Der Stadtrat tagte: Leipzigs neue Stellplatzsatzung trotz Fakenews-Debatte beschlossen + Video · Leipziger Zeitung

Solche Diskussionen wird man in der Ratsversammlung wohl weiterhin erleben – schräg, mit falschen Argumenten gespickt. Und dann auch noch mit

Leipziger Zeitung
Das #Völkerrecht #funktioniert #nicht❗️
Wie so #vieles #andere, was die #Machthaber der #Welt #beschlossen #haben, auch nicht ❗️🤬
Putin für 30-tägige Aussetzung von Angriffen auf Energieinfrastruktur - Keine allgemeine Waffenruhe

US-Präsident Donald Trump und sein russischer Amtskollege Wladimir Putin haben bei ihrem Gespräch vorerst keine Einigung auf eine allgemeine Waffenruhe im Ukraine-Krieg erzielt. Das geht aus Stellungnahmen beider Regierungen hervor, die nach dem Gespräch der Präsidenten veröffentlicht wurden. Allerdings wurde eine vorübergehende Aussetzung der Angriffe auf die Energie-Infrastruktur vereinbart.

tagesschau.de

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

Nein, es wurde kein 600 Euro teurer Führerschein für Fahrräder ab 2025 beschlossen

Ab Januar 2025 soll es nicht nur eine neue Steuer auf Fahrräder geben, sondern auch eine Führerscheinpflicht. Mehrere hundert Euro soll das insgesamt kosten – das wird zumindest online behauptet. Aber das ist frei erfunden.

von Steffen Kutzner

16. Juli 2024

Für Fahrräder und E-Scooter braucht man auch weiterhin keinen Führerschein (Symbolbild: Pexels / Pixabay) Behauptung

Es sei ein neues Gesetz beschlossen worden: Ab Januar 2025 müsse man einen speziellen, 600 Euro teuren Führerschein haben, um Fahrrad und fahren zu dürfen. Auch für E-Scooter werde ein Führerschein Pflicht. Außerdem sei eine Fahrradsteuer in Höhe von 120 Euro beziehungsweise 240 Euro für E-Bikes beschlossen worden.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
26.06.2024

Quelle

Bewertung

Frei erfunden
Über diese Bewertung

Frei erfunden. Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind ab 2025 keine Führerscheine für Fahrräder oder E-Scooter nötig. Auch eine Fahrradsteuer ist laut dem Finanzministerium weder beschlossen noch geplant.

Glaubt man Beiträgen auf Tiktok und Facebook, gibt es ein neues Gesetz, das ab Januar 2025 einen 600 Euro teuren Führerschein für Fahrräder vorschreibt. Auch eine Fahrradsteuer in Höhe von 120 Euro pro Jahr oder 240 Euro für E-Bikes soll fällig werden. Auf Instagram heißt es, man benötige ebenso einen Führerschein für E-Scooter. Die Beiträge erreichten mehr als eine Million Aufrufe. Kommentare darunter zeigen: Manche nehmen die Meldung ernst, andere sind skeptisch.

Diese Beiträge kursieren auf Instagram (links) und Tiktok (rechts). Falsch sind beide. (Quelle: Instagram / Tiktok; Screenshots und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Wir haben beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr nachgefragt, ob ein Fahrrad- oder E-Scooter-Führerschein beschlossen oder geplant ist. Eine Sprecherin des Ministeriums schrieb uns, dass es weder für Fahrräder noch für Elektrokleinstfahrzeuge, zu der laut Webseite des Ministeriums auch E-Scooter zählen, eine Führerscheinpflicht gebe. „Änderungen sind nicht geplant“, schrieb die Sprecherin. Sie verwies auf die Fahrerlaubnisverordnung; dort ist in Paragraph 4 festgehalten, für welche Kraftfahrzeuge man keine Fahrerlaubnis braucht. 

Für Fahrräder gibt es zwar Führerscheine, die haben aber lediglich Symbolcharakter und werden im Rahmen der Verkehrserziehung an der Grundschule ausgestellt. Für die meisten Elektrofahrräder braucht man ebenfalls keinen Führerschein. Nur für sogenannte S-Klasse-Pedelecs, deren Motor auf bis zu 45 km/h beschleunigen kann, braucht man einen Führerschein, weil sie als Kleinkrafträder gelten, wie der ADFC schreibt. Solche Pedelecs müssen auch zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen werden. Dasselbe gilt laut ADAC für E-Bikes, die allein durch den Motor auf 25 km/h beschleunigen können.

Weder Fahrradführerschein noch Fahrradsteuer ab 2025 beschlossen 

Wir haben auch beim Bundesministerium für Finanzen gefragt, ob eine Fahrradsteuer beschlossen oder angedacht ist. Die Antwort: „Die Bundesregierung plant keine gesonderte Besteuerung von Fahrrädern. Der Koalitionsvertrag schließt zudem neue Steuern als auch Steuererhöhungen aus.“

In Deutschland gab es 1899 laut einem eine Fahrradsteuer in Bremen und Hessen, damals waren aber nur wenige motorisierte Fahrzeuge unterwegs. Dass es heute in Deutschland und auch in keinem anderen vergleichbaren Land eine Fahrradsteuer mehr gibt, hat dem Artikel zufolge mehrere Gründe: Zum einen wäre der Verwaltungsaufwand höher als die Einnahmen durch eine solche Steuer. Zum anderen sei der volkswirtschaftliche Nutzen des Radfahrens wesentlich höher als der des Autofahrens. Mehrere Studien zeigten: Das Fahrrad verursacht weniger Umwelt- und Verkehrskosten als das Auto. 

Redigatur: Paulina Thom, Viktor Marinov

Zur Quelle wechseln
Author: Steffen Kutzner

https://www.bachhausen.de/nein-es-wurde-kein-600-euro-teurer-fuehrerschein-fuer-fahrraeder-ab-2025-beschlossen/

#beschlossen #fahrrader #fuhrerschein #teurer #wurde

Nein, es wurde kein 600 Euro teurer Führerschein für Fahrräder ab 2025 beschlossen

Online heißt es, ab 2025 brauche man einen Führerschein für Fahrräder und E-Scooter, der 600 Euro kosten würde. Das ist erfunden.

correctiv.org

Wer über die Neusser Landstraße (B9) in Worringen fährt, weiß wie dringend diese Straße saniert werden muss. Die Neusser Landstraße präsentiert sich derzeit in einem desolaten Zustand. Die Straße ist seit langer Zeit ein Flickenteppich aus Schlaglöchern und dringend sanierungsbedürftig. Unter der ausbleibenden Sanierung leiden insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner, die immer wieder durch den Lärm und die Erschütterungen gestört werden. Viele Menschen machen sich zunehmend Sorgen um ihre Fahrzeuge und sind besorgt über potenzielle Sicherheitsrisiken für Fußgänger und Radfahrer.

Die umfassende Sanierung der B9 wird zweifellos von großer Bedeutung sein, um die langfristige Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Wegen des desolaten Zustands der Straße und des damit verbundenen Sicherheitsrisikos haben wir uns vor kurzem für eine Zwischenmaßnahme eingesetzt. Die Ausbesserung der gröbsten Schäden an der Straßenoberfläche hat nicht nur die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern sofort erhöht, sondern auch dazu beigetragen, mögliche Schäden an Fahrzeugen zu verhindern. Diese Zwischenmaßnahme wurde Anfang April umgesetzt. Auch für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h konnten wir uns im letzten Frühjahr erfolgreich gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern durch den Kontakt zur Verwaltung (Amt für Verkehrsmanagement) erreichen.

Heute hat der Stadtrat endlich die umfassende Sanierung der Neusser Landstraße im Abschnitt zwischen Kurzer Damm und Haus-Nr. 439 beschlossen. Dafür haben sich unser Ratsmitglied Jürgen Kircher und wir seit Jahren eingesetzt. Jetzt kann die Verwaltung die Ausschreibung der Bauleistungen abschließen und anschließend das Vergabeverfahren starten. Danach wird die Straße umgebaut. Wir bleiben dran am Thema und werden den Prozess weiterhin intensiv begleiten, um Euch über die Umleitungen und Einschränkungen durch die Baustelle zu informieren.

Hier weiter lesen…

https://www.bachhausen.de/sanierung-der-neusser-landstrasse-in-worringen-im-stadtrat-beschlossen/

#beschlossen #landstra #neusser #sanierung #stadtrat #worringen

Sanierung der Neusser Landstraße in Worringen im Stadtrat beschlossen!

Wer über die Neusser Landstraße (B9) in Worringen fährt, weiß wie dringend diese Straße saniert werden muss. Die Neusser Landstraße präsentiert sich derzeit in einem desolaten Zustand.

Die SPD im Kölner Norden

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Die jüngste Debatte rund um ein drohendes Fahrverbot in Deutschland erreichte auch Tiktok – in Form von Falschbehauptungen. Dort heißt es etwa in einem Beitrag, der laut einem am Abend des 15. April veröffentlicht wurde: Ab 1. Juli 2024 werde in Deutschland ein absolutes Fahrverbot an Samstagen und Sonntagen kommen. Über 460.000 Nutzerinnen und Nutzer sahen den Beitrag.

Auch ein Video vom 13. April wurde mehrfach auf Tiktok geteilt und mehr als eine Million mal angesehen. Darin wird die Behauptung ebenfalls aufgestellt – allerdings wird sie im Text des Beitrags etwas abgeschwächt, dort ist von „Spekulationen“ über ein Fahrverbot die Rede. Zu diesem Zeitpunkt stimmte das, die Spekulationen sind jedoch seit dem Nachmittag des 15. April vom Tisch. Dennoch verbreiten Nutzer das Video auch danach noch auf Tiktok weiter – auch wenn selbst der Ersteller darunter kommentierte, das sei „erstmal vom Tisch“.

Worum genau geht es in der Debatte, und was geschah wann? 

Dieses Video erschien, nachdem Verkehrsminister Volker Wissing bekanntgab, ein Fahrverbot sei endgültig vom Tisch (Quelle: Tiktok; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Wie die Debatte um ein mögliches Fahrverbot zustande kam – und seit wann sie beendet ist

Laut dem Klimaschutzgesetz müssen die Bundesministerien in Deutschland, deren Sektoren die zulässige Menge an CO2-Emissionen pro Jahr überschreiten, dagegen Sofortmaßnahmen vorschlagen und ergreifen. Das Gesetz soll geändert werden: Das Bundeskabinett beschloss schon im Juni 2023, diese Sektorziele abzuschaffen. Ein Gesetzentwurf dazu ist aber noch nicht in Kraft, er wird seit Herbst im Bundestag beraten – „eine außergewöhnlich lange Zeit“, wie die Zeit im April 2024 schreibt.

Der Verkehrssektor, für den das Verkehrsministerium zuständig ist, erreichte seine Sektorziele im Jahr 2023 nicht, wie aus dem Prüfbericht (PDF) des Expertenrats für Klimafragen hervorgeht. 

Am 11. April 2024 drohte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) in einem Brief an die Bundestagsfraktionen der Bundesregierung (SPD, Grüne und FDP): Werde die Änderung des Klimaschutzgesetzes nicht bis Mitte Juli umgesetzt, müsse der Verkehrssektor ein Sofortprogramm nach den alten gesetzlichen Vorgaben vorlegen. Dieses müsse dann Fahrverbote am Wochenende enthalten – ansonsten könne man die Ziele nicht erreichen. 

Den 1. Juli – von dem auf Tiktok die Rede ist – nennt Wissing darin nicht. Er schreibt, das Gesetz müsse vor dem 15. Juli 2024 in Kraft treten, um Fahrverbote abzuwenden.

Fahrverbot „endgültig vom Tisch“, Falschbehauptungen auf Tiktok bleiben

Vier Tage nach Wissings Brief, am 15. April, kam die geforderte Einigung zustande. In einer Pressemeldung der Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen im Bundestag wird FDP-Bundestagsabgeordenter Lukas Köhler zitiert: „Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird.“

Das besänftigte auch Verkehrsminister Wissing: In einer Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 15. April nennt er die Einigung einen „vernünftigen Schritt“. Fahrverbote seien damit  „endgültig vom Tisch“.

Auf Tiktok jedoch werden die Falschbehauptungen rund um ein angebliches Fahrverbot ab 1. Juli 2024 weiter geteilt – obwohl diese nie konkret in Planung waren und die Debatte darüber mittlerweile beendet ist. Mehrere Tiktok-Accounts, die CORRECTIV.Faktencheck dazu anfragte, antworteten nicht.

Redigatur: Alice Echtermann, Kimberly Nicolaus

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Klimaschutzgesetz, Paragraf 8, aktuelle Fassung, Stand 19. April 2024: Link (archiviert)
  • Informationen der Bundesregierung zum Klimaschutzgesetz, 9. Februar 2024: Link (archiviert)
  • Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen für das Jahr 2023, 15. April 2024: Link (PDF, archiviert)
  • Brief von Verkehrsminister Volker Wissing an die Bundestagsfraktionen, 11. April 2024: Link (PDF, archiviert)
  • Pressemeldung der Grünen Bundestagsfraktion zur Einigung zum Klimaschutzgesetz, 15. April 2024: Link (archiviert)

Zur Quelle wechseln
Author: Gabriele Scherndl

https://www.bachhausen.de/falschbehauptungen-nach-wissing-drohung-bundesregierung-hat-kein-wochenend-fahrverbot-ab-juli-2024-beschlossen/

#beschlossen #bundesregierung #drohung #fahrverbot #falschbehauptungen #wissing #wochenend

Falschbehauptungen nach Wissing-Drohung: Bundesregierung hat kein Wochenend-Fahrverbot ab Juli 2024 beschlossen

Verkehrsminister Wissing heizte die Debatte rund um ein Fahrverbot an – nun ist es vom Tisch. Doch online bleiben Falschbehauptungen dazu.

correctiv.org

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Selbstbestimmungsgesetz beschlossenDas Ende des Wartens

Das Selbstbestimmungsgesetz soll es für trans, inter und nicht-binäre Menschen einfacher machen, Namen und Geschlechtseintrag zu ändern. Die Ampel löst damit ein Versprechen ein. Und doch steckt der Text voller Misstrauen und Angst.


12.04.2024 um 16:47 Uhr
Chris Köver – in Demokratiekeine Ergänzungen Demonstrant:innen versammeln sich vor dem Reichstagsgebäude, während drinnen über das Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt wird. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO

Am Ende wird es doch noch laut. Und auch keiner der schrillen Begriffe in dieser Debatte durfte fehlen, von „Trans-Hype“ über „Kindeswohlgefährdung“. Dass niemand niedergeschrien wurde oder mit falscher Ansprache beleidigt, es ist schon ein Erfolg.

Freitagnachmittag im Plenum des Bundestags, das Selbstbestimmungsgesetz wird debattiert. Über Monate hatte das Gesetz im Familienausschuss gehangen, einige glaubten schon nicht mehr, dass es nochmal zur Abstimmung kommen würde. Es geht darin um die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister – eine Formalität, würde man meinen. Doch weil es auch um Fragen der Identität geht, um Definitionshoheit und Geschlechterkampf, ist die Aufregung greifbar. Die CDU spricht von „gesellschaftlichem Sprengstoff“ und „Wasser auf die Mühlen derjenigen, die unseren gesellschaftlichen Diskurs vergiften wollen“. Und Sahra Wagenknecht warnt vor Männern, die nun im Frauenhaus einfallen könnten.

Verhindern können sie das Ergebnis nicht: Das Gesetz wird verabschiedet. In einer namentlichen Abstimmung haben die Ampelfraktionen und die Linke für das Gesetz gestimmt, lediglich bei der FDP kam es zu Gegenstimmen und Enthaltungen. Gegen das Gesetz stimmten die Union, die AfD und die Gruppe des BSW um Wagenknecht.

Unzumutbare Bedingungen unter dem Transsexuellengesetz

Zunächst hatte aber die Grünen-Abgeordnete Nyke Slawik das Wort. Sie berichtet, wie sie selbst vor zehn Jahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) ihr Geschlecht angepasst hat. Zwei psychiatrische Gutachten brauchte sie dazu, die 2.000 Euro dafür hätte sie lieber in einen Führerschein investiert. „Mit dem heutigen Gesetz machen wir einen ersten großen Schritt in eine selbstbestimmtere Gesellschaft“, sagt Slawik.

Auch die SPD-Abgeordnete Anke Hennig freut sich: „Ein Stück Geschichte“ werde heute geschrieben. Nach über vier Jahrzehnten würden das TSG und seine unwürdigen Praktiken abgeschafft. Gerade Kinder und Jugendliche hätten ein Recht darauf, sich frei zu entfalten, dazu gehöre auch die geschlechtliche Identität.

Das Transsexuellengesetz galt seit 1981 und hat die Änderung des Geschlechtseintrags von teils unzumutbaren Bedingungen wie Sterilisation und Scheidung abhängig gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen mehrmals für verfassungswidrig erklärt. Die Ampelregierung hatte schon im Koalitionsvertrag versprochen, all das zu beenden. Das Selbstbestimmungsgesetz soll nun den Betroffenen die Entscheidung überlassen, welchen Namen und Geschlechtseintrag sie führen – ohne vorherige psychiatrische Begutachtung.

Sorge, dass Kriminelle per Standesamt abtauchen

Doch nicht alle im Plenum sehen das als Fortschritt. Die Union sorgt sich um den gesellschaftlichen Frieden. Die Abgeordnete Susanne Hierl etwa kritisiert Sicherheitslücken: Kriminelle würden das Gesetz nun ausnützen, um unter neuer Identität unterzutauchen und Deutschland zu verlassen.

Im Kabinettsentwurf war auf Drängen des Bundesinnenministeriums noch eine Regelung eingefügt worden, die Standesämter verpflichtet hätte, jede Änderung von Namen und Geschlechtseintrag automatisch an eine Liste von Sicherheitsbehörden zu melden – von Bundeskriminalamt bis zum Verfassungsschutz. Diese Klausel hatte der Familienausschuss wieder gestrichen, will die Pflicht nun aber womöglich Ende des Jahres im Namensänderungsrecht noch etablieren. Dann würde sie auch für andere Formen der Namensänderung gelten, sodass die „Ordnungsinteressen“ des Staates gewahrt bleiben.

Keine Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

„Jede Sorge ernst genommen“

Auch die Sorge um die Kinder treibt die Union vermeintlich weiter um. Das Gesetz würde nicht verhindern, dass Jugendliche einen Weg einschlagen, der sich später als falsch herausstellt, sagt CDU-Abgeordnete Wulf.

Das klingt, als sei hier etwas Unwiderrufliches im Spiel. Das Gesetz hat allerdings gar nichts mit operativen Maßnahmen zu tun, es ebnet auch nicht den Weg dahin. Es geht lediglich um den Eintrag des Geschlechts im Personenstandsregister, ein Verwaltungsakt auf dem Standesamt. Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren können selbst eine Änderung beantragen, wenn ihre Eltern zustimmen. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die Eltern das tun. Bei Streit entscheidet ein Gericht. Die Union hatte eine Beratungspflicht gefordert und diese Dank der FDP nun auch bekommen.

Deren Abgeordnete Katrin Helling-Plahr berichtet stolz im Bundestag, die Liberalen hätten die Beratungspflicht ebenso ins Gesetz gebracht wie auch die Klarstellung, dass das Hausrecht gelte. „In diesem Gesetz ist kein Detail unbedacht und jede Sorge ernst genommen.“

Die Debatten um das Hausrecht und eine vermeintliche Bedrohung in Frauensaunen und Umkleiden hatten im vergangenen Jahr die Debatte geprägt, nachdem Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Entwurf für das Gesetz vorgestellt haben. Buschmann hatte daraufhin einen Absatz ins Gesetz schreiben lassen, der nochmal klarstellt, was ohnehin rechtlich klar war: Das Hausrecht gilt auch für Frauensaunen.

Verbände und Fachleute kritisieren diesen Abschnitt ebenso wie eine dreimonatige Wartefrist vor der Änderung als unnötig und diskriminierend. Auch dass eine Änderung des Geschlechtseintrags nur für Personen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland zugänglich sein soll, wurde in der Anhörung zum Gesetz immer wieder kritisiert.

Zustimmung und Kritik

Draußen vor dem Bundestag haben trans Verbände und Aktivist*innen zur Demonstration aufgerufen. Sie wollen den Raum nicht jenen überlassen, die trans Personen wahlweise als psychisch krank oder gefährlich darstellen.

Für viele ist der Tag heute ein Grund zum Feiern, aber man bemüht sich um Ausgewogenheit. „Leider bleiben im Gesetz Einschränkungen für bestimmte Personengruppen bestehen: Kinder und Jugendliche, Menschen in Duldung, Menschen mit kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung“, sagt René_ Rain Hornstein, Anmelder*in der Versammlung. „Wir müssen uns jetzt umso mehr für die Rechte der durch das Selbstbestimmungsgesetz benachteiligten Personengruppen einsetzen.“ Der Kampf um Grundrechte für trans Menschen, so scheint es, ist mit dieser Abstimmung noch lange nicht zu Ende.

Zur Quelle wechseln
Zur CC-Lizenz für diesen Artikel

Author: Chris Köver

https://www.bachhausen.de/selbstbestimmungsgesetz-beschlossen-das-ende-des-wartens/

#beschlossen #selbstbestimmungsgesetz #wartens

Selbstbestimmungsgesetz beschlossen: Das Ende des Wartens

Das Selbstbestimmungsgesetz soll es für trans, inter und nicht-binäre Menschen einfacher machen, Namen und Geschlechtseintrag zu ändern. Die Ampel löst damit ein Versprechen ein. Und doch steckt der Text voller Misstrauen und Angst.

netzpolitik.org

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Kennzeichnung für KI-BilderBuschmann „fordert“, was längst beschlossen wurde

Die EU hat sich jüngst auf eine KI-Verordnung geeinigt, inklusive Kennzeichnungspflichten für Deepfakes. Offenbar haben das Dutzende deutsche Nachrichtenmedien nicht mitbekommen, denn sie verkaufen das Thema gerade als „Forderung“ des Justizministers. Ein Facepalm.


03.04.2024 um 12:37 Uhr
Sebastian Meineck – in Öffentlichkeit3 Ergänzungen Kreativ. – Buschmann: IMAGO / dts nachrichtenagentur; Sprechblase: Flaticon.com / Iconriver; Montage: netzpolitik.org

Liebes Publikum, geneigte Leser*innen, hiermit fordere ich feierlich die diesjährige Durchführung einer Fußball-EM in Deutschland sowie Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Na, was sagt ihr zu meiner kreativen Idee?

Wie bitte? Das passiert sowieso und ich habe darauf keinen Einfluss mehr?!

So ähnlich verhält es sich mit einem Zitat von Justizminister Marco Buschmann (FDP) aus einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Buschmann hat darin am 2. April eine Kennzeichnungspflicht für KI-Erzeugnisse erwähnt. Die Deutsche Presse-Agentur hat das als „Forderung“ eingeordnet und per Agenturmeldung verbreitet. Dazu muss man wissen: Sehr viele traditionellen Zeitungen, Online-Medien und Rundfunkhäuser sind Kund*innen der dpa und übernehmen deren Meldungen oft ohne gründlichen Faktencheck.

Seitdem rollt also die Nachrichtenwelle durch Deutschland, von ZDF über Deutschlandfunk bis hin zu den Oldenburger Nachrichten. In einem Videobeitrag von rbb24 in der ARD-Mediathek sagt die Sprecherin: „Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht im Bereich KI eine Gesetzeslücke“.

Allerdings ist die Erzählung von der Gesetzeslücke daneben und die Einordnung des Buschmann-Zitats als „Forderung“ grob irreführend. Denn die genannte Kennzeichnungspflicht ist längst beschlossene Sache und wird ohnehin kommen.

Viel Luft um nichts

Im Winter hat sich die Europäische Union auf eine KI-Verordnung geeinigt, auch bekannt als AI Act. Öffentlich ist inzwischen der Kompromisstext, der nach dem Trilog mit Parlament, Rat und Kommission entstanden ist. Die Kennzeichnungspflicht steht in Artikel 52, Absatz 3. Dort heißt es, frei aus dem Englischen übersetzt:

Anbieter von KI-Systemen, die Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugen oder manipulieren, die einen Deepfake darstellen, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.

In den Erwägungsgründen liefert die Verordnung noch eine englischsprachige Erklärung, was genau mit Deepfake gemeint ist, nämlich:

Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Orten oder Ereignissen deutlich ähneln und die einer Person fälschlicherweise als authentisch erscheinen würden.

Als EU-Mitgliedstaat hat Deutschland die KI-Verordnung selbstverständlich mitverhandelt und sie auch mitbeschlossen. Die offenbar von der dpa stammende Formulierung: „Nun bringt der Justizminister eine Kennzeichnungspflicht ins Spiel“ ist deshalb Käse. Treffender wäre gewesen: Der Justizminister spricht sich für die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht aus. Es ist ein anschauliches Beispiel dafür, was passieren kann, wenn deutsche Nachrichtenmedien EU-Gesetzgebung nicht ausreichend auf dem Schirm haben.

Zumindest das Fachmedium „Tagesspiegel Background“ hat’s gemerkt und beim Justizministerium nachgehakt. Und das Ministerium stellte klar: Es stimmt, die KI-Verordnung sehe eine Kennzeichnungspflicht nach den Vorstellungen des Bundesjustizministers vor. Tja, viel Luft um nichts also, eine Nachrichtenmeldung ohne Nachrichtenwert.

Für den Justizminister bedeutet dieses redaktionelle Missgeschick jedoch ein Gratis-Ticket – für eine fulminante Fahrt im Nachrichten-Karussell. Buschmann darf einmal die große Runde durch deutsche Nachrichtenmedien drehen, und zwar mit einer Zitatmeldung, die ihn als Ideengeber und Macher beim Hype-Thema KI darstellt. Sicher nicht übel für die eigene Bekanntheit.

Wen sollen Deepfake-Label aufhalten?

Ein Fortschritt im Kampf gegen Propaganda, Desinformation und Hetze ist das jedoch nicht. Falls man eine KI-Kennzeichnungspflicht für besonders dringlich hielte, könnte man ja fordern, so etwas schon vorher auf nationaler Ebene einzuführen. Denn bis alle Regeln der KI-Verordnung greifen, gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren. So genau hat aber offenbar niemand nachgefragt.

Ich erwarte derweil eher wenig von einer Verpflichtung, realistische Deepfakes zu kennzeichnen. Wer sein redaktionelles Handwerk ernst nimmt, darf sein Publikum sowieso nicht in die Irre führen und muss täuschend echte Deepfakes kenntlich machen – sofern man es für nötig hält, sie überhaupt zu veröffentlichen. Das ist journalistische Sorgfaltspflicht.

Wer wiederum gezielt Desinformation und Propaganda in Umlauf bringen möchte, dürfte beim Gedanken an verpflichtende Deepfake-Label nur müde lächeln. Immerhin stören sich die Akteur*innen auch nicht daran, dass sie systematisch Persönlichkeitsrechte oder Sorgfaltspflichten verletzen, Verleumdung oder Volksverhetzung verbreiten.

Mit Wasserzeichen gegen die babylonische Verwirrung

Schon klar, man muss es Menschen nicht extra einfach machen, einen Tagesschau-Sprecher zu faken, um falsche Nachrichten zu verkünden. Andererseits wird es auch in Zukunft für etwas pfiffigere Nutzer*innen kein Problem sein, jegliche Kennzeichen technisch zu umgehen oder zu entfernen. Das für Desinformation und Verschwörungserzählungen empfängliche Publikum dürfte vor allem von der Suggestivkraft eines Fakes eingenommen sein, unabhängig davon, ob da noch eine Kennzeichnung steht.

Ich finde, das beste Mittel gegen die Beeinflussung der Öffentlichkeit durch manipulative Deepfakes sind nach wie vor seriöse Nachrichtenmedien, auf die man sich verlassen kann. So viele Menschen wie möglich sollten wissen: Egal, was für krasses Zeug mir in Messenger-Gruppen und sozialen Medien begegnet – bei seriösen Nachrichtenmedien kann ich mich immer verlässlich darüber informieren, was da draußen gerade wirklich passiert.

Leider haben viele Leute kein Vertrauen in seriöse Nachrichtenmedien. Umso wichtiger ist es, dass Journalist*innen sich alle Mühe geben, möglichst viele gute Gründe für Vertrauen zu liefern. Dazu gehört sicher auch, dass Medienhäuser ihren Angestellten genug Zeit für Recherche einräumen. Leider muss man sagen: Die jüngste Meldung über einen Minister, der „fordert“, was 27 EU-Mitgliedstaaten nach jahrelangen Verhandlungen schon eingetütet haben – die ist dafür kein gutes Beispiel.

Zur Quelle wechseln
Zur CC-Lizenz für diesen Artikel

Author: Sebastian Meineck

https://www.bachhausen.de/kennzeichnung-fuer-ki-bilder-buschmann-fordert-was-laengst-beschlossen-wurde/

#beschlossen #bilder #buschmann #fordert #kennzeichnung #langst #wurde

Kennzeichnung für KI-Bilder: Buschmann „fordert“, was längst beschlossen wurde

Die EU hat sich jüngst auf eine KI-Verordnung geeinigt, inklusive Kennzeichnungspflichten für Deepfakes. Offenbar haben das Dutzende deutsche Nachrichtenmedien nicht mitbekommen, denn sie verkaufen das Thema gerade als

netzpolitik.org

#FDP #hetzt nun auch gegen #Bürgergeld obwohl sie das Bürgergeld mit #beschlossen haben 🤬🧠

Ja, #FDP und #CDU sind sich sehr nahe 🤬🧠

Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule beschlossen!

Es gibt gute Neuigkeiten für die Heinrich-Böll-Gesamtschule. Und das gleich in zweifacher Hinsicht!

Seit Ende Februar 2022 ist die Turnhalle des HBG wegen erheblicher Baumängel und Einstturzgefahr geschlossen. Viele Menschen konnten nicht nachvollziehen, wieso nicht präventiv bei r

https://www.das-wir-im-koelner-norden.de/neubau-der-heinrich-boell-gesamtschule-beschlossen/

#Allgemein #beschlossen #gesamtschule #heinrich #neubau

Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule beschlossen!

Es gibt gute Neuigkeiten für die Heinrich-Böll-Gesamtschule. Und das gleich in zweifacher Hinsicht! Seit Ende Februar 2022 ist die Turnhalle des HBG wegen erheblicher Baumängel und Einstturzgefahr…

SPD im Kölner Norden