Na dann ...
"Eine Großspende von 800.000 Euro für die Berliner CDU stellt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar. Der Spender Christoph Gröner habe seine Zahlung nicht mit der Erwartung einer Einflussnahme verknüpft, erklärten die Richter nach einer Zeugenvernehmung des Immobilienunternehmers."
Unternehmer Gröner sagt als Zeuge aus: Umstrittene Großspende an Berliner CDU laut Gericht rechtens
Hat Christoph Gröner versucht, über eine Parteispende Einfluss auf die Politik in Berlin zu nehmen? Die Bundestagsverwaltung sagt nein. Das Gericht vernimmt den Unternehmer – und urteilt.