Paragraph 13 Absatz 1 #VölkerStrafgesetzBuch (VStGB)
"Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft."
#cducsubt An Eurer Stelle würde ich Fritze langsam mal zurückpfeifen.



