(Nordstadtblogger) Sicherheit für “SCHLAU Dortmund”: Rat beschließt Förderung der Aufklärungsarbeit bis 2030

Die Zukunft von SCHLAU Dortmund ist gesichert: Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, die Förderung des Aufklärungs- und Antidiskriminierungsprojekts bis mindestens Ende 2030 weiterzuführen.

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Sicherheit für „SCHLAU Dortmund“: Rat beschließt Förderung der Aufklärungsarbeit bis 2030 - Nordstadtblogger

Die Zukunft von SCHLAU Dortmund ist gesichert: Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, die Förderung des Aufklärungs- und Antidiskriminierungsprojekts bis mindestens Ende 2030 weiterzuführen. Auf Antrag von SPD und Grünen soll das Projekt ab …

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(Rheinische Post) 25 Ziele für LSBTQ+ in Duisburg: Rat beschließt den “Aktionsplan Queer”

Aufklärung, Sensibilisierung, Aufbau queerer Sportgruppen und die Etablierung eines queeren Zentrums: In der jüngsten Ratssitzung gab es das Go für den “Aktionsplan Queer”. Nun wird geprüft, welche der Maßnahmen umsetzbar sind.

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Duisburg: Rat beschließt "Aktionsplan Queer" - 25 Ziele

Aufklärung, Sensibilisierung, Aufbau queerer Sportgruppen und die Etablierung eines queeren Zentrums: In der jüngsten Ratssitzung gab es das Go für den „Aktionsplan Queer“. Nun wird geprüft, welche der Maßnahmen umsetzbar sind.

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Auch AfD stimmt dafürBundestag beschließt Bezahlkartengesetz

Der Bundestag hat dem Gesetz zu Bezahlkarten zugestimmt. Sowohl die Regelungen als auch die Karten für Asylsuchende selbst wurden im Vorfeld viel kritisiert. Denn sie machen es denen noch schwerer, die sowieso schon wenig haben.


12.04.2024 um 11:51 Uhr
Anna Biselli – in Technologiekeine Ergänzungen Markus Söder darf sie präsentieren, aber nutzen muss er sie nicht: die Bezahlkarte in Bayern. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Bihlmayerfotografie

Der Bundestag hat am heutigen Freitag über das Gesetz zu Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht abgestimmt. Obwohl es in dem Vorhaben ursprünglich vor allem über Ausweitungen des Ausländerzentralregisters ging, drehte sich die morgendliche Bundestagsdebatte mehrheitlich um Bezahlkarten. Denn der Innenausschuss des Bundestags hat den Gesetzentwurf in seiner Beschlussempfehlung erweitert und zusätzlich Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgeschlagen. Die sollen bundesweit den Einsatz von Bezahlkarten für Asylsuchende ermöglichen.

Dem Gesetz und der Beschlussempfehlung zugestimmt haben die Bundestagsfraktionen der Ampel – mit einer Ausnahme bei den Grünen – sowie die AfD und die Gruppe des BSW. Dagegen gestimmt haben die Unionsfraktion, die einen eigenen Vorschlag vorgelegt hatte, und die Gruppe der Linken.

Bezahlkarten gab es schon vor dem Gesetz

Dass die Bezahlkarte kommt, war schon vor der Abstimmung klar. Ihre Einführung war lange vor dem Gesetz beschlossen, die Frist für die gemeinsame Ausschreibung von 14 Bundesländern ist bereits verstrichen. In Bayern sowie einzelnen Kommunen und Kreisen sind die Karten bereits im Einsatz. Ob es überhaupt ein solches Gesetz braucht, war also lange umstritten, vor allem die Grünen zweifelten das an. Nun ist es dennoch da.

Die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz nennen die Bezahlkarte jetzt als weitere Möglichkeit neben Geld- und Sachleistungen, um den Bedarf Asylsuchender zu decken. Zuletzt hatten sich die Regierungsfraktionen noch darauf geeinigt, explizit in den Entwurf zu schreiben: Bedarfe, die nicht durch Bezahlkarten gedeckt werden können, müssen trotzdem als Geldleistungen erbracht werden. Damit wollen sie offenbar Bedenken begegnen, dass mit einer Bezahlkarte nicht sicher das Existenzminimum der Betroffenen gedeckt werden kann, wenn etwa Bargeldabhebungen und Überweisungen eingeschränkt sind.

Viel Spielraum für die Bundesländer

Denn zum einen lässt sich nicht alles in Deutschland direkt vor Ort mit Karte bezahlen – sei es das Eis für die Kinder an der Theke oder eine Anwaltsrechnung. Zum anderen können Asylsuchende mit einer eingeschränkten Bezahlkarte nicht frei bestimmen, wie sie ihr Geld einsetzen. Und viele Länder und Kommunen wollen Einschränkungen implementieren – laut dem Gesetz steht ihnen das auch frei. Von einem Abhebelimit von 50 Euro im Monat bis hin zum Ausschluss bestimmter Händlergruppen geistern viele Forderungen durch die Debatte.

Einschränkungen bedrohen das Existenzminimum

Für die Betroffenen werden diese Einschränkungen schnell zum Problem: Ein günstiges Fahrrad auf dem Flohmarkt wird unerreichbar, wenn es sich nicht bar bezahlen lässt. Die Asylsuchenden müssten dann womöglich eine teurere Option wählen – oder ganz verzichten, weil ihnen sowieso sehr wenig Geld zur Verfügung steht.

Kritik zur Bezahlkarte gab es im Vorfeld von zahlreichen Fachleuten, etwa in der Bundestagsanhörung am vergangenen Montag. Neben den deutlichen Einschränkungen für die Nutzer:innen der Karte zweifeln Migrationsexpert:innen an, ob ein proklamiertes Ziel der Karten überhaupt erreicht werden kann: Die Karten sollen Asylsuchende abschrecken, nach Deutschland zu kommen. So bezeichneten etwa FPD-Politiker die Sozialleistungen hierzulande als Pull-Faktor – also als Anreiz, nach Deutschland zu fliehen.

Eine Idee aus den 90ern

Die Theorie der einfachen Pull-Faktoren gilt jedoch seit langem als überholt. Dass die Höhe oder Art solcher Leistungen maßgeblich relevant für eine Fluchtentscheidung ist, lässt sich nicht belegen. Wesentlich maßgeblicher sind hingegen Kriegs- und Krisensituationen in den Herkunftsländern der Schutzsuchenden. Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit sind für viele relevanter als die Höhe der Sozialleistungen.

Worum es im Gesetz ursprünglich ging

Im ursprünglichen Kern des Gesetzes zu Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht ging es etwa um die Ausweitung des Ausländerzentralregisters um Sozialdaten und neue Behörden, die automatisiert Daten aus einem der größten Datenbestände des Landes abrufen können sollen. Daran änderte sich im Vergleich zum Entwurfsstand Anfang des Jahres nicht viel.

Jedoch gab es eine Nachbesserung bei der viel kritisierten Volltextspeicherung von Asylbescheiden und Gerichtsurteilen. Die wird nunmehr begrenzt, zumindest bei positiven Entscheidungen. Da reiche ein Grundtenor aus.

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Author: Anna Biselli

https://www.bachhausen.de/auch-afd-stimmt-dafuer-bundestag-beschliesst-bezahlkartengesetz/

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Auch AfD stimmt dafür: Bundestag beschließt Bezahlkartengesetz

Der Bundestag hat dem Gesetz zu Bezahlkarten zugestimmt. Sowohl die Regelungen als auch die Karten für Asylsuchende selbst wurden im Vorfeld viel kritisiert. Denn sie machen es denen noch schwerer, die sowieso schon wenig haben.

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Der Bundestag hat umfassende Änderungen des Onlinezugangsgesetzes beschlossen. Damit geht die Ampel grundsätzliche Probleme bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung an. Für Euphorie gibt es allerdings keinen Grund. Denn die gesetzlichen Verbesserungen haben ein paar Haken.

Das OZG 2.0 ist im Endspurt. Der Bundestag hat die Änderungen beschlossen, nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Aktenstapel: Unsplash/Wesley Tingey; Jogger am Ufer: Unsplash/Gary Butterfield; Montage: netzpolitik.org

Der Bundestag hat heute nach monatelangen Debatten die neue Version des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschlossen. Das OZG 2.0 soll die öffentliche Verwaltung endlich digitaler machen. Bürger:innen, Unternehmen und Organisationen sollen sich so den Gang aufs Amt und damit viel Zeit und Papier sparen.

Die Digitalisierung zahlreicher Verwaltungsdienstleistungen sollte eigentlich schon Ende 2022 abgeschlossen sein. So sieht es das OZG aus dem Jahr 2017 vor. Doch die Umsetzung hat mit etlichen Hürden zu kämpfen und lahmt daher seit Jahren. Mit dem OZG-Update will die Bundesregierung die Versäumnisse der vergangenen Jahre nun endlich aufholen.

Tatsächlich sieht das Gesetz etliche Verbesserungen vor. So verpflichtet es Behörden unter anderem dazu, einheitliche Standards zu befolgen und vorrangig auf Open-Source-Software zu setzen. Allerdings kommen die Verbesserungen mit deutlichen Beschränkungen einher. Und auch Probleme der IT-Sicherheit adressiert das neue Gesetz nur unzureichend.

Anke Domscheit-Berg (Die Linke) bezeichnete das Gesetz in der heutigen Plenardebatte als „zu unverbindlich“, „nicht ehrgeizig genug“ und nahm der Euphorie der Koalitionsfraktionen den Wind aus den Segeln. Dennoch stimmte auch sie für das Gesetz. Zwar bedeute das OZG 2.0 nur „kleine Trippelschritte“, doch die Ampel gehe damit ein Stück weit nach vorn, so die Abgeordnete.

Endlich verbindliche Standards

Begrüßenswerterweise hat die Ampel viele Verbesserungsvorschläge von Sachverständigen in den finalen Gesetzestext einbezogen. Neben einer wissenschaftlichen Evaluierung der Digitalisierung in regelmäßigen Abständen sowie einem Rechtsanspruch auf digitale Leistungen werden Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit verbindlich. Sie sollen auch bei der Festlegung einheitlicher IT-Standards berücksichtigt werden, nach denen Bund, Länder und Kommunen die einzelnen Verwaltungsleistungen digitalisieren.

Die Vorgabe zu einheitlichen Standards und offenen Schnittstellen ist das Herzstück des OZG 2.0. Bislang fehlten solche verbindlichen Vorgaben, was unter anderem dazu führte, dass eine zentrale Regelung des OZG 1.0 scheiterte, nämlich das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA). Dieses verfolgt die Idee, dass sich Bund und Länder die Digitalisierungsarbeit teilen und alle von den Umsetzungen der anderen profitieren.

Die neue Regelung ist jedoch eingeschränkt: Denn der Bund entwickelt die Standards nur für Bundesleistungen und muss das erst in zwei Jahren umsetzen. Bis dahin setzt sich der Software-Wildwuchs damit unverändert fort. Das aber sei ein Scheitern mit Ansage, kommentiert Katina Schubert von der Partei Die Linke das Vorhaben in einer Pressemeldung.

Hinzu kommt, dass die Zuständigkeit dafür, die offenen Standards und Schnittstellen zur Verfügung zu stellen, laut Gesetz allein beim Bundesinnenministerium (BMI) liegt – und damit bei einer einzigen Behörde. Die Umsetzung hängt somit maßgeblich davon ab, ob das Ministerium über genug Personal und ausreichend Mittel verfügt. Zwar wird im Gesetz der IT-Planungsrat erwähnt, doch muss vom BMI lediglich über die Neuerungen informiert werden, hat damit keine aktive Mitsprache.

Mehr Open Source für die Zukunft

Auch die Forderung nach mehr Open-Source-Software (OSS) hat es in den finalen Gesetzestext geschafft. Dort heißt es: „Open-Source-Software soll vorrangig vor solcher Software eingesetzt werden, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.“ Frühere Versionen des Gesetzestextes sahen vor, dass Behörden OSS nur dann einsetzen sollen, wenn es „technisch möglich und wirtschaftlich“ ist. Diese Einschränkung ist gestrichen. Außerdem müssen Behörden den Quellcode neuer OSS-Leistungen fortan veröffentlichen.

Welche Wirkung diese Regelung haben wird, ist derzeit noch offen. Denn die zuständigen Stellen sollen OSS nur dann bevorzugen, wenn sie Vorgaben für IT-Komponenten machen. Bestehende Komponenten sollen aber nicht unter eine Open-Source-Lizenz gestellt werden. Auch gibt das Gesetz nicht vor, dass Verwaltungen den Quellcode eigener Softwareentwicklungen veröffentlichen müssen.

Der Vorrang für OSS gilt außerdem nur für Bundesleistungen. Länder und Kommunen sind von dieser Regelung ausgenommen. Laut Misbah Khan (Grüne) hätten die Länder einer solchen Pflicht im Bundesrat nicht zugestimmt. Daher hoffe die Bundesregierung nun, Positivbeispiele zu setzen und Länder und Kommunen so für einen breiteren Einsatz von OSS zu gewinnen.

BundID statt eID

Mit dem OZG 2.0 will die Ampel zudem die BundID weiter stärken. Über das Konto sollen Bürger:innen künftig Verwaltungsleistungen beantragen, über das eingebaute Postfach mit Behörden kommunizieren und Gebühren entrichten können. Die BundID fristet bislang ein Schattendasein. Zulauf erhielt sie nur über Taschenspielertricks: So machte der Bund es Anfang 2023 zur Bedingung für all jene Studierenden und Fachschüler:innen, die sich die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro auszahlen lassen wollten.

Um weitere Hürden abzubauen, vereinfacht der Bund mit dem OZG 2.0 die Registrierung für die BundID. Bürger:innen müssen sich nur einmalig mit der eID-Funktion ihres elektronischen Personalausweises identifizieren, um die BundID dann nur noch mit einfachem Passwort-Login nutzen zu können. Je nach Sicherheitsniveau der einzelnen Dienste sind zudem verschiedene Authentifizierungswege geplant. Dabei sollen auch biometrische Merkmale zum Einsatz kommen wie die FaceID auf dem iPhone.

Damit aber schwächt das Gesetz die sichere und nutzerfreundliche eID. Aus Sicht der IT-Sicherheit ist das nicht nachvollziehbar, da hardwaregebundene eID ist als vergleichsweise sicher gilt. Die BundID ist kein Ersatz dafür, sondern nur eine zwischengeschaltete Plattform, mit der sich digitale Verwaltungsleistungen beantragen lassen.

Datenschutzcockpit als Einfallstor

Eine große Schwäche des OZG 2.0 ist die Konzeption des Datenschutzcockpits. Es soll Bürger:innen einen Überblick darüber gewähren, welche Behörden welche ihre Daten abgerufen haben. Aus Sicht der Bundesregierung soll das Cockpit so mehr Transparenz und später auch mehr Kontrolle bieten.

Doch IT-Sicherheitsexpert:innen äußern starke Kritik am Cockpit. Denn es böte die Möglichkeit, die Daten aller Bürger:innen an zentraler Stelle abzurufen. Zwar sollen die Daten laut OZG 2.0 nicht mehr im Cockpit vorgehalten werden. Wollen Bürger:innen wissen, wer welche Daten abgerufen hat, werden die entsprechenden Informationen jeweils abgefragt – und zwar häufig ohne Verweis auf die Identifikationsnummer. Auch das ist eine Verbesserung zum ursprünglichen OZG-2.0-Entwurf.

Dennoch ist aus Sicht der IT-Sicherheit wenig gewonnen. So mahnt die Sicherheitsexpertin Bianca Kastl an, dass „eine Kompromittierung des Cockpits fatale Folgen hätte“. Angreifer:innen könnten dann theoretisch abgefragte Daten der Register mitschneiden und hätten dann trotzdem Zugriff auf diese Daten. Diese Gefahr ließe sich technisch leicht bannen, so Kastl gegenüber netzpolitik.org, die Lösung: Daten via Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für jede:n Einzelne:n individuell so zu verschlüsseln, dass diese nur für die betroffene Person einsehbar sind.

Das Recht, digitale Leistung einzuklagen

In die neue Version des OZG hat zudem eine weitere Forderung der Zivilgesellschaft Eingang gefunden. Vom Jahr 2028 an sollen Bürger:innen und Unternehmen beim Verwaltungsgericht ihr Recht auf digitale Verwaltungsleistungen einklagen können. Gleichzeitig schränkt das Gesetz den Rechtsanspruch ein: Er gilt nur für Leistungen des Bundes und nicht für Verwaltungsleistungen, die selten beantragt werden oder die „technisch und rechtlich“ nicht digital angeboten werden können.

Er gilt zudem nur für das digitale Einreichen von Anträgen, also entsprechend dem OZG nur für den Onlinezugang, wie auch Domscheit-Berg anmerkt. Die dahinterliegenden Prozesse sind davon unberührt. Ein wesentliches Problem der Digitalisierung der Verwaltung ist jedoch, dass die Prozesse vom Antrag bis zur Veraktung nicht medienbruchfrei konzipiert werden. Nadine Schön (CDU) merkt zurecht an, dass hier die Gefahr besteht, den Fokus zu sehr auf das Frontend zu legen.

Der Rechtsanspruch soll laut Manuel Höferlin (FDP) Druck auf die Behörden aufbauen, auch wenn es sich um eine Regelung mit Symbolwirkung handelt, wie der Bundestagsabgeordnete im Pressegespräch einräumte, da mit einer Klage kein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Katina Schubert von der Linkspartei ist da deutlich skeptischer. Da die Klagen erst ab dem Jahr 2028 möglich sein werden, reiche die Bundesregierung den „schwarzen Peter“ an die nächste Regierung weiter, erklärt sie.

„OZG ist wichtig, aber nicht alles“

Die Koalitionsfraktionen zeigten sich in der heutigen Plenardebatte demonstrativ stolz auf ihr Gesetz. Misbah Khan spricht von einem Meilenstein, Volker Redder (FDP) betont überschwänglich seine Freude über das neue Gesetz und der parlamentarische Staatssekretär des Innern und für Heimat Johann Saathoff (SPD) geht noch weiter: „Mit dem OZG 2.0 legen wir nicht weniger als eines der größten Verwaltungsmodernisierungsprojekte des Jahrhunderts vor.“

Doch es geht auch etwas zurückhaltender. Robin Mesarosch (SPD) zieht ein nüchterneres Fazit: „OZG ist wichtig, aber nicht alles.“ Mit dieser Einschätzung erkennt er an, dass die Verwaltungsdigitalisierung vor etlichen Problemen steht, die auch das OZG 2.0 nicht abdeckt. Um für weiteren Schub zu sorgen, müssen Bund, Länder und Kommunen zusätzliche Stellschrauben bedienen. Sie müssen etwa eine gemeinsame Gesamtstrategie entwickeln und verfolgen, Zuständigkeiten klarer verteilen und einheitliche Standards über alle Ebenen hinweg umsetzen sowie dringend benötigtes Personal ausbilden.

Das OZG 2.0 ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Die Entscheidung der Länderkammer steht für den 7. März auf der Tagesordnung.

Offenlegung: Bianca Kastl schreibt als Kolumnistin auf netzpolitik.org alle vier Wochen zur Digitalisierung der Verwaltung und des Gesundheitswesens.

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Author: Esther Menhard

https://www.bachhausen.de/onlinezugangsgesetz-2-0-bundestag-beschliesst-update-fuer-die-verwaltungsdigitalisierung/

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Onlinezugangsgesetz 2.0: Bundestag beschließt Update für die Verwaltungsdigitalisierung

Der Bundestag hat umfassende Änderungen des Onlinezugangsgesetzes beschlossen. Damit geht die Ampel grundsätzliche Probleme bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung an. Für Euphorie gibt es allerdings keinen Grund. Denn die gesetzlichen Verbesserungen haben ein paar Haken.

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Die EU-Mitgliedstaaten haben gestern eine abgeschwächte Richtlinie zu Plattformarbeit durchgewunken. Eine erste, ambitioniertere Fassung hatten sie im Dezember blockiert. Die Verhandlungen finden so ein getrübtes Ende, das Gesetz wird trotzdem viele neue Arbeiter:innenrechte bringen.

Die Mitgliedstaaten konnten sich noch einige Rechte abschneiden (Symbolbild). – Public Domain Pexels / Fidel Hajj

Gestern trafen sich die Arbeitsminister:innen der EU in Brüssel. Auf der Agenda: Die geplante Richtlinie zur Plattformarbeit, mit der Arbeiter:innen mehr Rechte bekommen sollen. Das Treffen war ein letzter Versuch, das Vorhaben doch noch vor der anstehenden Europawahl über die Ziellinie zu bringen. Denn die Mitgliedstaaten hatten schon vorher zweimal ihre Vertreter:innen in Brüssel vorgeschickt, um das geplante Gesetz zu beschließen, und zweimal hatten einige Staaten dazwischengefunkt. Das Vorhaben galt schon als halb beerdigt.

Deshalb mussten gestern die Chefs ran. Bei 23 der 27 Anwesenden der Sitzung war dabei klar, dass sie das Vorhaben unterstützen würden, wie sie es auch schon beim letzten gescheiterten Anlauf getan hatten. Wegen der Abstimmverhältnisse im Rat, die neben der Zahl der Staaten auch den Anteil der Bevölkerung beachten, konnten aber vier Staaten das Vorhaben blockieren: Frankreich stimmte dagegen, Deutschland, Estland und Griechenland enthielten sich. Ein Ja von einem dieser Staaten wäre genug, um die Richtlinie ans Ziel zu bringen.

Überraschende Mehrheit

Schon vor dem Treffen zeichnete sich ab, dass dieses Ja nicht von Deutschland kommen würde. Hubertus Heil (SPD), der deutsche Arbeitsminister, konnte nur eine weitere Enthaltung überbringen. Die FDP blockiert in der sozialdemokratisch geleiteten Koalition weiter eine deutsche Zustimmung, was in Europa in letzter Zeit zunehmend für Unverständnis sorgte. Heil hatte dann auch eine deutliche Botschaft an die FDP dabei: „Wer nicht kompromissfähig ist, kann nicht mitgestalten“, sagte er gestern.

Frankreich hat nach Deutschland in der EU die zweitmeisten Einwohner:innen, weshalb seine Blockade bisher so schwer ins Gewicht fiel. Der neue Kompromiss sei bereits eine Verbesserung, sagte gestern der französische Vertreter im Vorfeld. Wenn die Kommission in einigen Punkten noch ein wenig mehr Klarheit schaffen würde, könnte man vielleicht sogar zustimmen. Frankreich hatte in der vergangenen Woche vorgeschlagen, den Entwurf noch weiter zu verwässern.

Diese Forderung erübrigte sich aber mit der Wortmeldung der griechischen Arbeitsministerin, der Konservativen Domna-Maria Michailidou. Auch sie sehe weiter Probleme mit dem Entwurf, aber: „Da wir im Geist von Kompromiss und europäischer Einheit arbeiten wollen, werden wir die Richtlinie unterstützen.“ Die Reaktion der anderen Arbeitsminister:innen: Spontanes Klatschen. Denn mit dem Seitenwechsel Griechenlands stand die notwendige Mehrheit für die Richtlinie, selbst ohne Deutschland und Frankreich. Estland bestätigte das noch, indem auch sein Vertreter ankündigte, trotz bleibender Zahnschmerzen für die Richtlinie stimmen zu werden.

Weniger Klarheit

Damit werden die zuständigen Ratsvertreter:innen in ihrer nächsten Sitzung die Richtlinie abnicken, sofern sich nicht auf den allerletzten Metern neue Probleme ergeben. Der Beschäftigungsausschuss im Parlament hat mit dem 19. März schon einen Termin für seine Zustimmung, dann muss das Parlamentsplenum noch ein Ja aussprechen und das Gesetz kann in Frieden ein Gesetz werden.

Also Ende gut, alles gut? Nein.

Die Mitgliedstaaten konnten sich mit ihrer Blockade erfolgreich ein entscheidendes Filetstück aus der Richtlinie herausschneiden. Ursprünglich war der Kern des geplanten Gesetzes die sogenannte Annahme eines Angestelltenverhältnisses. Viele Menschen, die für Plattformen wie Uber oder Deliveroo arbeiten, gelten vor dem Gesetz als selbstständig. Theoretisch sind sie damit freier, übernehmen aber auch mehr Risiken. Das Unternehmen zahlt etwa nicht für ihre Krankenversicherung oder ist nicht an den Mindestlohn gebunden.

Praktisch gibt es viele Fälle – Millionen von Fällen, schätzt die Kommission – in denen Plattformunternehmen diese angebliche Selbstständigkeit ausnutzen. Sie geben ihren Arbeiter:innen Anweisungen, als ob sie angestellt wären, folgen aber selbst nur den Regeln für Auftraggeber von Selbstständigen. Wenn Arbeiter:innen dagegen vorgehen wollen und sich von einem Gericht neu einstufen lassen wollen, dauert das oft Jahre und ist sehr aufwendig. Außerdem gibt es in jedem Mitgliedstaat eigene Gesetze, die Situation kann also hinter jeder EU-Grenze völlig anders sein.

Hier wollte die Richtlinie eingreifen: Es sollte klare Kriterien für einen Test geben, um zu ermitteln, ob eine Person auf einer Plattform wirklich selbstständig arbeitet. Damit wären die Regeln einfach und einheitlich.

Das haben die Mitgliedstaaten verhindert. Der heute beschlossene Kompromiss enthält diese EU-weiten Kriterien nicht mehr. Die EU-Länder dürfen sich nun selber eine Liste an Kriterien ausdenken. Sie müssen sich dabei zwar an gemeinsame Prinzipien halten, aber die rechtliche Lage könnte sich von Land zu Land trotzdem weiter drastisch ändern.

Kritik von Lobby und Mitgliedstaaten

Frankreich versuchte gestern, diese zusätzlichen Rechte für Mitgliedstaaten als großen Gewinn zu verkaufen. Normalerweise ist der Rat dafür ein dankbares Publikum, das Behalten von Macht auf nationaler Ebene ist schließlich seine Daseinsberechtigung.

Trotzdem waren einige der Mitgliedstaaten wenig begeistert von ihren neuen Möglichkeiten. Die Kriterien national festzulegen, „wird zu einer Fragmentierung führen und zu einem Mangel an Rechtsicherheit für die Plattformen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig sind“, kritisierte die bulgarische Arbeitsministerin Ivanka Shalapatova. Auch der luxemburgische Arbeitsminister Georges Mischo sagte, sein Land hätte europäische Kriterien vorgezogen. Er befürchtete nun, dass Plattformen sich einfach die Mitgliedstaaten mit den für sie günstigsten Kriterien aussuchen könnten.

Selbst der deutsche Digitalverband Bitkom kritisierte die von Frankreich durchgesetzten Änderungen. „Die Folge wird wie so oft ein Flickenteppich nationaler Regelungen sein, der neue Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten schafft“, schrieb der Verband der IT-Wirtschaft im Februar. „Plattformarbeit muss in Europa einheitlich geregelt werden, damit der Binnenmarkt nicht durch nationale Gesetzgebung fragmentiert wird. Dabei braucht es Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für plattformvermittelte Dienste.“ Eindeutige Kriterien seien dabei von entscheidender Bedeutung.

Jubel aus dem Parlament

Trotz dieser Abzüge wird die Richtlinie bald, nach langer Vorlaufszeit, Gesetz sein. Danach geht es dann an die nationale Umsetzung, EU-Länder haben hierbei Handlungsspielraum. Auch Deutschland wird ein eigenes Gesetz schreiben müssen, was wegen der Blockadehaltung der FDP noch einmal interessant werden könnte. Die hauptsächlichen Schritte auf EU-Ebene sind nun aber gegangen, entsprechend erleichtert fielen gestern die Reaktionen aus.

„Wir haben gewonnen – für Plattformarbeiter:innen und gute Arbeitgeber:innen, gegen das aggressive Lobbying von ausbeuterischen Plattformriesen, bis ans Ende unterstützt vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron und seinen Liberalen“, sagte gestern Elisabetta Gualmini. Die italienische Sozialdemokratin hatte für das EU-Parlament die Verhandlungen zur Richtlinie geführt. „Die Europäer:innen, die in weniger als 100 Tagen wählen werden, werden sich daran erinnern.“

„Besser spät als nie!“, so Dennis Radtke, der Schattenberichterstatter der Konservativen. Die Schattenberichterstatterin der Linken, die Französin Leïla Chaibi, kritisierte vor allem Emmanuel Macron. Der Präsident sei aber erfolglos geblieben: „Mit dieser Richtlinie werden Millionen von Scheinselbstständigen in ganz Europa zu Arbeitnehmern umqualifiziert werden“, erwartet Chaibi.

Auch Nicolas Schmit, der EU-Arbeitskommissar, hieß die gestern zustande gekommene Mehrheit willkommen. Schmit, ein luxemburgischer Sozialdemokrat, hatte die Richtlinie in den letzten drei Jahre vorangetrieben. Die Einigung über das Gesetz sei ein Signal, das über die europäischen Grenzen hinaus Wirkung zeigen könnte, sagte er gestern. „Ich denke, dass Europa da einmal mehr mit gutem Beispiel voranschreitet.“

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Author: Maximilian Henning

https://www.bachhausen.de/auf-letzten-metern-abgespeckt-eu-beschliesst-doch-noch-gesetz-zu-plattformarbeit/

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Auf letzten Metern abgespeckt: EU beschließt doch noch Gesetz zu Plattformarbeit

Die EU-Mitgliedstaaten haben gestern eine abgeschwächte Richtlinie zu Plattformarbeit durchgewunken. Eine erste, ambitioniertere Fassung hatten sie im Dezember blockiert. Die Verhandlungen finden so ein getrübtes Ende, das Gesetz wird trotzdem viele neue Arbeiter:innenrechte bringen.

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Köln: Rat beschließt Maßnahmen zur Klimawandelanpassung

Newsportal Köln |

Das Projekt Klimarobuste Kasemattenstraße in Köln-Deutz ist einen bedeutenden Schritt weiter Richtung Umsetzung.

Im Projektgebiet Deutz sind im Austausch mit den Bürger verschiedene Ideen und Maßnahmen zur Klimawandelanpassung entstanden. Eine dieser Ideen ist das Konzept Klimarobuste...

https://www.lindweiler.de/koeln-rat-beschliesst-massnahmen-zur-klimawandelanpassung/

#beschlie #klimawandelanpassung #nahmen

Köln: Rat beschließt Maßnahmen zur Klimawandelanpassung - Lindweiler

Newsportal Köln |   Das Projekt Klimarobuste Kasemattenstraße in Köln-Deutz ist einen bedeutenden Schritt weiter Richtung Umsetzung. Im Projektgebiet Deutz sind im Austausch mit den Bürger verschiedene Ideen und Maßnahmen zur Klimawandelanpassung entstanden. Eine dieser Ideen ist das Konzept Klimarobuste Kasemattenstraße, das nun in der Ratssitzung am Montag, 20. Juni…

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