Personalchefin der Uni Freiburg klagt vor dem Arbeitsgericht
Im Skandal um heimliche und sexualisierte Videoaufnahmen an der Universität Freiburg hat ein ehemaliger Mitarbeiter hunderte Frauen teils über Jahre hinweg heimlich gefilmt – in seiner Wohnung, aber auch in Räumen der Universität.
Die Uni geriet massiv unter Druck: Es ging um die Frage, wer wann was wusste und weshalb Betroffene nicht früher und angemessen informiert wurden. Besonders im Fokus stand dabei die Personalchefin Ursula Seelhorst. Die Uni warf ihr vor, interne Informationspflichten verletzt zu haben, und sprach erst eine Abmahnung aus, vor wenigen Wochen dann sogar die fristlose Kündigung.
In einem ersten Schritt wird nun Seelhorsts Klage gegen die Abmahnung verhandelt. Dazu fand am heutigen Montag eine Güteverhandlung statt, in der ausgelotet werden sollte, ob sich Seelhorst und die Unileitung gütlich einigen könnten. Die Universität wirft Seelhorst in der Abmahnung vor, das Rektorat im Zuge des medial nur noch als „Spanner-Affäre“ bezeichneten Skandals intern nicht umfassend informiert zu haben. Ursula Seelhorst sagt, sie habe das Uni-Rektorat sehr wohl ausführlich informiert.
Verhandelt das Arbeitsgericht sonst eher vor leeren Stuhlreihen, war das heute anders. Circa 100 Zuschauer:innen drängten sich in den Saal, teilweise standen sie oder saßen auf dem Boden. Gegen 09:30 Uhr begann die öffentliche Sitzung.
Wenig überraschend endete die Sitzung ohne Einigung, denn wie eingangs erwähnt, hatte die Unileitung der Abmahnung kürzlich sogar die fristlose Kündigung hinterhergeschickt.
Ende Mai folgt schon der nächste Gütetermin, denn Seelhorst will in Erfahrung bringen, weshalb sie fristlos gekündigt wurde. Die Gründe hierfür seien ihr nicht mitgeteilt worden.
Nach der Güteverhandlung sprach @RDL -Kolleg*in Kio mit mir wie sie die Verhandlung erlebt hat.
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