Na dann ...
"Eine Großspende von 800.000 Euro für die Berliner CDU stellt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar. Der Spender Christoph Gröner habe seine Zahlung nicht mit der Erwartung einer Einflussnahme verknüpft, erklärten die Richter nach einer Zeugenvernehmung des Immobilienunternehmers."
Hat Christoph Gröner versucht, über eine Parteispende Einfluss auf die Politik in Berlin zu nehmen? Die Bundestagsverwaltung sagt nein. Das Gericht vernimmt den Unternehmer – und urteilt.
"Mit allen Leistungen und mehreren Kindern „kommt schnell eine beachtliche Summe zusammen“, weiß der Landrat."
Vielleicht sollte er mal bei seinen Parteikollegen nachfragen, da gibt es doch deutlich einfachere Wege Geld zu verdienen ... 😬