kölnische Rundschau) “Mätropolis”-Sängerin: Linda Teodosiu spricht über ihr Outing – “Ich hatte einfach Angst”

Die Mätropolis-Sängerin und ihre Freundin Xandra sprechen über fehlenden queere Vorbilder und die Angst, sie selbst zu sein.

Direktlink

#kolnische #linda #matropolis #rundschau #sangerin #spricht #teodosiu

„Mätropolis“-Sängerin: Linda Teodosiu spricht über ihr Outing - „Ich hatte einfach Angst“

Die Mätropolis-Sängerin und ihre Freundin Xandra sprechen über fehlenden queere Vorbilder und die Angst, sie selbst zu sein.

Rundschau Online

(Abendzeitung) Schwuler Schlagerstar spricht von Druck und Angst: Darum wollte er sich nicht outen

Christian Schild steht als Mitglied der Band voXXclub auf Deutschlands Schlagerbühnen. Der Sänger steht mittlerweile offen zu seiner Homosexualität – nun verrät er der AZ, warum er lange bei seinem Coming-out zögerte.

Direktlink

#abendzeitung #angst #darum #druck #schlagerstar #schwuler #spricht

Schwuler Schlagerstar spricht von Druck und Angst: Darum wollte er sich nicht outen

Christian Schild steht als Mitglied der Band voXXclub auf Deutschlands Schlagerbühnen. Der Sänger steht mittlerweile offen zu seiner Homosexualität – nun verrät er der AZ, warum er lange bei seinem Coming-out zögerte.

Abendzeitung

Domradio: Bischof Wilmer spricht über den Papst und die Band Rosenstolz – “Ostern ist die Quelle unserer Hoffnung”

Ihr Tod kam überraschend: Das Schicksal von Rosenstolz-Sängerin Anna R. bewegt auch Bischof Wilmer. Er sagt, was das mit dem höchsten christlichen Fest zu tun hat, was ihn beschäftigt und warum kirchliche Reformen Zeit brauchen.

Direktlink

#bischof #domradio #ostern #papst #rosenstolz #spricht #wilmer

Bischof Wilmer spricht über den Papst und die Band Rosenstolz

Ihr Tod kam überraschend: Das Schicksal von Rosenstolz-Sängerin Anna R. bewegt auch Bischof Wilmer. Er sagt, was das mit dem höchsten christlichen Fest zu tun hat, was ihn beschäftigt und warum kirchliche Reformen Zeit brauchen.

domradio.de

HNA: Olivia Jones spricht über ihren Tod – Dragqueen möchte keine Beerdigung, sondern Blumendünger werden

Olivia Jones, die bekannte Dragqueen, hat ihre Vorstellungen für ihre letzte Ruhestätte enthüllt. Sie wählt eine ungewöhnliche Alternative zur Standardbestattung.

Direktlink

#dragqueen #ihren #jones #keine #mochte #olivia #spricht

Olivia Jones spricht über ihren Tod: Dragqueen möchte keine Beerdigung, sondern Blumendünger werden

Olivia Jones, die bekannte Dragqueen, hat ihre Vorstellungen für ihre letzte Ruhestätte enthüllt. Sie wählt eine ungewöhnliche Alternative zur Standardbestattung.

ORF: Hasskriminalität gegen Homosexuelle – Ein Opfer spricht

Julian Scarry und zwei seiner Freunde wurden in der Wiener Innenstadt von einer Gruppe junger Männer zusammengeschlagen und schwer verletzt, weil sie als homosexuell erkannt wurden. Bei einem Großeinsatz der Polizei gegen Hasskriminalität wurden in ganz Österreich 23 Hausdurchsuchungen durchgeführt und 18 Personen festgenommen. Sie sollen ihre Opfer im Internet angeschrieben und dann in Fallen gelockt haben, um sie zu verprügeln, zu erniedrigen und zu quälen. Die Täter haben mitgefilmt und die Videos ins Internet gestellt.

Direktlink

#gegen #hasskriminalitat #homosexuelle #opfer #spricht

Hasskriminalität gegen Homosexuelle: Ein Opfer spricht - Thema vom 31.03.2025 - ORF ON

Jüdische Allgemeine spricht mit Yael Van der Wouden über Sexszenen und queeres Begehren: “Es ist doch eine Liebesgeschichte!”

Die Schriftstellerin über Sexszenen, queeres Begehren und ihren Debütroman, der für den Booker Prize nominiert war

Direktlink

#allgemeine #begehren #judische #queeres #sexszenen #spricht #wouden

Yael Van der Wouden spricht über Sexszenen und queeres Begehren

Die Schriftstellerin über Sexszenen, queeres Begehren und ihren Debütroman, der für den Booker Prize nominiert war

Jüdische Allgemeine